Ausgabe 
28.7.1868
 
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IV. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Einführung verschiedener Verordnungen

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in den in Folge des Friedensvertrags vom 3. Sept. 1866

neu erworbenen Gebietstheilen betreffend. Es werden hiernach die Medicinalordnung, die Medicinaltaxe und die Regulalive über die Aufnahme und Entlassung der Pfleglinge in der Gr. Landesirrenanstalt und dem Gr. Landeshospital, mit Wirkung vom 1. August 1868 an, auf die fraglichen Gebietstheile ausgedehnt.

V. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministrriums des Innern, das Octroi der Stadt Mainz, insbesondere Ein und Ausfuhr von oclroipflichtigem Vieh betr.

VI. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Einführung verschiedener auf das Polizei⸗ strafgesetz bezüglicher Verordnungen und Bestimmungen in den neuerworbenen Landestheilen betreffend.

VII. Bekanntmachung der Großh. Ministerien des Innern und der Finanzen, die Ausdehnung der Instruktionen

sür Forstwarte und für Feldschützen auf die neuerworbenen Gebietsiheile betreffend; gleichfalls mit Wirksamkeit vom 1. k. M. ab.

VIII. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Einziehung der im Jahre 1855 aus⸗ gegebenen Herzoglich Anhaltischen Staalskassenscheine in Stücken von 10 Thalern betreffend.

IX. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Lindenfels, die nachträgliche Erhebung von Umlagen in der Gemeinde Mörlenbach, Kreises Lindenfels, betreffend.

X. Vekanntmachung Gr. Kreisamts Offenbach, den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1868 betreffend.

XI. Ermächtigung zur Annahme fremder Orden. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 6. Juli dem Secretär des Lutherdenkmal-Vereins zu Worms Edelmann die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Se. Maj. dem Könige von Preußen verlzehenen Königlichen Kronen-Ordens vierter Klasse und am 16. Juli dem Ober⸗Consistorial⸗Präsidenten Rink Frhrn. von Starck die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Se. Maj. dem Könige von Preußen verliehenen rothen Adler⸗Ordens zweiter Klasse mit dem Stern zu ertheilen.

XII. Namensveränderung. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 10. Juli der Eva Trapp zu Friedberg zu gestatten, statt ihres bisherigen Familiennamens Trapp in Zukunft den Familiennamen Oberböfer zu führen.

XIII. Concurrenzeröffnung. Erledigt ist: die zweite evangelische Schulstelle zu Hahn mit einem Gehalte von 300 Gulden.

Friedberg. Das Schützenfest in Wien ist nunmehr in vollem Zuge. Wir haben niemals in den Jubel derer einstimmen können, die von den mit großem Gepränge in Scene ge setzten Sänger, Turn- und Schützenfesten das Heil Deutschlands, die Freiheit in der Einheit oder die Einheit in der Freiheit, erwarteten; aber wir vermochten doch auch nicht unsere Meinung darüber bis zu dem wegwerfenden Achselzucken derer herabzustimmen, die darin nur eine Gelegen- heit erblicken wollten zu lächerlich bombastischen Reden sogenannter Volksmänner und Vaterlands retter, zu kindisch, unschuldigen Festzügen und Fahnenparaden und zu den der deutschen Jugend absonderlich behagenden Freuden großartiger Bier gelage oder obligater Festbälle. Ohne Zweifel, man war auf Abwege gerathen, der Feste wurden zu viel gefeiert, der Ernst und die Einfachheit, die denselben erst die rechte Weihe geben, gingen verloren, und der hehre Zweck, der dadurch er reicht werden sollte, trat zurück vor Zweckessen und Festmusiken. Aber abgesehen davon, daß sie dieses Unglück mit manchen andern Versammlungen theilen, haben auch sie ibrerseits mitgeholfen, eine große Mission zu erfüllen. Wie traurig stand es mit dem Nationalgefühl der Deutschen noch am Anfang dicses Jahrhunderts! Und als in Zeiten größter Noth die Liebe zum Vaterland mächtig aufloderte und mit riesiger Kraftanstrengung das fremde Joch abschüttelte und den fremden Ge walthaber zu Boden schleuderte, wie war bald wieder Alles darnach angethan, jenes Gefühl einzuschläfern und jene Thaten mit ihren großen Zielen vergessen zu machen! Daß dies nicht so gekommen ist, vaß auch der gemeine Mann, der im Kittel wie der im Soldakenrock, sein Vater land ehren und lieben gelernt hat und ihm die Schamröthe im Gesicht brennt bei dem Andenken z. B. an die Rheinbundsschmach, die damals nur erst von den Besten des Volks empfunden wurde, dazu haben auch die nationalen Feste ihr Scherflein redlich beigetragen. Mittlerweile haben die Geschicke Deutschlands eine unerwartete ener gische Wendung genommen. Eine neue Ordnung der Dinge ist eingekehrt, Vielen zur Freude, Manchem noch zum Schmerz. Welche Stellung

der Einzelne ihr gegenüber aber einnehmen möge, das müssen Alle zugeben, die eigentliche Volks- bewegungen spielen heutzutage eine sehr unterge ordnete Rolle. Was soll uns unter solchen Umständen ein Schützenfest in Wien? Soll es etwa blos ein Wettgang auf den Schießphlätzen sein, um zu erfahren, wo die sichersten Augen und die festesten Arme zu finden seien, ähnlich dem neulichen Rangschießen zwischen den beiden Häusern des engtischen Parlaments? Dem alten kindlich heiteren Wien wäre so etwas zuzutrauen gewesen, das heutige Wien hat zu ernste Dinge erlebt, um zu solchen Veranstaltungen die Hand zu bieten. Nein, kein kindlich Spiel treibt die Tausende von Männern deutscher Zunge nach Wien; es gilt einen großen Zweck. Am 3. Juli 1856 wurde eine blutige Schlacht geschlagen, die eine deutsche Großmacht ersten Ranges begründete, zugleich aber einen deutschen. Volksstamm von ächtem Schrot und Korn lostrennte von dem politischen Zusammenhang mit den Bruderstämmen. Soll er uns entfremdet Herden, soll er inmitten der fremden Völkerwogen, die ihn umbrausen, sein deutsches Sein und Wesen verlieren und seinen deutschen Beruf vergessen? Der deutsche Volks körper müßte sich, wenn das geschähe, als eines seiner edelsten Glieder beraubt erachten. Dieser Vollsstamm, das geistige Salz in einem äugerst schwierigen Siaatsleben, hat nach großem Unglück, das dieses betroffen, sich aufgerafft, mit verzwei⸗ felter Kraft ringt er nach besseren Zuständen. Er trachtet nicht nach Rache, nicht nach Wiedergewinn einer verloren gegangenen Position, nur alte Schäden heilen, sich in deutschem Geist regeneriren will er. Daß dies Werk gelinge, dazu fühlt er die Noth⸗ wendigkeit, daß fort und fort die Fülle deutschen Geistes ihn durchdringe, und darum bangt ihm vor Isolirung, darum wünscht er Wiederknüpfung der nationalen Bande. Sollen wir ihm ob sol⸗ chen Strebens unsere Bewunderung versagen, sollen wir die dargebotene Hand des Bruders, der in Folge ernsten Haders aus dem Vaterhause ausgeschieden, nun doch der Familienbande nicht vergißt, schnöde von uns weisen? Das Schützen⸗ fest in Wien ist darauf die Antwort. Aus allen deutschen Gauen zog man hin, Geschenke von zum Theil großem Werth mitbringend, daß das Fest ein würdiges, glanzvolles werde, und mit unend lichem Jubel wurden die Gäste in der alten Kaiserstadt aufgenommen. Dieser Jubel ist kein gewöhnlicher Festjubel; ein Kind augenblicklicher, rasch vorübergehender Erregung; er ist der Aus- druck der tief empfundenen Freude beim Beginn eines großen nationalen Wiedervereinigungs-, eines Versöhnungsfestes. Wenn je ein Fest seine Be⸗ rechtigung hatte, so ist es dieses. Wünschen wir ihm den besten Verlauf. Hoffen wir,daß die lang entbehrte Berührung mit dem deutschen Geist belebend und kräftigend wirke im deutschen Oesterreich und daß das, was da zusammenklingt aus ganz Deutschland, lange, lange nachhalle in ganz Deutschland.

Die Tagespresse bringt die Mittheilung, Preußen beabsichtige bei der Delagoa⸗Bai an der Ostküste Afrika's eine Niederlassung zu gründen. DieHess. Landesz. zieht eine Parallele zwischen dieser künftigen preußischen Besitzung und dem französischen Cayenne an der Ostküste Südamerika's. Natürlich denkt sie sich dabei eine ähnliche Be⸗ stimmung vieser neuen Erwerbung, gegen welche Cayenne noch ein Paradies genannt werden müßte. Das wäre denn doch eine böse Perspective.(7)

Gießen. Auch die biesige theologische Fa kultät wird nach der von der Leipziger Fakultät ausgegangenen Anregung am 21. November, dem 100jährigen Geburtstage Schleiermachers, dessen Verdienst durch eine besondere Feier ehren.

Mainz. Der Ausmarsch der zum Bundes- schießen abgereisten Schützen, 86 an der Zahl, erfolgte am 22. d., Abends gegen 10 Uhr unter Begleitung des Musikcorps der Feuerwehr bis zum Bahnhofe, was eine große Menge Zuschauer herbeigelockt hatte. Bei der Abfahrt des Zuges zeigte die Masse eine demonstrative Haltung, dit

soceupirte die Gegend und die Wirthshäuser um den

Bahnhof bis gegen Mitternacht, als sechs preuß. Soldaten des Weges kamen. Bei deren Anblick wiederholten sich die Rufe und es folgten Aus- schreitungen der Masse, aus der Einzelne den Anfang mit dem Aufreißen des Stratzenpflasters machten. Steine wurden in der That auch gegen die bedrängten Soldaten und die zu ihrem Schutz berbeigeeille Nachtwache geschleuderk. Dieß dauerte fort, bis eine Militärpatrouille anrückte und schließ⸗ lich mit gefälltem Bayonnet vordrang. Man hat die Verhaftung einiger Rädelsführer dorgenommen. Am Abend desselben Tages, zwischen 11 und 12 Uhr, wurden auf der Holzgasse ein Eisenbahn⸗ arbeiter von hier und ein Schuhmacher von Seligenstadt von königlich preuß. Artilleristen niedergehauen. Der erstere erhielt einen Hieb über den Hinterkopf, welcher einen höchst gefähr- lichen Schädelbruch verursachte, der letztere kam mit einem Hieb über die Stirne, welcher den ganzen Knochen bloslegte, davon. Welcher Anlaß dieHerren Soldaten zu den glorreichen Thaten veranlaßte, wisser wir noch nicht, aber das wissen wir, daß es Pflicht der Presse ist, aus Anlaß so trauriger Vorkommnisse immer und immer wieder darauf hinzuweisen, daß dem Säbeliragen außer Dienst endlich einmal ein Ende gemacht werde.

Preußen. Berlin. DerStaatsanzeiger enthält die Anzeige, daß dem Baron Adolph Reinach zu Frankfurt und dessen Sohn Albert das Excquatur als belgischer Generalconsul, resp. Viceconsul beim norddeutschen Bunde verliehen worden ist. Ein Erlaß vom 20. Juli bestimmt die Einsetzung einer einheitlichen königl. Direktion der Main- Weserbahn zu Kassel, deren Wirksamkeit am 1. August beginnen soll.

Frankfurt. Der letzte Antrag des Magi⸗ strats geht dahin, den Erwerb des Bürgerrechts an die Erlegung von 25 fl. zu knäpfen. Militär- personen, Lehrer und Geistliche überhaupt alle Staatsbeamten sind frei von dieser Abgabe. Aberjeder selbständige Einwohner, und zwar derjenige, welcher neu anzieht, als auch derjenige, welcher der Gemeinde bereits angehört, ist zur Er legung des Bürgerrechtsgeldes verpflichtet, sobald er nach§. 13 des Gemeindeverfassangsgesetzes das Bärgerrecht erwirkt. Was nun die milden Stif⸗ tungen anlangt, so bleibt der Zuschuß zu denselben einer Convention mit denselben vorbehalten. Es steht, wie es scheint, eine Reerganisation in der oberen Leitung unserer Stiftungen in Aussicht.

Die Mittheilungen der Vorsetzenden der Einschätzungscommissionen an die Steuerpflichtigen für die seit den 1. d. M. im Großherzogthum Hessen eingeführte Einkomntensteuer erregen ebenso in dem letzteren wie in unserer Stadt ein gewisses Aufsehen. Das Doppelbürgerrecht nämlich zwischen Großherzogthum Hessen und der vormaligen freien Stadt Frankfurt war früher durchaus nicht selten und stieß in der Praxis wenigstens auf keine Schwierigleiten. Das neue Gesetz über Einführung einer Einkommensteuer in Hessen vom 11. April d. J. verordnet in dem ersten Artikel, raß alle Inländer, welche selbständig ein jährliches Ein⸗ kommen von wenigstens 800 fl. beziehen, der Einkommensteuer unterworfen und daß nur das Einkommen aus im Ausland belegenem Grund- eigenthum hierbei nicht in Betracht kommt, soweit dasselbe dort schon mit einer gleichartigen Steuer belegt ist. Hiernach muß also ein solcher Deppel⸗ bürger sein in Hypotheken, Werthpapieren ꝛc. be⸗ stehendes Vermögen nicht nur an das Königreich Preußen und an die Commune Frankfurt, sondern auch an das Großherzogthum Hessen mit einer Einkommensteuer versteuern.

Wiesbaden. Das am 24. d. stattgehabte Geburtsfest des Herzogs Adolph wurde in engeren Kreisen durch ein Diner auf der Platte, wo auch Abends vorher ein Feuerwerk abgebrannt wurde, gefeiert. Im Park zu Biebrich sind neue Plakate des herzoglich-nassauischen Hausamts an gebracht worden, welche an erster Stelle das Tabaksrauchen untersagen. Dagegen wurde der

sich namentlich in allerlei Rufen kundgab. Ein größtentheils aus Arbeitern bestehender Resi

herzogliche Gartendiener für die dem türkischen Gesandten ertheilten Obrfeigen von dem Kreis- gericht Wiesbaden mit 4 Wochen Gefängniß bedacht.

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