Betreffend: Die Etapen⸗Convention zwischen der Großberzoglich Hessischen und der Königlich Preuß schen Regierung. elbe an dieselben.
Dass
Friedberg den 20. Juni 1868.
Das im Abdruck nachstehende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 15. d. M. zu Nr. M. d. J. 6192, 6313 und 7091 theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit. J. B. d. K.:
Kritzler, Kreis Assessor..
Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter in der Provinz Oberhessen und das
Großherzogliche
Durch Verordnung vom 7. November 1867(Nr. 10 des Bundes⸗ gesetzblattes des Norddeutschen Bundes) sind verschiedene darin genannte Königlich Preußische Militärgesetze und Verordnungen im ganzen Bundesgebiete, somit auch in den zum Norddeutschen Bunde gehörenden Theilen des Großherzogthums eingeführt worden und nach Artikel 2 der Bundesverfassung mit dem 27. November 1867 in Kraft getreten.
Durch diese Verordnung vom 7. November 1867, welche durch die Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Großh. Hauses und des Aeußern vom 17. Januar d. J.(Seite 137 des Regierungsblatts) zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden ist, sind insbesondere auch die Bestimmungen der in der Beilage B abgedruckten 58. 23, 24, 25, 30, 32, 33, 77, 80, 81, 82 und 164 des Reglements über die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden vom 13. Mai 1858 im Bundesgebiete eingeführt und somit für die zum Norddeutschen Bunde gehörenden Theile des Großherzogthums die hiermit in Wider⸗ spruch stehenden Bestimmungen der zwischen Hessen und Preußen be⸗ nehenden Durchmarsch⸗ und Elapen⸗ Convention aufgehoben worden. Nach F. 81 dieses Reglements haben an Orten, wo die Verabreichung der Fourage weder durch Königliche Magazins Verwaltungen noch durch angenommene Lieferungs-Unternehmer erfolgt, die Gemeinden
Kreisamt Mainz.
nach dem Edicte vom 30. October 1810 ad. 5 die Verpflichtung, den durchmarschirenden Truppen den erforderlichen Bedarf auf Grund der Marschrouten zu gewähren. Die gelieferte Fourage wird mit den Martini- oder kurrenten Marktpreisen vergütet, diese Vergütung aber nicht zur Stelle bezahlt, sondern von den Gemeinden besonders zur Liquidation gebracht.
Wir finden uns veranlaßt, Sie auf diese Bestimmung besonders aufmerksam zu machen und beauftragen Sie, dafür zu sorgen, daß derselben von den Gemeinden in vorkommenden Fällen entsprochen werde. Zugleich bemerken wir Ihnen dabei, daß die Königl. Preuß. Regierung in Folge der gedachten Verordnung vom 7. November 1867 keine Fourage⸗Lieferungs Verträge mehr abgeschlossen hat und daß die Liquidationen für Fouragelieferungen an Königlich Preußische Truppen nach erfolgter Feststellung der monatlichen Durchschnitts⸗ marktpreise von den Großherzoglichen Burgermeistereien an Sie ein⸗ zusenden und von Ihnen der Königlich Preußischen Etapen⸗Inspection zu Gießen zur Vermittelung der Zahlung mitzutheilen sind.
In Verhinderung des Ministers: v. Bechtold. kotheißen.
Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler für 1868.
Friedberg den 25. Juni 1868.
Dasselbe an dieselben. Wir seden der sofortigen Einsendung der Verzeichnisse über bedeckte Stuten oder Bericht, daß solche nicht bedeckt worden siud,
entgegen.
J. B. d. N. Kritzler, Kreis ⸗Assessor.
Bek a n ut m a ch u n
Betreffend: Die Stiftung eines militärischen Erinnerungszeichens.
Friedberg den 26. Juni 1868.
Nach Allerhöchstem Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs soll von Seiten des Kriegsministeriums eine Liste derjenigen Personen aufgestellt werden, welche unter der Regierung Seiner Königlichen Hoheit des höchstseligen Großherzogs Ludewig I. im Großherzogl.
Militär gedient haben und nachher in den Cabinets-, Hof- oder Civildienst übergetreten sind, sowie derjenigen, welche im freiwilligen Jager⸗ corps den Feldzug von 1814 mitgemacht haben. Da die Namen und sonstigen Verhältnisse dieser Personen nicht alle bekannt sind, se fordern wir Alle im diesseitigen Kreise domicilirten Cabinets-, Hof- und Civilbeamte vom Activ- und Pensionsstande, welche nach Maßgabe der erwähnten Bestimmungen Anspruch zur Aufnahme in die genannten Listen zu haben glauben, auf, sich dieserhalb bei uns binnen langstens
vier Wochen anzumelden.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien werden angewiesen, die betreffenden Personen noch besonders hierauf aufmersam zu machen.
Großherzogliches Kreisam: Friedberg J B. d K Kritzler, Kreis⸗Assessor.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 34 enthält:
I. Bekanntmachung Großberzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Denaturirung von Vieh⸗ und Gewerbesalz, sowie die Controle hinsichtlich des abgabefrei verabfolgten denaturirten Salzes betreffend.
II. Publikation des Gesetzes wegen Abänderung ein⸗ zelner Bestimmungen der Zollordnung und der Zollstraf⸗ gesetzgebung.
III. Publication des Gesctzes, die Besteuerung des Tabaks beireffend.
IV. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Ausgleichung der Kriegskosten des Jahres 1866 betreffend. Seine Königliche Hoheit der Großberzog haben in Uebereinstimmung mit dem Wunsche der Stände des Großberzogthums zu bestimmen geruht, daß alle im Jahre 1866 durch fremde Truppen während ihres Aus⸗ enthaltes im Großherzogthum verursachten Kriegslasten insoweit eine Vergütung derselben noch nicht stattgefunden hat oder noch nicht erwirkt werden kann, nach den Be⸗ stimmungen des Gesetzes vom 12. Mai 1868, die Aus⸗ gleichung und Vergütung der im Jahre 1360 durch die Königlich Preußischen und die mit denselben verbündeten Truppen während ihres Aufenthalts in dem Großherzog⸗ tum verursachten Kriegslasten betreffend, zur Ausgleichung gebracht werden sollen. Diese Allerhöchste Besuummung hat mit dem Tage ihrer Verkündigung im Regierungs⸗ blatte in Wirksamkeit zu treten.
V. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 5. Juni dem Pfarramis⸗Caudidaten Pfannmüller aus Lauterbach die erstie evang. Schulstelle zu Dornheim,— und am 8. Juni dem Schullehrer an der dritten katholischen Schule zu Nieder⸗Olm Büchler die erste katholische Schulstelle daselbst zu übertragen. 5
VI. Charakterertheilungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 5. Juni dem Schullehrer an der ersten evangelischen Schule zu Dornheim Pfannmüller ben Charakter als Mitprediger, — am 16. Juni dem Weinhändler Ls. De Schryver Neveu in Brüssel und Bordeaux ben Charakter als
Hoflieferant— und am 20. Juni dem Vorsitzenden der Direktion der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn, Bauraih Lichthammer den Charakter als Geheimer Baurath zu verleihen.
VII. Dienstenilassung. Seine Königliche Hoheit der Groß gerzog haben allergnädigst geruht: am 16. Juni den ordentlichen Professor an der philosophischen Fakultät der Landes⸗Universität für das Lehrfach der Mathemank Dr. Alfred Clebsch auf sein Nachsuchen mit dem Ende des gegenwärtigen Sommersemesters seines Dienstes zu ent⸗ lassen.(Die weiteren Dienstnachrichien, bez. Versetzungen in den Ruhe stand, sind bereits miigetheilt.) a
VIII. Coencurrenz für: die katholische Schulstelle zu Wahlen mit einem Gehalte von 300 fl. 53 kr.;— die Obereinnehmerei Oppenheim, wofür eine Dienstcaution von 5000 fl. erfordert wird; concurrenzsähige Bewerber haben sich binnen 14 Tagen anzumelden.
IX. Gestorben: am 25. Mai der Lehrer Friedrich Reich zu Nauheim;— am 16. Juni die Lehrerin Katharina Dietz zu Bingen.
— Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 12. d. M. geruht: den Oberstabsarzt Dr. Plagge vom Militärhoepital in Darmstadt, den Stabsarzt Dr. Zimmermann vom 1. Reiterregiment, den Assistenzarzt Dr. Kaufmann vom Militärhospital Darmstadt zur Feldartillerie; den Stabsarzt Dr. Kappesser von der Feldartillerie zum 1. Reiter⸗ Regiment; den Stabsarzt Dr. Göring und Assistenz⸗ arzt Dr. Hirsch zum 4. Inft.⸗Regt.; den Assistenz⸗ arzt Dr. Dettweiler vom Militärhospital in Darmstadt zum 3. Inft.⸗Regt.; den Assistenzarzt Dr. Martin vom Militärhospital in Darmstadt zur Pionniercompagnie; den Assistenzarzt Dr. Rabenau vom Militärhospital in Worms zum 1. Inft.⸗Regt.; den Stabsarzt Dr. Schäfer vom Militärhospital in Friedberg zum 2. Inft.⸗Regt. zu versetzen, und sollen diese Versetzungen mit
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dem 1. Juli c. in Kraft treten. Weiter werden mit dem Eintritt des Garnisonswechsels am 19. September c. versetzt und verbleiben in ihren der⸗ maligen Garnisonen: der Stabsarzt Dr. Weichel und Assistenzarzt Dr. Jäger vom 1. Jägerbataillon zum 2. Juft.⸗Regt.; Aceessist Dr. Salzer dom 2. Jägerbataillon zum 1. Inft.⸗Regt; der Stabs⸗ arzt Dr. Steinhäuser und Assistenzarzt Dr. Melchtor vom 2. Inft.⸗Regt. zum 1. Jägerbataillon; der Oberstabsarzt Dr. Maher und Accessist Dr. Schell⸗ mann vom 2. Inft.⸗Regt. zum 2. Jägerbataillen. Oberstabsarzt Dr Plagge, Stabsarzt Dr. Göring, die Assistenzärzte Dr. Kaufmann, Dr. Dettweiler, Dr. Hirsch und Dr. Martin bleiben auch ferne zum Militärhospital Darmstadt;— Stabsarzt Dr. Schäfer zum Militärhospital Friedberg und Assistenzarzt Dr. Rabenau zum Militärhospital Worms commandirt— und werden dem Stabs⸗ arzt Dr. Weichel eventuell die Funktionen eines Regimentsarztes im 2. Inst.⸗Regt. übertragen.
— S. K. H. der Großherzog haben für die vom 24. bis 27. Sept. l. J. dahier stattsindende landwirthschaftliche Ausstellung fünf Ehrenpreise zur Anerkennung vorzüglicher Leistungen auf den Gebiete der Bodenkultur und der Viehzucht zu bewilligen geruht. Nach der Intention des hohen Gebers sollen drei dieser Preise, bestehend in silbernen Pokalen, für die vorzüglichsten Ausstellungen von lanvwirthschastlichen Bodenerzeugnissen und zwei Preise, ebenfalls silberne Pokale, für dle besten Leistungen in der Pferde- und in der Rind⸗ viehzucht ausgesetzt werden. An den drei ersteren Preisen können sämmtliche Aussteller des Groß⸗
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