Ausgabe 
22.4.1871
 
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Deutsches Reich. Berlin, 19. April. Reichstag. Berathung des Antrages Braun wegen Errichtung eines monumentalen Parlamentsgebäudes. Fürst Bis-

marck erklärt: Die Regierung verzichtet nicht dar⸗

auf, das Landtagsgebäude auf das Grundstück der Porzellanfahrik zu verlegen. Wenn dieser Platz etwa im Sommer 1872 disponibel wäre, würden die Vorlagen erfolgen. Prinzipiell dürfte keine Verschledenheit zwischen Reichstag und Bun- desrath obwalten. Die Regierung sei bereit, auf jeden annehmbaren Vorschlag einzugehen. Würde der Reichstag eine Commission ernennen, so würde auch der Bundesrath Mitglieder dazu wählen. Im Betreff des Parlamentsgebäudes nahm der Reichstag schließlich den inzwischen eingegangenen Antrag Bernuth's an. Derselbe besagt:Der Reichstag erklärt die Errichtung eines würdigen Reichstagshauses für ein dringendes Bedürfniß und spricht dem Reichskanzler gegenüber den Wunsch aus, daß zunächst die Ermittlung eines passenden Bauplatzes, die Aufstellung eines Pro- gramms urd die Bedingungen für eine öffentliche Toncurrenz durch eine aus Mitgliedern des Bun⸗ desrathes, Delegirten des Reichstages und Com- missarien der preußischen Regierung zusammen⸗ gesetzte Commission erfolgen mögen; ferner ersucht der Reichstag den Reichskanzler, bis zur Vollendung des Reichstagsgebäudes für die thunlichste Be- seitigung der Mängel des gegenwärtigen provi⸗ sorischen Zustandes zu sorgen und erklärt seine Bereitwilligkeit, die Mittel zum Bau zu gewähren. Es folgt hierauf die Berathung des Antrags Harkort bezüglich des Einschreitens der Reichs- regierung bei der portugiesischen Regierung wegen des von den portugiesischen Behörden am 3. Febr. 1863 gesetz⸗ und rechtswidrig condemnirten und versteigerten Stettiner BarkschiffesFerdinand Rieß. Der Bundescommissär v. Philippsborn bemerkt, daß die portugiesische Regierung Alles gethan habe, um den diesseitigen Forderungen gerecht zu werden; das Resultat der noch nicht beendigten Untersuchung müsse jedoch abgewartet werden, weßhalb er bitte, den Antrag abzulehnen. Fürst Bismarck schließt sich der Ausführung des Bundescommissärs v. Philippsborn an. Hierauf wird der Vorschlag des Abg. Schmidt angenom- men, wonach dem auswärtigen Amte die weiteren angemessenen Schritte anheimgestellt werden. Es folgt nun die erste und zweite Lesung der Be rathung des Antrages des Abg. Schulze wegen Gewährung von Diäten und Reisekosten an die Mitglieder des Reichstags. Für den Antrag sprechen Windthorst, Bebel, Bamberger und Völk; dagegen Graf Rittberg. Fürst Bismarck hält es für schwierig, diese Verfassungs veränderung durch den Bundesrath zu bringen. Wenn die Volks- vertretung alle tüchtigen Kräfte in sich vereinigen solle, so seien kurze Parlamente nothwendig; ex- fahrungsmäßig aber seien diätenlose Parlamente die kürzesten.

20. April. Der Reichstag genehmigte in erster und zweiter Lesung den Antrag Schulze's (Berlin) betreffend die Gewährung von Diäten an die Reichstagsmitglieder nach längerer Dis cussion mit 175 gegen 152 Stimmen. Zu dem Antrage wurde ein Amendement Elben's ange- nommen, wonach der Bezug der Diäten erst von nächster Legislaturperiode ab eintritt. Der Gesetz entwurf betreffend die Beschaffung weiterer durch den Krieg veranlaßten außerordentlichen Geldmittel, wurde ohne Discussion zur zweiten Berathung im Plenum gestellt.

Der Reichstag hat seine bisherigen drei

Dauer der Session wieder gewählt. Liberale katholische Abgeordnete bereiten anläßlich der Ex⸗

communication des Professors v. Döllinger eine

Erklärung vor, in welcher sie ihre Stellung gegen⸗ über dem Unfehlbarkeitsdogma präcistren. 9

DerStaatsanzeiger enthält die Publi- kation der deutschen Reichsverfassung.

Die Begrüßungsfeier des Reichstages in dem neuen Rathhause hat am 17. d. stattgefunden. Anwesend waren der Kaiser und die Kaiserin, der Kronprinz und die übrigen hier befindlichen Prinzen und Fürsten, die Minister, Vertreter der Kunst und Wissenschaft und die Redakteure einiger hie sigen Zeitungen.

DieNordd. Allg. Ztg. enthält eine Darstellung des gegenwärtigen Verpflegungswesens der deutschen Truppen in Frankreich, welche be⸗ weisen soll, daß die Klagen über mangelhafte Verpflegung unbegründet sind. Man sei nur auf die reglementarische Verpflegung gegenüber dem früheren Ueberfluß zurückgegangen; übrigens wür⸗ den sich die Zustände von Tag zu Tag bessern und sich hoffentlich binnen Kurzem ganz zur Zu⸗ friedenheit der Truppen gestalten, wenn die Occu- pationsarmee in feste Cantonnements eingerückt sein werde.

DieProv. Corr. erklärt: Die Andeu⸗ tungen der Versailler Regierung, als ob deutscher⸗ seits Anerbietungen bewaffneter Einmischung, sogan mit einiger Dringlichkeit, gemacht seien, entbehren jedes thatsächlichen Grundes und sind wohl nur durch das vermeintliche Bedürfniß einer gewissen Einwirkung auf die öffentliche Meinung Frank reichs hervorgerufen. Die deutsche Regierung habe eine Einmischung weder angeboten, noch beabsichtigt, und würde sich dazu nur dann ent⸗ schließen, wenn sie das Interesse Deutschlands ernstlich gefährdet glaubte.

München. Der Erzbischof von München hat am 17. d. den Stiftsprobst v. Döllinger excommunicirt. DieAllg. ⸗Ztg. berichtet darüber: Der Erzbischof excommunicirte den Stiftsprobst v. Döllinger wegen formaler Häresie und Nicht anerkennung des Unfehlbarkeitsdogmas, damit diesem die Functionen bei dem Georgi-Ritteramt unmöglich gemacht würden. Die öffentliche Be⸗ kanntgabe der Excommunication hat der Erzbischof sich vorbehalten.

Die Bischöfe zu Augsburg und Passau, sowie das Capitelvicariat zu Speyer haben den Studenten der Theologie in München den Besuch der Vorlesungen des Professors Döllinger untersagt.

Hofbeneficiat Universitätsprofessor Friedrich hat ein erzbischöfliches Decret erhalten, welches erklärt, daß er wegen bewußter, hartnäckiger, öffentlicher Leugnung klarer und sicherer kirchlicher Glaubenssätze die größere Excommunication mit allen canonischen Folgen auf sich gezogen habe.

Stuttgart. Der Cultusminister macht be⸗ kannt, daß die Regierung den Beschlüssen des vatikanischen Conzils in Rom, wie solche in den beiden dogmalischen Constitutionen vom 24. April und 18. Juli 1870 zusammengefaßt sind, insbe sondere dem in letztgenannter Constitution enthal- tenen Dogma von der persönlichen Unfehlbarkeit des Papstes keinerlei Rechtswirkung auf das staat liche oder bürgerliche Verhältniß zugesteht.

Karlsruhe. Eine Verordnung verbietet wegen Ausbruchs der Rinderpest in der Schweiz die Einfuhr von Rindvieh, Schaafen und Ziegen, frischen Rindshäuten, Hörnern und Klauen, Fleisch, Knochen, Talg, welcher nicht in Fässern, von

ungewaschener Wolle, welche nicht in Säcken ver⸗ packt ist, und von Lumpen aus der Schweiz

Präsidenten durch Acclamation für die übrige nach Baden.

Ausland.

12598 Frankreich. Versailles, 19. April. Das Paris-Journal kündigt an, daß noch im Laufe

dieser Woche die Zahlung einer halben 9

Kriegsentschädigung an die deutsche ung er⸗ folge. DerNouvelliste bemerkt hierzu: Die Zahlung dieser Summe an die Deutschen würde die französische Regierung berechtigen, die Forts des rechten Seineufers durch ihre Truppen be setzen zu lassen.

19. April. In der Nationalversammlung bestätigte Minister Picard officiel die Eroberung von Asnidres mit dem Beifügen, daß dieser Er⸗ folg in Verbindung mit dem negativen Resultate der Pariser Wahlen aller Wahrscheinlichkeit nach

der Infurrection den Todesstoß versetzen werde.

Bis diesen Abend 6 Uhr hat sich in militärischer Hinsicht nichts Neues ereignet. Die Lage bei Asnidres ist unverändert. Unsere am Bahnhof errichteten Batterien verhindern die Insurgenten am Uebergang über die Brücke.

20. April, Morgens. Militärisch nichts Neues. Das Feuer der Insurgenten schwieg letzte Nacht fast ganz am Dienstag wurden denselben in Asnidres 2 Kanonen abgenommen. Die Angabe desSoir die englische Regierung habe Preußen zur Intervention in Paris aufgefordert, entbehrt jeden Grundes. Marschall Canrobert ist in Ver⸗ sailles angekommen. Fortwährend treffen neue Truppen hier ein. a

Es besteht ein Project, das Parlament in eine Constituante umzuwandeln. Die Tendenz desselben ist, einen Vorschlag in der Kammer ein; zubringen, dem zufolge die Nationalversammlung erklärt, daß dom 1. Juni an die Constitution vom 4. September 1847 rechtskräftig sei. Vor dem 1. Mai solle eine Commission von 30 Parla- mentsmitgliedern die nöthigen Aenderungen vor⸗ schlagen. Dieselben bestimmen: daß die Ver⸗ sammlung den Präsidenten als Chef der Executive zu wählen habe; daß die Dauer des Parlaments fünf Jahre betrage und daß künftig die Gemeinden, nicht die Cantone, das Stimmrecht auszuüben hätten.

Großbritannien. London, 19. April. DieDaily News melden aus Paris vom Gestrigen: Die Föderirten, welche fast ohne Reiterei, sind dadurch verhindert, Recognosecirungen vor zunehmen, und daher über die Stellung der Re- gierungstruppen in Unkenntniß. Bei Colombes wurde eine Batterie Schiffskanonen aufgestellt und bei Gennevilliers eine Redoute armirt, deren gleich zeitig eröffnetes Feuer die Föderirten über die Seine zurücktrieb. Es fand bierauf ein Ver- zweiflungskampf statt. Die Föderirten unter Führung Dombrowski's erlitten schwere Verluste und wurden zurückgeschlagen. Sie nahmen ihren Rückzug nach der Porte Maillot. Durch das Zusammenbrechen der hierbei benutzten Ponton- brücke fanden Viele ihren Tod in den Wellen.

20. April.Daily News melden aus Versailles vom Gestrigen:Neue Batterien von Schiffekanonen beschießen den Point du Jour. In Sdͤvres und Versailles fehlt es an Geschütz von dem gleichen Kaliber. DieTimes berichten aus Paris vom 19. Abends:Barri- kaden entstehen überall. Die Porte Maillot wurde die ganze Nacht hindurch von Courbevoie aus bombardirt. Ein Hauptangriff, der erwartet wurde, fand nicht statt. Die Commune läugnet die Erschießung von Bauern ab. 80 katholische Priester sitzen angeblich in der Conciergerie. Alle Brüder der Ecole chrétienne sind dem 30. Marsch⸗

bataillon einverleibt worden.

cublir ungs⸗

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D. Levi, Bad⸗Nauheim.

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