(vorausgesetzt nämlich, daß morgen das Ordinarium zur Berathung und Beschlußfassung komme, und nächste Woche dann diesenige über das heute auf die Tagesordnung gesetzte Extraordinarium).— Wernher bekämpft wiederholt den Dumont'schen Antrag; man dürfe nicht das Unmögliche ver⸗ langen, und auch Stockhausen hält eine Hinaus⸗ schiebung der redlichen Erfüllung der Militär- Convention für durchaus ungerechtfertigt. Bei der Abstimmung fällt der Dumont'sche Antrag mit allen gegen 12 Stimmen und wird sodann der Ausschußantrag auf Bewilligung von 900009 fl. ohne weitere Diskussion mit allen gegen sechs Stimmen angenommen.— Mit Dumont stimmten gegen die Bewilligung noch Oechsner, Backe, A. v. Löw, v. Schenck und v. Wambolt.— Zum Schluß stellt Wernher einen Antrag auf Aufnahme eines Anlehens vom Betrage bis zu einer Million, um die Durchführung der Militär- convention zu ermöglichen. Auch dieser Antrag wird als dringlich zur sofortigen Berichterstattung überwiesen.
— 20. Juni. II. Kammer. Bei der heutigen Be⸗ rathung über das Ordinarium des Militärbüdgets beantragt die Majorität des Ausschusses eine Pauschsumme von 3,000,000 fl. unter der Vor⸗ aussetzung zu genehmigen, daß im Laufe des Jahres 1868 von einer Erhöhung der Gagen und Löhne nach preußischem Modus abgesehen werde. Die Minorität will eine sofortige Ver⸗ legung eines detaillirten Budgets über die Mili⸗ zäranforderung und hält die Einführung der Gagen und Löhne durch die Militärconvention nicht geboten. An der sehr lebhaften Debatte betheiligten sich die Abgg. Stockhausen, Wernher, Volhard, Dumont, Goldmann, Heß, Edinger, A. v. Löw, Dernburg und Kraft, sowie die an⸗ wesenden Mitglieder des Kriegsministeriums. Die Galerien sind besonders von Angehörigen des Offizierstandes dicht besetzt.
— Großh. Ministerium der Justiz hat am 18. J. M. an die zweite Kammer der Stände einen Gesetzesentwurf, betreffend die Aufhebung der Schuldhaft in den nicht zum norddeutschen Bund gehörenden Gebietstheilen, gelangen lassen, um die bereits im norddeutschen Bund geltenden gesetzlichen Bestimmungen auch in Starkenburg und Rheinhessen einzuführen.
— Wie die„Hess. Volksbl.“ vernehmen, geht das Großh. Rentamt Grünberg ein. Der zur Oberförsterei gehörige Bezirk wird dem Rentamt Gießen, die Oberförsterei Nieder⸗Ohmen dem Rentamt Homberg, die Oberförsterei Laubach dem Rentamt Schotten zugetheilt. Weiter wird der seither dem Rentamt Friedberg zugetheilt gewesene Oberförstereibezirk Butzbach nunmehr dem Rentamt Gießen überwiesen.
— In Folge ministerieller Anordnung ist der Termin zur Erhebung der Einkommensteuer bis zum August verschoben worden, da die Vorar⸗ beiten nicht bis zum Beginn des nächsten Monats bewältigt werden können. Jedoch wird die Steuer für den Monat Juli nacherhoben werden.
Worms. Vor einigen Tagen kam Rev. Jos. Hartmann, Pastor der ersten deutschen ver tinigt⸗evangelischen Gemeinde der St. Paulus kirche zu Chicago aus den vereinigten Staaten Nordamerikas hier an, um als Abgeordneter seiner Gemeinde der Enthüllungsfeier des Luther⸗Denk⸗ mals beizuwohnen. Derselbe behändigte dem Vicepräsidenten als Zeichen der lebhaften Sym⸗ pathien seiner Gemeinde noch einen nachträglichen Beitrag von 500 Gulden. Zugleich meldete er noch drei Glieder seiner Gemeinde an, welche in den nächsten Tagen eintreffen werden, und er— zählte, daß aus New⸗Nork allein 80 Festbesucher zu erwarten seien.
Preußen. Berlin, 19. Juni. Der Reichstag nahm das Gesetz über Quartierleistung in der Schlußabstimmung an, ebenso das Gewerbe— gesetz und Bundesbeamtengesetz, ferner die Gesetze über die Bundesrechnungs-Behörde und über die Spielbanken. Endlich gelangte das Etatsgesetz definitiv zur fast einstimmigen Annahme. Auf eine Anfrage Lasker's erwidert der Bundes-Commissar Günther, daß der Bundeskanzler auch während
seiner Abwesenheit Contrasignaturen vollzieht, in seinen sonstigen Geschäften aber vom Staatsminister Friesen und dem Präsidenten Delbrück vertreten wird. Im weiteren Verlauf der Sitzung werden in die Bundesschulden-Commission gewählt die Abgeordneten Friedenthal, Twesten und Hagen. Der Stellvertreter des Bundeskanzlers, Minister v. Friesen kündigt an, daß der Schluß des Reichstags morgen Nachmittag um 3 Uhr durch den König in eigner Person erfolgen werde. Präsident Delbrück theilt mit, daß das Genossen⸗ schaftsgesetz vom Bundesrath mit den Modificationen der Civilprozeßcommission genehmigt sei. Das Haus beschließt, das Gesetz morgen in einer Lesung zu erledigen.
— 20. Juni. Der König hat den Reichstag mit folgender Thronrede geschlossen: Geehrte Herren vom Reichstage des norddeutschen Bundes! Sie stehen am Schlusse einer Session, welche reich an Mühen, aber auch reich an Ergebnissen war. In hingebender Thätigkeit haben Sie im Verein mit den verbündeten Regierungen die Einrichtungen des Bundes ausgebaut und befestigt und wichtige Reformen der gemeinsamen Gesetzgebung theils eingeleitet, theils zum Abschluß gebracht. Die finanziellen Fragen, welche einen hervorragenden Gegenstand Ihrer Berathungen bildeten, sind in befriedigender Weise gelöst. Indem Sie die Ver⸗ waltung der in der vorigen Session für die Ent⸗ wickelung der Marine und die Vervollständigung der Küstenvertheidigung beschlossenen Anleihe der bewährten Verwaltung der preußischen Staats- schulden anvertrauten, haben Sie die Fortbildung dieses Zweiges unsrer Wehrkraft gesichert, welchem ebensosehr meine eingehende Sorgfalt als die Sympathien der Nation zugewendet sind. Die Verständigung über die Verwaltung dieser Anleihe hat es gestattet, in dem von ihnen angenommenen Bundeshaushalts ⸗Etat, ohne eine wesentliche Er⸗ höhung der fortdauernden Ausgaben, für die Förderung der Aufgaben des Bundes in aus⸗ reichendem Maße Fürsorge zu treffen. Die Ein⸗ richtungen, deren es bedarf, um über die Ver⸗ wendung der Einnahmen des Bundes die ver⸗ fassungsmäßige Rechnung zu legen, sind vorläufig geordnet. Durch das Gesetz über die Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen der Befugniß zur Eheschließung ist die durch vieljährige Erfahrung in Preußen bewährte Freiheit in der Begründung eines Hausstandes und einer Familie verallgemeinert und das in Ihrer letzten Session begründete Institut der Freizügigkeit ergänzt. Dieses Gesetz, sowie die Gesetze über die Aufhebung der Schuld- haft und die Schließung der öffentlichen Spielbanken, beweisen, daß die sittlichen und die wirthschaft⸗ lichen Momente in den Aufgaben des Bundes Hand in Hand gehen. Durch eine Reihe von Postver⸗ trägen, welche Ihre Zustimmung erhalten haben, ist die in der vorigen Session geordnete Ermäßigung der Portotaxe auf die auswärtige Correspondenz ausgedehnt; das Gesetz über die Quartierleistungen im Frieden sichert eine gerechtere Vertheilung und innerhalb der durch die unerläßlichen Rücksichten auf die Finanzlage gebotenen Gränzen eine an ⸗ gemessene Vergütung dieser Leistung. Durch die den Angehörigen der vormaligen schleswig⸗holstei nischen Armee bewilligten Pensionen und Unter⸗ stützungen wird eine Schuld getilgt, in deren Anerkennung Sie sich mit den verbündeten Re⸗ gierungen vereinigten. Die Maß- und Gewichts⸗ ordnung eröffnet die Aussicht auf die Herstellung eines einfachen und einheitlichen Systems für ganz Deutschland und führt einer Einigung aller civilisirten Nationen auf diesem Gebiete näher. Die Bildung des deutschen Volkes bürgt dafür, daß die von der Ausführung dieses Systems unzertrennlichen Schwierigkeiten in nicht allzulanger Zeit zu über⸗ winden sein werden. Auf dem Gebiete des Steuerwesens ist die Gleichmäßigkeit der Besteuerung der wichtigsten Artikel des Verbrauchs innerhalb des Bundes und der letzte Schritt geschehen, welcher für den Eintritt Mecklenburgs und Lübecks in die gemeinsame Zolllinie erforderlich war. Und so entlasse ich Sie, geehrte Herren, mit meinem und meiner hohen Verbündeten Danke für die Mitwirkung, welche Sie sowohl unserem
gemeinsamen Werke als auch den großen Interessen zugewendet haben, zu deren Pflege wir mit den füddeutschen Staaten verbunden sind. Ich entlasse Sie mit der Zuversicht, daß die Früchte Ihrer Arbeiten bei uns und in ganz Deutschland unter dem Segen des Friedens gedeihen werden.
— Nach Berliner Blättern ist der König am Sonntag Abend nach Hannover gereist, wo er zwei Tage verweilt, Mittwoch nach Kassel und Mainz zur Truppenbesichtigung geht und sich darauf nach Worms begibt. Die Rückkehr erfolgt Freitag oder Sonnabend.
— Der„Staatsanzeiger“ enthält eine Cabinets · ordre vom 13., wonach die drei evang. Consistorien in Kassel, Marburg und Hanau zu einem einzigen für den ganzen Regierungsbezirk Kassel verschmolzen werden, das seinen Sitz in Marburg haben soll. „Bei der Zusammensetzung des Consistoriums— heißt es darin— ist auf eine Vertretung der verschiedenen Confessionen Rücksicht zu nehmen. Dasselbe hat die Aufgabe, das Recht der ver⸗ schiedenen Confessionen und der in einem Theile des Landes bestehenden Union, sowie die auf dem Grunde dieses Rechts ruhenden Einrichtungen zu schützen und zu pflegen.“
Kassel. Die in Berlin erscheinende„Post“ will wissen, daß künftig einem Mitgliede des königlichen Hauses ein dauernder Wohnsitz in Kassel angewiesen werde. Als dazu bestimmt wird der Prinz Albrecht Sohn bezeichnet, welchem gleichzeitig unter Beförderung zum General ⸗Lieute⸗ nant das Militär⸗Gouvernement von Hessen über⸗ tragen würde.
Bayern. München. Die„Correspond. Hoffmann“ schreibt: Die bayerische Regierung ist mit der Gründung eines süddeutschen Bundes einverstanden, wenn derselbe den ganzen Süden umfaßt und weder isolirt dastebt, noch sich an das Ausland anlehnt.(7)
Aus Baden wird gemeldet, daß die Werbe⸗ bureaus für die päpstliche Armee, welche auf französischem Boden, in Straßburg und St. Louis (bei Hüningen) bestanden, seit der Mitte des vorigen Monats ihre Thätigkeit eingestellt haben, da gutem Vernebmen nach durch diese beiden Bureaus fast 2000 Anwerbungen stattgefunden haben. Dem Befehlshaber der römischen Truppen, General Kanzler, wurden vor einiger Zeit zur Verwendung für militärische Zwecke aus Freiburg 20,000 fl. nach Rom übermittelt.
Oesterreich. Wien, 19. Juni. Herren⸗ haus. Debatte über die Finanzvorlagen. Die Budgetcommission empfiehlt die unveränderte An⸗ nahme der Unterhausbeschlüsse. In der General- Debatte spricht Graf Auersperg für den Com⸗ missionsantrag. Schmerling erklärt nur deß halb für den Commisstonsantrag zu stimmen, weil die Zeit dränge und abweichende Beschlüsse des Herrenhauses keine Aussicht auf Annahme Seitens des Abgeordnetenhauses hätten. Der Finanz⸗ minister empfiehlt die Annahme der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses. Das Convertirungsgesetz wurde hierauf in der Specialdebatte unverändert angenommen, ebenso die Gesetze, betreffend die Erhöhung der Gebühr von Lotteriegewinnsten, und den Verkauf der Staatsgüter. Ferner ge⸗ nehmigt das Haus den Staatsvoranschlag für 1868 unverändert in der Fassung des Abgeord⸗ netenhauses, sowie das Gesetz, die Organistrung der Handels⸗ und Gewerbekammern betreffend.— Im Abgeordnetenhause wurden die Aenderungen, welche das Herrenhaus an dem Eisenbahntarif⸗ gesetz vorgenommen, genehmigt. Kuranda wurde in die Reichsrathsdelegation gewählt
— Nächstens werden sich Baron Burger und Hofrath Arneth nach Florenz begeben, um die im vorigen Jahre unterbrochenen Verhandlungen wegen Auslieferung der venetianischen Kunstschätze zu vollenden, nachdem sich die italienische Regierung zum Abschuß auf Grundlage der im Vorjahre nicht acceptirten Convention nunmehr bereit er⸗ klärt hat.
— Das„Tageblatt“ meldet, das Central⸗ Comite des deutschen Bundesschießens habe eine officielle Erklärung des Inhalts beschlossen, daß die dem bevorstehenden Schützenfeste den Charakter
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