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Ausführung
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1868.
Dienstag den 4. August.
M 91.
Anzeiger für Oberhessen.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Ftiedberger Jutelligenzblalt.
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Betreffend: Das Gemeinderechnupgswesen— hier die Einsendung von Pandbuchsauszügen für das Jahr 1868.
Amtlicher Theil.
Friedberg am 1. August 1868.
Das Großherzogliche Kreis amt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bauernheim, Friedberg, Ilbenstadt, Münster, Nieder-Mörlen, Nieder-Weisel, Ober- Florstadt, Ober-Mörlen, Ober-Wöllstadt,
Ossenheim, Ostheim, Rockenberg, Staden.
Wir sehen der sofortigen Erledigung unserer Verfügung vom 23. April d. J., Intelligenzblatt Nr. 50, bei Meidung eines Wart⸗
beten entgegen.
Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Feldstrafen, hier deren Eirnahme⸗Dekretur.
Trapp.
Friedberg am 1. August 1868.
Dasselbe an die betreffenden Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Unter Mittheilung nachstehender Verzeichnisse der Ihren Eemeinden zukommenden Strafantheile von der 2., 3. und 4. Periode v. J. tragen wir Ihnen auf hierüber Einnahme-Dekretur zu ertheilen und die Beträge vorschriftsmäßig controliren zu lassen.
Ter a p n. Auszug aus dem Verzeichniß über Feldstrafen. 7 Fh n 12 kr.
a) 1) Kirch⸗Göns 2¼ kr.
1) Bönstadt 1 fl. 2 kr. 8¼ tr. 4) Poch Weisel 2 fl. 45 ½ kr. 598 kr. 7) Ostheim 2 fl. 21 ½ ke. 6 fl. 55 kr. 10) Fauerbach b. F. 10 kr. fadt 6 kr. 13) Meldach 13 fl. 11 kr.
11) Friedberg
2) Pohl Göns 2 fl.
b) Von
2) Butzbach 6 fl. 10% kr. 3. 5) Langenhaln 57½ kr 8) Rockenberg 2 fl. 29½ kr.
1) Nieder⸗Zlorfladt 3 fl. 9¾ kt. 15) Nieder⸗
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3) Fauerbach v. d. H. 6) Oppersbofen
3. Periode Rosbach 1 fl. 27 kr.
9) Assendeim 5 fl. 55% kr. 12) Ilben
27) Staden 1 fl. 18 kr.
18) Ober⸗Wöllstadt 1 fl. 8½ kr. 21) Ober Mörlen 7 fl. 54 ½ kr. 24) Schwalhe ml fl. 22% ke.
18 6 7. 16) Nieder⸗Wöllstadt 16 kr.
17) Ober⸗Rosbach 4 fl. 10 fr. 19) Dorbeim 53 kr. 20) Nieder ⸗Mötlen 49 kr. 22) Nauheim 14 fl. 38 ¼ ke. 23) Rörgen 25 kr. 25) Kirch⸗Göns 19⅜ kr. 26) Pohl⸗Göns 1 fl. 20½ kr.
r 19 Bonstadt 43 kr. 2) Butzbach 25 fl. 48/ kr. 3) Fauerbach v. d. D. 1 fl. 17 kr. Florstadt 6 fl. 14 kr. 19) Nieder- Rosbach 7 fl. 52¼ kr. 20) Nieder- Wöllstadt 4) Griedel 6 ke. 5) Hoch ⸗Weisel 1 fl. 52 kr. 6) Langenbain 1 fl. 28½ ke. 1 fl. 25½ kr. 21) Ober. Florstadt 2 fl. 22⅝ kr. 22) Ober-Rosbach 9 fl. 288 ¼ kr. 7) Matbach 21 kr. 8) Münfter 1 fl. 47½ kr. 9) Oppersbofen 1 fl. 42 kr. 24) Ober⸗Wölltadt 3 fl. 19 kr. 24) Reichelsheim 3 fl. 2½ ke. 25) Dorn⸗
10) Ostheim 2 fl. 9 ¼ ki. 13) Bruchenbrücken 50% kr. 9 fl. 40½ kr. 16) Ilbenstadt 27 kr.
14) Fauerbach b. F. 1 17) Meldach 12
11) Rockenberg 5 fl. 18½ kr. 12) Assenbeim 18 fl. 27¼ kr.
Assenbeilm 3 fl. 12 kr. fl. 26 kr. fl. 55½ kr.
15) Friedberg
18) Nieder- 1 fl. 4 ke.
26) Dorbeim 1 fl. 248¾ kr. 28) Nieder. Mörlen 6 fl. 14 kr. 29) Ober- Mörten 8 fl. 18 ¼ kr. 30) Nödgen 31) Kuch-Göns 2 fl. 21½ kr.
27) Nauheim 5 fl. 42¼ kr. 2) Pohl⸗Göns 3 fl. 45½ ke.
Hessen. Darmstadt. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zufolge Allerhöchster Entschließung vom 28. Juli geruht, den penstonirien Geheimen Obersteuerrath Florentin Hallwachs zu reactiviren und zum Mitglied und Rath der Ober- Steuer⸗Direktion und der Ober⸗Zoll⸗Direktion zu ernennen.
— Durch Allerhöchste Dekrete vom 21. Juli wurden der Gerichtsvollzieher Ludwig Wolf zu Wöllstein in gleicher Eigenschaft nach Wörrstadt und der Gerxichtsvollzieher Philipp Dapper zu Pfeddersheim in ähnlicher Eigenschaft nach Mainz versttzt. Der Gerichtsvollzieher-Aspirant Martin Orschied zu Alzey wurde zum Gerichtsvollzieher daselbst und Aspirant Joseph Theodor Bernhardts zu Alzey zum Gerichtsvollzieher zu Pfeddersheim ernannt.
— Zu Folge Entschließung des Finanz- Ministeriums werden zwei Lokalstellen, das Rent⸗ amt Grünberg und das Steuercommissariat Schlitz, demnächst eingehen und deren Geschäfte unter die zunächst gelegenen betreffenden Dienststellen ver⸗ theilt werden. Ferner wurde bestimmt, daß die Subalternbeamten vom Kanzleiinspektor einschließ⸗ lich abwärts künftig nur widerruflich und dem- nach ohne Anspruch auf Pension ꝛc. anzustellen seien. Zuverlässigem Vernehmen nach sind diese Maßregeln nur als Anfänge eines auf durch⸗ greifende Personal Reduction und Ersparnisse in den Ressorts der Civilministerien gerichteten Strebens zu betrachten, durch welches oft und dringend geäußerten Wünschen der zweiten Kammer nun— mehr enblich entsprochen und einer gleichen für die Thätigkeit des demnächst zusammentretenden 20. Landtags bereits angekündigten Tendenz be⸗ gegnet wird.
— Der preußische Oberstlieutenant und Com- mandeur des großherzogl. hessischen 1. Jnfanterie- Regiments, v. Frankenberg ⸗Ludwigsdorff, ist zum Oberst befördert. Die Oberstlieutenants v. Bouchen-
röder und v. Lyncker sind zu Obersten und Major die politischen Intentionen der königl. Regierung
Scholl vom Artilleriedepot zum Oberstlieutenant ernannt.
— Der Prozeß gegen den„Krautbauer“ Peter Keller von Büttelborn hat ein Nachspiel erhalten, welches vor den Civilgtrichten abgewickelt werden wird. Die bestohlenen Kirchen weigerten sich, die bei Keller vorgefundenen Bücher als beschädigt und entweiht zurück zu nehmen und verlangen Schadenersatz, welchen Keller hartnäckig verweigert.
— Der Vertrag mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika wurde am 1. August von Herrn v. Lindeleff und Herrn Bancroft unterzeichnet. Der Austausch der ratisicirten Verträge erfolgt in Berlin.— Das Finanzministerium erläßt eine Aufforderung zur Uebernahme einer Anleihe von 1 Million Gulden mit der Alternative einer 5 oder 4½ Prozent Verzinsung, welche im Wege der Submission bis zum 21. August zu begeben ist.
Mainz. Der Verwaltungsrath der Hessischen Ludwigsbahn hat seit einigen Wochen die Detail⸗ richtungen für die rheinhessischen Linien und die Odenwaldbahn festgestellt, d. h. die von ihm in dieser Beziehung der Regierung zu unterbreitenden Vorschläge und Anträge; die Besichtigung der abgesteckten Linien durch die großh. Regierungs- Commissäre in Begleitung mehrerer Mitglieder der Verwaltung, des Oberingenieurs und der resp. Sections-Ingenjeure hat bereits stattgefunden und es ist demnach eine baldige Entscheidung der Re— gierung über die definitiv zu wählende Richtung dieser Linlen zu erwarten.
Preußen. Berlin. Der„Staatsanz.“ vom 31. Juli bestätigt die neuliche Mittheilung der„Nordd. Allg. Ztg.“, daß die Note Usedom's an Lamarmora Seitens der preußischen Regierung weder autorisirt noch genehmigt worden sei, und sagt:„Hieraus solgt, daß der Text jener Note keine sichere Unterlage für Slußsolgerungen über
zu gewähren vermag.“
— Das Befinden des Grafen Bismarck hat sich gebessert, obwohl die Schlaflosigkeit fortwährt.
— Die Nachrichten aus Ostpreußen lauten nicht sehr erfreulich; die Ernte welche man officiös selbst nur als mäßig bezeichnet, soll nach den hier eintreffenden Privatberichten weit hinter den de⸗ scheidensten Erwartungen zurückbleiben; die Hitze und die Trockenheit der letzten Wochen hat jede Entwickelung aufgehalten. Was daraus werden soll, wenn eine durch ein bestandenes Nothjahr geschwächte Bevölkerung ein neues Nothjahr durch- machen soll, das mögen die Götter wissen; uns will scheinen, als ob mit der Privatwohlthätigkeit nichts mehr zu machen sei, der Staat muß ein⸗ treten, um eine ganze Provinz vor dem Unter- gange zu bewahren.
— Der„Staats- Anzeiger“ publicirt einen Ministerialbeschluß vom 21. Juli, welcher bestimmt, daß auf Grund des Art. 3 der Verfassung des norddeutschen Bundes, Ausländer, welche dem norddeutschen Bunde angehören, behufs Zulassung zu öffentlichen Aemtern in Preußen der böheren Genehmigung nicht mehr bedürfen.
Bonn, 1. August. Der erste Festtag der Stistungsfeier unserer Hochschule hat heute mit dem herrlichsten Sonnenschein begonnen. Fröhliche, frohe Stimmung lächelt von jedem Angesicht und dem entsprechend hat sich unsere alterthümliche Musenstadt in das schönste Festgewand gekleidet und prangt in einem buntfarbigen Fahnenschmuck, welcher ihr einen jugendlichen Anstrich verleiht.
Frankfurt. Mit dem 1. August ist die Gesammtverwaltung der Main-Weser Bahn an die königl. Direktion in Kassel übergegangen. Der seitherige frankfurtische Direktor, Herr Dr. Müller, tritt in Pension, das Inspectorat in Gießen geht ein und die bessen-darmstädtischen Beamten sind schriftlich ihres Eides entbunden worden.


