Deutsches Reich.
Darmstadt. Nach der unterm 13. Juni l J. zwischen den Bevollmächtigten S. K. H. des Großherzogs von Hessen und denen Sr. Majestät dem deutschen Kaiser abgeschlossenen Militärcon⸗ vention stellt Hessen 4 Infanterie-Regimenter zum eichsheer, welche außer ihrer früheren Bezeichnung die fortlaufenden Nummern 115— 118(inel.) führen. Jedes dieser Regimenter hat eine Stärke von 3 Bataillonen, mit Ausnahme des 2. Re- giments, welches aus nur 2 Bataillonen besteht. Die beiden Reiter Regimenter bleiben in ihrer seitherigen Formation zu je 5 Escadrons in preußischer Etatsstärke bestehen und führen die fortlaufenden Nummern 23 und 24 im deutschen Heer. Die 4 neu zu formirenden Landwehr ⸗Re⸗ gimenter werden zusammen 23 Compagnien haben. Die Artillerie besteht aus 6 Batterien. Diese Formation ist bis spätestens 1. Januar 1872 durchzuführen. Die Inhaberstellen verbleiben wie bisher den Regimentern ꝛc. und werden von S. K. H. dem Großherzoge verliehen. Der Fahneneid wird von den ihrer Militärpflicht ge— nügenden hessischen Staatsangehörigen in der bis- herigen Weise geleistet; an die Stelle der Wor e: „Sr. M. dem Könige von Preußen als Ober⸗ befehlshaber“ treten jedoch die Worte:„Sr. M. dem deutschen Kaiser.“ In den Farben, Ab- zeichen und dem Schnitt der dermaligen Beklei— dung treten diejenigen Aenderungen ein, welche
durch Einführung der preußischen Gradabzeichen
nothwendig werden. An den Helmen ꝛc. tragen alle Angehörigen des Contingents ohne Rückiicht auf ihre Staatsangebörigkeit den hessischen Wap penlöwen und die Landeskokarde. Die einem anderen Bundesstaate angehörigen Militärpersonen und Beamten tragen zugleich die Landeskokarde ihres Heimathsstaates. S. K. H. der Großherzog
überträgt das ihm zustehende Recht der Ernennung,
Beförderung und Versetzung der Offiziere, Porte⸗ peefähnriche, Aerzte und Militärbeamten auf S. M. den Kaiser, wobei Preußen erklärt, die Wünsche S. K. H. berücksichtigen zu wollen. Seine Ad— jutanten ernennt der Großherzog. Die von S. M. dem Kaiser ernannten Offiziere ꝛc. erhalten zu— gleich Patente von S. K. H. dem Großherzog und führen so lange sie dem Großherzoglichen Contingent angehören, das Prädicat„Großher— zoglich“. Sie stehen im Verbande der K. Preuß. Armee. Die gegenwärtig der Großh. Militär— formation angehörenden Offiziere, Portepeefähnriche, Aerzte und Beamten werden, insofern sie es wünschen und sie Preußischerseits übernommen werden, unter Beibehalt ihres Ranges und ihrer Anciennetät in den Verband der K. Preuß. Armee eingereiht, jedoch mit der Maßgabe, daß sie hierdurch nicht besser zu stehen kommen dürfen, als wenn sie von Anfang an in der Preuß. Armee gedient hätten. Indeß sollen Offiziere und Beamte, die sich her— vorragend tüchtig und verwendbar gezeigt haben und somit besonders empfohlen werden können, auch diejenige ausnahmsweise Berücksichtigung finden, die ihnen, wenn sie von vornherein in der Preuß. Armee gedient hätten, unbezweifelt durch bevor zugendes Avancement zu Theil geworden wäre. Die Offiziercorps werden nicht aufgelöst, sondern unterliegen nur den gewöhnlichen allmähligen Aenderungen. Der Großherzog hat aber das Recht, bei Seiner Person, beziehungsweise den Hes— sischen Truppentheilen, Offiziere à la suite nach freier Wahl zu ernennen, deren etwaige Besoldung und dereinstige Pensionirung jedoch nicht aus Reichsmitteln erfolgt. Die Offiziere, Portepee- fähnriche, Aerzte und Militärbeamten leisten den Fahnen beziehungsweise Beamteneid S. M. dem Kaiser und verpflichten sich zugleich mittelst Reverses: das Wohl und Beste S. K. H. des Großherzogs zu fördern, Schaden und Nachtheile von Dem— selben und seinem Hausc und Lande abzuwenden. Offiziere, Portepeesähnriche, Aerzte und Beamte der gegenwärtigen Großherzoglichen Militärfor- mation, welche nicht gezeigt sind, in die Preuß. Armee einzutreten oder Preußischerseits nicht über- nommen werden, scheiden vorbehaltlich ihrer allge— meinen Dienstverpflichtung aus dem Großherzog⸗ lichen Contingent aus und werden, falls sie
pensionsberechtigt sind, nach den ihnen günstigen Reichs-(Preußischen) oder Hessischen Normen
pensionirt. In der bisherigen Uniform und den Uniformsabzeichen der Offiziere ꝛc. des Contingents wird durch ihre Aufnahme in den Verband der Preuß. Armee, sofern nicht S. K. H. der Groß⸗ herzog Annäherung an die Preuß. Muster ver⸗ fügt, Nichts geändert. Die Division bleibt für gewöhnlich im Großherzogthum. Sollten politische Interessen eine Dislocation nothwendig machen, so wird der Kaiser sich mit dem Großherzog ins, Vernehmen setzen. Das Großherzogliche Con- tingent tritt vom 1. Januar 1872 ab in den Etat und die Verwaltung des Reichsheeres und zwar speciell in die der Preuß. Armee. Die nach dem Militér-⸗Etat zur Unterhaltung des Hessischen Con— tingents bestimmten Beträge werden daher der K. Preuß Militärverwaltung zur Verfügung ge— stellt, wogegen diese die Verpflichtung übernimmt, sämmtliche Bedürfnisse des Hessischen Contingents zu bestreiten, ohne daß ihr daraus dem Groß: herzogthume gegenüber irgend ein Anspruch auf weitere Leistungen erwächst. Demgemäß werden sämmtliche Ausgaben, welche bisher aus dem Hess. Militär-Etat bestritten worden sind, namentlich auch die Pensionen, ständigen Unterstützungen, Zuschüsse zur Offiziers⸗ und Unteroffiziers-Wittwen— Kasse vom genannten Tage ab von der Preuß. Militärverwaltung übernommen. Die Convention bezieht sich nicht auf das Großherzogliche Gen- darmerie- Corps. Dasselbe behält jedoch seinen militärischen Charakter und bleibt der militärischen Gerichtsbarkeit unterworfen. Die Rechte S. K. H. des Großherzogs in Beziehung auf die militärische Gerichtsbarkeit des Gendarmerie-Corps bleibt in ihrem bisherigen Umfange aufrecht erhalten. Die Hessischen Staatsangehörigen sollen in allen auf das Militärwesen sich beziehenden Verhältnissen, so namentlich auch in Betreff der Benutzung der vorhandenen oder noch zu errichtenden militärischen Bildungs- und Erziehungs-Anstalten den Preuß. Staatsangehörigen völlig gleichgestellt sein.
— Wie verlautet, hat der Professor der Physik am Polytechnikum zu Zürich, Kohlrausch, einen an ihn ergangenen Ruf an die polßtechnische Schule in Darmstadt angenommen.
— Der Großherzog hat den seitherigen ersten
Beigeordneten der Stadt Mainz, Karl Racké, zum Bürgermeister, den Buchdruckereibesitzer Friedrich Wallau zum ersten und den Weinhändler Hermann Reinach II. zum zweiten Beigeordneten von Mainz ernannt. Ir e e r, e eee unserer Garnisonsfrage an S. K. H. den Groß- herzog abgegangene Petitions- Deputation hat über das Resultat ihrer Mission in öffentlicher Bürger⸗Versammlung einen ausführlichen, durch den heutigen Anzeiger auch in weiteren Kreisen verbreiteten Bericht erstattet, und darin gesagt, im Kriegs⸗Ministerium zu Darmstadt sei der De— putation unter Anderem auch erklärt worden: „Man habe in den maßgebenden militärischen „Kreisen nicht annehmen können, daß die Stadt „Friedberg auf eine Garnison besonders Gewicht „lege, einestheils, weil sich die Stadt bei mili— „tärischen Anforderungen nichts weniger als zu— „vorkommend gezeigt habe, und anderntheils, weil „— während doch schon längere Zeit von der „Möglichkeit einer Aenderung der Garnisonsver— „hältnisse die Rede gewesen sei, doch von Seiten „der Stadt Friedberg nicht gerade besondere Be— „mühungen zur Erhaltung der Garnison ge— „schehen seien.“
Der Gemeinderath der Stadt Friedberg kann einen solchen Vorhalt, insbesondere bezüglich des ersten Punktes, nicht mit Stillschweigen hinnehmen, um so weniger, als seine Mitglieder sich bewußt sind, jederzeit und insbesondere bei Verhandlungen über militärische Anforderungen immer ihrer Eides pflicht eingedenk das Interesse der von ihnen ver— tretenen Gemeinde getreulich gewahrt und dabei sich bemüht zu haben, den militärischen Anforde— rungen gegenüber sich entgegenkommend und will— fährig zu zeigen. s
Die wenigen Fälle, in denen hierzu Veran— lassung gegeben war, sind das vor einigen Jahren
vorgelegene Projekt einer Vergrößerung der Kloster⸗ kaserne, wobei der Stadtvorstand aus eigenem Antriebe freiwillig mehr offerirt und angeboten hat, als verlangt worden war; ebenso ist bei An⸗ legung neuer Schießplätze Seitens der 5 Alles gewährt und geschaffen worden, was die Militär⸗ bebörde verlangt bat und auch bei der kurz vor dem Ausbruch des Krieges in Aussicht genommenen Vergrößerung des Exercierplatzes hat der Stadt— vorstand mit Bereitwilligkeit den an ihn gemachten Anforderungen entsprochen.
Was den zweiten Punkt anbelangt, so ist die Rechtfertigung des Stadtvorstandes bezüglich seines Thuns und Lassens eine noch leichtere, denn der— selbe kann urkundlich nachweisen, daß er bereits im Monat März d. J., als die ersten Gerüchte von Garnisons veränderungen auftauchten, sofort in Betreff der Garnisons-Angelegenheit eine Ein⸗ gabe an S. K. H. den Großherzog gerichtet, hierauf bei der persönlichen Hierherkunft Aller- höchstdesselben durch eine Deputation aus seiner Mitte den Gegenstand in Erinnerung bringen und befürworten lassen und hierbei die huldreichsten und hoffnungerregendsten Zusicherungen erhalten hat; am 17. d. M. ist eine Deputation des Ge⸗ meinderaths wegen dieser Angelegenheit wiederholt bei S. K. H. zur Audienz gewesen, und endlich noch, um nichts zu versäumen, hat sich der Stadt— vorstand mit einer Eingabe an das Kgl. Preuß. Kriegs⸗Ministerium nach Berlin gewendet, von wo gestern bereits Antwort eingelaufen ist.
Wenn nun schließlich, all' diesen Bemühungen entgegen, unsere bis dahin genährten Hoffnungen nicht in Erfüllung gegangen sind, so wird dies dem Stadtvorstand nicht zum Vorwurf gemacht werden können; derselbe hat das Bewußtsein, Alles gethan zu haben, was in seinen Kräften stand, um einen solchen Ausgang abzuwenden, und kann er dieserhalb mit Zuversicht vor seine Mitbürger treten, um so mehr, als er auch ferner⸗ hin in dieser Angelegenheit das Interesse der Stadt nach Kräften zu wahren sich bestreben wird und bereits weitere Schritte in dieser Beziehung an— gebahnt hat.
Der Bürgermeister und Gemeinderath der Stadt Friedberg.
* Friedberg. Da unlängst Hr. Oeconomie⸗ rath Dr. Krämer sein Mandat als Landtags⸗ Abgeordneter des Wahlkreises Ossenheim(12. oberhessischer Wahlbezirk) in Folge seines Abgangs nach Zürich niedergelegt hat, so ist eine Neuwahl angeordnet worden.
Gießen. Unter dem vieltausendstimmigen Jubel einer unübersehbaren Volksmenge hielt am 26. d. um 10 Uhr das 2. Inf.⸗Reg. seinen Ein⸗ zug. Das Regiment wurde an einem großartig gebauten, überaus schönen Triumphbogen von dem Bürgermeister und Stavptvorstande begrüßt. Die Stadt selbst war in einen Wald umgewandelt, mit Triumphbogen, Fahnen, Wimpeln, Guirlanden, Transparenten und Schmuck aller Art. Die Sol⸗ daten wurden von den Quartiergebern gespeist und erhielten von der Stadt eine Geldgabe. Abends folgte allgemeine Illumination, später ein Festball und noch ein großes Essen zu Ehren des Offiziercorps.
f Berlin. Die Allgem. Militär Zeitung be— richtet, daß nach dem Abschluß des Militärver⸗ trages mit dem Großherzogthum Hessen die Ver— handlungen wegen Umformung der württembergischen Truppen zu einem 13. deutschen Armeecorps be— gonnen haben.(Die Truppenmacht des deutschen Reiches würde also, mit Einschluß der beiden bayerischen Corps und des preußischen Gardecorps, auf 18 Armrecorps und eine Division, die groß- herzoglich hessische, belaufen, welche letztere dem 11. Armeecorpe als dritte Division angeschlossen ist.)
— Die Occupationsarmee in Frankreich hat rasch redreirt werden können. Während im April und in der Hälfte des Mai noch 500,000 Mann auf feindlichem Gebiete standen, sind jetzt nur noch 140,000 Mann deutsche Truppen enseits der, Grenze und in längstens vierzebn Tagen oder drei Wochen werden nur noch 120,000 Mann dort sein..
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