Ausgabe 
13.6.1871
 
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1871.

Dienstag den 13. Juni.

M68.

berhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Nach verzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publieirt worden:

Nr. 22. Nr. 642. Gesetz,

betreffend die Kriegsdenkmünze für die bewaffnete Macht des Reichs.

Vom 24. Mat 1871. Nr. 643. Allerböchster Erlaß

vom 1. April 1871, betreffend das Rangverbältniß der Posträshe und Oberposträthe. Nr. 644.(Uebersetzung.) Vertrag zwischen Deutschland, Oesterreich, Frankteich,

Großbritannien, Italien, Rußland und der Türket. Vom 12. März 1871.

Viehpreisvertheilungen zu Laubach und Vilbel in 1871 betr.

Die diesjährigen Viehpreisvertheilungen werden zu Laubach am

4. Juli und zu Vilbel am 12. Juli abgehalten werden; es werden

auf jeder derselben 500 fl. zu Preisen und Wegvergütungen zur Ver⸗

wendung kommen. Es können Preise erhalten:

1) Ausgezeichnete Fohlen, mit Ausnahme von Saugfohlen und zwar a. Solche, die vom Bewerber aus eigener Stute gezüchtet worden

sind, von 1525 fl.; b. solche, die vom Bewerber gekauft, aufgezogen und mindestens 1 Jahr im Besitze desselben sind, von 1020 fl Diejenigen Fohlen, von denen durch Bürgermeistereibescheinigung nachgewiesen ist, daß sie bis zum Alter ven Jahren noch agicht eingespannt worden sind, sollen unter sonst gleichen Verhältnissen je desmal den Vorzug erhalten.

2) Zur Zucht taugliche, im Besitz von Privaten befindliche 12jährige Bullen und zwar:

a. Wenn dieselben vom Bewerber aus eigener Kuh gezüchtet sind, von 15 25 fl.;

b. wenn dieselben vom Bewerber gekauft, aufgezogen und min destens ein halbes Jahr im Besitze desselben sind, von 10 bis 20 fl.

3) Die besten im Besitze von Gemeinden oder Gemeindebullenhaltern befindlichen, nicht über 3 Jahre alten Zuchtbullen, von 1015 fl., welche den Bullenhaltern zu Gute kommen sollen.

4 Rinder von 2 3 Jahren, die entweder sichtbar trächtig sind, oder erst kürzlich gekalbt haben, und zwar a. Solche, die vom Bewerber aus eigener Kuh gezüchtigt sind,

von 1525 fl., und b. solche, die vom Bewerber angekauft, aufgezogen und mindestens ein halbes Jahr im Besitze desselben sind, von 1020 fl. Das schönste Rind erhält außerdem ein Halsband mit Glocke.

5) Ausgezeichnet schöne Schafböcke bis zu 10 fl. Bezüglich dieser muß das Schurgewicht von letzter Schur angegeben werden; auch wird bei der Prämiirung Rücksicht darauf genommen, ob die Böcke Reinvieh oder Schmiervieh sind und bei sonst gleichen Verhältnissen dem Reinvieb der Vorzug gegeben werden.

6) Zuchtschweine reiner englischer oder englischer Bastardracen jeden Geschlechtes und mindestens ½ Jahr alt, die aus dem Bewerber eigenthümlich gehöriger Zuchtsau gezogen sind, von 510 fl. Es kann nur wirklich preiswürdiges Vieh prämiirt werden.

Ligenthümern von solchem, denen wegen zu starker Concurrenz eine

Prämie nicht zuerkannt werden konnte, erhalten auf Verlangen, wenn

sse 2 Stunden und weiter hergekommen sind, eine Wegentschädigung

von 24 kr. für einen Bullen und von 12 kr. für ein Fohlen, ein

Rind, einen Bock oder ein Loos von mehreren Böcken, und ein Schwein oder ein Loos von mehreren Schweinen für jede Stunde Wegentfernung.

Die Musterung des Viehes beginnt Vormittags 8 Ühr.

Alle Bewerber haben Bescheinigungen(auf stempelfreiem Papier) darüber beizubringen, daß das zur Preisbewerbung vorgeführte Thier den in der pos. 1 bis 6 incl. angegebenen Anforderungen entspricht, widrigenfalls sie bei der Praͤmürung nicht berücksichtigt werden konnen. Die Preisbewerbung ist für alle Kreise der Provinz Oberhessen frei und an keinen Bezirk gebunden. Thiere, welche bei einer früheren Preisvertheilung bereits einen Preis erhalten haben, können auf einen weiteren Preis nicht mehr Anspruch machen.

Sämmtliches vorgeführte Rindvieh wird durch die betr. Experten in 3 Abtheilungen aufgestellt werden; diese sind:

I. Schweizer, Englische und größere Niederungsschläge, II. Vogelsberger Vieh und III. Kreuzungsvieh.

Die einer Abtheilung angehörigen Thiere concurriten unter sich um Prämien, und es bleibt den Experten uberlassen, die vorräthigen Mittel auf die einzelnen Abtheilungen je nach dem Maße der Be schickung und der Zahl der preiswürdigen Thiere zu vertheilen; ein erster Preis soll aber in jede Abtheilung fallen, insofern ein wirklich preis würdiges Thier in derselben vorgeführt ist; die Abtheilung, in die die Glocke mit Halsband entfällt, wird bei der Vertheilung der Preise zuerst vorgeführt.

Die Exverten werden vom Ausschuß des Provinzialvereins er nannt, und zwar drei für Prämtirung von Fohlen, Schafböcken und Schweinen, drei für die von Bullen und drei für die von Rindern.

In der Regel sollen zu Prämien für Fohlen, Schafböcke und Schweine 150 fl., für Bullen 150 fl. und für Rinder 200 fl. ver⸗ wendet werden; Ausnahmen hiervon sind den Experten nach dem Maße der Beschickung der einzelnen Abtheilungen gestattet, und Ueber⸗ schüsse aus einer Kategorie können in die anderen übertragen werden.

Indem der Unterzeichnete Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß bringt, ladet er zugleich die Vereins mitglieder, sowie alle Freunde der Landwirthschaft zu zahlreicher Theilnahme an dieser Preisver⸗ theilung ein. Wesentlich könnte das Interesse an derselben erhöht werden, wenn, unabhangig von der Preisvertheilung, schönes Vieh und interessante Gegenstände der landwirthschaftlichen Industrie zur Ansicht ausgestellt würden.

Laubach, den 1. Mai 1871.

Der Präsident des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen. Otto, Graf zu Solms-Laubach.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Großherzogliche Regie ungsblatt Nr. 18 enthält:

I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Froßherzoglichen Hauses und des Aeußern, die Anstellung nes Kaiserlich Brasilianischen Generalconsuls für das Froßherzogthum betreffend. Am 9. Mai ist dem Herrn D. José Joaquim Ferreira Valle, welcher von Sr. Maj. am Kaiser von Brasilien durch Patenn vom 17. Jan. l. J. J Stelle des zu anderen Functionen berufenen Herrn Bettamio zum Generalconsul für das Großherzog hum Hessen ernannt worden ist, im Allerhöchsten Auftrag 7 K. H. des Großherzogs das Exequatur ertheilt worden.

II. Uebersicht der für das Jahr 1871 von Großher⸗ sozlichem Ministerium des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Bebürfnissen in den israelitischen Re zionsgemeinden des Kreises Gießen.

III. Uebersicht der für das Jahr 1871 genebmigten Uclagen zur Besireitung von Communalbebürfnissen in en Gemeinden des Kreises Oppenheim. 5

IV. Desgl. in den Gemeinden des Kreises Heppenbeim.

V. Desgl. in den Gemeinden des Kreises Friedberg.

VI. Bekanntmachung Gr. Kreisamis Mainz, die Um nen für die Stadt Mainz pro 1871 betreffend.

VII. Namensveränderung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 10. Mai der Marie Listmann aus Meiches zu gestatten, daß die selbe künftighin stalt ihres bisherigen den Familiennamen Rahner führe.

VIII. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hohelt der Greßherzog baben allergnädigst geruht: am 1. Mai den von den Obervorstehern des kttterschaftlichen Kaufunger Stiftsfonds auf die erledigte Stelle eines Hauptrechners

des genannten Fonds präsentirten Secretär bei dem Ad

mintistrativ-Justizhof, Regierungsrath Dr. Edmund Frei⸗ berr Gedult von Jungenfeld für diese Stelle zu bestätigen; am 5. Mai dem evang. Pfarrer zu Spachbrücken, im Dekanate Reinheim, Johann Georg von Wachter, die evang. Pfarrstelle zu Mörfelden, im Dekanate Groß Gerau, sowie an demselben Tage dem evang. Pfarrer zu Wallernhausen im Dekenate Nidda, Friedrich Clotz, die evangelische Pfarrstelle zu Hausen, im Dekanate Groß-Linden, zu übertragenz am 10. Mai dem evang. Pfarramtscandibdaten Ludwig Jost aus Harxheim, im Kreise Mainz, die evang. Mädchenschulstelle zu Zwingen berg, im Kreise Bensheim, dem Schullehrer an der evang. Schule zu Rodenbach, im Kreise Vilbel, Johannes Weitzel, die 4. evang. Schulstelle zu Arheilgen, im Kreise Darm stabt, dem Schulamtsaspiranten Joh. Fr. Volz aus

Auerbach, im Kreise Bensheim, die 5. evang. Schulstelle zu Pfungstadt, im Kreise Darmstadt und dem Schulamts⸗ aspiranten Lorenz Schönemann aus Büdesheim, im Kreise Bingen, die 4. kathol. Schulstelle zu Gonsenheim, im Kreise Mainz zu übertragen; am 13. Mai den Land⸗ richter des Landgerichts Altenstadt Justizrath Carl Faust⸗ mann zum Landrichter des Landgerichts Lorsch, den Land⸗ gerichtsassessor bei dem Langerichte Darmstadt Wilhelm Mittler zum Landrichter des Landgerichts Altenstadt, den Steuercommissär des Steuercommissariats Hungen, Joh, Heinr. Clotz, in gleicher Diensteigenschaft in das Szeuer⸗ commissaxlat Langen zu versetzen, den Distriktseinnehmer der Distriktseinnehmerei Lampertheim, Carl E. H. F. G. Snell zum Sieuercommissär des Steuexcommissariats Hungen und den Oberdomänencalculator 2. Classe Friedrich Nick zum Oberdomänencalculator 1. Classe zu ernennen; am 16. Mai dem Schullehrer an der 1. Schule zu Odernheim, im Kreise Alzey, Daniel Heinrich, die 1. evang. Schulstelle zu Dienheim, im Kreise Oppenheim, zu über⸗ tragen.

IX. Charakterertheilung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog baben allergnädigst gerubt: am 10. Mai dem Schullehrer an der evang. Mädchenschule zu Zwingenberg, im Kreise Bensbeim, Ludwig Jost, den Charakter als Mitprediger zu verleihen.