Ausgabe 
30.5.1868
 
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r III.

1868.

Anzeiger für

Friedberger Intelligenzblatt.

188 3 N 2 9.

Samstag den 30. Mai.

1 64.

Oberhessen.

ö Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die den Induflrieschulen des Kreises Friedberg aus dem Mathildensilft für 1867 bewilligten Summen.

Friedberg den 27. Mai 1868.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Ortsschulvorstaͤnde des Kreises.

Wir bringen die Erstattung der nach dem Ausschreiben vom 26. Februar 1855(in Nr. 17 des Intelligenz⸗ welches nachstehend abgedruckt ist, vorgeschriebenen Berichte bei Ihnen in Erinnerung.

Blattes von 1855), Tyr a p p.

Das Großherzogliche Kreisamt an die Ortsschulvorstände derjenigen Gemeinden des Kreises, die dem Mathildenstifts-Verein beigetreten sind und Industrieschulen errichtet haben.

Die den Industrieschulen aus dem Mathildenstift pro 1854 bewilligten Beiträge habe ich in diesen Tagen zur Ausgabe deeretirt und die Großherzoglichen Bürgermeistereien angewiesen, in den be treffenden Gemeindekassen einnähmlich verrechnen zu lassen. Indem ich Ihnen Nachricht hiervon gebe, ermächtige ich Sie, den ganzen Betrag dieser Unterstützungen zum Vortheile Ihrer Industrieschulen zu verwenden, da ich Ihnen bei den Gemeindekassen den entsprechenden Credit hierfür eröffnet habe. Sie wollen aber hierbei folgende leitende Grundsätze beobachten: die Gründung, Erhaltung und Dotation der Schule und des Gehalts der Lehrerin ist und bleibt Obliegenheit der Gemeinde, weßhalb auch diese für Local und Heizung desselben zu sorgen hat. Die Unterstützungen aus dem Mathildenstifte sollen, wie ich Ihnen auch bereits durch besondere Perfügungen eröffnet habe, vorzugsweise dazu dienen, den Kindern unbemittelter Eltern die Mittel zu verschaffen, sich an dem Unterrichte zu betheiligen, indem Sie aus diesen Unterstützungen das Arbeitsmaterial: nämlich Wolle, Baum wolle, Leinwand ic. ankaufen, diesen Kindern zur Verfertigung der jenigen Gegenstände, die ihrer Befähigung entsprechen, nach und nach unter geeigneter Controle übergeben, und diejenigen Kinder, die sich durch Fleiß und Geschicklichkeit im Laufe des Jahres ausgezeichnet haben, durch Geschenke aus den verfertigten Gegenständen möglichst zu größerem Fleiße ermuntern. Wie weit Sie hierin gehen wollen,

überlasse ich Ihrem Ermessen; ich mache Sie jedoch darauf aufmerk sam, daß die verfertigten Gegenstände vorzugsweise verwerthet werden müssen und aus dem Erlös aus denselben Mittel gewounen werden sollen, aus welchen neue Ankäufe von Arbeitsmaterial im folgenden Jahre gemacht werden können.

In allen Fällen, in denen Sie der Lehrerin eine besondere Be lohnung zuwenden zu müssen glauben, sehe ich übrigens Ihren be sonderen Anträgen vorerst entgegen.

Um indessen von dem Bestand und dem Fortschreiten der In dustrieschulen beständig Kenntniß zu haben, werden Sie jährlich am Schluß des Schuljahres, also an Pfingsten laufenden Jahrs zum erstenmale berichten:

1) von wie viel Kindern die Schule besucht wird;

2) was von denselben gearbeitet worden ist die verfertigten Arbeiten sind der Zahl und dem Gegenstande nach zu verzeichnen; was hiervon als Geschenk und an welche Kinder vertheilt worden ist; endlich worin die Ausgaben und Einnahmen aus dem Erlös der ver wertheten Gegenstände bestehen. Der Uebersichtlichkeit wegen ist die Summe des Beitrags aus dem Mathildenstifte beizuschreiben. Friedberg den 26. Februar 1855.

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Betreffend: Die Einführung einer Einkommensteuer.

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n n. Friedberg den 27. Mai 1868.

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Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß zur Einschatzungs⸗Commission des Steuer-Commissariats Büdingen gewählt

worden sind:

1) Herr Heinrich Holzinger II., Bürgermeister zu Buͤdingen; 2) Herr Friedrich Koch, Gutsbesitzer zu Lindheim;

3) Herr Heinrich Christoph Kraußer, Apotheker zu Büdingen;

a) zu Mitgliedern:

5) Herr Freiherr Wilhelm Löw von und zu Steinfurth zu Darmstadt;

4) Herr Heinrich Kreuder, Burgermeister zu Altenstadt; 6) Herr

Konrad Reutzel II., Bürgermeister zu Kefenrod.

b) Ersatzmänner:

1) Herr Ludwig Höhler, Orts einnehmer zu Büdingen; 3) Herr Heinrich Thylmann, Gutsbesitzer zu Altenstadt. 2) Herr Karl Rabenau, Kammerrath daselbst; dd b e 8 roßherzogliches Kreisamt Friedberg ae. Bekanntmachung,

die Regulirung der Einkommensteuer betreffend.

Das Gesetz, die Einführung der Einkommensteuer betreffend, ration ihrer Einkommensverhältnisse Seitens der Pflichtigen, davon ausgehend, Nach Act. 12 sind jedoch die etwa einlaufenden freiwilligen Angaben der Steuerpflichtigen über betreffenden Pflichtigen gerechnet.

Hülfsmitteln bei Ermittelung des Einkommens der

durch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, über ihre Einkommensverhältnisse dem

Auskunft zu ertheilen. 1155 1 4 5 6 Es wird das Einschätzungsgeschäft wesentlich erleichtern,

seinen Einkommensverhältnissen entspricht, ö Büdingen den 23. Mai 1868.

Mit Bezugnahme auf die oben erwähnte Gesetzesbestimmung werden die daß es ihnen in jedem Stadium der Verhandlung unbegommen ist, freiwillig

Unterzeichneten oder einzelnen Mitgliedern der Einschätzungscommission

vom 11. April d. J. enthält keine Bestimmung über die eigene Decla⸗ daß jeder Zwang in dieser Hinsicht ausgeschlossen sein soll. ihre Einkommensverhältnisse zu den Steuerpflichtigen des Steuercommissariats Büdingen hier

schriftliche oder mündliche

wenn dergleichen Auskunftsertheilungen, welche in beliebiger Form und namentlich auch in der Weise geschehen können, daß der Steuerpflichtige einfach die gesetzliche Steuerklasse bezeichnet, welche seines Erachtens alsbald bewerkstelligt werden.

Der Vorsitzende der Einschätzungscommission für das Steuercommissariat Budingen

Pück el.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzog N che Regierungsblatt Nr. 27 enthält:

1 I. Gesetz, die Ausgleichung und Vergütung der in dem 1 Hahre 1866 durch die königlich preußischen und die mit kenselben verbündeten Truppen während ihres Aufenthaltes ii dem Großherzogihum verursachten Kriegslasten betressend. II. Bekanntmachung Großh. Krlegsministeriums. Des Großherzogs Königliche Hoheit haben durch Allerhöchste

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Behörde unter treten habe.

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Entschließung vom 3. d. M. zu verfügen geruht, daß an die Stelle der bisherigen Zeughaus-Direktion eine neue der Benennung

III. Bekanntmachung der Großherzoglichen Commission für Post⸗Angelegenheiten. Zwischen Alzey und Creuznach über Flonheim ist eine dritte tägliche Personenfahrt ein⸗ gerichtet worden, bei welcher an den beiden Endstalionen unbeschränkte Personenannahme fattfindet,

IV. Uebersicht der für das Jahr 1868 genehmigten Umlagen zur Bestreiiung von Communalbedürsnissen in den Gemeinden des Kreises Erbach.

V. Uebersicht der für das Jahr 1868 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürsnisse in den israeli⸗ lischen Rellgionsgemeinden des Kreises Oppenheim.

VI. Ermächtigung zur Annahme eines fremden Ordens. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 14. Mai dem Cabinets-Archiv- Direktor

Artillerie-Depot zu