Ausgabe 
5.3.1868
 
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regenden Polemik dieses Herrn zu Grunde liegen.

Die Opfer, welche der Vertrag dem Lande auflegt, sind lange nicht so co⸗ lossal, als man sie binzustellen beliebt und die Bedingungen bei weitem nicht so unerhört. Es ist wahr: die Bahn ist veranschlagt zu 28,400,050 Gulden, aber nicht dieses Capital, wie in dem Inserat behauptet wird, nur die Zinsen davon garantirt der Staat, oder vielmehr er garantirt per Bahnmeile fl. 45,000 Reinertrag. Stellt diese Garantie sich auch per Meile um 10,000 fl. höher als der bei Rhein- bessen und Starkenburg, so ist dieses durchaus kein dem Hause v. Erlanger und Söhne zu gewiesener Vortheil, es ist vielmehr diese größere Summe durch die bedeutend größeren Terrainschwierigkeiten und das dadurch mehraufzuwendende, bedeutendgrößere Baukapital bedingt. Diese Garantie legt aber auch nicht dem Staate die im Inserate erwähnten colassalen Opfer auf die Dauer von 99 Jahren auf, er wird vielmehr, gewiß nicht in zwei Jahrzehnten für alle Opfer, welche er augenblicklich bringt, gedeckt sein. Denn welche Bahn, die gleiche Verkehrsverhältnisse vermittelt, hat sich nicht schon kurze Zeit nach ihrer Eröffnung rentirt? Die Oberhessischen Bahnen, als Hersteller der Ver bindung zweier internationalen Bahnen werden sich gewiß eher rentiren, als irgend eine Andere und wenn die Meile der technischen Schwierig- keiten wegen in Oberhessen auch fl. 10,000 mehr bringen muß als in Rheinhessen und Starken⸗ burg), so wird hier der Ersatz für vorgelegte Zinsen doch weit eher in die Staatskasse zurück⸗ fließen, als dies bei Rheinhessen und Starkenburg der Fall ist, ja es wird und muß sich mit der Zeit noch ein bedeutender Gewinn für den Staat ergeben, indem er, nach Rückzahlung sämmtlicher von ihm geleisteten Vorschüsse und wenn der Reingewinn 5 Prozent übersteigt, vertragsmäßig ½ͤdesselben zu beziehen hat.

Es ist nicht wahr, daß unscr Staat der Ge⸗ sellschaft das Recht eingeräumt hat, Prioritäten in unbeschränkter Zahl auszugeben. Es sind vielmehr in dem Baukapital von 28½ Millionen Millionen zur Verzinsung des Aktienkapitals während der Bauzeit mit inbegriffen, welche zur Verfügung bleiben müssen. Erst wenn diese Summe nicht ausreicht, erst dann ist die Gesell⸗ schaft zur Aufnahme der Prioritäts⸗Anleihen zur Deckung des erforderlichen Mehrbe trags berechtigt. Wird aber der Bahnbau durch irgend ein Ereigniß unterbrochen, so daß die Regierung die Vollendung des Bahnbaues selbst in die Hand nehmen muß, und reicht das dann verbleibende, durch Aktien bereits beschaffte Baukapital nicht aus, dann ist die Gesellschaft zur Aufnahme von Prioritäts⸗Aktien, behufs Schaffung des erforderlichen Restbe⸗ trags des Baukapitals verpflichtet. Wie hier eine gehässige Verstellung des wahren Sachverhalts handgreiflich ist, ebenso kühn ist die aller Basis entbehrende Behauptung, daß der wirkliche Bau der Bahn nur 20 Millionen koste und Millionen in die Tasche des Bankiers fließen. Ist denn dem Herrn ganz unbekannt, daß, wie alle Papiere, so auch die Eisenbahn⸗ Aktien, einem Cours unterliegen, daß nament- lich hier die 28½ Millionen nur den Nominal- werth der Aktien repräsentiren? und glaubt der Herr wirklich, daß der Staat mit Aufnahme einer Anleihe und Selbstbau besser fährt zumal bei der gegenwärtigen Zeitlage die Ausgabe von Staatsschuldscheinen in so großem Betrage nur unter dem bedeutendsten Verluste möglich sein wird? Gewiß dies glaubt er selbst nicht! Ebenso wenig aber kann er glauben, daß wir uns auf 99 Jahre unerschwingliche Steuern

) Der Ludwigsbahn sind Steigungen von 160, der Oberhessischen aber nur 180 erlaubt. Sie hat 35 Tausend per Meile garantirt, die durch⸗ schnitilich nicht üter 600 Tausend kommen joll, also hätte sie fast 6 Prozent und denuech klag! man über die Bedingungen des mit dem Hause Erlanger abgeschlossenen Vertrages.

aufladen! Bekanntlich werden ja nur die Zinsen des Baukapitals zu Prozent garautirt und es wird der Reinertrag der beiden projektirten Bahnlinien in voraussichtlich ganz kurzer Zeit die Zinsen des Baukapitals decken. Wenn wir die Denkschriften der Eisenbahn⸗Comite's, welche für den Bau der beiden Bahnen seither thätig waren, nachlesen, so finden wir unter spezieller Erwägung aller Verhältnisse ausgerechnet, daß die Bahnen in Oberhessen unfehlbar rentiren müssen. Bei dieser Berechnung sind die Voranschläge des Ingenieurs Hrn. Schmick zu Grunde gelegt. Diese Voranschläge berechnen aber die Bahnstunde auf 670,000 fl. Baukosten und nicht wie hier auf 650,000 fl.; also die Kosten beider Oberhessischen Bahnen auf 1 Million mehr, als bei dem mit Herrn v. Erlanger und Söhne abgeschlossenen Vertrage angenommen ist. Es wird demnach hier ein noch weit größerer Reingewinn und dadurch weit eher eine Rück zahlung an den Staat eintreten, als wie es selbst das Comite angenommen hat.

Da nun der Staat eine so bedeutende Staats- anleihe bei der gegenwärtigen allgemeinen Lage und den speziellen Verhältnissen unseres Landes voraussichtlich nur unter Bedingungen realisiren könnte, die sich durchaus nicht vortheilhafter als die in dem Vertrage mit Erlanger vereinbarten, gestalten möchten und dadurch jedenfalls eine weitere bedeutende Verzögerung der Sache ent⸗ stehen müßte, so wird und kann er nicht selbst bauen; da ferner die Regierung nie das Risiko eines so bedeutenden Unternehmens über sich nehmen wird, und da dieselbe auch recht gut einsteht und durch die Erfahrung bestätigt findet, daß Privat⸗ Gesellschaften immer im Stande sind die Bahnen ungleich billiger berzustellen, so sei die Loosung: Revision und Annahme des Vertrags

mit v. Erlanger und Söhne.

Ich komme nun zu den weiteren Bedenken, zu denen namentlich: daß auf Oberhessen im Verhältniß zu den anderen Provinzen all zu viel für den Bahnbau aufgewendet werde. Dieser Ansicht sseht Folgendes entgegen. Die ganze, mehr als ein Dritttheil des Landes bildende Provinz Oberhessen hat bis jetzt Nichts, als die an der Grenze hinlausfenden wenigen Stunden der Main-Weser⸗Bahn; der ganze übrige Theil der Provinz wird weder von Eisenbahnen durch- schnitten, noch berührt! Die Provinzen Starken⸗ burg und Rheinhessen hatten weit früher als wir: die Taunus und die Main-Neckarbahn, dazu kamen nach und nach: die Frankfurt⸗Offenbacher⸗ Bahn, die Rhein-Main-, die linksrheinische, die Mainz⸗Ludwigshafener⸗, die Mainz⸗Binger⸗ und die Mainz⸗Alzeyer Bahn. Will man also die Verhältnisse der jenseitigen Provinzen mit denen Oberhessens vergleichen, so muß man zu dem Schlusse kommen: daß jene gegen das gänzlich zurückgesetzte Oberhessen auf's Außerordentlichste bevorzugt wurden. Wir erhalten, im Falle die beiden projektirten Linien gebaut werden, nicht mehr, sondern immer noch viel weniger und was nicht zu vergessen ist, viel später das, was die beiden andern Provinzen längst haben. Außerdem steht letzteren Provinzen demnächst eine ganze Reihe neuer Bahnen in Aussicht und diese werden der Regierung und dem Lande mehr Risiko bereiten als die Oberhessischen, denn diese kleinen Bahnen fallen sämmtlich mit Binnenlinien zu⸗ sammen, vermitteln somit nur den kleinen Verkehr, whrend die beiden Oberhessischen Linien Haupt⸗ verkehrsbahnen sind und somit trotz der höheren Subvention doch weit eher und besser rentiren werden.

Darum auch mit dem Bedenken weg: daß Oberhessen dem Lande zu große Opfer auflege, und endlich einmal unserer Provinz Rechnung getragen!

Gießen, den 29. Februar 1868.

Ferber, Gemeinderath.

Preußen. Berlin. Nachdem in dem Befinden des Kriegsministers von Roon eine merkliche Besserung eingetreten, soll alle Aussicht vorhanden sein, daß derselbe im Frühjahr wieder zurückkehren und sein Amt übernehmen wird.

Sttzung des Zollbundesrathes. Nach Be⸗ willkommnung der Mitglieder durch den Grafen Bismarck theilte dieser als Berathungsgegenstände mit: Ausdehnung des Zollvercins auf Mecklen⸗ burg, Lauenburg und Lübeck; Abgränzung des Zollgebiets gegen Hamburg; Befestigung und Erweiterung der Vertragsbezie hungen zu Oester⸗ reich; Abänderungen der Zollordnung und des Tarifs, gleichmäßige Besseuerung inländischen Tabaks; Anknüpfung von Unterhandlungen wegen Zollverträgen mit Spanien, Portugal und dem Kirchenstaat; endlich Verwaltungsmaßregeln.

In der ersten Sitzung des Vundesraths des deutschen Zollvereins wurde zunächst von der Versammlung der Legitimationspunkt erledigt, worauf dieselbe sich auf Vorschlag des Bundes- kanzlers damit einverstanden erklärte, daß provi⸗ sorisch ein der Geschäftsordnung des norddeutschen Bundes nachgebildeter Entwurf angenommen und der Legationsrath Bucher mit der Führung des Protokolls betraut werde.

DerStaatsanzeiger veröffentlich Fol⸗ gendes: Nachdem das Staatsministerium durch eine Eingabe vom 2. d. M. dem Könige vor- geschlagen hat, durch einen Akt der Gesetzgebung das gesammte Vermögen des Königs Georg für die Sicherheit des preußischen Staats und die Abwehr vorbereiteter Angriffe und alle Con- sequenzen derselben haftbar zu machen und das⸗ selbe zu diesem Behufe zu sequestriren, hat Se. Majestät unter dem 2. d. M. auf Grund des Verfassangsparagraphen 63 unter Vorbehalt der nachträglichen Zustimmung des Landtags eine allerh. Verordnung erlassen, wodurch das Vermögen des Königs Georg, dem Antrage des Staats⸗ ministeriums gemäß, mit Beschlag belegt wird.

Verschiedene Berliner Blätter melden, der Staatsgerichtshof habe den Beschluß gefaßt, gegen den Grafen Platen zu Hietzing die Anklage wegen Hochverraths zu erheben.

DicNationalzeitung hört, daß der Reichs⸗ tag des norddeutschen Bundes auf den 19. d. berufen werden wird. Wegen Verzögerung der Wahlen zum Zollparlamente in Württemberg und Hessen werde die Session die Reichstages der⸗ jenigen des Zollparlaments vorangehen.

Dieser Tage ist eine revolutionäre Flug- schrift über das ehemalige Kurfürstenthum mittelst Versendung durch die Post verbreitet worden. Die Polizei beeilte sich, die noch nicht aus⸗ gegebenen Sendungen auf der Post mit Beschlag zu belegen

Kassel. DieHess. Morgenztg. schretbt: um die Mitte Januar d. J. sind an die Gast⸗ wirthe im Kreise Witzenhausen vom Kreisbereiter Hoffmann zu Witzenhausen, durch welchen die Verpachtung der Wirthschaften geschehen ist, also wohl im Namen des Landrathsamte, Anweisungen ohne anderes Datum als den Poststempel versandt, welche übereinstimmend also lauten:Sie werden hierdurch aufgefordert, das hiesige Kreisblatt von jetzt an zu halten und auf der nächsten Poststelle zu bestellen, wenn Sie nicht im nächsten Jahre die Wirtbschaft verlieren wollen. Hoffmann, Kreisbereiter.

Frankfurt. Prinz Napoleon ist am 2. d. dahier mit Gesolge eingetroffen und imRussischen Hof abgestiegen. Der französische Consul hatte den Prinzen am Bahnhof empfangen und in seine Wohnung geleitet. Prinz Napoleon reist unter dem Namen des Grafen von Meudon. Wie aus Berlin gemeldet wird, hatte derselbe dem Grafen v. d. Goltz den Wunsch, einige Tage in Berlin zu verweilen, vertraulich miigetheil. Am 3. d. begab sich Prinz Napoleon mit der Main⸗Weser⸗ bahn nach Kassel, wo er einen Tag zu bleiben gedenkt, um dann seine Reise nach Hannover und Berlin fortzusetzen.

Bayern. München. Wie verlautet wird gemäß testamentarischer Verfügung der König Ludwig I. mit allen königl. Ehren bestattet werden. Eine Zmonatliche Landestrauer wurde bereits an⸗ geordnet. Eine besondere Commission ist nach Nizza abgereist, um die Leiche des Königs dort abzuholen. Die Rückkehr derselben wird für nächsten Samstag Nachmittag erwartet, an welchen

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