Ausgabe 
14.10.1871
 
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Samstag den 14. October.

Oberhessischer Anzeiger.

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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblatt. 6 Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag

hat ein neues Abonnement auf denOberhessischen Anzeiger begonnen; derselbe wird auch ferner wöchentlich dreimal erscheinen. Das Abonnement beträgt bei den Kais. Reichs⸗Poststellen vierteljährlich

s kr., mit Bestellgeld 47 kr. Bei der Verlagsexpedition kostet derAnzeiger pro 4. Quartal

Am

1. October

Nur diejenigen Einsendungen, welche bis spätestens Vormittags 9 uhr eingelaufen sind, können in dem nächsterscheinenden Blatte Aufnahme finden.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiciren:

Nr. 32. sub 1. Bekanntmachung die Militärconvention d. d. 13. Juni 1871 betreffend. Friedberg den 11. October 1871.

nur

30 kr.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Ter a pp.

Betreffend: Den Abverdienst der uneinbringlichen Feldstrafen mittelt Arbeit. Friedberg am 11. October 1871.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

An die sofortige Einsendung des Nachweises über den Abverdienst der bis Ende August d. J. überwiesenen Feldstrafen erinnern wir Sie bei Meidung der Abholung durch Wartboten. Trapp.

Betreffend: Die Vornahme der Feuervisitation für das Jahr 1871. Friedberg am 11. October 1871.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 8 an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Bönstadt, Dorn-Assenheim, Friedberg, Ilbenstadt, Langenhain, Gambach, Nieder⸗ Florstadt, Ober-Mörlen, Ober-⸗Wöllstadt, Ostheim, Pohlgöns, Rödgen, Staden, Steinfurth, Wisselsheim.

Da nunmehr auch die in einzelnen Geweinden erwelterten Fristgestattungen abgelaufen sind, so erwarten wir die sofortige Einsen⸗ dung der Nachweise uber die Herstellungen der bei der Feuervisitation im Jahr 1871 vorgefundenen Gebrechen, als wir sonst ohne Nachsicht

Wartboten absenden müßten. Trapp.

Betreffend: Die genauere Beobachtung der Stempel⸗ und Taxorduung. Friedberg den 12. October 1871.

Das Großherzogliche Landgericht Friedberg an die Großherzoglichen Ortsgerichte des Bezirks. Da nach der bisherigen Erfahrung von verschiedenen Ortsgerichten vielfach gegen die Bestimmungen der Stempel und Taxordnung verfehlt worden ist, so sehen wir uns veranlaßt, unser Ausschreiben vom 9. September 1842 Nr. 76 des Friedberger Intelligenzblattes, hier⸗ mit unter dem Anfügen in Erinnerung zu bringen, daß fernerhin Zuwiderhandlungen unnachsichtlich die gesetzliche Stempelstrafe zur Folge

baben werden. Reitz.

Bekanntmachung.

Die Ackerbauschule des landwirthschaftlichen Vereins für Oberhessen zu Friedberg betreffend.

Nachdem nunmehr die Vorbereitungen zur Einrichtung der Acker. der Schule streng überwacht. Wohnung und Kost nehmen die Schüler bauschule zu Friedberg beendigt sind, geben wir in Verfolg unsrer in Privatbäusern. Geeignete Wohnungen sind uns bereits in ge Veröffentlichung vom 14. v. M. weer bekannt, daß der Unterricht] nügender Zahl angemeldet und sind wir gerne bexeir, auf deßfallsige am 1. November d. J. seinen Anfang nehmen und, mit einer 10tagigen persönlich vorgebrachte Wünsche entsprechende Auskunft zu ertheilen. Ferienzeit um Weihnachten, bis Ende März k. J. dauern wird. Der; Das Schulgeld beträgt für den ganzen Winterkursus 25 Gulden und selbe wird von acht Lehrern ertheilt, umfaßt die Fortbildungsfacher, ist bei dem Eintritte in die Schule an unsre Casse zu entrichten. der die Naturwissenschaften und die Landwirthschaftslehre. Die letztere[Eintritt kann bis zum 31. d. M. erfolgen, doch bitten wir Aufnahme baben in 4 Stunden wöchentlich der Wanderlehrer und Lehrer an der gesuche baldthunlichst an eines der unterzeichneten Mitglieder des Ackerbauschule zu Darmstadt Dr. Heinrich Vogel und in 5 Stunden Herr Curatoriums gelangen zu lassen..

Lehrer Rückert, dermalen zu Rodheim, Kreis Vildel, übernommen. Ausführliche, den detaillirten Lehrplan für den Wintercursus Ercursionen und Demonstrationen. sowie mehrere Sammlungen stehen enthaltende Prospecte sind an die Prn. Directoren der landw. Bezirks dem Unterrichte ergänzend zur Seite und ist die Schule mit Lehr, vereine, sowie an sammtliche Großherzoglichen Buͤrgermeister der witteln überhaupt in geeigneter Weise ausgestattet. 1 a Provinz Oberhessen versendet worden und können von da, sowie von

Aufnahmefähig sind junge Leute, welche das 14. Lebensjahr[uns direct bezogen werden. 3 üͤberschritten, die Volksschule absolvirt haben und in der Landwirth⸗ Schüler, welche beabsichtigen demnachst sich der einjahrigsrei- aft bereits thätig waren, die Schuler werden außer den eigent.] willigenprüfung zu unterziehen, finden zu ihrer Vorbereitung in Privat- ichen Lehrstunden zu ihren Arbeiten und behufs Wiederholung des stunden bier Gelegenheit und wollen ihre deßfausige Absicht bei dem Gelernten in täglich zwei Arbeitsstunden Abends von 7 bis 9 Uhr Eintritt in die Schule zu unsrer Kenntniß bringen. versammelt und werden dieselben in ihrem Verhalten auch außerhalb

Friedberg den 10. October 1871. Das Curatorium der Ackerbauschul

Trapp, Regierungsrat.

e des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen. Lindeck, Haas,

Rentamtmann. Kreisassessor.