Ausgabe 
25.1.1868
 
Einzelbild herunterladen

eigenthum besigen, oder daselbst gewerbliche oder Handels-Anlagen besitzen, oder Theilnehmer an solchen sind, sind zur Entrichtung der Steuer aus diesen Einnahmequellen verpflichtet, wenn dasselbe im Ganzen wenigstens 800 fl. beträgt. Gleich wie die direkte Steuer nach einem sog. Normal- Steuercapital fixirt wird, so sollen auch bei dieser Steuer die Pflichtigen je nach der Größe ibres Einkommens, und zwar in, 30 Claffen, eingereiht werden, bei welchen das geringste Einkommen mit 800 fl. und als höchstes 100000 fl als Basis dient. Das Steuerkapital jeder Classe besteht in 10 pt. von der unteren Gränze des betreffenden Classeneinkommens. Alles Einkommen. dessen Betrag nicht fixirt ist, soll nach seinem wahrscheinlichen Ertrag angeschlagen werden und hierbei der Durchschnitt der letzten drei Jahre maßgebend sein. Die Einschätzung ist den Pflich- tigen überlassen und soll nur im Falle wesent⸗ licher Beanstandung von Seiten der Localcommission eine eingehende Prüfung stattfinden. Die Com- wissionen besteben aus neun einkommensteuerpflich⸗ tigen Staatsbürgern, deren Vorsitz in der Regel dem Steuercommissär des Bezirks übertragen wird. Reklamationen gegen die Beschlüsse dieser Einschätzungscommisston können bei der zu bil- denden Landescommission geltend gemacht werden. Wer bei erhobener Reklamation auf ergangene besondere Aufforderung wissentlich einen Theil seines Einkommens verschwiegen oder zu gering angegeben hat, verfällt in eine Strafe zur Höhe des vierfachen Jahresbeitrags(für die stattgehabte oder beabsichtigte Verkürzung) und hat diese für das ganze Jahr sofort zu zahlen. Die Erhebung und der Ausschlag der Einkommensteuer findet in gleichem Verhältniß wie bei den direkten Steuern statt. Zur Erläuterung muß noch beigefügt werden, daß bei Allen, welche bereits direkte Steuern zahlen, das dann in Ansatz gebrachte Nominalsteuer- Capital bei Berechnung der Ein- kommensteuer in Abzug kömmt.

* Friedberg. Die in der Streitfrage zwischen dem Prälaten Dr. Zimmermann, sowie dem Superintendenten Dr. Simon und Dr. Schmitt tinerseits und dem Bischof von Mainz andrerseits entstandene Correspondenz übergeben die ersteren Herren in der Darmst. Ztg. Nr. 23 der Oeffent⸗ lichkeit. So interessant diese Schriftstücke auch für viele unserer Leser sein möchten, so erlaubt uns doch der Raum unseres Blattes nicht, die selben vollständig zum Abdrucke zu bringen und wollen wir deßhalb auf erwähnte Nummer der Darmst. Ztg. verweisen.

Friedberg. Den Nachrichten über die im Hlane liegenden Kasernenbauten kann hinzu⸗ gefügt werden, daß bereits Mittheilungen dieser halb an den Stadtvorstand ergangen und von ditsem die zur Erweiterung und besseren Situirung des Territoriums der Klosterkaserne gewünschtt Ueberlassung angrenzenden städtischen Straßen- eigenthums an den Militärsiscus und damit ver-

bundene Verlegung angrenzender Straßen zu Lasten der Stadt beschlossen worden ist.

S. Gießen. Bezüglich der Wiederbesetzung der durch den Abgang des Herrn Professor Gaß mit dem nächsten Semester erledigt werdenden Professur für Dogmatik, sollen mit Professor Keim in Zürich, einer in diesem Fach aner kannten Autorität, Unterhandlungen angeknüpft werden. Professor Gaß wird, wie man ver nimmt, das von seinem Vorgänger in Heidelberg, Professor Rothe, begonnene treffliche Werk über christliche Ethik, durch einen dritten Band zum Abschluß bringen. Der nach Wien berufene Professor der Jurisprudenz Dr. Ihering wird seine Wirksamkeit an unserer Universität noch bis zum nächsten Herbst fortsetzen. Die von verschie- denen Blättern gebrachte Nachricht, daß Professor Neuner aus Kiel als Iherings Nachfolger in Aussicht genommen sei, hat bis jetzt noch keine Berechtigung.

S. Gießen. Merkwürdigerweise geht hier das Gerücht, daß nach Beschaffung der erforder. lichen Kaserrenräume unsere Stadt das dritte Infanterieregiment als Garnison erhalten wird, weil die Vereinigung beider Jägerbataillone in Darmstadt als wünschenswerth erscheine. Als weiterer Grund wird die Kurzsichtigkeit vieler Freiwilliger angegeben, die bei den Jägerbataillonen besonders lästig sei. Die Anweldung von ein jährigen Freiwilligen ist noch fortwährend in lebhaftestem Gange und zwar dergestalt, daß ee der Militärbehörde angemessen erscheint, wegen der Schwierigkeiten des fortwährenden Nach exerzirens, der Annahme von Freiwilligen vor dem 1. April nunmehr entgegenzuwirken.

Preußen. Berlin. Die Berichte aus Ostpreußen melden noch fortwährend ein weiteres Umsichgreifen des Nothstandes; die Privatwohl thätigkeit, so reichlich sie auch spendet, kann das herrschende Elend unmöglich beseitigen.

Dem Vernehmen nach wird die Commission des Herrenhauses in Betreff des Deklarations- antrags beantragen, die Redefreiheit der Ab geordneten mit der Modifikation anzunebmen, daß über Anstoß erregende Aeußerungen von Landtags- mitgliedern ein aus Mitgliedern beider Häuser gebil detes parlamentarisches Ehrengericht urtheilen solle.

In Abgeordnetenkreisen circulirt das Ge rücht von einer aus Ostpreußen eingetroffenen Nachricht, wonach Tausende von hungernden und elenden Menschen aus den benachbarten russischen Oränzdistrikten, wo es nichts mehr zu essen gibt, üder die preußische Gränze geflüchtet stien, um hier das schon vorhandene Elend zu vermehren.

Bayern. München. Ein offtziöser Artikel derSüddeutschen Presse mahnt, sich an den Zollparlamentswahlen lebhaft zu betheiligen. Die bayerische Regierung wolle nicht den Eintritt in den Nordbund, noch eine Erweiterung der Parlaments- Competenz, welche vertragsmäßig begründet, auch nur vertragsmäßig geändert werden könne.

Der Gewerbsausschuß der Abgeordneten⸗ kammer beharrt auf der Nichtceontessionirung det Buchhandels und empfiehlt als Folge eintretender

Bestrafung eine dreijährige Entziehung des be.

treffenden Gewerbes.

Nach demFr. J. wäre die im ver⸗ flossenen Jahre unter großen Erwartungen und mit vielen Kosten gegründeteSüddeutsche Presse schon ihrem Ende nahe. Der Kostenaufwand, den eine Zeitung von diesem Umfange ver langt und die darauf verwandten Mittel und erzielten Einnahmen standen in keinem Verhältniß zu einander, und die Deckung des sich ergebenden Deficits wird so wenig der Staat als die Ca- binetseasse übernehmen wollen.

Württemberg. Stuttgart. Abgeord⸗ netenkammer. lungen der Landwehr wurden, trotz des Wider⸗ spruchs der Regierung, verworfen. Das von Seiten der demokratischen Partei bekämpfte In⸗ stitut der einjährigen Freiwilligen wurde mit 78 gegen 4 Slimmen im Prinzip angenommen. Es herrscht in regierungsfreundlichen Kreisen die Be⸗ fürchtung, daß das Kriegsdienstgesetz in verstüm⸗ melter Gestalt auch regierungsseitig für unannehmbar erklärt, sowie, daß außerdem die demokratische Partei bei der Schlußabstimmung sich dagegen aussprechen werde. Die Erbitterung unter den Parteien ist groß.

Baden. Karlsruhe. Abgeordnetenkammer. Die Debatten über das Contingentsgesetz sind beendigt. Moll's Antrag auf Annahme eines Gesetzes von ¼ pCt. wurde mit allen gegen acht Stimmen abgelehnt, dagegen hat die Kammer Kirsner's Antrag auf Milderung der dreijéhrigen Präsenz durch thunlichste Beurlaubungen, womit die Regierung sich einverstanden erklärt, einstimmig angenommen, und ebenso auch Kusel's Antrag, daß Gesetz nur bis zum 31. Tezember 1869 (statt nach Commissionsantrag bis 31. Dezember 1870) als gültig zu erklären; im Uebrigen wurde aber das ganze Gesetz nach den Anträgen der Commission bei der Endabstimmung mit allen gegen 8 Stimmen angenommen.

Oesterreich. Wien. Das Reichsbudget stellt als Gesammtziffer des Erfordernisses fest: 86,358,893 fl. Hiervon sind abzurechnen: 6,482,191 für Zollerträgnisse. Der Rest von 79,876, 702 fl. muß im Betrage von 55,913,691 U. von der cisleithanischen und mit 23,963,019 von der transleithanischen Reichshälfte bedeckt werden.

Die Verordnung wegen der Beeidigung der Staatsbeamten auf die Verfassung hat die kaiserliche Sanktion erhalten und wird die Re⸗ gierung dem Keichsrath ein Gesetz wegen eventueller direkter Abgeordnetenwahlen vorlegen.

DieWiener Ztg. enthält ein kaiserliches Handschreiben an den Minister Giskra, worin derselbe beauftragt wird, den Triester Stadtbe⸗ hörden, sowie den Bewobnern Triest's und der Bevölkerung von Wien für die bewiesene tiest

Kunst und Kunstindustrie. II.

Wir haben vor einigen Wochen in diesen Blättern als Bedingung für eint nationale Entwickelung der Kunst die aufgestellt, daß der Schön⸗ heitssinn in unserm Volke wieder geweckt werden müsse. Als vorzüglichstes Mittel dazu sahen wir die Kunstindustrie an, als deren Aufgabe wir demgemäß zunächst die bezeichneten, die Meisterwerke der Kunst, in denen sich die Ideale vergangener Zeiten verkörpern, in den weitesten Kreisen populär zu machen. Wir sprachen damals namentlich von Werken der Plastik und der Malerei und müsse deswegen zunächst unsere Behauptung erweitern; die bildende Kunst beschränkt sich ja nicht auf Plastik und Malerei; der Schönheitssinn früherer Generationen suchte alles, was den Menschen umgab, die gewöhnlichen Bedürfnisse des Lebens mit schönen Formen zu versehn; die Kunstindustrie soll demgemäß auch in dieser Be⸗ ziehung die von der Vergangenheit als mustergültig anerkannten Formen von Möbeln und Gefäßen aller Art nachbilden; dasselbe gilt ferner von der Baukunst. Man wirr uns vielleicht sagen, das wäre Reaction, denn antike Sculptur, antike Gefäße, mittelalterliche Architektur ꝛc. seien für uns nicht mehr zu brauchen; das Schönheitsideal der Alten sei nicht mehr das unsrige, mithin auch die Verlörperung desselhen nicht nach unserm Sinn. Dann, sagen wir, muß man auf Grund derselben neue Formen herzustellen suchen, denn nachdem die Welt und Kunstgeschichte ihren Lauf begonnen, hat nie ein Volk von vorn angefangen(wie es die

Großzechen möchten), sondern stets im engen Anschluß an die voran- gegangene Periode seine Entwicklung vollzogen. Aber wie soll nun dies geschchen 7 Soll jeder Industrielle auf eigne Faust Versuche machen, die Kunst zu erneuern? Diese Fragen führen uns nun sofort. auf die zweite Conditio sine qua non der zukünftigen Kunst. Auch sie können wir aus der Vergangenheit abnehmen. Jede Stufe der Kunstentwickelung stand nämlich im engsten Zusammenhang mit den kulturhistorischen Zu- staͤnden einer Zeit. Man darf nicht etwa sagen, die Kunst sei von herrschenden Ideen beeinflußt gewesen, sie war vielmehr stets gleichberechtigt neden den politischen, kirchlichen und sonstigen Zuständen einer Zeit, sie war ebenso wie diese ein Ausfluß des Bedürfnisses einer ver änderten Weltanschauung. Die Kunst kann also auch jetzt nur dann eine neue Periode beginnen, wenn wir uns überhaupt in einer neuen Periode der Kulturentwicklung befinden, und zwar muß diese so beschaffen sein, daß sie Ideale liefert, welche künstlerischer Gestaltung fähig sind. Liefert die Gegenwart solche? Die Aufgabe der Ittztzeit ist es, das auszubauen und zu vollenden, was im Zeitalter der Reformation begonnen wurde; darum müssen sich uns die Ideale jener Zeit in noch reinerem Lichte zeigen, indem die modernen Bestrebungen dahin gerichtet sind, dieselben alles falschen Anhängsels zu entkleiden, das für jene Zeit charakteristisch, vielleicht nothwendig war, das aber für uns seine Bedeu⸗ tung verloren hat. Daß diese Ideale aber künstlerischer Gestaltung fähig

sind, das hat sich glänzend bewährt, denn gerade im Anfang des 16. Jahrhunderts hat die deutsche Kunst in Dürer und Holbein ihre größten

Die beantragten Controlversamm. n

Tyran gleitende berührt! linge ber. zaden, gesect Schüler, und ver! Complot Worte n habt. 1 weiteres vahrschti stand in in der Hungers Elend ir welche i Franken haben sc gilanst und erz It dauern Reulr tand Monat gebe uthre

Nachricht; aus glaub Triumph die dame nicht ma aus den sein und dornehm, dolls he le das Run alt dusdben,