Ausgabe 
4.7.1868
 
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Bildung der Ortsvorstände betreffend. Geheime⸗

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eichneten Art getragen haben und deren Vergütung aten zu können glauben, auf, ihre deßfallsigen An⸗ sprüche dei Vermeidung des Verlustes deiselben binnen sechs Wochen, von dem Tage des Erscheinens dieser Be⸗ kanntmachung im Regierungsblatt an, durch die betreffenden Bürgermeistereien bei der unterzeichneten Commission vor⸗ zubringen und mittelst ordnungsmäßiger Beurkundung (Art. 8 erster Absatz des Gesetzes vom 12. Mai d. J.) liquid zu stellen. Zugleich werden Alle, welche besondere Ausprüche auf Ersatz getragener Kriegslasten der in dem Gesetze vom 12. Mai d. J. berücksichtigten Art glauben geltend machen zu können, aufgefordert, dieselben, wenn sie nicht bereits liquidirt sind, dei Vermeidung des Aus⸗ schlusses binnen drei Wochen, vom Erscheinen dieser Be kannimachung im Regierungsblatt an bei der betreffenden Bürgermeisterei, zum Behufe deren Vorlage an die Com⸗ mission innerhalb der für die Gemeinden ꝛc. anberaumten Frist, anzuzeigen. Diejenigen Gemeinden ꝛc., welche inner⸗ halb der anberaumten Frist von sechs Wochen bei der Commission die ausdrückliche und bestimmte schrifiliche Erklärung abgeben, daß sie die Liquidationen, welche sie in Folge des Ministerialausschreibens vom 1. Dec. 1866 schon dei der früher bestandenen Commission, und in Gemäßheil gleichen Ausschreibens vom 8. October 1866 dei den Großherzoglichen Kreisämtern, beziehungsweise Provinzialdirektionen eingereicht haben, als ihre nunmehrige Liquidation gelten lassen wollen, können die nochmalige Aufstellung und Einreichung einer Liquidation unterlassen. Die Commission wünscht übrigens, daß die eingereicht werdenden Liquidationen zur Erleichterung und Beförderung der Revisionsarbeilen möglichst nach dem(im Reg.⸗Bl. beigedruckten) Muster mit Rücksicht auf die demselben veigefügten Erläuterungen abgefaßt werden.

IV. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 16. Juni den Schulamts⸗ Aspiranten Georg Pohl aus Brensbach die dritte evangelische Schalstelle zu Nieder-Florstadt zu über⸗ tragen und am 23. Juni den Bauausseher Carl Jockel zum zweiten Kreisbauaufseher für das Kreisbauamt Alsfeld zu ernennen. b 5

V. Militärdienstnachrichten(bereits mitgetheilt.)

VI. Charakterertheilung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 16. Juni dem Gemeinde⸗Einnehmer der Gemeinde Bessungen Friedrich Boßler den Charakter alsRentmeister zu verleihen.

30. Juni. II. Kammer(Schluß). Be⸗ rathung über den Gesetzentwurf wegen Aufhebung der der Verehelichung und der Niederlassung als Ortsbürger noch entgegenstehenden Beschränkungen. In Art. 1 des Entwurfs wird die Aufhebung der einschlagenden Gesetze vom 6. Juli 1847 resp. 19. Mai 1852 vorgesehen Der Ausschußz hingegen will statt dessen die Bestimmungen des norddeutschen Bundesgesetzes vom 8. Mai l. J., welches am 1. Juli in Kraft tritt, aufnehmen. Hierüber entsteht eine längere Debatte, in welcher jedoch von keiner Seite gegen die Aufhebung der in Frage stehenden Bestimmungen Einwand er⸗ hoben wurde. Der Regierungs⸗ Commissär von Bechtold befürwortete entschieden die Fassung der Regierung, da das Bundesgesetz Hindernisse be⸗ seitige, welche im Großherzogthum niemals bestan⸗ den. Dem entgegen versichert K. J. Hoffmann, welcher für den Ausschußantrag spricht, die Idee der Einheit in der Gesetzgebung des Großherzog thums. Desgleichen der Berichterstatter Hall⸗ wachs, der sich nicht entschließen kann, Bundes- gesetze, die ja ohnehin schon in Oberhessen Gül⸗ tigkeit haben, insHessische zu übersetzen und so den bestehenden Riß noch zu vergrößern. Volhard ist, um das Zustandekommen dieses nütz⸗ lichen Gesetzes zu ermöglichen, für die Fassung der Regierung. Stockhausen erklärt sich in gleichem Sinne. Goldmann beantragt in den Eingang des Gesetzes aufzunehmen:in Aus- führung des Bundesgesetzes vom 8. Mai 1868 und um Uebereinstimmung in der Gesetzgebung des Großherzogthums zu erzielen ꝛc. Dern⸗ burg ist für den Antrag des Ausschusses, er hofft auch baldige Beseitigung des Gesetzes, die

rath v. Bechtold erklärt sich gegen den Goldmann schen Antrag. Dumont hält die Fassung, welche die Regierung vorgeschlagen, für die cor⸗ recteste und klarste. Es sprechen noch Edinger und Keil für die Regierungsvorlage. Der Ausschußantrag wird verworfen und Art. 1 nach Fassung des Entwurfs angenommen, ebenso das Goldmann'sche Amendement. In Art. 2 wird zur Verheirathung des Mannes ein Alter von 21 Jahren verlangt. Gegen den auf Strich dieses Artikels gerichteten Antrag des Ausschusses sprechen insbesondere Volhard und Kraft, der durchaus dagegen ist,daß schon Buben heirathen

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ebenso die Art. 3, 4 und 5, worin bestimmt wird, daß zur Erlangung des Ortsbürgerrechts (welches indeß zur Verheirathung nicht erforderlich ist) die Großjährigkeit gehört, daß ferner von der ortsfremden Braut kein Einzugsgeld erhoben werden soll.

1. Juli. Die I. Kammer bewilligte in heutiger Sitzung das Exkraordinarium des Militär- budgets, worauf zur Berathung des Ordinariums übergegangen wird. Major Dornseiff verliest eine längere Erklärung, wonach ohne Einführung der preuß. Gagen die Umformung der Militär⸗ Administration nicht zum Abschluß geführt werden könne und daß diese Gagen ein Gebot der Billig⸗ keit seien, da an die Mannschaften größere An sprüche gemacht würden. Insbesondere wird auf die Unzuträglichkeiten ausmerksam gemacht, welche dann entstehen, wenn hessische Offiziere zu preuß. Truppentheilen commandirt werden. Das Ordi⸗ narium wird mit allen gegen die Stimme Mouffangs bewilligt. Dagegen tritt die Kammer dem anderen Hause darin nicht bei, daß die preußischen Gagen überhaupt nicht in Folge der Militärconvention zukünftig einzuführen seien; für 1868 wird jedoch die Zahlung derselben abgewiesen. Im Uebrigen werden die andern zu diesem Gegenstande von der zweiten Kammer gefaßten Beschlüsse angenommen. Dies gilt auch von der ausgesprochenen Erwartung, daß Militärgesetze ohne Zustimmung der Stände nicht eingeführt werden, obgleich Seitens der Re- gierung an der entgegengesetzten Auffassung fest⸗ gehalten wird. Den Beschlüssen der zweiten Kammer in Betreff von Straßenbauten wird bei⸗ getreten, jedoch wird der von der zweiten Kammer verweigerte Zuschuß von 5000 fl. an die Gemeinde Virnheim bewilligt. Die übrigen Gegenstände betreffen meist Privatpetitionen.

1. Juli. Die II. Kammer berieth heute in geheimer Sitzung über die Vorlage des Gr. Ministeriums der Finanzen, die Ordnung der Abtragung der auf der Civilliste haftenden Schulden unter Mitwirkung des Landes betreffend. Nach Erledigung dieses Gegenstandes erstattete in öffent⸗ licher Sitzung der Abg. Wernher Bericht über die abweichenden Beschlüsse der ersten Kammer in Betreff des Militärbudgets. Die Mehrheit des Ausschusses beantragt hinsichtlich des Hauptdissenses (Erklärung, daß durch die Militärconvention nicht die Zahlung der preußischen Gagen bedingt sei), den früheren Beschluß fallen zu lassen. Dumont tritt diesem Antrag entschieden entgegen. Er hofft, daß die Kammer auf ihrem früheren mit großer Majorität gefaßten Beschluß beharren und sich, da sie nur ihr gutes Recht vertheidige, durchaus nicht einschüchtern lassen werde. Ferner ist Dumont der Ansicht, daß das für 1868 be⸗ willigte Pauschquantum nur unter der Bedingung gewährt werde, daß die preußischen Gagen nicht zur Auszahlung kommen. W. v. Löw stimmt dem Antrag des Ausschusses bei, da wir sonst den abgeschlossenen Vertrag verletzen würden. Kraft schließt sich den Ausführungen Dumont's an und constatirt, daß bei Abschluß der Militär- convention die Kammer nicht die Absicht gehabt, damit auch die preußischen Gagen einzuführen. Fink will zwar die Militärconvention wie alle mit Preußen abgeschlossenen Verträge halten, allein die Einführung preußischer Gagensätze sei nicht geboten. Hauptmann v. Herget gibt zu, daß vom juristischen Standpunkt aus Vieles gegen die preußischen Gagen vorgebracht worden, aber vom militärischen Standpunkte aus könne er es nicht gelten lassen, da sonst in der norddeutschen Armee die Einheit gestört werde. Preußen bestehe auf Grund des Art. 5 auf seinen Gagebezügen. Es spricht noch Volhard für Beharren. Hun⸗ singer und Wernher dagegen. Die Kammer bleibt fest mit allen gegen 7 Stimmen und wieder- holt auch die frühere Erklärung, daß aus den verwilligten Geldern für 1868 Nichts für preuß. Gagen verwendet werden soll. Goldmann fragt darauf, wie es mit den Gagen der nach Preußen commandirten hessischen Offiziere und der bei unserer Division befindlichen preußischen Offiziere gehalten werde. Von Seiten der Regierung

können. Der Art. 2 wird angenommen,

wird erwidert, daß unsere nach Preußen comman⸗

dirten Offiziere preußische Gagen vy Preu bezögen, währenp die hierher commandirten preuß. Offiziere die preußischen Gagen aus der hessischen Kriegskasse erhalten. Goldmann und A. von Löw legen gegen dieses Verfahren Verwahrung ein, desgleichen erhebt Dumont einen ener- gischen Protest gegen die Verletzung der Kammer- beschlüsse und macht das Kriegsministerium bei der demnächstigen Rechenschaftsablage dafür verant- wortlich. Die Kammer beharrt noch auf ihrem früheren ablehnenden Beschluß, wonach Viernheim 5000 fl. für Wegbauten erhalten soll und ver⸗ tagt sich alsdann auf unbestimmte Zeit.

Worms, 30. Juni. Die Eisenbahnen be⸗ förderten nach einer geringen Schätzung am Hauptfesttag(Donnerstag) circa 32,000 Personen hierher und zwar von Ludwigshafen 12 15,000, von Mainz 10 12,000 von Alzey 5000 Per⸗ sonen, welche durch 39 Extrazüge hin- und zurück⸗ befördert wurden. Am gestrigen Sonntage war unsere Stadt ebenfalls wieder von einer ungeheuer großen Zahl Fremden besucht. Frau J. Abresch erhielt von dem König von Württemberg, der dort abgestiegen war, ein prachtvolles Armband zum Andenken an diesen fürstlichen Besuch.

Preußen. Die Assisen in Posen be⸗ schäftigte dieser Tage ein Criminalprozeß, der, wenn er auch nicht Personen betrifft, die eine hohe Stellung in der Gesellschaft einnehmen, wie beim Ebergenyi-⸗Chorinsky'schen Prozeß, dafür in pfychvlogischer Hinsicht das Interesse im höchsten Grad in Anspruch zu nehmen geeignet ist. Der Angeklagte ist ein wohlhabender Bürger, der 32 Jahre alte hiesige Buchbinder Ferdinand Wittmann. Derselbe ist angeklagt, und bereits so gut als überführt, 1) im September 1862 seine erste Ehefrau, geb. Gehne; 2) im Anfang des Jahres 1863 seinen leiblichen, in der Ehe mit der genannten Frau erzeugten, 1860 gebornen Sohn Hugo; 3) im Dezember 1863 seine zweite Ehefrau, geb. Höhn; 4) im August 1865 seine dritte Ehefrau, geb. Kornotzky; im Oktober 1865 seine Stieftochter Alwine Böse; und 6) im September 1866 seine vierte Ehefrau Emma, verwittwet gewesene Böse, vorsätzlich und mit Ueberlegung durch Vergiftung getödtet zu haben. Das Urtheil lautet auf schuldig und Tod durch Enthauptung.

Bayern. München. DerRhein. K. meldet: In demselben Augenblick, in welchem das Endresultat des Chorinsky'schen Prozesses bekannt wird, scheint hier der erste Schritt zu einer neuen Anklage gegen einen Grafen geschehen zu sein. Seit einigen Tagen cursirt hier das Gerücht, daß ein junger Graf, aus einer der angesehensten Familien Münchens, auf eine hiesige Sängerin einen Mordversuch gemacht hat. Gluͤcklicherweise wurde der blaublütige Mörder, dessen Handlungs- weise durch unglückliche Liebe entstand, in seinem Vorhaben gestört, die angelegte Pistole versagte und dem Sprößling einer hohen Adelsfamilie gab man Zeit zum entrinnen.

Baden. In Lindau liegt, derKonst. Zgt. zufolge, so viel Getreide aufgespeichert, daß die Generaldirektion der Verkehrs anstalten bekannt machte: von Salzburg weg täglich nur noch 30 Wagen zur Weiterbeförderung übernehmen zu können. In Folge dessen hat die Direktion der Kaiserin⸗Elisabethbahn beschlossen, bis auf Weiteres die Aufnahme von Getreide nach Lindau und über Lindau nach der Schweiz einzustellen.

Oesterreich. Wien. Der Wiener Ge⸗ meinderath hat fast einstimmig folgende Dringlich⸗ keitsanträge angenommen: Der Gemeinderath pro⸗ testirt feierlichst gegen die verletzenden Aeußerungen der päpßlichen Allocution: die Regierung besitze das vollste Vertrauen des Gemeinderaths und die päpstliche Allocution sei eine unberechtigte Ein⸗ mischung in die Gesetzgebung des Staates; der Gemeinderath erwarte zuversichtlich, die Regierung werde diesem Uebergriffe mit aller unerläßlich nöthigen Energie begegnen.

Serbien. Aus Belgrad wird geschrieben, daß in der Privatkasse des Fürsten Michael über Eine Million Dukaten, in Häufchen abgetheilt, gesunden worden seien, auf deren jedem geschrieben

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