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Gin 12 Abonnenten, welche den Anzeiger durch die Post beziehen, wollen ihre Bestellung für das II. Halbjahr dog
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baldigst machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt.
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Anzeiger für Oberhessen.
Friedberger Intelligenzblatt.
Donnerstag den 25. Juni.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. ö
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samflag. U
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Abonnements ⸗ Einladung.
Mit dem 1. Juli beginnt ein neues halbjähriges Abonnement auf den Anzeiger für Oberhessen, welcher auch ferner wöchentlich drei⸗ mal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinenen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und wichtigsten Tagesbegebenheiten, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours⸗ Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal im beigegebenen
Unterhaltungs⸗ Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel, Bilderräthsel ꝛr.
Die stets wachsende Zahl der
Abonnenten muß uns die erfreulichste Aufmunterung sein, die Geschäfte der Redaction in der bisher eingehaltenen Weise fortzuführen.
Das Abonnement beträgt halbjährig:
für die Abonnenten in hiesiger Stadt 1 fl., bei sämmtlichen Postämtern des Großherzogthums 1 fl. 6 kr.
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Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Halbjahr zusenden, wenn nicht ausdrücklicht
Die Expedition.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Den Abverdienst der auszubezahlenden Feldstrafen.
Friedberg am 22. Juni 1868.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Da noch viele von Ihnen mit der Einsendung der Nachweise über den Abverdienst der Feldstrafen im Ruͤckstande find, so erinnern wir Sie an die sofortige Einsendung dieser Nachweise bei Meidung unangenehmer Verfugung.
Betreffend: Forrasen vom 4. Quartal 1867 und Feldstrafen von der 5. und 6. Periode 1867.
ee n diefe dens. Unter Mittheilung des Verzeichnisses über die Forststrafantheile Ihrer Gemeinden vom 4. Quartal 1867 und der Feldstrafantheile von der 5. und 6. Periode 1867 in nachstehendem Abdruck, tragen wir Ihnen auf die Beträge den Gemeinde-Einnehmern in Einnahme
zu deeretiren und controliren zu lassen.
. N Kritzler, Kreis ⸗Assessor.
Friedberg am 22. Juni 1868.
J. B. d. Kritzler, Kreis ⸗Assessor.
1) Auszug aus dem Verzeichniß über Forsistrafen vom A. Quartal 1867.
Bönstadt 8 k., Assendeim 19 kr., Ober ⸗Florstadt 1 fl. 55½ kr., Nieder Flor · fladt 1 fl. 3½ kr., Bodenrod 24 kr., Fauerbach v. d. Höhe 8 kr., Langenhaln 48 kr., „ Butzbach 26 kr., Nieder⸗Weisel 41 ke., Kirch ⸗Göns 31 kr., Pohl⸗
Maidach 5
Göns 8 fl. 12 kr., Gambach 32 kr., Griedel 31 kr., Södel 32 kr., Wohndach 17 kr., Wölfersheim 13 kr., Straßheimer⸗Hübnerschaft 2 kt., Oder⸗ Rosbach 1 fl. 11 kr., Ober Mörlen 36 kr., Nauheim 36 kr.
2) Auszug aus dem Verzeichniß über Feldstrafen.
Bönstadt 2 fl. 43 kr. Bodenrod 5½ kt., Butzbach 12 fl. 40½ kr., Fauer⸗ bach v. d. Pöhe 2 fl. 16½ kr., doch⸗Weisel 1 fl. 11½ kr., Langenhain 2 fl. 11 ¼ kr., Maibach 28% kr., Münster 18 kr., Münzenderg 40 kr., Oppersbosen 9 fl. 17½ kr., Oftheim 5 fl. 55% ke., Rockenberg 4 fl. 26 ½ kt., Assenheim 5 fl. 48½ kr., Bruchen⸗
16 fl. 2 kr., Nieder Florstadt 11 fl. 19¾ kr., Melbach . 30 kr., Reichelsheim 7 fl. 26¼ kr., Nieder ⸗Nos bach
brücken 15¼ fr., Friedber 5 fl. 9½ kr., Söoͤdel 1
Kirch Göns 59 kr., Pohl Göne 3 fl. 5% kr.
n) Von der 5. Periode 1867.
Steinfurth 16 kr.
b) Von der 6. Periode 186 7.
7 fl. 3 ke., Dornassenheim 16½ kr., Nieder ⸗Wöllstadt 1 fl. 17½ kr., Ober ⸗Flor⸗ dai 37 fr., Oder Nosdach 8 fl.
2 kt., Dorheim 1 fl. 46 kr., Nauheim 6 fl. 55½ kr., Rieder ⸗Merlen 17 fl. 30 ¼ kr., Obermörlen 7 fl. 18½ kr., Koͤdgen 1 fl. 14½ kr., Schwalbeim 1 fl. 55 kr.,
4 k., Ober Wöllstadt 5 fl. 32½ kr. Wedles deim
Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 32 enthält:
I. Publication des zwischen der Großh. Hessischen und Königl. Preußischen Regierung wegen des Telegraphen⸗ wesens abgeschlossenen Vertrages vom 77ù29. August 1867.
II. Publication von Gesetzen des Norddeutschen Bundes; darunter das Gesetz über die Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen der Eheschließung, welches in den zum Norbdeutischen Bunde gehörigen Theilen des Großherzog⸗ thums am 1. Juli d. J. in Kraft tritt, sowie das Gesetz Über Aufhebung der Schuldhaft, welches in den bezeichneten Gebietstheilen mit dem 31. v. M. bereits in Wirksamkeit treten ist.
III. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Organisation der Kreisveterinärämter betressend. Durch Allerhöchste Entschließung vom 2. Mai I. J. haben des Großherzogs Kgl. Hoheit zu bestimmen geruht, daß zu Reichelsheim, Kreises Lindenfels, und zu Schotten, Kreises Schotten, Kreisveterinärämter errichtet werden sollen.
IV. Uebersicht der für das Jahr 1868 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Keeises Worms.
V. Uebersicht der für das Jahr 1868 genehmigten Umlagen zur Vestreitung der Bedürfnisse in den israeli⸗ nischen Neligionsgemeinden des Kreises Gießen.
VI. Ordensverleihungen. Seine Königliche Hoheit det Großherzog haben am 1. Februar dem Chef des
Hauses Michell und Depierre in Paris Carl Adolph Michell aus Mainz das Ritterkreuz erster Klasse des Philipps⸗ Ordens allergnädigst zu verleihen geruht.
VII. Namens veränderungen. Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 23. Mai dem Kiesa Stern zu Offenbach zu gestatten, in Zukunft den Vornamen Carl,— dem Valentin Carl Anton Neß zu Mainz zu geslatten, in Zukunft statt seines bisherigen Familiennamens Neß künflighin den Familiennamen Wittig— und am 2. Juni dem Philipp Daniel aus Schönberg zu gestatten, in Zukunft statt seines bisherigen Familiennamens Daniel den Familtennamen Schmidt zu führen.
VIII. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 18. April den Banquier Horatius Günzburg zu St. Petersburg zum Generalconsul daselbst zu ernennen;— am 2. Juni dem Schullehrer an der evang. Schule zu Nieder-Liebersbach Oswald die erste evangelische Schulstelle zu Neckar⸗Steinach — und dem Schulamts-Aspiranten Müller aus Wimpfen die achtzehnte Lehrerstelle an der Stadtschule zu Worms zu übertragen;— am 5. Juni den Gymnasiallehramts⸗ Accessisten Dr. Diehl aus Darmstadt zum Lehrer an der Realschule zu Darmstadt— und an demselben Tage den Corporal im 4. Infanterie-Regiment Conrad Erb aus Flensungen zum Bremser bei der Main-Weser-Eisenbahn zu ernennen.
IX. Militärdienstnachrichten.
(Bereits mitgetheilt.) X. Charakterertheilungen.
Seine Königliche Hoheit
der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 2. Juni der Gemüsehändlerin Werner⸗Gotlmann zu Darmstadt den Charakter als Hofgemüselieserantin— und am 7. Juni dem Leibzahnarzt Medicinalrath Dr. Werner zu Darmstadt den Charakter als Geheimer Medicinalrath zu verleihen. XI. Concurrenz für: die evangelische Pfarrstelle zu Klein⸗Karben, im Dekanate Rodheim, mit einem Gehalte von 1068 fl. 49 kr.; dem Freiherrn von Leonhardi zu Groß⸗Karden steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu. XII. Gestorben: am 20. Mai der Schullehrer Reitz zu Salz;— am 28. Mai der Brückenmeister und Brücken⸗ gelderheder Pfaffinger zu Gernsheim;— am 7. Juni der pensionirte Obergerichtsrath Schmitt zu Mainz.
— Das Gr. Regierungsblatt Nr. 33 enthält:
I. Verordnung, die Stistung eines militärischen Er⸗ innerungszeichens betreffend.(S. Darmst. Zig. Nr. 164.)
II. Bekanntmachung, die im Felddienste verwundeten Militärpersonen beir. Großherzogliches Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern bringt zur öffentlichen Kenntnß, daß nunmehr auch die päpstliche Regierung der am 22. August 1864 zu Genf abgeschlos⸗ senen Uebereinkunft wegen Verbesserung des Looses der im Felddienste verwundelen Militärpersonen beigetreten ist.
III. Bekanntmachung Großherzoglichen Mmisteriums des Innern, die amtliche Benennung der Diensistelle des Rechners der reformirien Collectur Groß-Umstadt und den Amistitel des Rechners deireffend. Seine Königliche Hoheit der Großherzog baben Allergnädigst zu bestimmen


