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Geheimerath Dr. Baur die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Stauislaus-Ordens zweiter Klasse mit dem Stern zu ertheilen. n VII. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog baben allergnädigst geruht: am 28. April den Schulamts⸗ Aspiranten Johann Friedrich Schmidt aus Nieder⸗Weidbach, im Königreich Preußen, in der Eigen: schaft als Volksschullehrer zum siebenten Lehrer an dem evaugelischen Schullehrer-Seminar zu Friedberg zu ernennenz — am 2. Mai den Privatdocentlen Dr theol. Friedrich Nitzsch zu Berlin zum ordentlichen Professor bei der theol. Fakultät der Landes-Universität, insbesondere für die Fächer der systematischen Theologie zu ernennen und in der gedachten Eigenschaft zu berufen;— an demselben Tage den Militärarzt Dr. Karl Friedrich Burmann unter Enthebung von dieser Stelle zum Mitglied und Rath bei der Ober-Medieinal- Direktion;— am 9. Mai den Friedensrichter bei dem Friedensgerichte Mainz I. Franz Adam Ernst Hoffmann— und den Advokal-Anwalt bei den Gerichten zu Mainz Dr. Ludwig Bruch zu Ergänzungs— richtern bei dem Bezirksgerichte Mainz zu ernennen. VIII. Charakterertheilungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 9. Mai dem Friedensrichter bei dem Friedensgerichte Mainz I. und Ergänzungsrichter bei dem Bezirksgerichte Mainz Franz Adam Ernst Hoffmann den Charakter als Justiz⸗ rath— und am 15. Mal dem ersien evangelischen Pfarrer zu Ober⸗Rosbach, im Dekanate Friedberg, Geoig Friedrich Wilhelm Fuhr, in Rücksicht auf seine fünfzigjährigen treu geleisteten Dienste, den Charakter als Kirchenrath zu verleihen. IX. Dienstenthebung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 9. Mai den Advokat⸗Anwalt bei den Gerichten in Mainz Dr. Eduard Levita von den ihm übertragenen Functionen eines Er— gänzungsrichters bei dem Bezirksgerichte Mainz auf sein Nachsuchen zu entheben. e X. Versetzungen in den Ruhestand. Seine Könmgliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 1. Mai den Ministerialrath bei dem Ministerium der Justiz Geheimerath Dr. Damian Créde auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjährigen ersprießlichen Dienste, bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit in den temporären Ruhestand zu versetzen;— am 5. Mai die Lehrerin an der katholischen Schule des Schulbezirks St. Ignaz⸗ Stephan zu Mainz Josepha Dupuis,— die Lehrerin an der dritten Mädchenklasse der katholischen Schule des Schulbezicks St. Ignaz⸗Stephan zu Mainz Anna Keßler, unter Anerkennung ihder vieljährigen treuen Dienste,— und am 6. Mai den Domänenpfandmeister bei dem Rentamte Darmstadt Johann Michael Kramer auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner lang⸗ jährigen treuen Dienste, in den Ruhestand zu versetzen. XI. Concurrenz für: die erste Knabenschule zu Finthen mit einem Gehalte von 406 fl. 19 kr., nebst einer Ver⸗ gülung von 30 fl. für Heizung des Schullokals;— die erste kath. Schulstelle zu Oppenheim mit einem Gehalte von 541 fl. 15 kr. nedst einer Vergütung von 30 fl. für Heizung des Schullokals;— die evangelische Pfarrstelle zu Dietzenbach mil einem Gehalte von 1509 fl. 19 kr.; — die evangelische Pfarrstelle zu Wetterfeld mit einem Gehalte von 1209 fl. 32 kr.;— dem Herrn Grafen zu Solms⸗Laubach steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu. g XII. Gestorben: am 29. April der evangelische Pfarrer Dölk zu Kleestadt;— am 6. Mai der Steuercommissär des Steuercommissariats Wörrstadt Baur zu Wörrstadt; — am 8. Mai der Schullehrer Ritter zu Sauer⸗Schwaben⸗ heim;— am 10. Mai der Schullehrer Hildebrand zu Nieder⸗Wöllstabt;— am 11. Mai der Kreisveterinärarzt des Kreisveterinäramts Bingen Müger in Gau-Alzesheim.
— Die„Darmst. Ztg.“ berichtet: Dem Ver- nehmen nach rückt das 3. Inf.⸗Reg. alsbald nach dem bevorstehenden Feste zur Ablösung des 4. Inf.⸗Reg. nach den Cantonnements in Eber stadt und Pfungstadt ab und scheint somit von einer Garnisonirung eines Infanterie-Regiments unserer Division in der Festung Mainz ab⸗ strahirt worden zu sein. Die unbenutzten Kasernen⸗ räume zu Mainz reichen— äußerem Vernehmen nach— nur zur Aufnahme von 3 Compagnien aus und hätten deßhalb 5 Compagnien in den Baracken untergebracht werden müssen, die, in ihrer dermaligen Beschaffenheit, zur Bequartierung von Truppen zur Winterszeit nicht geeignet sind.
— Dem„Fr. J.“ wird von hier geschrieben: Mit der Einführung der Institution des einjährig freiwilligen Dienstes bei der hessischen Division ist an eine Anzahl von Realschulen des Groß— herzogthums die Nothwendigkeit herangetreten, eine Stufe der Entwickelung herbeizuführen, auf welcher sich die mit 6 Klassen versehenen Anstalten dieser Art zu Darmstadt, Mainz und Offenbach bereits befinden und damit die Berechtigung zu gewinnen, daß ihre Absolutlon zum einjährigen Dienste qualificire. Die in Frage kommenden Realschulen sind diejenigen zu Friedberg, Bingen, Alzey, Gießen, Michelstadt und Alsfeld und haben sich die dasigen Gemeindevorstände zur Ver— willigung eines Theiles der Kosten, welche die
in Aussicht genommene Erweiterung erfordern wird, bereit erklärt. Da jedoch die bezeichneten Gemeinden schon seither erhebliche Beiträge zu Gunsten dieser Anstalten geleistet haben und ihre finanziellen Kräfte zur Aufbringung des ganzen Mehrbetrags nicht hinreichen, haben beziehungs- weise die Abgeordneten Stockhausen, George, Becker, Heß, Breidert und Soldan Anträge auf Erhöhung der bezüglichen Staatssubventionen ge⸗ stellt. Der Namens des ersten Ausschusses von dem Abg. Kraft erstattete Bericht gelangt im Wesentlichen zu folgenden Anträgen:„Die Kammer wolle die Regierung ermächtigen, den Realschulen zu Gießzen, Alzey, Bingen, Alsfeld und Friedberg einen jährlichen weiteren Beitrag zu den Kosten der Erweiterung dieser Anstalten durch neue Klassen zu dem Zweck, um sie in den Stand zu setzen, den zur Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Kriegsdienst erforderlichen Unterricht zu ertheilen, bis zu je 900 fl., im Ganzen also jährlich 5400 fl., nebst der davon zu prästirenden Besoldungs— Naturalien-Quart unter der Bedingung zu ge— währen, daß die Stadtgemeinden, in welchen sich diese Lehranstalten befinden, neben der ihnen ob— liegenden Stellung der nöthigen Locale nebst Heizung und Beleuchtung und der Lehrmittel, einen mindestens gleichgroßen Betrag zur Ver— mehrung der Lehrergehalte, unter Vergütung der Naturalien-Quart von denselben, aus ihren Mitteln aufwenden, den Anträgen der Abgg. Heß, Breidert, Becker, George, Soldan und Stock— hausen also in so weit stattgeben.“ Ferner: „Die Kammer wolle in Gemäßheit der Propo— sition der Regierung auch zur Verbesserung der mit dem Gymnasium zu Worms verbundenen Realschule die Summe von jährlichen 500 fl. unter Voraussetzung verwilligen, daß die Stadt Worms zur Ausführung der beabsichtigten Reformen die weitere Summe von ungefähr jährlich 3000 fl. zu diesem Zweck verwendet.“
— Aus den Verhandlungen des Gememeinde— raths erfährt man, daß in Folge einer von Kassel eingelangten Anfrage unser Stadtvorsland die allgemeine deutsche Lehrerversammlung einlud, ihre nächstjährige Zusammenkunft in unserer Stadt zu halten.
S. Gießen. In diesen Tagen hat sich wieder eine vielversprechende Kraft, Herr Dr. Klemm aus Gießen, die Befähigung zur Docententhätig⸗ keit an der hiesigen Hochschule durch eine vier⸗ stündige Disputation erworben. Letztere fand, da Disputant sich den philologischen Disciplinen zuzuwenden beabsichtigt, größtentheils in lateinischer Sprache statt.— Wie man vernimmt, wird in der Pfingstwoche eine Zusammenkunft von Mathe- matikern aus Heidelberg, Karlsruhe, Darmstadt, Gießen u. s. w. zu Lindenfels im Odenwald stattfinden.
S. Gießen. Herr Professor Dr. L. Schmid dahier, welcher der Wahl nach der rechtmäßige Bischof von Mainz sein würde, hat, wie bereits vor einem Jahre, nun wiederum durch die ver⸗ schiedenen bischöflichen Streitigkeiten veranlaßt, seine Ansichten über Ultramontanismus und Katho⸗ licismus in einer eigenen Schrift an den Tag gelegt.— Der an die Stelle des nach Heidelberg berufenen Professors der Dogmatik hierher versetzte Professor Dr. Niet sch aus Berlin wirt sogleich nach Pfingsten seine Thätigkeit als Docent dahier beginnen, so daß die Pflege der betreffenden theologischen Disciplinen nur eine kleine Unter⸗ brechung von wenigen Wochen zu erleiden hatte.
Preußen. Berlin. Der„Staatsanzeiger“ publizirt das Gesetz, betreffend die Abänderungen der einzelnen Bestimmungen der Zollordnung und der Zollstrafgesetzgebung laut der Vereinbarung des Zollparlaments, sowie den Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Staatsangehörig⸗ keit ber beiderseitigen Einwanderer.
— Das„Militär⸗ Wochenblatt“ theilt mit, daß laut königl. Cabinetsordre vom 14. d. M. in Preußen auch in diesem Jahre, wie bereits im vorigen, die beiden ältesten Jahrgänge der Land— wehr ihrer ferneren Dienstverpflichtung enthoben werden.
— In der Disciplinaruntersuchung wider den Abg. Twesten war am 18. d. M. beim ersten Senat des Obertribunals Schluß
termin. Die Sache hetraf Reden, welche Twesten im Jahre 1866 in hiesigen Wahlversammlungen gehalten hatte, und das Kammergericht hatte wegen „unwürdigen“ außeramtlichen Verhaltens auf eine Geldstrafe von 100 Thlr. erkannt. Gegen dies Erkenntniß war von beiden Seiten appellirt, der vom Grafen zur Lippe auf Cassation gerichtete Antrag indessen vom jetzigen Justizminister Leon⸗ hardt zurückgezogen. Das Obertribunal hat das erste Erkenntniß bestätigt, worauf der Abg. Twesten seine Entlassung aus dem Staatsdienst beim Justizministerium beantragt haben soll.
Hannover. Zur Feier des Geburtstages Königs Georgs sollte am 27. Mai im Odeon ein Fest stattfinden. Alles war vorbereitet. Zahl⸗ reiche Schaaren festlich mit gelbweißen Abzeichen geschmückter Menschen hatten sich bereits eingefunden, als eine Abtheilung Polizeimannschaft erschien, die sofortige Räumung des Lokals befahl und das Fest untersagte. Die Menge zerstreute sich darauf ruhig, um andere Vergnügungsorte aufzusuchen.
Marburg. Wi. die„Oberh. Ztg.“ meldet, soll dem Vernehmen nach Oberstlieutenant von Frankenberg als Regimentschef nach Darm⸗ stadt commandirt sein.(2)
Bayern. München. Das Regierungs- blatt enthält nachstehende Proelamation des Königs: „Heute vor 50 Jahren hat Bayern's erster König, mein Urgroßvater Max Joseph I., dem Lande die Verfassung gegeben. Die Grundsätze, auf welchen dieses Staatsgrundgesetz ruht, sind seit jenem denkwürdigen Tage in ungeschmälerter Geltung geblieben und die Segnungen der Ver— fassung haben das feste Band, welches Fürst und Volk seit Jahrhunderten umschlingt, enger und herzlicher geknüpft. Das beseligende Gefühl freudigen Stolzes ist es, das mich, Bayerns König, am heutigen Tage erfüllt; treu dem Vor⸗ bild meiner erlauchten Ahnen werde auch ich das Banner der Verfassung hoch halten, unter deren schirmendem Dache die Macht und die Wohlfahrt meines geliebten Landes immer kräftiger erblühen möge, denn mein höchstes Gut finde ich in dem Glücke meines Volkes. Schloß Berg, 26. Mai. Ludwig.“— Aus Anlaß des Verfassungs⸗ jubiläums hat der König, um die Landtags- kammern zu ehren, den ersten Präsidenten als deren Repräsentanten Ordensauszeichnungen ver⸗ liehen; Frhr. v. Stauffenberg erhielt das Groß⸗ kreuz des Michaelsordens, Pözl das Comthurkreuz des Kronordens.
Oesterreich. Wien. Bei Mühlfeld's Leichenbegängniß wurde der feierlichste Pomp ent⸗ faltet; die Theilnahme des Volkes war eine un⸗ geheure. Die Minister Graf Auersperg, Dr. Giskra, Dr. Berger und Hasner, fast sämmtliche Abgeord⸗ nete, der Gemeinderath, politische Vereine, Ar⸗ beiter und über 2000 Studenten wohnten dem Leichenbegängnisse an. Zahlreiche Kränze mit Inschriften wurden dargebracht; im Stephansdom sangen zwei Trauerchöre; über hundert Wagen folgten dem Zuge.
— Der„Wiener Zeitung“ liegt der Ausweis der Staatsschulden⸗Controle-⸗Commission über den Stand der Staatsschuld am Ende Dezember 1867 bei. Die Hauptsumme der Staatsschuld beläuft sich auf 3,025 315,896 fl., die jährlich darauf zu leistenden Zinsen betragen 127,718,147 fl. Die Staatsschuld hat sich vom Ende Dezember 1866 bis Ende Dezember 1867 um 105,598,206 fl. vermehrt.
Frankreich. Der zwischen dem Gouver⸗ neur von Algier, Marschall Mae⸗Mahon und dem Erzbischof von Algier schon längere Zeit ausge⸗ brochene Conflict ist nunmehr beigelegt und auf ein Mißverständniß redueirt worden. Als Ver⸗ anlassung desselben wird gemeldet, daß der Erzbischof alle die arabischen Kinder, denen die Hungersnoth die Eltern raubte, ins Seminar
aufnehmen ließ, um sie da erziehen und später taufen zu lassen. Der Gouverneur sah darin eine unerlaubte Propaganda und wollte, daß die Waisen ihren Stämmen zurückgegeben werden;
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