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Saustag den 1. Februar.
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nzeiger für Oberhessen.
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die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
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Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeben Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Bestellungen auf den„Anzeiger für Oberhessen“ werden noch fortwährend von allen Poststellen und der Verlagsexpedition für das erste Halbjahr angenommen
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Amtlicher Theil.
ketreffend: Spnagogen- und Schuloisitatlonen in den israel. Religtonsgemeinden des Kreises Friedberg.
Friedberg am 30. Januar 1868.
Das Großherzegliche Kreisamt Friedberg an die Vorstände der israel. Religionsgemeinden.
Da schon seit langer Zeit keine Synagogen- und Schulvisitationen in den istaelitischen Religionsgemeindun des Kreises stattgefunden
aden, so möchte Vornahme derselben nicht länger ausgesetzt bleiben und sehen wir darüber binnen 8 Tagen berichtlichen Acußerungen
nugegen.
Dünn.
Hessen. Darmstadt. berden die Kreisämter in den Provinzen Starken urg und Rheinhessen angewiesen mit den Vor- beiten zur Wahl von Abgeordneten für das Fzollparlament zu beginnen und die Bürgermeistereien zit Ausstellung der Listen der stimmberechtigten Staatsbürger zu beauftragen und größte Beschleu— igung anzuempfehlen. Ein bezüglices Gesetz oll demnächst erlassen werden, vorläufig sind nur olgende, bei Aufstellung der Listen zu beachtende Zestimmungen gegeben: 1) Wähler zum Zoll— arlament und in die Liste einzutragen ist jeder anbescholtene Staatsbürger des Großherzogthums, velcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt und in inem der südlich des Mains gelegenen Gebiets- beile des Großherzogthums seinen Wohnsitz hat. 2) Von der Berechtigung zum Wählen sind aus- zeschlossen, also in die Liste nicht einzutragen: 4. Personen, welche unter Vormundschaft oder Suralel steben; b. Personen, über deren Vermögen Loncurs- oder Fallitzustand gerichtlich eröffnet worden ist, und zwar während der Dauer dieses Toncurs- oder Fallitverfahrens; ce. Personen, welche eine Armenunterstützung aus öffentlichen oder Gemeinde⸗Mitteln beziehen, oder im letzten, ver Wahl vorhergegangenen Jahre, bezogen haben. 3) Als bescholten, also von der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen, sollen angesehen werden und sind daher in die Liste nicht einzutragen: Personen, denen durch rechtskräftiges Erkeuntniß der Vollgenuß der staats bürgerlichen Rechte ent jogen is, sofern sie in diese Rechte nicht wieder eingesetzt worden sind. 4) Die zum Wählen Berechtigten sind in die Listen nach Zu⸗ und Vornamen, Gewerbe und Wohnort einzutragen. Das Alter braucht zwar nicht speziell angegeben zu werden, doch dürsen in der Liste nur solche Personen aufgenommen werden, welche das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, und es hat sich daher im Zweifelsfalle die Großherzogliche Bürger— meisterei über das Lebensalter in der geeigneten Weise zu verlässigen.
— Nach dem am 30. Januar ausgegebenen Regierungeblatte sind die Wahlkreise für die Zollparlamentswahlen in den südlich des Mains gelegenen Gebielstheilen des Großherzog ⸗ thums bestimmt, wie folgt: 1. Wahlkreis: die Kreise Darmstadt und Groß-Gerau; 2. Wahlkreis: die Kreise Dieburg und Offenbach; 3. Wahlkreis: die Kreise Bensheim, Erbach, Lindenfels und Neustadt; 4. Wahlkreis: die Kreise Heppenheim, Worms und Wimpfen; 5. Wahlkreis: Kreis Mainz, mit Ausschluß der Orte Kastel und Kost— beim, und solgende dem Kreis Oppenheim zu- gehörige Orte: Bodenheim, Dalheim, Dexheim, Dienheim, Dolgesheim, Eimsheim, Guntersblum,
Durch einen Erlaß] heim, es Großherzoglichen Ministeriums des Innern Nierstein,
Lörzweiler, Mommernheim, Nackenheim, Oppenheim, Schwabsburg, Selzen, Wald-Uelversheim, Weinolsheim und Winters heim; 6. Wahlkreis: die Kreise Bingen, Alzey und Oppenheim mit Ausschluß der vorgenannten Orte.
— Von Seiten des Kriegsministeriums wird zur Vermehrung des Pferdestandes der Reiterei die Bewilligung von 70,000 fl. von den Kammern verlangt. Außerdem werden für eine burch den vermehrten Mannschafts- und Pferdestand erfor- derlich gewordene Baracke uud bauliche Aenderungen in den Reiterkasernen zu Darmstadt und Butzbach bezw. 13,000 fl., 2800 fl. und 5000 fl. gefordert. Es werden diese Anforderungen noch nicht als die letzten für die fragliche Ausgaberubrik zu be— trachten sein, da erst im Laufe des nächsten Jahres die Reiterschwadronen auf die volle, durch die Militärconvention vorgeschriebene Stärke gebracht werden sollen.
— Das Großherzogliche Kriegsministerium wird demnächst den Ständen zwei Gesetzentwürfe über Pensionserhöhungen und Unter- stützung von Wittwen und Kindern der Militär- personen zur Gutheißung vorlegen. Hiernach erhält jeder Offizier oder obere Militärbeamte, der im Krieg invalid geworden, eine Erhöhung der gesetzlichen Pension um 175 fl., sofern er unter dem Rang eines Hauptmanns erster Classe, um 350 fl. jährlich. Deßgleichen erhalten die- selben, wenn sie verstümmelt oder erblindet sind, außerdem 350 bis 700 fl. jährlich. Wittwen gebliebener oder verwundeter Offiziere erhalten neben der statutenmäßigen Pension cine Beihülfe aus Staatsmitteln von 350 bis 700 fl., überdies für jeden Sohn bis zum vollendeten 17. Lebens- jahr jährlich 87 fl. 30 kr. und für jede Tochter 70 fl. Wittwen von Oberfeldwebeln und Unter- ofsizieren erhalten jährlich 75 bis 100 Thlr., solche der übrigen Soldaten 50 Thlr. Für deren Kinder werden bis zum 15. Lebensjahr für jedes Kind im Falle des Bedürfnisses 25 Thlr. jährlich gewährt. Das Gesetz soll innerhalb der ent- sprechenden Chargen auch auf die bereits penfonirten Militärpersonen und überhaupt von Anfang dieses Jahres an zur Geltung kommen. Militärbeamte jeder Art rangiren je nach der Kategorie, welcher sie ihrer Stellung nach angehören,
Preußen. Berlin. Nach Berichten aus der preußischen Hauptstadt fängt dort eine dro⸗ hende Noth an, sich in sehr bedenklicher Weise bemerkbar zu machen, welche Behörden und Private auffordert, diesem Gegenstande die höchste Ausmerksamkeit zuzuwenden. Die steigende Arbeits- losigkeit, heißt es, vermehrt die Zahl der Hun- gernden hier in einer sehr schnellen Weise, die Familien, welche nech etwas zuzusetzen haben, sehen mit Schrecken den Augenblick herannahen,
Hahnheim, Köngernheim, Ludwigshöhe mit Rudols- wo ihre Ersparnisse aufgezehrt sind, wo das
Leihbaus ihre letzte Zufluchtsstätte bleibt, wenn sie nicht betteln wollen. Die Sparkasse und die Leihhäuser würden, wenn sie reden könnten, ein schreckliches Bild der bier in den Arbelterkreisen herrschenden Noth geben können, doch auch ohne sie erfährt man genug von dem zunehmenden Elend. Es treten deßhalb auch schon in den verschiedenen Bezirken der Stadt Männer zu- sammen, um über die geeigneten Mittel zu berathen, durch welche man einem weiteren Umsichgreifen der Noth steuern kann.
— Die Eröffnung des Zollparlaments wird in den ersten Wochen des März stattfinden, der Zollbundesrath jedoch schon um Mitte Februar zusammentreten.
— Dem von preußischen Blättern gebrachten Briefe eines Landschullehrers in den ostpreuß. Landes theilen entnehmen wir folgende bezeichnende Stellen: „Zur Abhülfe der hier herrschenden Noth werden die mannigfaltigsten Anstrengungen gemacht und vielseitige Unterstützungssormen angewandt. Man gibt Theuerungszulagen für die Beamten, unter- stützt die kleinen bäuerlichen Besitzer durch Dar⸗ lehen, eröffnet überall Arbeitsstellen, errichtet Suppenanstalten 1c. Bedeutende Summen fließen täglich dem hart betroffenen Ostpreußen zu und werden sofort verwandt. So mildert man überall die Noth und sucht größeres Elend zu verhindern. Es gibt aber eine Klasse der Darbenden, für die sich bis jetzt noch keine Hand zur Huͤlfe aufgethan bat— ich meine die Lehrer auf dem Lande. Es ist deren Stellung, mit Ausnahme der Kirchschul- stellen(d. h. solcher in Dörfern mit einer Kirche; ihre Zahl aber ist die kleinert) durchweg äußerst dürftig dotirt. Freie Wohnung, kaum hinreichen- des Brennmaterial, 50 Thaler baar, freie Weide oder Entschädigung an Land, Winterfutter für eine Kuh, 12 Scheffel Roggen, Benutzung eines Morgen Landes— das sind die Emolumente, womit der Lehrer seine Familie ernähren muß. In guten Jahren, wenn der Schulmorgen und das besarte Weideland Früchte getragen, mag es ihm wohl noch nothdürstig gelingen; in diesem Jahre ist er dem bittersten Mangel Preis gegeben. Die kleine Ernte ist diesmal durch die Ungunst der Witterung total verloren gegangen. Ich hade selbst 6 Morgen Land bei meiner Schulstelle. Kartoffeln haben ½ der Aussaat gegeben; Waizen, Roggen und Gerste die Aussaat; Hafer das zweite Korn. Sämmtliches Gemüse schlug ganz fehl. Das Viehsutter ist vom Regen verdorben. Es bleibt ibm also zum Leben nichts als monatlich der Scheffel Kalenderkorn, also täglich/ Mete, und 4 Thaler baares Geld— pro Tag 4 Sgr. Hievon muß ich meine Familie unterhalten, die aus mir, meiner Frau und 8 Kindern von 15 bis/ Jahr besteht. Seit dem Herbst kause ich die Kartoffeln pro Scheffel mit 1 Töülr. 6 Sgr.


