Ausgabe 
21.4.1868
 
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1868.

Dienstag den 21. April.

M 47.

Anzeiger für Oherhessen.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Stitdberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Amtlicher Theil.

Die Großherzegliche Kreisschulcommission Friedberg an die Ortsschulovorstaͤnde.

Wir bringen die Vornahme der öffentlichen Schulprüfungen in Erinnerung und sehen demnächst der Vorlage der Protokolle hierüber(8. 4 pos. 2 der Instruction für die Orts schulvorstände vom 20. Juni 1832) entgegen.

Friedberg den 18. April 1868.

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Trapp.

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An die Stelle der seitherigen Kreisboten Seibert und Beck ist der Kreisbote Rühl zu Ober-Mörlen mit der Beitreibung der Communalintraden der hiesigen Stadt und der übrigen Orte unseres Kreises beauftragt worden. Wir bringen dies zur allgemeinen Kenntniß.

Friedberg den 18. April 1868.

Betreffend: Den Ankauf von Sborthornvieh.

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Großherzogliches Kreisamt Friedberg

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Trapp.

Friedberg den 20. April 1868. ng.

Das landwirthschaftliche Publikum des Kreises Friedberg mache ich auf die in Nr. 15. der Zeitschrift für die landwirthschaftlichen Vereine des Großherzogthums Hessen von 1868 enthaltene nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Herrn Präsident des landw. Vereins von Oberhessen noch ganz besonders aufmerksam.

Im Budget des landw. Vereins von Oberhessen pro 1868 ist eine Summe von 500 fl. für Vermittlung des Ankaufs von

Schweinen und Shorthornvieh vorgesehen.

Der für den Bezug von Shorthornvieh zu verausgabende Theil dieser Summe durfte am Zweckmäßigsten

Der Director des landw.

Bezirks⸗Vereins des Kreises Friedberg Trapp.

englischen

in der Weise zur Ver⸗

wendung kommen, daß mit demselben die Kosten des Transportes und die Reisekosten der Commission bestritten würden, so daß diejenigen,

die Vieh dieser Race zu beziehen wünschen, nur Ich ersuche demnach diejenigen Landwirthe Oberhessens, die sich an einem

den baaren Ankaufspreis der Vereinskasse zurück zu erstatten haben würden. gemeinschaftlichen Bezug von Shorthornvieh betheiligen,

wollen, umgehend und längstens bis zum 26. J. M. ihm desfallsige Meldungen, unter Angabe der gewünschten Stückzahl, des Geschlechtes

und Alters, hierher gelangen lassen zu wollen. Laubach am 5. April 1868.

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen Otto, Graf zu Solms-Laubach.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzog⸗ liche Regierungsblatt Nr. 19 enthält:

I. Die bereits mitgetheilte Bekanntmachung, die Ein⸗ berufung des Zollparlaments betreffend.

II. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Am 5. Sept. v. J. fiel die Ehefrau des Michael Müller zu Mainz von einem Stege in der Nähe des Fischthors da⸗ selbst in den Rhein und würde ertrunken sein, wenn nicht der zufällig anwesende Fischer Jacob Kissel III. aus Sernsheim, im Kreise Bensheim, ohne die Kleider ab⸗ zulegen, rasch nachgesprungen wäre, urd die bereits Unter⸗ gesunkene aus dem Wasser gezogen und glücklich an das Ufer gebracht hätte. Als Anerkennung für diese menschenfreundliche, mit Lebensgefahr ausgeführte That haben Se. Königliche Hoheit der Großherzog dem Jacob Kissel III., neben der an benselben erfolgten Verleihung einer Geldprämie, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für Rettung von Menschenleben Allergnädigst zu verleihen geruht. In Gemäßheit Allerhöchster Ent⸗ schließung wird dieses durch Großherzogliches Ministerium des Innern zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

III. Bekanntmachung Großherzogl. Provinzialdirektion Rheinhessen, die Wahl der Geschworenen in der Provinz Rheinhessen für 1869(hier die Vertheilung der Achthundert Höͤchstbesteuerten auf die einzelnen Kreise nach Verhältniß der Seelenzahl) betreffend..

IV. Bekanntmachung der Großherzoglichen Commission für Post⸗Angelegenheiten. An Stelle der zwischen Sins⸗ heim und Heilbronn bestandenen Postverbindung ist eine Ugliche Personenpost zwischen Sinsheim und Jaxtseld über Wimpfen eingerichtet worden. 0 0

V. Verzeichniß rechtskräftig geworbener, in Gemäßheit des Art. 30 bes Strafgesetzbuchs im Regierungsblatt bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Oberhessen..

VI. Namens veränderung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 2. April dem Hermann Levy von Mainz zu gestatten, daß derselbe statt seines bisherigen Vornamens Hermann in Zukunft die Vornamen Hermann Adalbert führe.

VII. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 31. März dem evang. Pfarrer zu Wetterfeld Wahl die evangelische Pfarrstelle zu Bischofsheim, dem Schullehrer an der evang. Schule zu Stangenrod Sauer die 5. evang. Schul⸗ stelle zu Lich und dem Schulamts⸗Aspiranten Baldner

saus Babenheim die kathol. Schulstelle zu Neu⸗ Bamberg zu übertragen; am 4. April den Distriktseinnehmer der Distriktseinnehmerei Bingenheim Platz in gleicher Diensteigenschaft in die Distriktseinnehmerei Büdingen I., den Distriktseinnehmer der Distriktseinnehmerei Beer⸗ felden Kriegk in die Distriktseinnehmerei Groß⸗Umstadt, den Tistriktseinnehmer der Distriktseinnehmerei Ulrich⸗ stein Klein in die Distriktseinnehmerei Bingenheim zu versetzen, sowie den Finanz- Aspiranten Fischer aus Altenstadt zum Distriktseinnehmer der Oistrikteeinnehmerei Beerfelden, den Finanz⸗Accessisten Lehr aus Volkarts. hain zum Distriktseinnehmer der Distriktseinnehmerei Ulrichstein, den Finanz⸗Accessisten Arnold aus Grün⸗ berg zum Distriktseinnehmer der Distriktseinnehmerei Groß⸗Felda und den Steuerausseher Keller in Pfedders⸗ heim zum Steuerpfandmeister in der Obereinnehmerei Nidda zu ernennen.

VIII. Charakterertheilungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 10. März dem Sattlermeister Wilhelm Kling zu Darmstadt den Charakter als Hossattler, und dem Tapezier Hermann Blensdorf zu Nauheim den Charakter als Hoftapezier zu verleihen.

IX. Versetzungen in den Ruhestand. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 28. März den Distriktseinnehmer der Distriktseinnehmerei Groß- Felda Weigel auf sein Nachsuchen und mit Rücksicht auf seine geschwächte Gesundheit und am 31. März den Geheimen Obergerichtsrath bei dem Obergericht der Provinz Rheinhessen Uhler auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjährigen, treu geleisteten Dienste, in den Ruhestand zu versetzen.

Durch Allerhöchstes Dekret vom 14. d. M. haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog dem dienstältesten Rath des Oberappellations- und Cassations⸗Gerichts Karl von Ochsenstein den Charakter als Geheimerath zu verleihen geruht.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog

haben durch Allerhöchste Entschließung vom 8. d. folgende Auszeichnungen an Industrielle, welche sich bei der internationalen Ausstellung in Paris im Jahre 1867 in hervorragender Weise aus- gezeichnet haben, zu verleihen geruht: dem Möbel fabrikanten Wolfg. Knußmann in Mainz, dem Leder⸗

fabrikanten Karl Franz Denninger in Mainz, dem Theilhaber an der chemischen Fabrik von E. Merck in Darmstadt, Dr. Georg Merck, das Ritterkreuz I. Klasse des Verdienstordens Philipps des Groß- müthigen; dem Hofhutfabrikanten H. Schuchard in Darmstadt, dem Chaisenfabrikanten Carl Wecker in Offenbach, dem Inhaber eines polptechnischen Arbeits ⸗Institutes J. Schröder in Darmstadt, dem Weinproducenten und Weinhändler Franz Valckenberg in Worms, dem Weinproducenten Philipp Fink in Nierstein, dem Lederfabrikanten J. B. Dörr in Worms, dem Maschinenfabrikanten Ph. Schmaltz in Offenbach, dem Maschinenfabri⸗ kanten Ferdinand Heim in Offenbach, dem Ultramarin Fabrikanten Wilhelm Büchner in Pfungstadt das Ritterkreuz II. Klasse des Ludewigs⸗ Ordens; dem Direktor des Blaufarbwerks Marienberg bei Reichenbach R. Hoffmann, dem Lederfabrikanten Gustav Müller in Bensheim, dem Bürgermeister Alexander Wahlig in Lorsch, dem Oeconomen und Mühlenbesitzer Georg Hildebrand in Osthofen das Ritterkreuz II. Klasse des Ver⸗ dienstordens Philipps des Großmüthigen.

Das Großh. Reg.⸗Blatt Nr. 20 enthält: I. Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Jahre 1866, 1867 und 1868 vom 26. Sept. 1867, dahin lautend: Ludwig III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein ic. ic. Da die in dem Finanzgesetz vom 26. Sept. 1867 bestimmten Steuern zur Deckung der erhöhten Staatsbedürfnisse, welche durch die veränderten politischen Verhältnisse herbeigeführt worden sind und bei Erlassung jenes Gesetzes noch nicht be rücksichtigt werden konnten, im Jahr 18688 nicht ausreichen, so haben Wir, nach Anbörung Unseres Staatsraths und nachdem Wir mit Unseren getreuen Ständen über die Mittel zur Aufbringung