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1868.
Samstag den 25. Januar.
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eiger für Oberhessen.
daubält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
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Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Bestellungen auf den„Anzeiger für Oberhessen“ werden noch fortwährend von allen Poststellen und der Verlagsexpedition für das erste Halbjahr angenommen
Betreffend:
Amtlicher Theil.
Die Wiederbesetzung der erledigten Stelle eines Kreisassessors bel dem Kreisamte Friedberg
Bekanntmachung.
Friedberg den 24. Januar 1867.
Durch Allerhoͤchstes Decret vom 10. J. Mis. ist der Großh. Regierungs-Accessist Kritzler dahier zum Kreisassessor bei dem Großh.
Heis amt Friedderg ernannt worden, was hiermit zur Kenntnit der Kreisangehörigen gebracht wird.
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ketreffend: Ole pertodische Ernennung der Mitglieder der Kreis-Schulcommissionen, hier fü
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bie Ende 1872.
die Jahre 1868
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Großherzogliches Kreisamt Friedberg „
Friedberg den 23. Januar 1868.
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Durch Entschließung Großb. Ministeriums des Innern vom 8. d. M., zu Nr. 225, sind für die nächsten 5 Jahre, also für die Zeit
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1) Der evangelische Pfarter und Dekan Blumhof zu Melbach und 2) Der katholische Pfarrer Keller zu Ockstadt—
„m 1. Januar 1868 bis Ende 1872, folgende Personen zu Mitgliedern der Kreis-Schulcommission ernannt worden:
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1) Der Schullehrer Seminar⸗Director Steinberger zu Friedberg und 2) Der evangel. Pfarrer Engelbach zu Butzbach,
das hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Der Vorsstzende
Großh. Kreie⸗Schulcommission Friedberg X
Hessen. Darmstadt. Das Großberzog⸗
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Finanzen
lide Regierungsblatt Nr. 3 enthält(Schluß): III. Verordnung, das Vicariat bei evangelischen Geist— liden betreffend. Nach der Allerhöchsten Verordnung vom 4. September 1820, das Vicariat bei in Ruhestand ver— sisten evangelischen Geistlichen betreffend, ist jeder Pfarr— en ts⸗Candidat verbunden, der an ihn ergehenden Auffor⸗ ung zur Uebernahme eines Pfarrvicariats Folge zu Büen. Weigert sich ein Pfarramts⸗Candidat, dieser Auf— derung zu enisprechen, so verliert er die Ansprüche, wicht et aus früherer Prüfung auf Anstellung machen Inte, und steht dem jüngeren, gleich würdigen Candidaten nuch, welcher der Aufforderung Folge leistet. Da die fahrung gezeigt hat, daß der in der gedachten Verord— ig angedrohte Nachtheil die Pfarramts⸗Candidaten nicht cbrält, Verbindlichkeiten einzugehen, welche ihnen die iiglichkeit benehmen, der an sie ergehenden Aufforderung z Uebernahme eines Pfarrvicariats Folge zu leisten, d da hierdurch die Kirchenbehörden wiederholt in die De gekommen sind, zu dringend erforderlicher Aushülfe me Candidalen als Pfarrvicare oder Pfartverwalter ver— weiden zu können, so haben Seine Königliche Hoheit der Ooßherzog zu bestimmen geruht, daß wenn ein Pfarr⸗ 16 Candidat der an ihn ergebenden Aufforderung zur trnahme eines Pfarrvicariats oder einer Pfarrverwal— ung nicht elsbald Folge leisset, weil er ohne Erlaubniß be Großherzoglichen Ober⸗Consistoriums anderweite Ver— chtungen übernommen hat, diese Nichtbefolgung der an ergebenden Aufforderung als ein Verzicht auf Ver— midung im Dienste der evangelischen Kirche des Groß— teogthums angesehen und der Candidat in der Candi— dien⸗Liste gestrichen werden soll. IV. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Am 5 Juli 1867 badete Theodor Friedrich Wilbelm Schreeb, eihn drs Ortebürgers Wilhelm Schreeb II. zu Nieder— Mielheim, im Kreise Bingen, in Gesellschaft mehrerer aneren jungen Leute in dem in dasiger Gemarkung be— laenen Rheinarm der sog. Sand Au gegenüber. Hierbei gteih derselbe, als er nach dem jenseitigen User zu twimmen versuchte, in die Mitte des Rheinarms, der bst ungefähr 112 Fuß Breite und 8 Fuß Tiese hat, un Folge eines Krampfansalls in Gefahr zu ertrinken. den Hülferuf der Kameraben Schreebs sprang Paul Cristian Saalwächter von Nieber-Ingelheim enischlossen h das Wasser, schwamm auf Schreeb zu, der ermattet un dem Ertrinken nah bereits einige Mal untergesunken un wieder aufgetaucht war, ersaßte denselben und brachte in mit großer Anstrengung glücklich lebend in die Nähe diz Ufers, wo Beide von Georg Weber von Frei-Wein⸗— en und Karl Esch von Nieder Ingelheim in einem lagen aufgenommen und in Sicherheit gebracht wurden. Lene Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Paul Axistian Saalwächter für diese muthvolle, mit eigener c nsgesahr verbundene That das allgemeine Ehrenzeichen ieder Inschrist:„Für Reilung von Menschenleben“ kun gnäbigst zu verleihen geruht.
V. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums cer die Organisation der Oberförstereieu Christinen hof und Düdelsheim, Forsto Nidda, betreffend.
VI. Bekanntmachung, den Anschluß des Herzogthums Lauenburg an den Zollverein betressend
VII. Bekannmachung Großherzoglicher Oberrechnungs— kammer, die Vergütung für die in 1868 in Geld zu be richtigenden Besoldungs- und Pensions-Naturalien betr. Aus den in 1867 vorgekommenen Fruchtverkäufen, welche nach der Verordnung vom 10. Dez. 1857 der vorgenannten Vergütung zur Grundlage dienen, ergeben sich als Durch— schnittepreise eines Malters ven 9388¼ Malter Waizen 15 fl. 14 kr., 4340½½ Malter Korn 11 fl. 34 kr., 240½ Malter Gerste 8 fl. 35 kr., 1532½ Malter Hafer 5 fl. 27 kr., woraus sich der Werth von 100 fl. Naturalien auf 234 fl. 36 kr. berechnet. Hiernach kommen für 1868 binsichtlich derjenigen Besoldungen und Pensionen, auf welche die oben angezogene Verordnung Anwendung findet, die Beträge von 175 fl., 150 fl. und 115 fl. in Berechnung. Für die nach den früheren Grundsétzen zu behandelnden Pensionen sind für 100 fl. Naturalien 115 fl. zu vergüten; sodann beträgt der, nach der Verordnung vom 13. Oktober 1840 und dem Tarif vom 17. Oktober
1865, Regierungsblatt Nr. 49, zu leistende Zusatz für!
Holz von 100 fl. Pension 1 fl. 30 kr.
VIII. Dienstnachricht. Am 10. Dezbr. 1867 wurde dem Carl Thon aus Laugen das Patent als Geometer erster Klasse für den Kreis Offenbach ertheilt.
IX. Gestorben: am 18. Dezbr. 1867 der Rechnung rath a. D. Seibert zu Groß Umstadt;— am 25. Dezbr. der emerirte katholische Pfarrer Duppius zu Mainz.
— Nach dem„Fr. J.“ bringt der von dem Finanzministerium den Standen überreichte„Nach— trag zu dem Finanzgesetz für die laufende Finanz- periode“ die wenig erfreuliche Mittheilung, daß schon im abgelaufenen Jahr die Mittel der Haupt— staatekasse nicht ausreichten, um die Mehrbedürf— nisse des Militäraufwanves zu bestreiten, so daß von der Staatsschuldentilgungskesse 100,000 Gulden entliehen werden mußten. Das Mehr- bedürfniß für die laufende Unterhaltung des Militärs und der Militäranstalten beziffert sich auf Grund annähernder Berechnung für das laufende Jahr auf ungefähr 1,245,000 fl Außerdem ist als Beitrag des Großherzogthume für die zum norddeutschen Bunde gehörigen Lan- destheile zu den Bundesausgaben außer dem
Militäretat in runder Summe 127,000 fl. vorzuschen. Sonach bedarf es einschließlich der
entliehenen 100,000 fl. für das laufende Jahr, um die Bilanz herzustellen, noch 1,472,000 fl.,
oder abzüglich zu doffender Mehreinnahmen 1,070,000 fl. Diese zu decken ist für das zweite Semester d. J. eine Einkommensteuer in Vorschlag gebracht, welche auf 175,000 fl. veranschlagt ist. Die Personalsteuer soll aber ebenfalls, und zwar vom 1. April an, für 9 Monate durch einen Zuschlag von 2¼ kr. zu den bereits bestimmten direkten Steuern erhöht werden, wodurch eine Einnahme von rund 610,000 fl. erzielt wird. Das dann noch Fehlende soll aber nicht auf dem Wege der Besteuerung, sondern„auf anderem Wege“ aufgebracht werden, worüber sich die Re— gierung jedoch ihre weiteren Anträge vorbehält, da das Kriegsministerium, außer dem Mehrbe— dürfnisse für den laufenden Militäraufwand, zur Bestreitung verschiedener außerordentlicher Aus- gaben noch weitere Anforderungen stellen zu müssen in der Lage ist.*
In Folge einer Interpellation des Abg. Heß in der zweiten Kammer wegen des Bau- projekts der oberhessischen Bahnen antwortete das Ministerium, daß annehmbare Offerten vorliegen und eine desfallsige Regierungsvorlage nahe bevor— stebend sei. In Aussicht genommen seien zwei Richtungen von Gießen aus; die eine über Grün— berg, Alsfeld und Lauterbach nach Fulda, die andere über Büdingen nach Gelnhausen.— Der Praͤsident verkündete hierauf, daß wegen Mangels an Stoff die Sitzungen vorläufig ausgesetzt wer— den müßten.
Friedberg. Die Vorlage des Gesetz entwurfs wegen Einführung einer Einkommen- steuer ist nunmehr an die Stände erfolgt. Nach demselben sind dieser Steuer, mit Ausnahme der Mitglieder des Großherzoglichen Hanuses, alle Inländer beiderlei Geschlechts unterworsen, welche selbststaͤndig ein jaͤhrliches Einkommen von wenig— siens 800 fl. beziehen. Im Ausland belegenes Orundeigenthum ist steuerfrei; Inländer, die im Ausland wohnen, haben nur das aus dem Groß⸗ herzogthum bezogene Einkommen zu dersteuern. Ausländer, die im Großherzogthum wohnen und da— selbst eine mit Erwerb verbundene Beschästigung aus- üben, unterliegen der Einkommensteuer gleich den In—
ländern, Auslaͤnder, die in Großberzogthum Grund-


