Ausgabe 
23.1.1868
 
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diejenigen im Jahre 1867 gemusterten Militär- pflichtigen, welche sich durch Zablung der gesetz- lichen Vertretungssumme zur Einstandskasse ver- treten lassen wollten, Stellvertreter zu verwenden. Diesen Dienstpflichtigen wird nun eine Frist von vier Wochen eröffnet, um innerhalb derselben geeignete Stellvertreter zu präsentiren. Die Prä- sentation von Unteroffizieren und Spielleuten hat bei dem betreffenden Compagnie ic. Commando oder Kreisamte, diejenige von frelgeloosten Mili⸗- tärpflichtigen der Altersklasse 1867/1868 aber nur bei dem Kreisamte zu erfolgen. In den hiernach zu errichtenden Protokollen ist die Er⸗ klärung des sich anmeldenden Einstehers aufzu⸗ nehmen, von wem er präsentirt wird, sowie daß er sich nach Maßgabe der mehrerwähnten Ver⸗ ordnung zu siebenjähriger Dienstzeit im activen Heere verpflichte. Gelingt es dem Militärpflich⸗ tigen nicht, innerhalb der anberaumten Frist einen Einsteher zu präsentiren, der angenommen und verwendet wird, so hat er seiner Militaͤrpflicht selbst zu genügen und der ihm zugedenden Ein⸗ berufungsordre Folge zu leisten. Hinsichtlich der persönlichen Ableistung der Militärpflicht wird auf die Bekanntmachung vom 10. Oktober v. J. die Bestimmungen über den einjährigen, freiwilligen Militärdienst betreffend, aufmerksam gemacht.

Eine weitere Bekanntmachung desselben Ministeriums bringt auf verschiedene Anfragen, ob denjenigen Dienstpflichtigen, welche die Berech- ligung zum einjährigen freiwilligen Dienß erlangt haben, nachträglich die Stellvertretung gewährt werden könne, nachstehende Bestimmungen zur Kenntniß: Wer die empfangene Berechtigung, als einjähriger Freiwilliger seiner Militärpflicht genägen zu dürsen, aufgeben will, ist soferne er seinem Lebensalter nach schon dei der Aus- hebung hätte concurriren müssen nicht mehr zur Loosung zuzulassen, sondern wird als Erst⸗ marschirender behandelt. Derselbt kann sich jedoch, so lange nach Artikel 3 der mit der Krone Preußen abgeschlossenen Nilitärconvention dom 7. April 1867 die Stellvertretung oder der so⸗ genannte Nummerntausch gestattet ist, nach Maß- gabe der hierüber bestehenden gesetzlichen Bestim · mungen und Verordnungen in seiner Militärpflicht vertreten lassen.

» Friedberg. Die. V. erklären die unserem Blatte entnommene Nachricht aus Gießen, daß Professor Frank in München zum Professor der Thierarzneikunde an dortiger Universität er- nannt sei und daß ihm zur Seite als außer- ordentlicher Professor Dr. Winkler von Lich stehen wird, für unbegründet. Wir empfingen fragliche Mittheilung von sehr glaubwürdiger Seite und dürfen dieser wohl die Vertretung jener überlassenz

Mainz. Nach demM. J. haben die hiesigen Festungsbehörden in ossizieller Weise ihre Geneigtheit ausgesprochen gegen Zahlung einer Summe von 150,000 Thalern(welche von der Stadt und dem Gartenfelde gemeinsam aufzu- bringen wären) ein weiterts Thor zwischen dem Münsterthore und dem Raimundithore zu eröffnen, im zweiten Baurayon im Gartenfelde Massivbauten in Stein zu gestatten und für diesen Baurayon die Verpflichtung des Reverses fallen zu lassen.

Preußen. Berlin. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 20. Jan. interpellirte der Abg. Virchow die Regitrung in der Spiel⸗ bankfrage, worauf der Minister des Innern erklärte: er sei prinzipiell mit den bezüglichen Be⸗ schlüssen des Reichstages und des Landtages gegen die Spielbanken einverstanden, die Regierung könne jedoch die Spielbanken nicht mit einem Male beseitigen, ohne die tommunalen Interessen der betreffenden Städte zu schädigen. Die Re⸗ gierung wolle die Spielbanken keineswegs so lange fortbestehen lassen, als ihre Concesslon lautet; man müsse sich aber mit den Spielbank⸗ Gesellschaften dahin einigen, das Spiel noch eine Reihe von Jahren zu dulden, unter der Bedin- gung, daß die Gesellschaften Capitalien hergeben, welche es den betreffenden Städten möglich machen, die bisherigen Einrichtungen zu erhalten. In der

Fortsetzung der Verhandlungen erklärt der Minister des Innern Waldeck gegenüber, die Einbringung

eines Gesetzes, betressend die sofortige Aufhebung

der Spielbanken, fei unmöglich.

Abgeordnetenhaus. Bei der Berathung des Etats des Innern ist die Ausgabe für geheime Polizei an der Reihe. Un ruh ist für die Be⸗ willigung, kritisirt jedoch die Thätigkeit des Mi⸗ nisteriums des Innern und der Polizei. Der Minister des Innern weist den Vorwurf wegen schroffer Parteistellung zurück. Hoverbeck er klärt sich Namens der Fortschrittspartei gegen die Bewilligung, um nicht dem Ministerium ein Ver- trauensvotum zu geben. Kantak spricht im Namen der Polenfraktion gegen die Bewilligung wegen der Art, wie jene Fonds in der Provinz Posen verwendet würden. Schließlich wurden 40,000 Thlr. zu geheimen Ausgaben des Polizei- Departements bewilligt.

DerStaatsanzeiger meldet, daß dem Polizeipräsidenten v. Madai der Rathsrang dritter Klasse verliehen sei.

Bayern. München. Der Wehrausschuß des Reichsrathes nahm die Vermittlungsvorschläge des Kriegsministers an. Dieselben gehen dahin, die Friedensstärke des activen Heeres bis Ende 1871 auf ein Bevölkerungsprozent festzusetzen und später eine jährliche Rekrutenquote finanz- gesetzlich festzustellen. Auch in Betreff anderer Punkte des Gesetzes zeigte sich der Ausschuß des Reichsrathes nachgiebig und ist somit eine Ver⸗ ständigung angebahnt.

Eine Münchener offiziöse Correspondenz derAllgemeinen Zeitung erklart die Gerüchte über eint Ministerkrisis für pure Erfindung und ist dagegen überzeugt, daß gegründete Hoffnung zum Zustandekommen eines Ausgleichs bezüglich der Differenzen mit der Kammer in der Wehr- gesetzfrage in Aussicht sei.

In der Sitzung des Reichsrathes wurde, statt der früher beschlossenen vierjährigen Dienst⸗ zeit in der Reserve, dem Beschlusse der Abgeord⸗ netenkammer gemäß die dreijährige Dienstzeit an- genommen, dagegen wird auf der vierjährigen Dienstzeit bei der Cavallerie einstimmig bestanden. Statt der Annahme des Avancementsgesetzes wird der Wunsch ausgesprochen, der König wolle die Thunlichkeit erwägen, ob und wie die Beförderung und Pensionirung der Offiziere und Militärbeamten gesetzlich zu regeln sei.

Württemberg. Stuttgart. In der Abgeordnetenkammer stieß bei den Debatten über das Kriegsdienstgesetz die dreijährige Präsenszeit auf lebhaften Widerstand. Der Kriegsminister erklärte hierauf in der Kammer, sich Namens der Staatsregierung und mit Genehmigung des Königs bereit, in das Kriegsdienstgesetz die zweijährige präsenszeit, außer bei der Kavallerie, aufzunehmen. Im weitern Verlauf der Berathung über das Wehrgesetz wurde der Antrag Mohl's, die Bei- behaltung der Stellvertretung betreffend, mit 55 gegen 27 Stimmen abgelehnt. Seitens der demo⸗ kratischen Partei wurde die Stellvertretung befür wortet. Die Prinzen des königlichen Hauses find der Aushebung nicht unterworfen.

Oesterreich. Wien. Die öferreichische Regierung hat nun auch einen Band offizieller Aktenstücke im Druck erscheinen lassen. Dieses Rothbuch besteht aue 4 Abtheilungen und ent⸗ hält folgende Abschnitte: Deutsche Angelegenheiten, römische Frage, orientalische Frage und Handels- angelegenheit. Jedem Abschnitte geht ein Expose in deutscher und ungarischer Sprache voraus.

Die diesseitige Delegation ist am 19. d. hier zusammengetreten. Herr v. Beust theilte derselben mit, daß sie morgen vom Kaiser empfangen werden wird, und ersuchte den Cardinal Rauscher, den Vorsitz als Alterspräsident zu übernehmen. Nachdem dieser die Wichtigkeit der Delegation für das Einheitsband der Monarchie betont hatte, wurde zur Vornahme der Präsidenten wahl geschritten, in welcher Graf Anton Auersperg(Anastasius Grün) mit 47 von 48 Stimmen gewählt wurde. Derselbe hielt sodann eine kurze Ansprache und sagte, er erwarte vom patriotischen Sinn der Delegirten eine glückliche Lösung der wichtigen Aufgabe und ein Entgegenkommen Seitens der

ungarischen Delegation.

Zufolge Beschlusses des Centraltomites für das deutsche Bundesschießen soll das Fest am Sonntag den 26. Juli mit dem Festzuge eröffnet

werden. Das Schießen beginnt unmittelbar am Montag darauf, und wird, wie vorläufig bestimmt ist, durch 10 Tage fortgesetzt werden. Die An⸗ meldungen zum Eintritt in den deutschen Schützen⸗

bund sind schon jetzt sehr zahlreich; so sind in

den letzten Wochen über 300 neueingetretene Schützen beim Centralcomite angemeldet, darunter namentlich viele aus Steiermark. Nach allen Anzeichen dürfte die Betheiligung aus der öster⸗ reichischen Monarchie eine äusterst lebhafte werden, und aus dieser allein schon auf 45000 Schützen zu rechnen sein. Die Aufrufe an die Deutschen im In- und Auslande zur Theilnahme an dem Feste und zur Widmung von Ehren- und Fest⸗ gaben werden ehestens nach ganz Deutschland, der Schweiz, England, Frankreich, Italien, Nord⸗ amerika, kurz, überall hin, wo sich deutsche Kolonieen befinden, versendet werden.

Die Wiener Blätter geben ausführliche Berichte über das Leichenbegängniß des Kaisers Maximilian. Es heißt in einem derselben: Die Leiche Maximilians ruht nun in der Gruft seiner Ahnen. Es war ein feierlicher und ergreifender Moment, als der Sarg inmitten einer unabseh⸗ baren Menschenmenge, unter lautloser Stille, die nur zeitweise durch den bis zu kaum hörbaren Tönen herabgedämpften Schall der umflorten Trommeln unterbrochen wurde, sich über die breite Ringstraße durch die milde, aber trübe Abendluft bewegte und den Abschluß eines hochtragischen Geschicks zur Erscheinung brachte. Rothglühende Fackeln warfen ein geisterhaftes Licht auf dis schimmernde Bahre, die nur ein einzelner Lorbeer⸗ kranz deckte und auf die fremdblickenden Mann⸗ schaften der Marine⸗Infanterie und des Matrosen⸗ Corps, die dem früheren Führer das letzte Geleit zu geben gekommen waren. Tegethoff, in einen sechsspännigen Hofgalawagen, zur Seite des ersten Oberhofmeisters, fuhr dem Trauerwagen unmittel⸗ bar voran, und lieferte die Errungenschaft einer langen und schweren Mission in die Hände des Bruders und Kaisers.

Italien. Florenz. Nach dem Schag⸗ ausweis vom 1. Januar betrugen die Einnahmen 1,177,570,064 und die Ausgaben 988, 354,537, der Notenvorrath 189,215,527 Lire. Laut dem Finanzexpose sind gegenwärtig verfügbar: 294 Millionen, wovon 118 der Bank entnommen und 66 durch Ausgabe von Schatzscheinen aufgebracht werden können. Das vorgelegte Finanzexpost schließt mit der Erklärung, daß die bisherigen Kirchengüterverkäufe unzureichend seien, um die Finanzschwierigkeiten zu beseitigen, der Finanz minister werde daher, nach der Votirung des Finanzgesetzes, und wenn auch die politische Lage sich gebeffert haben wird, auf Basis der noch im Besitzt des Staates befindlichen Kirchengüter eine Finanzoperation vorschlagen, welche die finanzielle Zukunft des Landes sicherslellen werde.

Frankfart. Das Kapitalvermögen des pbiesigen Domdauvereins ist jetzt auf 97,002 fl. 38 kr. an⸗ gewachsen. Unter den in letzter Zeit geflossenen Gaben sind namenilich diejenigen von Deutschen aus Newyork, deren Namen allerdings an manche ächte Frankfurter Familie erinnert und von Deuischen in Konstantinopel zu verzeichnen, welche letztere eine besondere Subserciption eröffnet hauen; auch der Verwaltungsrath der Taunus⸗ tisendahn⸗Gesellschaft ist mit einem Beitrag von 350 fl. verzeichnet. Das s. Z. von Herrn Meler Lange in München dem Verein geschenkte Gemälde brachte der Casse 315 fl. ein. Die Gaben müssen noch sehr reichlich fließen, wenn der Verein sein Ziel erreichen will. Die gezeichneten jährlichen Beiträge belaufen sich erst auf 18000 fl.

Heppenheim. In dem hiestgen Bahnhofe explodirte am 20 d. eine in Mannheim aufgegebene, mitGlas bezeichnete Kiste, welche in einem der Güterwagen von ihrer Stelle gerückt werden sollte, mit donnerähnlichem Knall. In den sehr dicken Boden des Wagens wurde ein Loch geschlagen. Drei Eisenbahnbedienstete, Güterpacker, wurden verletzt, ein Babenser, verheirathet, lebensgefährlich, jedenfalls ist eines seiner Augen verloren. Die Kiste wat mit chemischen Präparaten, wahrscheinlich Knallsilber ge⸗ füllt, Stoffe, welche die Eisendahnen grundsätzlich nicht befördern. Um den Transport zu ermöglichen, wurde die Kiste alsGlas declarirt. Die Entrüstung über den gewissenlosen Absender der Kiste, der so leichtsinnig Men⸗ schenleben gefährdete, ist eine allgemeine und hofft mau. daß ihn die volle Schärfe des Gesezes treffen möge.

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