Ausgabe 
21.4.1868
 
Einzelbild herunterladen

der voraussichtlich weiter erforderlichen Summen übereingekommen sind, verordnet und verordnen hiermit, wie folgt:

§. 1. Im Jahre 1868 wird vom 1. April dieses Jahres an ein Zuschlag zu den im§. 2 des Finanzgesetzes vom 26. September 1867 be⸗ stimmten direkten Steuern von monatlich 1 Heller auf den Gulden Normalsteuerkapital, also im Ganzen für 9 Monate ein Zuschlag von 2 ö kr. auf den Gulden Normalsteuerkapital erhoben.

§. 2. Ferner wird im Jahr 1868 für die zwei letzten Quartale dieses Jahres die durch das Gesetz vom 11. April dieses Jahrs eingeführte Einkommensteuer unter Anwendung des gleichen monatlichen Ausschlags, wie solcher für die be⸗ stehenden direkten Steuern aus den Bestimmungen des§. 2 ves Finanzgesetzes vom 26. Sept. 1867 und des§. 1 des gegenwärtigen Gesetzes sich ergibt, erhoben. Beiträge zur Verzinsung und Tilgung der Staats- und Provinzialstraßenbau⸗ schulden werden für 1868 auf die Einkommen- steuerkapitalien noch nicht ausgeschlagen.

§. 3. Kann die Erhebung des im§. 1 er⸗ wähnten Steuerzuschlags nicht im Laufe des Monats April erfolgen, oder die Ermittelung der Einkommensteuerkapitalien(§. 2 und Aufstellung der Hebregister über die Einkommensteuer noch nicht bis zum 1. Juli dieses Jahres beendigt und daher die Steuer noch nicht vom ie e an in Erhebung gesetzt werden, so sind nach stattgefundener Aufstellung der Hebregister die bis dahin außer Erhebung gebliebenen monatlichen Steuerziele nachzuerheben.

F. 4. Die im§. 1 und 2 dieses Gesetzes be⸗ stimmten Steuern sollen nur zu denjenigen Staats- ausgaben des Jahres 1868 verwendet werden, welche von Unseren getreuen Ständen werden verwilligt werden. Die Wirksamkeit desselben erlischt mit dem 1. Januar 1869 und die darin verwilligten Auflagen können nach diesem Zeitpunkt ohne weitere ständische Verwilligung nicht fort⸗

erhoben werden. Urkundlich ꝛc.(Schluß folgt.)

Der preußische General v. Bonin ist am 17. d. nach Berlin zurückgekehrt.

DieD. Ztg. vom 17. d. bringt fol⸗ genden Artikel:DenHessischen Volksblättern welche bekanntlich von gewisser Seitt geflissent⸗ lich alsoffizielles oder dochoffiziöses Organ des Herrn von Dalwigk bezeichnet worden, während einem viel verbreiteten Gerüchte zu Folge die Eigenthümer dieser Blätter gegenwärtig in Frankfurt a. M. zu suchen sind, mit denen Herr von Dalwigk doch wahrlich nichts weniger als etwas Gemeinsames hat ist von Seiten des Gr. Ministeriums des Innern wegen ihrer der Königl. Preußischen Regierung feindlichen Haltung eine ernste Verwarnung ertheilt worden. Nächsten Anlaß zu diesem Schritt gab der in der jüngsten Sonntagsnummer der Volksblätter erschienene LeitartikelPreußische Preßprozesse in Württem⸗ berg. Das Gr. Ministerium des Innern erkennt in der fortwährenden Agitation gegen Preußen, einem mit uns im engsten Bundesverhältnisse stehenden Staat, eine Ueberschreitung der zulässigen Grenzen der Preßfreiheit, welcher erforderlichen Falles mit gerichtlicher Klage zu begegnen wäre. Bei fortgesetzten Invectiven werden weitere Schritte daher den geeigneten Commentar zu der tenden⸗ tibsen Parteilüge liefern, daß dieHessischen Volkeblätter mit dem Großherzoglichen Minister⸗ Präsidenten in irgend welchem Zusammenhangt stehen.

Nach dem Königl. Preuß. Staatsanzeiger sind an eine Anzahl höherer preußischen Offtziere, zum größten Theile Beamte des Kriegsministeriums, von des Großherzogs K. H. Ordensverleihurgen erfolgt.

Nach einer Veröffentlichung der großh. Centralstelle für die Landwirthschaft wird der im vorigen Jahre eröffnete landwirthschaftliche Lehr⸗ tursus für Volksschullehrer auch in 1868 fort⸗ gesetzt werden, am 1. August beginnen und Mitte September endigen. Der Unterricht theilt sich in eine Abtheilung für neu hinzutretende Lehrer und

gangenen Jahr an dem Cursus Theil genommen haben. Die Vorlesungen erstrecken sich in jeder Abtheilung auf folgende Gegenstände: Chemie und Physik in Rücksicht auf Agricultur(Dr. Hall⸗ wachs); Mineralogie und Geognosie(Dr. Thiel); Anatomie und Physiologie der Pflanzen und Thiere(Dr. Metzler); Geometrie, in Anwendung auf Flächen- und Körperberechnungen(Dr. Dölp); landwirthschaftliche Betriebslehre(Dr. Krämer); Ackerbau und Thierzuchtslehre(C. Leisewitz); Obst⸗ und Weinbau(R. Noack). Excursionen, praktische Demonstrationen und Conversationen werden den Unterricht vervollständigen und für die Zuhörer der zweiten Abtheilung außerdem Uebungen im Anstellen von chemischen und physi⸗ kalischen Experimenten, im Bestimmen von Mine- ralien und Pflanzen, sowie im Gebrauch des Mikroskops stattfinden. Diejenigen Lehrer, welche sich an dem Unterricht betheiligen wollen, haben die Erlaubniß hierzu, soweit der Cursus nicht in die Schulferien fällt, von ihrer vorgesetzten Be⸗ hörde zu erwirken. Hinsichtlich etwa gewünschter Unterstützungen für Bestreitung des Unterhalts in Darmstadt ist sich an die landw. Provinzialvereine (in Starkenburg an die Bezirksvereine) zu wenden und sind Anmeldungen zum Besuche des Unter⸗

richts längstens bis zum 1. e Großherzoglicher Centralstelle für die Landwirth⸗ schaft einzureichen.

Eine Correspondenz desFr. Journ. aus Darmstadt berichtet: In unser durch die jüngsten Cabinetsordres so wesentlich vereinfachtes Kriegsministerium welches wohl in nächster Zeit eine seiner jetzigen Bedeutung und seinem Geschäfts⸗ umfang besser entsprechende amtliche Benennung erhalten dürfte, sind die Hauptleute von der Feldartillerie v. Herget und Herpel zur Dienst⸗ leistung commandirt, ein Theil der nunmehr über- zählig gewordenen Rechnungs c. Beamten wird in den Ressorts der Civilministerien Beschäftigung finden. Die Ersparniß, welche durch die bezeich- nete Maßregel erzielt wird und welche mit der successiven Wiederverwendung der zur Disposition gestellten Mitglieder der umgestalteten Behörde im aktiven Dienste eine allmälige Steigerung erfahren wird, ist bei der dermaligen ungünstigen finanziellen Lage des Großherzogthums wohl in Anschlag zu bringen. Dagegen darf auch nicht verkannt werden, daß der abgetretene Chef des Kriegsministeriums in seinen Penstonsstand das Lob mitnimmt, nach Kräften für eine die Finanzen des Landes möglichst schonende Durch⸗ führung der neuen Organisation unserer Division besorgt gewesen zu sein.

Preußen. Berlin, 18. April. Reichs⸗ tag. Das Gesetz wegen Aufhebung der polizei⸗ lichen Beschränkungen der Befugniß zu Eheschließun⸗ gen wird angenommen, ebenso der Antrag von Wagener und Planck, welcher dahin geht, den Bundeskanzler aufzufordern, Entwürfe zu einem gemeinsamen Strafrecht und Strafprozesse für den norddeutschen Bund vorzubereiten und dem Reichstage vorzulegen. Es findet sodann Schluß⸗ berathung über den Antrag Aegidi's statt, welcher dahin geht, den Bundeskanzler aufzufordern, mit den auswärtigen Mächten Verhandlungen zu veranlassen, um durch Uebereinkunft von Staat zu Staat die Freiheit des Privateigenthums zur See in Kriegszeiten zu einem vertragsmäßig an⸗ erkannten Grundsatz des Völkerrechts zu erheben. Der Antrag wird angenommen. Der Antrag Waldecks auf Abänderung des§. 32 der Ver⸗ fassung und auf Diätenbewilligung wird mit 104 gegen 100 Stimmen abgelehnt. Der Antrag Laskers auf Nichtverfolgung der Mitglieder der Landtage und Kammern im norddeutschen Bund wegen gehaltener Reden wird angenommen.

um zu erfahren, welche Ergebnisse durch die Herabsetzung des Briesportos auf 1 Sgr. gewonnen sind, haben die Postanstalten des nord⸗ deutschen Bundes den Auftrag erhalten, für 10 Tage aus dem November v. J. und aus dem Februar d. J. eine Zusammenstellung der Brief⸗ beförderung zu veranstalten. Bei der Vergleichung der Ergebnisse jener zwei Perioden hat sich eine Ver

in eine weitere für solche, welche bereits im ver.

mehrung des Briefverkehrs um 4 pCt. herausgestellt.

Der Entschluß der polnischen Fraktion, dem Zollparlament fern zu bleiben, findet nicht durchweg Billigung. Von den liberalen Abgeord⸗ neten haben einige versucht, ihre polnischen Collegen von ihrem Vorhaben abzubringen, schon weil ihre Stimmen leicht ins Gewicht fallen können. Namentlich versteht man nicht, warum die Polen, wenn sie dem Reichstag nicht den Rücken kehren, sich den Zollparlamentsverhandlungen entziehen wollen, die ihre speziellen polnischen Angelegen⸗ heiten in keiner Weise berühren, geschweige denn beeinträchtigen können. Vielleicht gelingt es auch noch, die polnische Fraktion zum Bleiben zu vermögen.

Wiesbaden. Die Medicinalangelegenheiten im ehemaligen Nassau sind nun dahin geordnet, daß die bereits besoldeten Aerzte ihren Sold fortbeziehen, daß aber von nun an die Freizügig⸗ keit zu Rechte besteht, die besoldeten Aerzte aber für diesen Sold gehalten sind, die Armenpflege in der Gemeinde ihres Wohnorts gratis zu versehen.

Die Nachzahlung der zu wenig bezahlten

12½ kr. Eingartierungsgeld pro Mann und Tag vom Jahr 1866 erfolgt nunmehr auf allerhöchste Verfügung. Dies verdanken wir dem Gemeinde⸗ rath von hier, welcher den fraglichen Betrag nach Oben reclamirt hat. Baden. Karlsruhe. Seit dem 14. d. ist in Karlsruhe eine Landwehr Offizier Schule zusammengetreten. Zu derselben sind 30 einjährige Freiwillige der Infanterie commandirt, welche sich durch ihre allgemeine Bildung und militärischen Eigenschaften voraussichtlich zum Landwehroffizier qualificiren.

Oesterreich. Wien. Nachrichten aus Athen vom 11. April melden, daß am 3. April bei Gazi auf Candia zwischen 2000 Griechen und 4000 Türken hartnäckige Kämpfe stattfanden. Nach starkem Widerstand zogen sich die Türken zurück und wurden von den Griechen bis zum Ufer des Meeres verfolgt. Auch andere Kämpfe von geringerer Bedeutung waren den Griechen günstig. Die DampferUnion undCreta setzen ihre Fahrten nach Candia fort, wohin sie Munition und Mundvorräthe bringen und von dort flüchtige Familien abholen.

In Münster(Wesiphalen) ereignete sich am Gründon⸗ nerstag ein schreckliches Unglück. Zur Vergrößerung seines Gasthofes ließ der Gastwirth Schreiner einen Neubau errichten, welcher so weit vollendet war, daß man schon mit der Auflegung der Dachpfannen begonnen hatte. Am genannten Tage Abends gegen 7 Uhr stürzte nun ein Theil der oberen Wand mit dem Dachgebälk in die hinter dem Gebäude, nur mit einem Glasdache versehene Küche und begrub zwei junge Mädchen, die in dem Gasthofe das Kochen erlernt hatten und jetzt als Köchinnen daselbst fungirten. Die eine derselben wurde buchstäblich zusammen⸗ geknickt und als Leiche, die andere aber schwer verletzt aus dem Schutte herausgezogen.

1a traite des blanches(Handel mit weißen Sklavinnen) von einem jener schmachvollen Geschäste, deren Opfer, trotz so vieler Warnungen der Presse, voͤrzugsweise junge denische Mädchen werden. Es besieht in San Francisco, in Folge des Mißverhältnisses zwischen den beiden Ge⸗ schlechtern der Bevölkerung, fortwährend starke Nachfrage nach weiblicher Waare, und die verschiedenen Häuser dieses Geschäftszweiges unterhalten eigene Agenten, welche in den großen Städten des amerikanischen Ofens und in Eutopa die Zufuhr vermitteln. Kürzlich fuhr ein be⸗ kannter Zwischenhändler eines öffentlichen Hauses von San Francisco, Namens Kaiser, am Bord des Dampfers Golden City von Newyork nach San Francisco in Gesellschaft von fünf jungen Frauen, von denen eine als seine Frau und die vier andern als seine Schwestern in die Passagierliste eingetragen worden waren. Drei dieser Damen machten die Reise mit vollständiger Kenntniß der Sachlage mit, die beiden andern aber waren unbeschol tene brave Mädchen(Auguste May und Emilie Gosman), denen man in Newyork vorgespiegelt hatte, sie würden, die eine als Pflegerin einer alten Dame, die andere als Haushälterin eines möͤblirten Hotels, untergebracht werden. Erst auf dem Isthmus von Panama ahnten die Beiden Schlimmes, als mehrere dort weilende Californier mit lautem Gelächter riefen:Da führt wieder einmal der Kaiser der Mutter Heise eine Heerde zu! Erschreckt wendeten sich die Mädchen an den Capitän und die Mit⸗ reisenden, deren Achtung und Zuneigung sie sich durch ihr bescheidenes und ehrbares Wesen erworben hatten, und erfuhren zu ihrer grenzenlosen Verzweiflung so ziemlich die Wahrhrit. Zugleich erhielten sie aber auch von dem

Capitän Lapidge und dessen Buchhalter insgeheim die

Förbere 2

204 3 Etben leule 9 Ort, 6 unbelan von Mt I., N. gegend geltend Elnfßbe Münder, Alban brief bef betsgt! Butz