Ausgabe 
23.6.1868
 
Einzelbild herunterladen

mandel

ertsch.

Schachtel id Ems hire urtisen bel

bloß. er,

deutende

Abonnenten, welche den Anzeiger durch die Post beziehen, wollen ihre Bestellung für das II. Halbjahr baldigst machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt.

1868. N 73.

Anzeiger für Oberhessen.

1

erhlt eie amchen Erlase füt den reis Fribberg. Friedberger Intelligenzblatl.

Dienstag den 23. Juni.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Abonnements Einladung.

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues halbjähriges Abonnement auf den Anzeiger für Oberhessen, welcher auch ferner wöchentlich drei- mal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinenen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und wichtigsten Tagesbegebenheiten, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours- Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal im beigegebenen Unterhaltungs- Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel, Bilderräthsel 1c. Die stets wachsende Zahl der Abonnenten muß uns die erfreulichste Aufmunterung sein, die Geschäste der Redaction in der bisher eingehaltenen Weise fortzuführen.

Das Abonnement beträgt halbjährig:

für die Abonnenten in hiesiger Stadt 1 fl.,

5 bei sämmtlichen Postämtern des Großherzogthums 1 fl. 6 kr. Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Halbjahr zusenden, wenn nicht aus drücklicde Abbestellung erfolgt. Die Expedition.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiziren:

Nr. 30. sud 1. Gesetz, die Ausdehnung des Gesetzes vom 19. Februar 1853 über die Errichtung von Provinzialschulfonds auf die zu Folge des Fried ens⸗ vertrags mit dem Königreich Preußen vom 3. September 1868 mit dem Großberzogthum vereinigten Gebletstheile betr. sub 2. Gesetz, die Einführung mehrerer Gesetze des Großberzogihums in den in Folge des Friedensvertrags vom 3. September 1866 neu erworbenen Gebietstbeilen betr. sub. 3. Bekanntmachung, die Ausdehnung des Regulativs vom 10. April 1854 wegen Vergüsung von Ueberzugskosten bei Versetzung der Schullehrer auf die zu Folge des Frledensvertrags mit dem Königreich Preußen vom 3. September 1866 mit dem Großberzogtbum vereinigten Gebietstheile betr. sub 4. Bekanntmachung, die Einführung mehrerer Ver⸗ ordnungen des Großherzogtbums in den in Folge des Ftiedensvertrags vom 3. September 1866 neu crworbenen Gebietstheilen betr. sub 5. Reglement, die An⸗ legung und Führung der Militär- Stammrollen, sowie die Anfertigung der hierzu erforderlichen Geburts- und Sterbellsten betr. sub 6. Bekanntmachung, die Auf⸗

bringung des Bedürfnisses der Großherzoglichen Landes i. sub 1. Gesetz, die Einführung der Königl. Preußischen Milltärstrafgesetze detr. zub 2. Verordnung, die Einführung Preußsscher Wilitärgesetze

Nr. 31.

Brandversicherungs⸗ Anstalt für 1867 betr.

im Großherzogthum betr. ub 3. Verordnung, die Einführung der Koͤnigl. Preußischen Militärstrafgesetze betr.

Friedberg den 18. Junt 1868.

Betreffend: Die Communalumlagen in den Gemeinden des Kreises Friedberg für 1868.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Sie werden, da Ihnen die Communalsteuerregister unter Couvert zugehen, mit Bezug auf das Ihnen unterm 26. März 1853, Int.⸗Bl. Nr. 27, mitgetheilte höchste Aus schreiben Großherzogl. Ministeriums des Innern vom 3. September 1852 alsbald bekannt machen lassen, daß die Communalsteuerregister zu Jedermanns Einsicht 8 Tage in

Ihren Gemeinden offen liegen, unter dem Anfügen, daß Beschwerden gegen die in den Hebregistern enthaltenen Ansätze binnen der ersten

B

a nn t m. d n

Betreffend: Das Einläuten der Schulzeit zu Friedberg. Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Kreisamts Friedberg das Einläuten der Schulzeit in der Stadt Friedberg nicht mehr wie seither um 8 Uhr Morgens, sondern in den Sommermonaten um 6 Uhr und in den

Wintermonaten um 7 Morgens stattfindet.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. B. d. K.: Kritzler, Kreisassessor. Friedberg den 19. Juni 1868.

4 Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfrist entweder schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei uns angebracht werden müßten, und daß später vorgebrachte Beschwerden keine Berücksichtigung finden könnten. Ueber die erfolgte Bekanntmachung werden Sie eine Notiz in der Registratur niederlegen.

d. Kritzler Kreis-Assessor.

n g. Friedberg am 20. Juni 1868.

Großherzogliche Buͤrgermeisterei Friedberg

Foucar.

Hessen. Darmstadt, 19. Juni. Zweite Kammer. Eine Interpellation des Abg. Edinger, die Berechtigung der Juden zum Eintritt in den Staatsdienst betreffend, wird verlesen; es werden noch weitere Einläufe angekündigt, welche jedoch bei der leisen Stimme des Präsidenten und einiger Unruhe des Hauses nicht verständlich sind. Die Kammer tritt hierauf in die Berathung des Extraordinariums Großh. Kriegsministeriums ein. Bekanntlich sind 910,945 fl. gefordert, während der Ausschuß nur 900,009 fl. bewilligen will. Das einzige Mitglied, Dumont, beantragt, nicht eher in die Berathung des Extraordinariums ein- zugehen, als nicht das Ordinarium für das Militär- budget festgestellt ist. Der Peäsident bittet die Kammer, heute nicht in prinzipielle Fragen ein⸗ zugehen, dazu sei die Berathung des Ordinariums (für morgen angesetzt) geeigneter. Dumont bemerkt, so sehr er den Abschluß der Convention beklagt habe, und die Folgen, die traurigen Folgen,

seien nicht ausgeblieben, liege es ihm dennoch heute ferne, daran zu rütteln, Geschehenes, was nicht mehr zu ändern, ändern zu wollen. Trotz⸗ dem könne er aber nichts Außerordentliches be⸗ willigen, ehe die Grundlage, der Normalzustand hergestellt sei Er verlange ein detaillirtes Budget im Ordinarium. Wernher betrachtet vom Standpunkte der geschehenen Ereignisse aus die rasche Erledigung des Extraordinariums für dringend geboten. Gerüstet müssen wir sein, unsern Ver- bindlichkeiten müssen wir nachkommen. Die Auf- gabe des Ausschusses sei, diesen Grundsatz als richtig angenommen, deßhalb nur gewesen, zu prüfen, was denn in das Ordinarium und was in das Extraordinarium gehöre, genau zu prüfen. Und das habe er mit bestem Gewissen gethan. Goldmann stellt den Antrag, das Kriegs- ministerium zu ersuchen, sobald wie möglich die wiiteren nothwendigen Anforderungen, wie z. B. für Kasernenbauten, zu machen, und bis dahin

die Regierung aufzufordern, nicht die preußischen, sondern die hessischen Quartiervergütungen ein⸗ treten zu lassen, sowie auch einen Garnisonswechsel nicht eher erfolgen zu lassen, als bis eine Verein⸗ barung mit den Ständen getroffen sei. Kraft schließt sich dem Majoritätsantrag Dumont's nicht an, obgleich er anerkennt, daß viele Gründe für den Antrag sprächen. Auf jeden Fall beharre auch er auf einer zukünftigen gründlichen Prüfung durch die Stände. Dem Antrage Goldmann's über die weiteren Vorlagen stimme er unbedingt zu. Auf Wunsch des Antragstellers wird der- selbe darauf an den Ausschuß zur schleunigen Berichterstattung verwiesen. Auch Backs hält die Berathung des Ordinariums für zuerst geboten, während er die Ausführungen der Majorität des Ausschusses für in jeder Beziehung gewissenhaft hält. Volhard schließt sich dem Verschiebungs- antrage Dumonts an, schon da die Zeit von jetzt bis Dienstag nicht in Betracht kommen könne

*