Ausgabe 
2.5.1871
 
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1871.

Dienstag den 2. Mai.

M 51.

Oberhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publieiren:

Nr. 14. Friedberg den 29. April 1871.

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sub 1. Bekanntmachung, die durch Einführung des deutschen Strafgesetzbuchs erforderlich werdenden Aenderungen bei den Strafanstalten betreffend.

Groß herzogliches Kreisamt Friedberg. . V. d. K.:

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Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß der Forstaccessist Bornemann zum interimistischen Verwalter der Oberförsterei

Butzbach widerruflich bestellt worden ist. Friedberg den 28. April 1871.

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Die Polizei. Behörden und Gendarmen des Kreises ersuche ich nach dem Aufenthalte des am 14. Januar 1846 zu Hanau geborenen Militärpflichtigen Johann Heinrich Wilhelm Joseph gefälligst Recherchen anstellen, ev. den Aufenthalt hierher mittheilen zu wollen.

Hanau den 17. April 1871.

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Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. B. d. K.:

Haas, Kreis assessor.

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Dei Landrath.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Jacob Dilges von Münster ist als Polizeidiener für die dasige Gemeinde ernannt und verpflichtet worden.

Deutsches Reich.

Darmstadt. S. K. H. der Großherzog hat am 27. April den Ministerialrath bei dem Ministerium der Finanzen, Geheimenrath Maxi milian von Biegeleben, unter Enthebung von der Stelle eines landesherrlichen und ersten Mit: gliedes der Direktion der Staatsschulden-Tilgungs⸗ kasse, zum Präsidenten des Ministeriums der Finanzen ernannt, und an demselben Tage den wirklichen Geheimenrath und Minister der Finanzen Friedrich Freiherr v. Schenck zu Schweinsberg auf sein Nachsuchen und unter Bezeigung der vollsten Zufriedenheit mit seiner langjährigen treuen und ausgezeichneten Dienstführung in den Ruhestand versetzt.

Demnächst geht wieder Ersatzmannschaft nach Frankreich ab, um die Heimkehr der älteren Re servisten möglich zu machen.

Bon S. K. H. dem Großherzog wurden ernannt: Heinrich Lindenschmit aus Insbruck zum Lehrer an der Realschule zu Mainz, sowie die Gymnastallehramts⸗Accessisten Gustav Schwabe aus Darmstadt und Dr. August Weckerling aus Friedberg zu Lehrern an der Realschule zu Alzey.

30. April. Durch Decret vom 25. l. M. wurde der Hofgerichtssecretär bei dem Hofgerichte der Provinz Starkenburg Carl Vogel um Stadt- gerichtsassessor bei dem Stadtgericht Darmstadt ernannt.

Ein hlesiger Correspondent desFr. J. glaubt versichern zu können, daß mit Pensionirung des Finanzministers v. Schenck die Veränderungen in unseren höchsten Regierungskreisen noch nicht beendigt seien und demnächst noch weitere neue Persönlichkeiten an die Stelle der seitherigen lei tenden Rathgeber des Großherzogs treten dürften. Was den Rücktritt des Hrn. v. Schenck anlangt, so sei derselbe durch die Verhältnisse nicht bedingt und ein entschieden freiwilliger. Ein sehr glück- licher Griff sei die Ernennung des Ministerialraths Schleiermacher zum Regterungscommissär am Po- lytechnikum. Herr Schleiermacher ist ein vorzüg licher Physiker und Mathematiker und berechtigt außerdem sein persönlicher Charakter zu der Er- wartung, daß er das Institut auf das Kräftigste unterstützen wird.

Für die in Frankreich begrabenen Soldaten und Offiztere werden an den verschiedenen Orten

Denksteine errichtet. Für die am 18. August bei Verneville gefallenen fünf Offiziere des 1. Jäger- bataillons(Major Lautenberger, Hauptmann Schleuning, Oberlieutenant Seederer, Lieutenants Sartorius und Frank), welche zusammen beerdigt wurden, läßt das Offiziercorps des 1. Jägerba⸗ taillons ein Monument setzen. So viel verlautet, soll für alle Hessischen Soldaten, die an diesem Tage gefallen sind, von Seiten der Regierung ein würdiges Grabmal errichtet werden.

Mainz. Die Generalversammlung der Actio näre der hessischen Ludwigsbahn beschloß, nach Wiederwahl von Dr. Pareus und Werner zum Verwaltungsrath, die Vertheilung einer Dividende von pCt., wies 250,000 fl. dem Erneuerungs⸗ fonds zu und übertrug 350,000 fl. auf die neue Rechnung. Die Generalversammlung ermächtigte den Verwaltungsrath zur Fortsetzung der Oden waldbahn in beiden Richtungen nach Eberbach und Hanau, sowie zur Aufnahme der erforderlichen Geldmittel; sie bewilligte außerdem eine Million Thaler für die Herstellung eines Doppelgeleises und für Erweiterungsbauten. Alle Beschlüsse wurden mit Einstimmigkeit gefaßt.

Berlin, 28. April. Reichstag. Dritte Be- rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die ander weitige Feststellung der Matrikularbeiträge. Der Antrag der Commission auf unveränderte Annahme wird definitiv angenommen. Hierauf folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz bei Eisen bahnen, Bergwerken ꝛc. 1e Nach Ablehnung des Amendements wird§. 1 der Regierungsvorlage unverändert angenommen.

29. April. Reichstag. Ueber eine Peti⸗ tion des Elberfelder Consumvereins beantragte die Petitionscommisston, den Reichskanzler zu ersuchen, noch im Laufe dieser Session eine Gesetzesvorlage einzubringen, durch die§. 1 des Gesetzes, be treffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften auch auf solche Genossenschaften Anerkennung finde, bei welchen der gemeinschaftliche Einkauf von Lebensmitteln im Großen zum Verkauf auch an Nichtmitglieder den Gegenstand der Unternehmung bildet. Staats minister Delbrück erklärt seine Zustimmung zum Antrage der Commission und hofft den verlangten Gesetzentwurf allernächstens einbringen zu können.

Der Commissionsantrag wird hierauf angenommen. Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Haftpflicht der Eisenbahnen, Bergwerke ic. F. 2 wird, nachdem Bundescom⸗ missar Falk darauf hingewiesen, daß die bezüg- lichen Amendements durch die neue Prozeßord⸗ nung ihre Erledigung finden würden, unverändert angenommen. F. 3 wird mit einer Modification angenommen, wonach im Falle der Tödtung Der⸗ jenige, welchem der Getödtete zur Gewährung des Unterhaltes verpflichtet war, insoweit Ersatz for dern kann, als ihm in Folge des Todesfalles der

Unterhalt entzogen worden.

Mit Bezug auf den Bericht über die Sitzung des Reichstags vom 26. April ist be⸗ richtigend zu bemerken, daß der Antrag Bamberger mit allen gegen 6 Stimmen abgelehnt wurde.

DieKreuzztg. erfährt, daß die Truppen⸗ sendungen nach Frankreich in soweit wieder auf genommen werden sollen, als es die dauernde Er- haltung der Schlagfertigkeit unserer dortigen mo⸗ bilen Truppen bedingt.

Auf die vom Reichskanzler angeregte Inter- cession des Generals Fabrice zu Bunsten des Erz- bischofs von Paris hat Cluseret geantwortet, daß er die Freilassung desselben sowie der anderen ver⸗ hafteten Geistlichen bei der Commune beantragen werde, und hoffe er, dieselbe S zu sehen.

München. DemN.. schreibt man von hier:In clericalen n verlautet, der Erzbischof Gregor habe auf dle Benachrichtigung hin, daß Professor Friedrich in einem Gesuche an das Cultusministerium dessen oberhirtliches Recht der Excommunication bestritten habe, dem Pro- fessor Friedrich eröffnen lassen, daß eine weitere Verweigerung der Anerkennung seiner oberhirt- lichen Strafrechte die Versetzung in das Priester- Correctionshaus Dorffen nach sich ziehen würde.

Der hiesige Magistrat hat bei der Staats- regierung Beschwerde gegen diejenigen städtischen Religionslehrer erhoben, welche mit dem Unfehl⸗ barkeitsdogma das Gewissen der Schüler beun⸗ ruhigen; auch liegt der Antrag vor, die erledigten Religionslehrerstellen nur an solche Priester zu vergeben, welche das Unsehlbarkeitsdogma nicht anerkennen. a

Die katholische Bewegung im Lande nimmt