Ausgabe 
10.6.1871
 
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1871.

Jamstag den 10. Juni.

M 67.

herhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

NEA

Amtlicher Theil.

Betreffend: Landstreicherei der Maria Fried von Wohnbach.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, die Lokalpolizeibeamten und die Gensdarmen.

Unsere Verfügung vom 24. v. M., Nr. 62 des Oberhessischen Anzeigers, nehmen wir als erledigt zurück.

Betreffend: Einnahmedekretur derselben.

Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen vom III.

Quartal 1870, hier

Friedberg am 7. Juni 1871.

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Friedberg am 7. Juni 1871.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Rachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden zukommenden Forststrafen vom III. Quartal v. J. unter dem

Auftrage, die Beträge dem Rechner in Einnahme zu dekretiren und controliren zu lassen, mit.

Trapp.

Auszug aus dem Verzeichniß über Forststrafen vom 3. Quartal 1870.

1) Bönfstadt 1 J. 36 kr. 2) Assenheim 5 kr. 19½ kr. 4) Bodenrod 1 fl. 44 kr. dain 1 fl. 35 kr. 7) Maidach 8 kr. 10) Griedel 14 kr.

zerger Mark 4 kr. 13) Södel 1 fil.

5) Fauerbach v. d. H. 2 fl. 8 kr. 8) Münster 3 kr. 11) Rockenberger Mark 5 fl. 34½ 14) Wohnbach 9 kr.

3) Nieder ⸗Florstadt 3 fl. 6) Langen⸗ 9) Gambach 1 fl. 28 kr. kr. 12) Trais-Münzen⸗

15) Wölfersheim 27 kr.

12 kr. 41 kr. 25) Weckesheim 1 kr.

Zetreffend: Die Communalumlagen in den Gemeinden des Kreises Friedberg für 1871.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die

Sie werden, da Ihnen die Communalsteuerregister unter Couvert uagehen, mit Bezug auf das Ihnen unterm 26. Marz 1853, Int.⸗Bl. Nr. 27, mitgetheilte höchste Ausschreiben Großherzogl. Ministeriums des Innern vom 3. September 1852 alsbald bekannt machen lassen, b» die Communalsteuerregister zu Jedermanns Einsicht 8 Tage in

Ihren Gemeinden offen liegen, unter dem Anfügen, daß Beschwerden Registratur niederlegen.

16) Bad⸗Naubelm 1 fl. 9 ke. 19) Ober⸗Rosbach 19 kr.

22) Kirch⸗Göns 2 fl. 22 kr. 26) Reichelsheim 14 kr.

17) Nieder⸗Mörlen 45 kr. 18) Ober-Mörlen 1 fl. 20) Butzbach 5 fl. 41 kr. 21) Nieder⸗Weisel 23) Oes 18 kr. 24) Pohl⸗Göns 1 fl. 39 kr.

Friedberg den 8. Juni 1871.

Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

gegen die in den Hebregistern enthaltenen Ansätze binnen der ersten 4 Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfrist entweder schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei uns angebracht werden müßten, und daß später vorgebrachte Beschwerden keine Berücksichtigung finden konnten. Ueber die erfolgte Bekanntmachung werden Sie eine Notiz in der

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Deutsches. Reich.

Darmstadt. DemH. V. wird von der bessischen Division unterm 5. Juni aus Domévre Departement der Meurthe) geschrieben: Nach inem Aufenthalte von drei Wochen in dem De dartement der Vogesen setzte sich am 1., resp. 2. Juni unsere Division in Bewegung, um ihre etzten Standquartiere zu verlassen und nach der Heimath zu marschiren. Von Epinal und Um- gegend marschirten wir nach Rambervilliers, einer leinen Stadt, woselbst im October v. J. ein Gefecht zwischen badischen Truppen einerseits und Mobilgarden, sowie Franctireurs andererseits Am Samstag kamen wir nach Domévre, woselbst am Sonntage Rasttag war; beute marschiren wir nach Saarburg, kommen also über die neue deutsche Grenze. Bereits am 16. Juni trifft der Divisionsstab in Mannheim in, woselbst, sowie in der nächsten Nachbarschaft rie Hessische Division Quartiere bezieht, und am 17. Juni einen Rasttag hat. Am 18. Juni trifft die Division in der Bergstraße ein und bezieht haselbst Quartiere, der Divisionsstab in Heppen⸗ eim. Am 19. und 20. Juni sammelt sich die ganze Division bei Darmstadt, und findet, wie verlautet, am 21. Juni der Einzug in Darmstadt tatt. Die Division wird geführt von S. G. H. Hrinz Ludwig. Wahrscheinlich wird vor dem Einzuge auf dem Exereirplatze vor Sr. Kgl. H. anserem Großherzoge eine große Parade abge lalten. Die Division scheidet dann aus dem Berbande des 9. Armeecorps, und wird deren Reorgantsation in Angriff genommen. Die Er⸗ satzbataillone werden bereits aufgelöst, und die für die Dauer des Krieges mit deren Führung betrauten Offiziere theilweise von ihrer Dienst leistung entbunden. b

Dem Vernehmen nach wird Prinz Ludwig m 13. d. M. hier wieder eintreffen und am 14. ich nach Berlin begeben, um an dem Truppen⸗ inzuge Theil zu nehmen. Der Einzug der hessi⸗ pen Division in Darmstadt soll am 21. stattfinden.

Unterm 3. d. M. wurden ernannt: Vice- seldwebel Georg Michael Schmitt im 1. Inf. Regt. aus Gorxheim zum Lieutenant der Reserve und Carl Eckstorm im 3. Inf.- Regt. aus Langen zum Portepeefähnrich.

* Friedberg, 9. Juni. Am heutigen Ge⸗ burtsfeste S. K. H. des Großherzogs prangen viele Häuser unserer Stadt im Schmucke hessischer und deutscher Fahnen. Von hohen Herrschaften sind heute dahier eingetroffen Prinz Karl von Hessen und Gemahlin, Prinzeß Ludwig, Prinz Alexander und Graf zu Erbach Schönberg mit Gemahlin. Nachmittags fand Familientafel im großherzoglichen Schlosse statt. Ein Festessen im Hötel Trapp war sehr zahlreich besucht.

Berlin, 6. Juni. Reichstag.(Schluß.) Im weiteren Verlaufe der heutigen Sitzung ge langen auch die§§. 49 69 des Militär- Pen- sionsgesetzes mit unbedeutenden Abänderungen zur Annahme. Zu F. 70 beantragt Bonin, statt Verwundung vor dem Feinde zu setzennach weislich durch den Krieg und stattVerwun dungszulage zu setzenPensionszulage. Re- gierungscommissär Major v. Plötz erklärt sich Namens der Regierungen gegen letzteres Amende- ment, in dem er ausführt, daß man die Soldaten betreffs der Penstionirung den Offizieren nicht gleichstellen könne, da die Letzteren erfahrungsmäßig im Kriege weit mehr Ehrgefühl walten ließen, als die gemeinen Soldaten.(11) Gegenüber einer auf letztere Bemerkung bezüglichen Aeußerung Wehrenpfennig's erklärt Kriegsminister v. Roon, er befinde sich in der unangenehmen Lage, über ein soeben stattgefundenes Mißverständniß sprechen zu müssen. Wenn er auch gewünscht, daß der Regierungscommissär Plötz einen anderen Ausdruck gebraucht hätte, so könne die nackte Thatsache, doch nicht geleugnet werden, daß, wenn man der gleichen Anzahl von Soldaten die gleiche Anzahl von Offizieren gegenüberstellte, das größere Ehr- gefühl unbedingt auf Seiten der Offiziere gefunden würde. Dies liege darin, daß der gemeine Mann

allgemein noch nicht so gehoben sei, obwohl man bestrebt sei, ihn bezüglich der Bildung auf eine höhere Stufe zu bringen. Bei der Abstimmung wird§. 70 mit den Abänderungsanträgen Bonin's angenommen. Die§§. 71 bis 82 werden mit unwesentlichen Abänderungen genehmigt.

7. Juni. Reichstag. Fortsetzung der zweiten Berathung des Militär- Pensionsgesetzes. §. 95 wird modificirt angenommen. Die Ab- stimmung der§§. 104 und 108 wird ausgesetzt. Die§§. 96 bis 103, sodann§. 105, 106, 197, 109, 110, 111 werden angenommen. Abg. von Bonin beantragt hierauf, als dritten Theil des Gesetzes fünf neue Paragraphen binzuzufügen, welche die Bestimmungen über die Verfolgung von Rechtsansprüchen und die Aufhebung der früheren Bestimmungen enthalten. Bezüglich der ersteren Bestimmungen bemerkt Kriegsminister v. Roon, er könne darin keine Verbesserung finden. Er sei seinerseits zufrieden, wenn diese Angelegenheit dem Richter überwiesen würde, müsse aber aus Zweck mäßigkeitsgründen und finanziellen Rücksichten sich dagegen erklären. Es werde seinen ganzen Ein- fluß aufbieten, daß ein so gestaltetes Gesetz nicht zu Stande komme. Die neuen§§. 112 bis 118 werden mit geringen Aenderungen angenommen und demgemäß die ausgesetzten§§. 3, 17, 44, 104, 108 modificirt. Erste Berathung des Ge⸗ setzentwurfes, betreffend die Bestellung eines Bundes- Obergerichtshofs für Elsaß-Lothringen. Bundes- commissär Falk leitet die Debatte ein; derselbe betont, daß die Errichtung eines Ober handelsge richts als oberster Gerichtshof für Elsaß-Lothringen eigentlich nichts weiter als eine Verlegung des Cassationshofes von Paris nach Leipzig sei. Es wird hierauf die zweite Berathung im Plenum beschlossen.

Nach derProvinzial-Correspondenz wird der Reichstag voraussichtlich am 15. d. M. ge- schlossen werden. Die Mitglieder des Reichstags werden noch den Einzugsseierlichkeiten beiwohnen. Demselben Blatte zufolge treten die Com- munallondtage am 20. oder 21. d. M. zusammen.