Ausgabe 
26.11.1868
 
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Donnerstag den 26. November.

N 140.

Anzeiger

für Oberhessen.

enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Fritdberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Auf denAnzeiger kann man für den Monat December abonniren.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Verwendung von einem Dritttheille der eingehenden Poltzeistrafen zur Besoldung

des Aufsichtspersonals.

Das Großherzogliche Kreisamt

Nach den Ihnen kurzer Hand zugehenden Belegen strafen bei den einschlägigen Großherzoglichen Districts⸗Einne

10 tr. Bönstadt 30 kr. Bruchenbrücken 2 fl. 55 ke. 18 tr. Gambach 1 fl. Griedel

Assendeim 2 fl. Butzbach 3 fl. 40 kr. Friedberg 68 fl. 5 fl. Hoch⸗Weisel 4 fl. 40 kr. Kirch⸗Göns 4 fl. 30 kr. Nauheim 5 fl. 16 kr. Nieder ⸗Florstadt

Sie werden diese Beträge in Einnahme decreticen und controliren la

Friedberg an die

Ostheim 41 fl. 50 kr. 40 kr. Ilbenstadt 4 fl.

4 fl. 40 fr. Nieder⸗ Weckeshelm

wendung dieser Beträge geht Ihnen später Verfügung zu.

Betreffend: Die dei dem Ankaufe von

entftehenden Kapital-(Agio) Gewinne und Verluste, des Ausschreibens vom 15. October 1860

Großherzogliches Nr. 16, sich bewogen gefunden,

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Ministerium des Innern hat mittelst Entschließung vom die Bestimmungen seines Ausschreibens vom

Staats⸗Obligatlonen aus Pfarrbesoldungs⸗ und Stiftungskapitalien

5 hier die Ausdehnung der Beftimmungen auf Schulbesoldungs⸗Kapitalien.

Dasselbe

die Schulvorstände.

Ministerial- Amisblatis, wovon wir den Kirchenvorständen durch Verfügung vom 29. Oct.

getheilt haben, auf die Besoldungs-Kapitalien der Volksschulen, gleichviel verwaltet werden, auszudehnen. Maßgabe jenes Ausschreibens,

Kirchenfonds⸗ oder Geme inde⸗Kassen, Wir beauftragen Sie nun nach Besitze haben, das Erforderliche zu besorgen.

Be Die Forststrafen vom 4.

Dienstag und Donnerstag, bezahlt werden

Wir ersuchen die Großherzoglichen Bürgermeistereien dieses im Interesse ihrer Orts angehörigen December die Mahnung erfolgt. November 1868.

zu lassen, daß nach dem 15. Friedberg den 24.

Quartal 1868 und die Feldstraf Morgens von 8 bis 12 un

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Friedberg den 23. November 1868.

Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. haben Ihre Gemeinden die nachstehenden Strafdritttheile eingegangener Polizei⸗ hmereien zu empfangen, und zwar:

Wöllstadt 3 fl. 50 kr.

Nierer⸗Weisel 86 fl. 50 kr. Oppershofen 20 kr.

Ober ⸗Flotstadt 2 fl. 50 kr. Ober Mörlen 40 kr.

Ossenbeim 30 kr. Rockenberg 40 kr. 30 ir. Wölfersheim 1 fl. 20 kr. Wohnbach 1 fl,

ssen, auch für die Erhebung Sorge tragen.

12. November d. J. 15. October 1860, zu Nr. M. d. J. 12005, Nr. 28 des

das Ihre Vorsitzenden als Vorsitzende der Kir

Södel 6 fl. Steinfurth 10 kr.

Ueber die Ver⸗

Friedberg am 23 Nov. 1868.

zu Nr. M. d. J. 12053, Amtsblatt

1860, Intelligenzblatt Nr. 86, Abdrücke mit⸗

ob solche selbstständig oder in anderen Fonds, namentlich in

chen vorstände im Ter a p v.

n en von der 5. Periode 1868 können d Mittags von 2 bis 3 Uhr an das unterzeichnete Rentamt

an den bestimmten Zahltagen,

mit dem Bemerken bekannt machen

Großherzogliches Rentamt Friedberg F

Hessen. Darmstadt, 23. Nov. In der heutigen Schlußsitzung der zweiten Kammer des 19. Landtages widmet der Präsident dem An⸗ denken des verstorbenen Abgeordneten Seitz einige ehrende Worte, worauf die Mitglieder durch Erheben von ihren Sitzen ihre Achtung für den Verstorbenen ausdrücken. Zur Verlesung kommt hierauf die Antwort des Ministeriums auf die Interpellation des Abg. Edingerdie Verwendung ter Juden im Staatsdienst betr., worin erklärt wird, daß die Regierung keine prinzipiellen Be⸗ denken gegen eine solcht habe, was schon daraus hervorgehe, daß Juden im Staats dienste angestellt seien; serner eint Vorlage des Kriegsministeriums um Bewilligung der Mittel zum Aus bau des als Kaserne verwendeten Zeughauses in Gießen. Der Antrag des Präsidenten, die Prüfung der neuen Wahlen in den Wahlkreisen Nauheim und Heppen⸗ beim ale dringlich zu behandeln, wird von dem selben zurückgezogen, nachdem die Abgg Metz, Hoffmann und Dernburg Widerspruch dagegen erhoben hatten. g

um 11 Uhr versammelten sich die Mitglieder der ersten und zweiten Kammer behufs Entgegen

nahme des Landtagsabschieds zu einer gemein

schuftlichen Sigung, welcher das Gesammtministerium beiwohnte. Der Landtagsabschied betont die Wichtigkeit des verflossenen 19. Landtages, dem die Aufgabe geworden, die neuen seit 1866 ge- schaffenen Verhältnisse zu sanctioniren und dankt sodann den Ständen für ihre bewährte Loyalität,

wobei er die verschiedenen Gesetze und Verträge aufzählt, welche mit ihnen vereinbart wurden. Bezüglich des Ersuchens um Herabsetzung der Salzsteuer wird auf eint bessere Zukunft verwiesen, ferner für den nächsten Landtag eine Vorlage wegen Revision des Wahlgesetzes angekündigt. Nach Verlesung des Schriftstückes erklärt der Ministerpräsident den 19. Landtag für geschlossen.

24. Nov. Zweite Kammer. Nachdem sich heute Morgen eine gerügende Anzahl Ab⸗ geordneter bei der Einweisungskommission ange meldet und in beschlußfähiger Anzahl versammelt hatten, konnte die zweite Kammer des 20. Land- tage konstituirt werden. Den Vorsitz führte Wernher als Alterspräsident, als provisorische Sekretäre fungirten Dumont und K. J. Hoffmann. Der einzige Gegenstand der Tagesordnung war die Wahl von 6 Präsidentenkandidaten, aus welchen die Regierung den 1. und 2. Präsidenten ernennt. Von 40 abgegebenen gültigen Stimmen fielen 39 auf Buff, 30 auf Wernher, 26 auf George, 25 auf, Dumont, 23 auf Kritzler und 20 auf W. v. Löw. Da der letztgenannte die erforder⸗ liche absolute Mehrheit nicht erlangte, mußte eine Neuwahl erfolgen. Das Resultat derselben war, daß sich nunmehr 26 Stimmen auf W. v. Löw vereinigten.

Wie aus Darmstadt, Offenbach und Worms, so sind neuerding? auch aus Butzbach und Mainz Vorstellungen an den Großherzog abgegangen, worin gebeten wird, das von dem Oberconsistorium

gegen Mitzen ius eingeleitete Verfahren, als mit dem Grundprincip der evangelischer Kirche in Widerspruch stehend, einstellen zu lassen. Beson⸗ ders energisch ist die Eingabe der weltlichen Mit⸗ glieder des evangel. Kirchenvorstandes zu Mainz.

DasFr. J. meldet: Sicherem Ver⸗ nehmen nach ist bei Einbringung des Budgets in zweiter Kammer die Stellung des Antrags von Seiten mehrerer Abgeordneten beabsichtigt, die Berathung in abgekürzter Form eintreten zu lassen und nicht, wie bisher geschehen, dem Finanzaus⸗ schuß zur vorherigen Prüfung zu überweisen.

Der Direktor Großh. Ober ⸗Forst- und Domänen Direktion Geheimerath Carl Friedrich Günther ist nach mehrwöchigem Leiden verschie⸗ den. Vor einigen Tagen erst war demselben der Charakter als Geheimerath verliehen worden.

S. Gießen. Wenn neuerdings von hier berichtet wurde, daß die Zahl der im laufenden Semester dahier Studirenden der im verflossenen etwa gleich kommen werde, so läßt sich diese Nachricht zwar noch nicht ossiziell widerlegen, da das akademische Adreßbuch noch immer auf sich warten läßt; aber so viel man von den einzelnen Fakultäten hört, hat sich fast nirgends ein dem Abgang entsprechender Zuwachs bemerkbar gemacht; so sind an Theologie Studirenden nur 22 vor- banden, gegen 38 im vorigen Semester. Statt der 16 abgegangenen Theologen hat sich nur einer als Zuwachs eingestellt, oder richtiger gesagt 2 halbe Theologen, denn beide studiren Theologie