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X. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die evang. Pfartstelle zu Hamm, im Dekanate Osthofen, mit einem zu 1127 fl. veranschlagten Einkommen, mit Rücksicht auf vorliegende besondere Verhältnisse ist der Gehalt des dem⸗ nächstigen Geistlichen neben Genuß freier Wohnung und Bezug, der Accidenzien auf 1000 fl. jährlich festgesetzl; die zweite evang. Schulstelle zu Beuern, im Kreise Gießen, mit einem jährlichen Gehalt von 400 fl.; die. katbol. Schulstells zu Dremersheim, im Kreise Bingen, mit einem jäbrlichen Gebalt von 300 fl. 10 kr.; die evang. Schul ⸗ stelle zu Michelbach, im Kreise Schotten, mit einem jähr⸗ lichen Gehalt von 300 fl. 22 kr.*
XI. Sterbefälle. Gestorben sind: am 28. April der pens. Oberförster Marchand zu Obbornhofen, am 4. Mai der Rechnungsrath und Hoftheater-Hauptkassier Philipp Lipp zu Darmstadi, am 13. Mai der Gerichtsvollzieher Werner zu Mainz, am 19. Mai der evang. Pfarrer Wilhelm Engel zu Dorheim.
Darmstadt, 9. Juni. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben durch Allerhöchste Entschließung vom Heutigen Tage zu verleihen geruht:
I. Im Ressort des Ministeriums des Innern— 1) Das Comthurkreuz I. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen dem Präsidenten der Ober— Medicinal-Direction Dr. Wilhelm Christian Georg-Geld⸗ mann;— 2) das Comthurkreuz II. Classe des Verdienst⸗ ordens Philipps des Großmüthigen dem Präsidenten des Oberconsistoriums Friedrich Kritzler;— 3) Das Ritter⸗ kreuz I. Classe des Verdienstordens Philipps des Groß⸗ müthigen dem Ministerialrath Wilhelm Reuling in Darm⸗ stadt, dem Geh. Regierungsrath Gustav Eduard Städel in Darmstadt, dem Kreisrath Carl, Schmidt in Oppen⸗ heim, dem Kreisrath Carl Friedrich Parcus in Bingen, dem Kreisrath Gustav von Zangen in Vilbel, dem Gym⸗ nasiallehrer Professor Dr. Jacob Aloys Becker in Mainz, dem Obermedieinalrath Dr. Wilhelm Cellarius in Darm⸗ stadt, dem Director des Prediger-Seminars in Friedberg Dr. Franz Alexander Schwabe, dem Stifisdechant Ludwig Wilhelm Theodor Gottfried Bichmann in Lich, dem Pro— fessor Dr. Gusiav Schilling in Gießen, dem Realschul⸗ director Theodor Hofmann in Darmstadt;— 4) das Ritterkreuz II. Classe des Ludewigordens dem Schulin⸗ specior der katholischen Elementarschulen in Mainz Christian Metzger;— 5) das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift„Für Verdienste“ dem evang. Schul- lehrer Jacob Gundrum zu Alsfeld, dem evang. Schul— lehrer Justus Kurz zu Alsfeld, dem evang. Schullehrer Bernhard Fleck zu Trebur, dem evang. Schullehrer Georg Keller zu Ober⸗Ramstadt, dem kath. Schullehrer Adam Monslinger zu Bingen, dem kath. Schullehrer Georg Nahm zu Mainz, dem evang. Schullehrer August Störger zu Friedberg.
II. Im Ressort des Ministeriums der Justiz:— 1) das Comthurkreuz erster Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen dem wirklichen Geheimerath und Präsidenten des Ober-Appellations- und Cassations⸗ gerichts Hermann Felix Ludwig Benner Excellenz und dem Geheimen Staatsrath in dem Ministerium der Justiz Heinrich Franck;— 2) das Commandeurkteuz II. Classe des Ludewigsordens dem Präsidenten des Obergerichts der Provinz Reinhessen Dr. Friedeich Theodor Knyn und dem Direktor des Ober- Appellations- und Cassationsge⸗ richts, Geheimerath Dr. Wilhelm Müller;— 3) das Comthurkceuz II. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen dem Präsibenten des Hofgerichts der Provinz Oberhessen Dr. Adolph Georg Martin Buff und dem Präsidenten des Bezirksgerichts Mainz Johannes Carl Philipp Lebert;— 4) das Nitterkceuz I. Classe des Ludewigsordens dem Director des Hofgerichts der Provinz Oberhessen Geheimerath Friedrich Weber und dem General- Staatsprocurator am Odergericht der Provinz Rheiubessen Dr. Andreas Belluc;— 5) das Ritterkreuz I. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen den Ober- Appellations⸗ und Cassationsgerichtsrätben bei dem Ober— Appellations⸗ und Cassationsgericht Dr. Georg Joseph Röder und Friedrich Moritz Eitel Ebel, dem Geheimen Hofgerichisrath bei dem Hofgericht der Provinz Starken⸗ burg Ludwig Zimmermann, dem Präsidenten des Bezirks⸗ gerichts Alzey Nicolaus Car! Antonin Molitor, dem Hof— gerichtsrath bei dem Hofgericht der Provinz Oberhessen Dr. Friedrich Zimmermann, ferner dem Landrichter des Landgerichts Darmfsladt Johannes Joseph Gutfleisch, dem Landrichter des Landgerichts Friedberg Philipp Friedrich Reitz, dem Friedensrichter des Friedensgerichts Mainz 1 Justizrath Franz Adam Ernst Hoffmann und dem Notar mit dem Amtssitze in Mainz Justizrath Andreas Lippold; — 6) das Ritterkteuz II. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmütbigen dem Landgerichts⸗Actuax bei dem Land⸗ gericht Alsfeld Friedrich Sleinmetz;— 7) das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen dem Canzleidiener bei dem Hofgericht der Provinz Starken- burg Heinrich Conrad Krebs und dem Canzleidiener bei dem Ober-Appellations- und Cassationsgericht Johannes Philivp Schicketanz.
III. Im Ressort des Ministeriums der Finanzen:— 1) das Nitterkeuz J. Classe des Ludewigsordens dem Ober-Forst- und Domänen-Direclor August Baur;— 2) bas Ritterkreuz 1. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen dem Ministerialrash Johann Bapjist Meisenzahl, dem Obersteuerrash Hermann Welcker, dem Obertomänenzath Ernst Strecker, dem Geheimen Ober⸗ baurash. Fribrich Müller, dem Forslimeister des Forsts Wald Michelbach Theodor Jäger zu Fürth;— 3) das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Groß müthigen dem Brückenmeister bei der Schiffbrücke zu
Mainz Jakob Höhn;— 4) das allgemeine Ehrenzeichen dem Förstet Julius Philipp Vöglin auf dem Forsihaus Heide, dem Försser Johannes Maurer auf dem Fallthor⸗ haus Steinacker, dem Domänenwärter Wendel Krüchbaum
5 Astheim. 8
I. Im Ressort des Ministeriums des Innern; der Freisarzt Dr. Friedrich Christian Bose zu Ortenberg un dem Kreisarzt Dr. Hermann Kaiser zu Dieburg den Character als Medicinalrath, dem Rechner der Criminal⸗ und Polizeikasse der Provinz Starkenburg Philipp Schneider den Charakter als Rechnungsrath, und dem Gyntnasial⸗ lehrer Dr. Ferdinand Höbel zu Worms den Charakter als Professor. a
II. Im Ressort des Ministeriums der Finanzen: dem Ministerialraih August Schleiermacher den Charakter als ⸗Geheimerath“, dem Ober⸗Einnehmer der Ober⸗Einnehmerei Worms Caspar Bollermann und dem Ober⸗-Einnehmer der Ober⸗Einnehmerei Mainz, Georg August Walz, den Character als„Steuerrath“, dem Distrikts⸗Einnehmer der Distriks⸗Einnehmerei Darmstadt Heinrich Deiß den Cha⸗ racter als„Rendant“, dem Kreisbaumeister des Kreisbau⸗ amts Mainz Friedrich Noak den Charakter als„Baucath“.
Außerdem haben Se. Königl. Hoheit dem Hofbanquier Moritz Wolfskehl dahier das Ritterkreuz I. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen geruht. Dem Director des Hofgerichts der Provinz Starken⸗ burg Dr; Ludwig Moriz Trygophorus wurde der Charakter als Geheimexrath ertheilt.
Darmstadt. Dem„Fr. J.“ meldet man von hier: Es ist nunmehr definitiv angeordnet, daß das 4. hessische Infanterie-Regiment am 21. d. in seine neue Garnison Mainz einzurücken hat. Dem hiesigen Ersatzbataillon dieses Regiments ist ebenfalls bereits enisprechende Ordre zugegangen.
— Das deutsche Dank und Friedens⸗ fest ist auch für das Großherzogthum Hessen auf Sonntag den 18. Juni angeordnet.
* Friedberg. Der festliche Einzug unserer hessischen Truppen in die Residenz Darmstadt ist nunmehr, wie man von unterrichteter Seite erfährt, auf den 21. d. definitiv festgesetzt. Unmittelbar vor dem Einzuge findet auf dem Exercierplatze zu Darmstadt große Parade vor S. K H. dem Großherzoge statt. Wenn nicht noch andere Be⸗ stimmungen mittlerweile getroffen werden, so dürfte unser Jägerbataillon am 24. d. dahier einrücken.
— 13. Juni. S. K. H. der Großherzog begab sich gestern Nachmittag nach Gießen zur Begrüßung des nach Ems reisenden Kaisers von Rußland und kehrte Abends hierher zurück.— Heute Vormittag traf General v. Manstein, Commandeur des 9. Armeecorps, zu welchem unsere Division gehört, hier ein in Begleitung mehrerer hohen preußischen Offiziere. Dieselben waren zur großherzoglichen Tafel geladen.
Berlin, 9. Juni. Reichstag. Zweite Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Ersatz von Kriegsschäden und Kriegsleistungen. Art. 1 wird mit dem Abänderungsantrag Behr's ange— nommen, daß der Anspruch auf Vergütung be— züglich der Immobilien ohne Rücksicht auf die Staatsangebörigkeit der Beschädigten gewahrt wird; jedoch kann eine Sicherheitsleistung wegen der Verwendung der Entschädigungsgelder zur Wiederherstellung der Grundstücke gefordert werden. Die übrigen Paragraphen werden unverändert angenommen mit dem Zusatz: Die Commissionen sind bei den Entscheidungen über die Vergebungen an die Festsetzungen gebunden, weiche der Bundes- rath treffen wird. Es folgt hierauf die zweite Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Ge— währung von Beihülfen an ausgewiesene Deutsche. Artikel 1 wird unverändert angenommen, statt Artikel 2 und 3 wird auf Antrag Bamberger's und Benda's unter Zustimmung des Staatsmi⸗ nisters Delbrück ein einziger Artikel gesetzt. Der— selbe lautet: Der Bundesrath ordnet die Ver⸗ theilung der im Artikel 1 bestimmten Mittel durch die einzelnen deutschen Regierungen an; die Letzteren sind berechtigt, von ihnen etwa geleistete Vorschüsse in Abzug zu bringen. Hierauf ist die zweite Be— rathung beendigt. Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Entschädigung der deutschen Rhederei. Art. 1 F. 1 bis§. 4 wird unverändert angenommen. Hinter§. 3 wird folgender neue Paragraph eingeschaltet: Die nach Maßgabe der Gesetzes zu leistende Entschädigung für das Schiff, die Fracht oder Ladung tritt für die Schiffsgläubiger an Stelle desjenigen, zu dessen
folgende u. vorzunehmen geruht; 5
[Ersatz sie bestimmt ist. Artikel 2 2
winner Ferner haben Se. Königl. Hoheit der Großherzog, mittelst. Allerhöchster Enischließung vom gleichen Tage
rathung angenommen.“
n unverändert genehmigt. Der Gesetzen e ·
mreffend die Besellung des Bundesoberhandelege ⸗
richts zum obersten Gerichtshofe* Elsa Loth⸗ ringen, sowie der Gesetzentwurf, b es en Esel ngsbau fat dab. es Reichs
kanzleramts, werden beide ii
genehmigt; der Gesetzentwu ffend die Be⸗ schaffung von Betriebsmitteln für die Ei nen in Elsaß⸗Lothringen, werden erst in zweiter Be⸗
eiter Berathung
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— 10. Juni. Reichstag. Debatte über den Antrag Völk's, betreffend die Beeinträchtigung des Petitionsrechtes der Beamten. Nachdem Völk seinen Antrag begründet hat, erklärt Staatsminister Delbrück wiederholt, daß es den Bundesregierungen durchaus fern liege, das Petitionsrecht der Reichs ⸗ beamten, namentlich der Postbeamten, zu beein⸗ trächtigen oder zu verkümmern. Wenn der Abg. Völk seinen Antrag damit motivire, daß bestimmte Thatsachen vorlägen, welche diese Annahme recht- fertigen, so könne er erklären, daß die Thatsachen, aus welchen diese Folgerungen hergeleitet worden, mißverstanden seien, denn lediglich wegen der Ein⸗ bringung der Petitionen sei keine Versetzung er— folgt. Hierauf werden drei Anträge von Kusserow, Friedenthal und Windhorst, Angesichts der von den Regierungen abgegebenen Erklärungen zur Tagesorpnung überzugehen, abgelehnt. Deßgleichen wird der Antrag Völk's mit 119 gegen 116 Stimmen abgelehnt, womit der Gegenstand er⸗ ledigt ist. Es werden sodann in dritter Berathung definitiv angenommen: die Gesetzentwürfe, betreffend den Ersatz der Kriegsschäden, die Gewährung von Beihülfen an ausgewiesene Deutsche und die Entschädigung der deutschen Rhederei; ferner der Gesetzentwurf, betreffend die Bestellung des Bun⸗ des Oberhandelsgerichts zum obersten Gerichtshofe für Elsaß⸗Lothringen, der Gesetzentwurf über den Erweiterungsbau für das Dienstgebäude des Bun⸗ deskanzleramts, und schließlich den Gesetzentwurf betreffs der Beschaffung von Betriebsmitteln für die Eisenbahnen in Elsaß Lothringen. Hierauf folgen Wahlprüfungen und die Erledigung von Petitionen. Die Petition der Delegirten des Stadtvorstandes von Mainz um Bewilligung eines Zuschusses von zwei Millionen Gulden zu den Kosten der projectirten Erweiterung der Stadt Mainz aus Reichsmitteln, bzw. aus der französi⸗ schen Kriegsentschädigurg, wird dem Reichskanzler zur Erwägung überwiesen.
— Der Kaiser von Rußland ist am 8. d. dahier eingetroffen und hat am 10. seine Reise nach dem Rhein fortgesetzt.— Die Angele enbeit der Dotationen besonders verdienter Feldherren gilt der„Kreuzzig.“ zufolge keineswegs für auf gegeben. Dieselbe dürfte, nach ihr, bei Gelegen⸗ heit der definitiven Beschlußnahme über die ge— sammte Kriegscontribution in der Herbstsesston des Reichstags zur Erledigung gelangen.
— General v. Fabrice, der sächsische Kriegs minister, wird während der Oectupation General- Gouverneur der occupirten französischen Landes⸗ theile verbleiben. Zum Oberbefehlshaber über sämmtliche deutsche Truppen in Frankreich wird, der„D. R. C.“ zufolge, General v. Manteuffel ernannt werden. Fin:
— Der zum Geschäftsträger bei der französischen Regierung ernannte Oberstlieutenannt Graf Wal⸗ dersee wird sich am 13. d. M. nach Paris bege⸗ ben.— Der Kaiser hat das von der Stadt anzubietende Festmahl abgelehnt, weil er im Juni keinen Tag verfügbar habe.
— In competenten Kreisen wird der A. A. Z. zufolge die durch ein Telegramm verbreitete Nach- richt von dem erfolgten Abschlusse einer Mili⸗ tärconvention mit Hessen sammt allen angeführten Details in Abrede gestellt, und ver⸗ sichert, daß die Convention noch nicht abgeschlossen ist, daß die Unterhaudlungen auf ganz anderen Grundlagen als die mitgetheilten geführt werden.
— Aus Abgeordnetenkreisen wird der„Volksztg.“ als zuverlässig mitgetheilt, daß noch zwei Vorlagen an den Reichstag gelangen sollen, eine, welche dem Kaiser eine bestimmte Summe(von eirca 4 Millionen Thaler) zu Dotationen an verdiente
Derne
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