ruht, daß die Dienststelle des Rechners der reformirten ollectur Groß⸗Umstadt künftig die amtliche Benennung „Collectur⸗Rentamt Groß Umstadt“ und der Rechner selbst den Amtstitel„Collectur Rentamtmann“ zu führen habe.
IV. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Ausgleichung der Kriegskosten betreffend. Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs sind zu Mitgliedern der nach Art. 9 des vom 12. Mal 1868, die Ausgleichung und Vergütung der im Jahre 1866 durch die Königlich Preußischen und die mit denselben verbündeten Truppen während ihres Aufenthalts in dem Großherzogthum verursachten Kriegs lasten betreffend, zu bestellenden Commission ernannt worden: 1) der Großh. Obermedicinalpräsident Dr. Gold⸗ mann als Vorsitzender, 2) der Großh. Oberappellations⸗ und Cassationsgerichtsrath Dr. Zentgraf, 3) der Großh. Kreisrath Ninck Freiherr v. Starck, 4) der Großh. Ober⸗ rechnungsrath Heß und 5) der Großh. Kreisrath Knorr.
V. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Gießen, den Ausschlag einer Umlage zweiter Klasse in der Ge— meinde Burkhardsfelden pro 1868 betreffend.
VI. Dienstnachrichten. Am 7. Mai wurde der katho⸗ lische Pfarrer Henrici zu Mainz zum kath. Pfarrer zu Lörzweiler,— der kath. Pfarrer Kratz zu Eich zum kath. Pfarrer zu Heßloch,— der Kaplan Itzel zu Ockstadt zum kath. Pfarrer zu Bürstadt,— am 9. Mai der Pfarr⸗ verwalter Schumacher zu Budenheim zum kath. Pfarrer daselbst— und am 28. Mai der Pfarrverwalter Enders zu Flonheim zum kath. Pfarrer daselbst ernannt; am 8. Juni wurde dem Conrad Happersberger aus Alsheim das Patent als Geometer der zweiten Klasse für den Kreis Worms— und am 12. Juni dem Wilhelm Hart⸗ mann aus Babenhausen das Patent als Geometer der ersten Klasse für den Kreis Dieburg ertheilt.
VII. Gestorben: am 20. Juni der pensionirte Ge⸗ heime Ober⸗Rechnungsrath Maurer zu Darmstadt.
— 20. Juni. II. Kammer. Ueber die Be⸗ rathung bezüglich des Militärbudgets tragen wir aus den vorliegenden Berichten noch Folgendes nach: Hunsinger sucht zu beweisen, daß durch die Militärconvention allerdings auch die Ein- führung der preußischen Gagen geboten erscheine, daß dagegen berechtigte Pensions ansprüche nicht verkümmert werden dürften. Eine Ablehnung der erhöhten Gagen halte er nicht für berechtigt, wohl aber hätte er gerne ein Ersuchen an die Regierung gestellt, uns für dieses Jahr damit zu verschonen. — Stockhausen: Mit Annahme der Militär- convention könnten doch wahrlich nicht alle stän⸗ dischen Rechte erloschen sein. Er frage die Herren vom Ministertische, ob nicht vielleicht Verhandlungen mit der preußischen Regierung stattgefunden hätten über ihre Auffassung der Sache. Vielleicht hätte dieselbe jetzt eine andere wie früher. Einer vater⸗ ländischen Pflicht sich fügend, könne er in den norddeutschen Bund eintreten, niemals könne er aber seine Zustimmung zu Zwang und Maß⸗ regelungen geben. Preußen würde gut thun, wenn es derartigen Stimmen Gehör gebe. Als allein correkt stimme er dem Minoritätsantrag bei. Er habe in seinem ganzen politischen Leben nur den einen Ehrgeiz gehabt, sich ein reines Gewissen zu bewahren und das zwinge ihn soviel wie möglich mitzuwirken, daß unserm Land nicht unerschwing⸗ liche Lasten aufgebürdet würden.— Der Vorstand des Kriegsministeriums Major Dornseiff sucht aus früheren Reden Dumont's und Stockhausen's nachzuweisen, daß sie heute incorrect handelten. — Dem tritt Volhard entgegen, welcher zwar den Antrag der Minorität für formell begründet, aber unter den gegebenen Verhältnissen für un⸗ möglich hält. Man habe alle Ursache, beim Militärwesen Ersparungen eintreten zu lassen und aus diesem Grund beantrage er, die Regierung zu ersuchen, nach vorausgegangener Verständigung mit Preußen dem Militär eine solche Formation
zu geben, wonach das Regiment, wie in Preußen aus 3 Bataillonen bestehe, und hierdurch 18,000 fl. erspart würden.— Dumont vertheidigt seine Anträge. Ersparungen könnten wir nur eintreten lassen, wenn wir in die Detailberathung eingingen und so sehr er den einzelnen Mitgliedern der neuen Kriegsbehörde seine Achtung ausspreche, Vertrauen habe er zu der neuen Einrichtung nicht das geringste; darin habe ihn namentlich die Denkschrift bestärkt. Alles laufe darauf hinaus, ähnlich wie in Preußen bis zum Jahre 1872 die Pauschsummen in Anspruch zu nehmen. Er könne überhaupt keinem solchen Provisorium, wie es in den Herren heute erschienen, solche Rechte anver⸗ trauen, er hätte einen verantwortlichen Minister hier sehen mögen, mit dem könne er allein partiren. Schließlich müsse er noch ganz energisch an seinem dritten Antrage festhalten, daß die ständische Ge⸗ nehmigung zu allen einzuführenden Militärgesetzen eingeholt werde und er lege den entschiedensten Protest gegen die seither auf dem Verordnungs⸗ wege publicirten Gesetze ein, dessen letztes sogar ohne Einwilligung der Stände veröffentlicht wurde. — Major Dornseiff erklärt, daß wir nach der Militärconvention verpflichtet seien, die preuß. Gagen einzuführen.— Divisionsauditeur Verdier sucht diese Ansichten weiter auszuführen, da Zweck und Absicht der Miliärconvention dahin gehe, keine Getheiltheit des norddeutschen Kontingents eintreten zu lassen. Das Kriegsministerium nehme keinen Anstand zu erklären, daß es für die Zukunft mitunter die seither herkömmliche vorherige Ein- holung der Genehmigung der Stände bei Gesetzen über das Militärwesen nicht einholen könne.— Goldmann hält es für unmöglich, daß gegen⸗ wärtig ein detailirtes Budget vorgelegt werde. Leider seien wir zur Einführung der preußischen Gagen durch die Militärconvention verpflichtet, für 1868 sei jedoch ihre Einführung constitutionell als sachlich unmöglich.— Hauptmann v. Hergert macht auf die Pflichten aufmerksam, welche die preußische Organisation dem Militär auferlege, deßhalb man ihnen auch die Rechte nicht vorent⸗ halten dürfe.— Heß erachtet uns nicht zur Aus zahlung der preußischen Gagen verpflichtet, zumal die Ansätze mit den Bezügen der Civil ⸗ beamten außer allem Verhältniß stehen.— Es sprechen nun noch eine Reihe von Abgeordneten der Kammer und mehrere Vertreter der Regierung, ohne wesentlich Neues vorzubringen. Schließlich erhält der Berichterstatter Wernher das Wort zur Befürwortung der Anträge der Majorität. Bei der Abstimmung wird die Anforderung der Regierung auf Bewilligung von 3,088,000 fl. einstimmig verworfen. Der Minoritätsanirag auf Vorlage eines detaillirten Militärbudgets fällt mit 33 gegen 9 Stimmen, dagegen beschließt die Kammer mit Stimmengleichheit(21 gegen 21) Bewilligung von 3 Millionen, jedoch nur unter folgenden Bedingungen: 1) daß durch die Militär⸗ convention die Zahlung preußischer Gagen nicht geboten sei, und solche bis zum 1. Januar 1869 nicht einzutreten habe; 2) daß für 1869 ein spezialisirtes Militärbudget vorgelegt und 3), daß die Rechenschaftsablage schon auf dem 20. Land⸗ tage erfolgen werde; ferner, daß 4) die Fragen der Pensionirungen geregelt werden müssen. Ab⸗ gelehnt wird mit 22 gegen 20 Stimmen eine Verwahrung Dumont's, wonach die Einführung
preußischer Militärgesetze für„das Großherzog ⸗ thum“ nicht ohne Genehmigung der Stände statl⸗ finden darf, dagegen nimmt die Kammer eine solche Resolution an, falls es sich um Einführung von Gesetzen für das„ganze“ Großherzogthum handelt.— Der Antrag Volhard's(Formation des Regiments in 3 Bataillone) fällt mit allen gegen 13 Stimmen, wogegen der Metz'sche An⸗ trag auf Vereinfachung der Staatsverwaltung mit 28 gegen 14 Stimmen angenommen wird.— Vier Abgeordnete des grundherrlichen Adels (A. v. Löw, v. Wambold, v. Schenk und v. Günderode) geben eine Erklärung zu Pro- tokoll, wonach sie gegen die Militärconvention gestimmt, weil die Lasten zu groß seien und sie sich nicht dem späteren Vorwurf aussetzen wollten, als hätten sie den Ruin des Landes mitverschuldet und sie auch ferner gegen jede aus dieser Convention entspringenden Anforderungen stimmen würden. — 23. Juni. II. Kammer. Erster Gegen⸗ stand der heutigen Tagesordnung ist eine Vorlage des Finanzministeriums, die Verwilligung jährlicher Entschädigungen für die in den vormals kurhessischen, durch den Friedensvertrag vom 3. Sept. 1866 dem Großherzogthum zugefallenen Ortssteuer⸗ Erheber betreffend. Mit 17 gegen 17 Stimmen wird solchen Beamten, welche mindestens 15 Jahre Dienstzeit haben aus Billigkeitsgründen eine jähr⸗ liche Entschädigung von einem Dritttheil ihres früheren Diensteinkommens zu Lasten des allge · meinen Pensionsfonds bewilligt.— Bezüglich der durch den Abg. Dumont beantragten Erhöhung der Besoldungen der Gerichtsbeamten in Mainz beharrt die Kammer, entgegen dem anderen Hause, auf ihrem früheren Beschluß, die Regierung zu ersuchen, zum Zweck der Gewährung einer Woh · nungsvergütung an den Vicepräsidenten und die sieben Räthe des Bezirksgerichts. Auch bezüglich des Civildienerwittweninstituts beharrt die Kammer auf ihren früheren Beschlüssen; ebenso hinsichtlich des Antrags des Abg. Volhard, die Beitrags- pflicht der Ausmärker zu den Gemeindebedürfnissen zweiter und dritter Klasse.— Die Stadt Fried- berg führt Beschwerde, weil sie trotz ihrer Pro. testation genöthigt worden ist, für Ertheilung des katholischen Religionsunterrichts an der Realschule zu Friedberg, den sie nicht für nöthig hält und der ohne ihre Zustimmung angeordnet worden, jährlich 50 fl. aufzuwenden. Die Beschwerde wird von der Kammer abgewiesen, da sich die Regierung bei Errichtung der Anstalt eine besondere Belohnung der Hülfslehrer vorbehalten hat und die Real⸗ schulen als Simultanschulen angesehen werden, in welchen ein besonderer Lehrer für Ertheilung des Religionsunterrichts jeder Confession anzustellen if. — Der„Fr. Ztg.“ wird von hier mitgetheilt: Am Ende jeden Quartals werden die Beamten ⸗ gehälter ausbezahlt in den Provinzen durch die Lokal⸗Steuerbeamten, in Darmstadt durch die Haupt⸗Staatskasse. Diese Zeit ist wieder heran ⸗ genaht, aber zum erstenmal seit dem Bestehen unserer Verfassung war die Haupt⸗Staatskasse, in der die öffentlichen Einnahmen aus dem ganzen Lande zusammenfließen, außer Stande, dieser ihrer Verbindlichkeit nachzukommen, und mußte sie deß⸗ halb ein Anlehen von 100,000 fl. bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse machen. Die für unser kleines Staatswesen nahezu unerschwinglichen Kosten für das Militär absorbiren eben Alles.
Zum Wormser Lutherfest.
Ein uralt deutsches heil'ges Lied Klingt hehr um Worms am Rheine; Die Heldenmähr von Siegefried Durch alle deutschen Herzen zieht Gewaltig wie sonst keine.
Im Land der Nebel tödtet er Die Riesen und den Drachen,
Der Held; errang mit seinem Speer Den reichsten Hort, so licht und hehr, Wohl werth ihn zu bewachen.
Das ist der Nibelungenhort, Versenkt im deutschen Rheine;
Es wußte Keiner mebr den Ort; Doch treu bewahrt als Dichterwort Im Volksgemüth alleine.
(Am 25. Juni 1868.)
Der Hort, das ist der Ehrensold, Bewahrkt im heil'gen Schreine Des Volkes, daß der Wahrheit Gold, Der Freiheit, die so rein und hold, Funkele wie's Gold im Weine.
Als später Nebel wiederum Auf allen Völkern lagen; Wahrheit und Freiheit waren stumm, Der Erde„Salz geworden dumm;“— Spricht Einer:„Ich will's wagen!“
Es ist der Mann von Wittenberg In Worms am deulschen Rheine; Er bricht der Kirche engen Pferch,
Den Vann der Nibelungen⸗Zwerg', Mit Gottes Wort alleine!
Das hohe Wort, das heil'ge Wort, Der freien Forschung Waffe; Die kämpft von nun an ewig fort Für des Gewissens sichern Hort, Daß sie die Freiheit schaffe.
Das ist des Glaubens Burg und Wehr, Der Völker helle Waffen, Der Streiter all um Luther her; Droh'n alle Teufel noch so sehr, Sie können nichts erraffen.
Der Luther ragt ein Siegefried, Ein Heldenbild am Rheine; Stimm' an der Freiheit Jubellied,
Das durch die deutschen Herzen zieht, Du deutsche Volks gemeine!
H. Künzel.
Stimmbe Die Gem peht übt Anläßli das Au frage m besttze! Thron nach de Bestimt habe protlar nur d sowit bis zu
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