Strafgesetzbuch für das deutsche Reich, insbesondere dezüglich der Polizeistrafgesetzgebung und der Preß⸗ polizei, Jagd-, Fischerei⸗, Forst-⸗ und Feldpolizei⸗ Gesetze, unter Zufägung der Paragraphen des deutschen Strafgesetzbuchs, beziehungsweise der (Norddeutschen) Gewerbeordnung, welche an Stelle aufgehobener Artikel treten, 2) Veränderungen des Preß⸗, Jagde, Fischerei“, Forst- und Feldstraf⸗ Gesetzes, zusammengestellt nach Maßgabe des Ge- setzes vom 10. Oet. 1871.
Mainz. Die hessische Ludwigseisenbahnge— sellschaft hat am 14. Nov. d. J. mit der Taunus eisenbahngesellschaft zwei Verträge abgeschlossen, welche sie der Oeffentlichkeit anheimgibt. Der erste derselben constatirt zuvörderst das Vorhanden- sein von drei Projecten: a) Herstellung einer Rheinbrücke zur Verbindung der Bahnlinien rechts und links des Rheins unterhalb Mainz, b), die Erbauung einer Bahn von Frankfurt vom Taunus- bahnhofe aus in der Richtung von Groß-Gerau oder Klein- Gerau und Wolfskeblen zur Einmün⸗ dung in die Riedbahn, e) die Erbauung der Bahnen ven Frankfurt oder Hattersheim und von Wiesbaden ab nach der Lahn zu; er berührt sodann die Notbwendigkeit der Mitwirkung der Taunusbahn bei der Ausführung und die Zweck- mäßigkeit einer Fusion der beiden Gesellschaften und gibt schließlich eine Vereinbarung bekannt, inhaltlich deren beide Verwaltungen sich vereinigen, um die Fuston in der im zweiten Vertrag festge⸗ stellten Weise herbeizuführen, außerdem sich die Taunusbahn verpflichtet, die fraglichen Projecte in jeder Weise zu unterstützen, insbesondere durch Mitbenutzung der Taunusbahnhöfe und einzelner Schienenstrecken, inhaltlich deren sich ferner die Ludwigsbahn verpflichtet, allen Actionären der Taunusbahn ihre Actien gegen solche der Lud- wigsbahn auszutauschen oder die Summe von 400 fl. pet Actie excl. Dividende pro 1871 zu entrichten. Der zweite(Fusions-) Vertrag be— sagt unter Art. 1, daß beide Gesellschaften ihre Interessen durch Fusion zu einer einzigen vereinig— ten in der Weise, daß die Actionäre der Taunus babn für den Nominalbetrag ihrer Actien in die Ludwigsbahn einträten, jene Bahn aber au diese übergebe und zu existiren aufbört. Art. 2 trifft Bestimmungen über die den Actionären der Tauaus⸗ bahn zur Pflicht gemachte Einlieferung ihrer Actien bebufs des vorzunehmenden Umtauschs. Art, 3 ordnet die Zurückbeziehung des Uebergangs auf den 1. Januar 1871 an. Die Art. 4 und 5 bezieben sich auf die Beamten und Art. 6 behält die Genehmigung der beiden Generalversammlungen und der Regierungen bevor.
Berlin, 17. Nov. Reichstag. Zweite Be⸗ ratbung des Reichsmünzgesetzes. Bei§ 1 befür⸗ wortet Mohl ein Amendement, wonach die Reichs- goldmünze genau 25 Francs entsprechen soll. Bundescommissär Meinecke hebt die Schwierig: keiten hervor, welche diese Münze während der Uebergangszeit dem Verkehr beteiten würde, wäh'⸗ rend das Markspstem für die Staaten mit der Thalerwährung, mithin für vier Fünftel der Reichs- bevölkerung, ohne Schwierigkeit sei. Redner ver— weist bezüglich der Gründe gegen ein internationalts Münzsostem auf die erste Beratbung und bemerkt, daß sich England und Amerika gegen die Welt münze abwehrend verhielten. Auch sprächen da— gegen die Bestimmungen des Münzvertreges von 1857, welche die deutschen Regierungen zu voll- wichtiger Prägung verpflichten, während die fran zösischen Münzen statt 900 nur 899 Theile Fein- gehalt hätten. Gegenüber dem Wunsche auf Einführung des Guldensystems wiederholt der Bundescommissär, daß hiermit nur der Name, nicht die Sache beibehalten würde. Gegen das Amendement des Abgeordneten Buhl auf Einfüh- rung des Guldens sprechen Bamberger und Braun, Der Finanzminister Camphausen empfiehlt dringend die Annahme des Marksostems. Was den österreichi— schen Gulden betreffe, so müsse man Papiergulden, Silbergulden und Goldgulden unterscheiden. Das österreichische Acht-Guldenstück entspreche übrigens auch nicht vollkommen dem 25 Fraukenstück. Die Amendements von Mohl und Buhl werden mit großer Majorität abgelehnt.§. 1 der Regierungs-
vorlage, wird fast einstimmig angenommen. Bei §. 2 wird das Amendement Bamberger's auf Streichung des Groschens aus dem Münzsystem angenommen. Finanzminister Camphausen hatte das Amendement bekämpft. Bei§. 3 werden das Amendement Bamberger's und Mohl's auf Strei⸗ chung der Dreißig⸗Markstücke angenommen.§. 4 wird angenommen. Bei§. 5 beantragt Graf Münster, die Reichsmünzen sollen das Bild des Kaisers statt des Landesfürsten tragen. Der würt⸗ tembergische Staatsminister Mittnacht schließt fich dem Proteste der bayerischen und sächsischen Bundes. bevollmächtigten gegen den Antrag an. Fürst Bismarck käth zur Nachgiebigkeit und Ablehnung des Antrags des Grafen Münster. Es könne nicht gleichgüllig sein, in welche Stimmung die mächtigeren unserer Bundesgenossen versetzt werden. Der Antrag des Grafen Münster wird hierauf abgelehnt.§. 5 wird mit dem unwesentlichen Amendement Bamberger's angenommen.
— 18. Nov. Reichstag. Fortsetzung der jweiten Berathung des Münzgesetzes. Bei§. 6 empfieblt Finanzminister Camphausen unveränderte Annahme. Die Fassung dieses Paragraphen sei aus einem Compromiß der Bundesstaaten hervor- gegangen. Die Frage, ob den Privatleuten gegen Vergütung der Schlagekosten die Ausprägung von Münzen gestattet sein solle, sei absichtlich unent⸗ schieden gelassen worden. Camphausen spricht sich ferner gegen die Fixirung einer bestimmten Anzahl von Muͤnzstätten aus, was das Amendement Bam⸗ berger's bezwecke. Nach Ablehnung der Amende— ments Bamberger und Mohl wird Paragraph 6 unverändert angenommen, ebenso Paragraph 15 §. 8 wurde angenommen, dagegen ein Amende- ment von Wolfson auf Tarisirung der Reichs- münze nach Hamburger Bankvaluta abgelehnt, nachdem Staatsminister Delbrück und Finanz- minister Campbausen gegen das Amendement ge: sprochen hatten. Zei§. 9 erklärte Bamberger, Angesichts der Haltung der Regierung alle weiteren Amendements zurückzuziehen, worauf Lasker die selben aufnahm. Die§§. 9, 10 und 11 werden mit diesen Amendements angenommen, denen zu— folge die Einziehung der abgenützten Münzen auf Reichskosten erfolgt und die Ausprägung von groben Silbermünzen bis auf Weiteres verboten wird. Die§§. 12 und 13 werden angenemmen, ebenso eine Resolution Bamberger's den Reichs; kanzler aufzufordern, in der nächsten Session ein desinitives Münzgesetz vorzulegen, basirend auf dem Grundsatz, daß den Reichsmünzstätten die Pflicht obliegt, Reichsgoldmünzen für Privatrechnung aus- zuprägen. Staatsminister Delbrück erklärt sich mit der Resolution einverstanden, kann jedoch für die nächste Session keine bindende Zusage machen. Ferner wurde eine Resolution Tellkampf's ange- nommen, der Reichskanzler sei aufzufordern, bald- thunlichst einen Gesetzentwurf über das Bankwesen vorzulegen.
— Nachdem mehr als 52 Millionen Thaler rumänische Eisenbahn-Obligationen von den über; haupt existirenden 65 Millionen angemeldet worden sind, bat die Constitutrung der neuen Actienge— sellschaft und die Wahl des Aussichtsraths statt⸗ gefunden, dessen Vorsitzender Hansemann ist.
— Der Prinz von Hohenzollern hatte, dem „Berl. Fremdbl.“ zufolge, bei einer am 14. d. stattgehabten Parforcejagd das Unglück, zu stürzen und den Arm zu brechen.
— Der„Reichsanzeiger“ veröffentlicht die Gesetze, betreffend die Einführung des norddeutschen Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz in Württemberg und Baden, die Einführung der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes in Württemberg und Baden und die Verwendung des Ueberschusses aus dem Bundeshaushalt von 1870; ferner einen kaiserlichen Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 2,020,900 Thlen. zum Zweck der Erweiterung der Bundeskriegmarine und zur Her- stellung der Küstenvertheidigung.
— Ein Verzeichniß der Fractionen im deutschen Reichstage gibt deren gegenwärtige Stärke wie folgt an: National- liberale Fraction 117, Frac⸗ tion des Centrums 63, Fraction der Conservativen
54, Fraction der deutschen Fortschrittspaxtei 45, Fraction der deutschen Reichspartei 37, Fraction der liberalen Reichspartei 30, Fraction der
Polen 12, bei keiner Fraction 20, erledigte Man-
date 4, Summa 382.„
— Der„Börsencurier“ vernimmt als zuver⸗ lässig, daß der Reichskanzler in der Wilhelmsstraße zwei Gebäude für den Bau eines Reichstags⸗ gebäudes angekauft habe,
— Der„Staatsanzeiger“ veröffentlicht eine königliche Verordnung vom 16. November, wodurch die beiden Häuser des Landtags auf den 27. Novem- ber zusammenberufen werden. N
— Leipziger Pferdehändler haben den Auftrag erhalten, für Pariser Rechnung ein colossales Quantum von Pferden(man spricht von 11,000 Stück) anzuschaffen, wovon eine beträchtliche An⸗
zahl für die Pariser Omnibus-Gesellschaft bestimmt
ist. Es werden zu dem Zwecke, wie die„G.⸗Ztg.“
berichtet, gegenwärtig in Berlin, sowie in Ost⸗ preußen und auf allen Märkten und Messen Pferde-
ankäufe gemacht.
— Dieser Tage fand im Locale des Reichs⸗
tages eine Versammlung hervorragender Männer aus allen Theilen Deutschlands statt, welche sich zu deu Zwecke vereinigen werden, die Errichtung
eines großartigen Siegeedenkmals im Rheingar 9 an den Abhängen des Niederwalds bei Rüdesheim
herbeizuführen. 14 g Koblenz. Am 18. November hat in dem
Militär-Laboratorium, rechts von der Andernacher
Cbaussee nach Neuendorf, eine Exploston stattge⸗ funden. Verschiedene Mannschaften wurden ver wundet und zwei oder drei Mann getödtet. Das in der Nähe liegende Pulvermagazin blieb verschont.
München. Ein Privattelegramm der„Augs⸗ burger Allgemeinen Zeitung“ aus Berlin vom
16. d. meldet:„Die bapyerischen Bevollmächtigten
werden im Bundesrathe die Erweiterung der Compe⸗ tenz des Reiches ablehnen.— In Abgeordneten- kreisen verlautet, daß eine Vorlage wegen des Mistbrauchs der Kanzel vom Bundesrathe aus- gehen werde. Bayern soll bereits seine Zustim⸗ mung hierzu gegeben haben.“ 5
— Dr. Hirschwälder, vom Erzbischof von München wegen Theilnahme an dem Altkathokiken⸗
Congreß bereits suspendirt, wurde von dem Fürst⸗ 1
bischof von Breslau, dessen Jurisdiction er unter
stellt ist, wegen der Abhaltung altkatholischen
Gottesdienstes in der Gasteigkirche excommunieirt.
f Ausland.
Oester teich. Wien. Graf Beust empfing das Präsidium der niederösterreichischen Handels- kammer. Auf den ihm dargebrachten Ausdruck der Sympathie erwiderte derselbe, daß man be⸗ züglich der äußeren Politik auf die Erhaltung des Friedens vertrauen därfe; das Reich sei vor äußeren Ueberraschungen gesichert. Hinsichtlich der inneren Politik betonte Graf Beust, daß die dem österrei⸗ chischen Volke innewohnende Elasticität und Frische eine zuverlässige Gewähr seien, daß es auch die Schwierigkeiten im Innern glücklich überstehen werde.
— Die Blätter melden übereinstimmend, daß die Mission Kellersperg's bezüglich der Cabinets⸗ bildung gescheitert sei.— Die amtliche„Wiener Zeitung“ enthält ein kaiserliches Handschreiben, durch welches Graf Lonyay in Folge der Ernen- nung desselben zum ungarischen Ministerpräsidenten von der Stelle des gemeinsamen Finanzministers enthoben wird.
— Die neueste Nummer des„Wanderer“
meldet:„Die britische Regierung notisicirte, daß sie von der beabsichtigten Ernennung des Grafen Beust zum österreichisch⸗ungarischen Botschafter in London mit Befriedigung Kenntniß genommen habe.“
Schweiz. Bern. Der Nationalrath unter- sagte bei Beralbung des Artikels 31 der Ver- fasfung die Errichtung von Spielbanken. Die bereits bestehenden dürfen nach Ablauf ihres Ver⸗ trags letzteren nicht erneuern. Allfällige noch im laufenden Jahre ertheilte Concessionen seien un— gültig und der Bund befugt, auch gegen Lotterien einzuschreiten.
Frankreich. Paris. Die permanente Commission der Nationalversammlung sprach über


