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u. s. w. hergestellt sein.
X. Bei Preis Couranten, Courszetteln und Handels⸗Circulsrien ist, außer den nach Abs. VII. anwendbaren Zusätzen, die handschriftliche Eintragung der Preise, so wie des Namens des Reisenden, ferner die handschrifiliche oder auf mechanischem Wege bewirkte Aenderung der Preisansätze, so wie des Namens des Reisenden
gestaitet.
Betreffend: Die Verbesserung der Schweinezucht.
IX. Unter die verbotenen Zusätze ist das Coloriren von Modebildern, Land⸗ karten zꝛc. nicht zu rechnen; die Bildec und Karten dürfen aber keine Handzeichnung, sondern müssen durch Holzschnitt, Lithographie, Stahlstich, Kupferstich, Photographie
Zetteln angebracht sein.
das Manuscript beigelegt werden.
XI. Den Correcturbogen können Aenderungen und Zusätze, welche die Correctur, die Ausstattung und den Druck betreffen, hinzugefügt, auch kann denselben Die bei Correcturbogen erlaubten Zusätze können in Ermangelung des Raumes auch auf besonderen, den Correcturbogen beigefügten
XII. Sendungen, welche sich zur Beförderung gegen die ermäßigte Taxe nicht eignen, können vor der Absendung dem Aufgeber zurückgestellt werden. XIII. Orucksachen müssen frankirt sein und dürfen das Gewicht von ½ Pfund
nicht übersteigen. Zur Frankirung sind thunlichst Postfreimarken zu verwenden.
Friedberg den 29. Juni 1808.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Indem wir Sie darauf aufmerksam machen, daß gelegentlich der Viehpreisvertheilung zu Butzbach am 16. Juli d. J. einige schon sprungfähige Eber der englischen Suffolk- und einer der Berkshire Race zur Versteigerung kommen werden, welche sich namentlich zu
Gemeinde⸗Ebern eignen sollen, geben wir Ihnen anheim im Bedarfsfalle diese günstige Ankaufsgelegenheit zu 8 8
Betreffend: Das Gemeinderechnungswesen, hier die Einsendung von Handbuchsauszügen fär das Jahr 1868.
„„ d. K. Kritzler, Kreis ⸗Assessor.
Friedberg am 30. Juni 1868.
Dasselbe an die sel ben.
Da bis jetzt nur von der Großherzoglichen Bürgermeisterei Gambach unserer Auflage vom 23. April d. J. entsprochen worden ist, so erinnern wir an die Erledigung derselben binnen 8 Tagen.
JB d K. Kritzler, Kreis⸗Assessor.
Hessen. Darmstadt, 27. Juni. Zweite Kammer. In heutiger Sitzung werden verschiedene mit Preußen abgeschlossene Verträge vorgelegt und zwar wegen Abtretung der Main⸗Weserbahn und wegen Verkaufs der Offenbacher Bahnstrecke an Preußen, sowie ein Vertrag mit der preußischen Regierung in Betreff einer zu erbauenden Bahn von Friedberg nach Hanau. Die Kammer tritt in die Tagesordnung ein; das Gesetz wegen Auf— hebung der Schuldhaft wird nach kurzer Debatte angenommen.— Das Gesuch der Gemeinde Trais a. d. Lumbda wegen Ueberlassung des Landgerichts⸗ gebäudes wird bedingungsweise genehmigt.— Von Seiten des Abg. Wernher wurde der Antrag eingereicht, die Regierung zur Bestreitung ver außerordentlichen Militärbedürfnisse zur Aufnahme eines Anlehens bis zu dem Betrage von einer Million Gulden zu ermächtigen. Von Seiten des Ausschusses wird dieser Antrag unterstützt. Bam⸗ berger empfiehlt das Anlehen auf dem Submissions⸗ wege zu emittiren und Offerten bis zu dem Be⸗ trage von 10,000 fl. zuzulassen. Aus den annehm⸗ barsten Offerten sei alsdann von dem Finanz- ministerium ein Mittelcours zu berechnen und zu diesem die Summe zu emittiren. Der Regierungs-; Commissär Ministerialrath v. Biegeleben ersucht die Kammer, bei Aufnahme des Anlehens der Regierung freie Hand zu lassen und über die Art der Emittirung nichts zu bestimmen. Volhard will das Anlehen zu 5 pCt. al päri aufgenommen wissen, da bei der finanziell günstigen Lage des Landes eine schleunige Rückzahlung doch möglich sei. Der Ausschußantrag wird schließlich von der Kammer angenommen und die Art der Auf⸗ nahme der Regierung überlassen.— Für die Verlegung eines Infanterie⸗Regiments nach Gießen und die hierdurch daselbst nothwendigen baulichen Herrichtungen und Anschaffungen von Utenßlien werden im Ganzen 55,000 Gulden und für Er⸗ werbung eines Privathauses in Darmstadt zu einem Militär ⸗ Hospital und dessen innerer Ein⸗ richtung und Ausstattung 36,000 Gulden ver⸗ willigt.— Bezüglich der Beschwerde des evang. Pfarrers Matty in Freilaubersheim entschied die
Kammer mit allen gegen 6 Stimmen, gemöß dem
Antrage des Ausschusses Gr. Staatsregierung zu ersuchen, den Beschwerdeführer, auf sein Nach⸗
suchen, in ein anderes Pfarramt wieder einzusetzen.
— Eine Beschwerde der orthodoxen israelitischen Religionsgesellschaft zu Mainz, wegen Beschränkung in Bezug auf die Religionsausübung, wonach besonders den Rabbinen dieser Gesellschaft das Recht zur Trauung auswärtiger Istaeliten ver⸗ weigert wurde, wird von der Kammer als begründet anerkannt und der Regierung empfohlen, daß es einzelnen Israeliten freistehen solle, sich zur Vor⸗ nahme rabbinischer Acte an denjenigen Rabbinen zu wenden, der ihr Vertrauen genieße.
— 30. Juni. II. Kammer. Auf heutiger Tagesordnung steht die Berathung über den mit Preußen abgeschlossenen Vertrag wegen Ueberlassung des Betriebs und der Verwaltung der Main⸗
Weserbahn, den Bau der Bahnen von Friedberg nach Hanau und die Anschlüsse der zu erbauenden oberhessischen Bahnen auf preußischem Gebiet, sowie ferner den Vertrag wegen Erbauung der Bahn von Offenbach nach Hanau gegen Ueber— lassung des hessischen Antheils der Franlkfurt⸗ Offenbacher Bahn zum Kostenpreis. Die Mehr- heit des Ausschusses beantragt Genehmigung, die Minderheit Verwerfung der abgeschlossenen Ver⸗
träge.— Für den Antrag der Mehrheit spricht
Hunsinger, ebenso Kraft, der zwar auch die Kehr⸗ seite der Verträge zeigt, sich aber durch die Gewalt der Umstände genöthigt sieht, auch dießmal wieder den mit Preußen abgeschlossenen Verträgen bei⸗ zustimmen.— W. von Löw erklärt sich für Ge⸗ nehmigung der getroffenen Uebereinkommen.— Ministerialrath Schleiermacher vertheidigt die Vorlage der Regierung.— Wadsack empfiehlt der Regierung, die eine oberhessische Bahn über Schlitz zu führen.— Geheimerath von Bechtold theilt mit, daß diese Frage noch nicht zum Abschluß gekommen ist.— K. J. Hoffmann bringt ver⸗
schiedene Desiderien Offenbachs, insbesondere die
noch immer schwebende Bahnhofsfrage zur Sprache und verlangt kräftige Wahrung der betreffenden Interessen.— Ministerialrath Schleiermacher sagt eine solche zu, macht aber auf die schwierige Stellung der Regierung in dieser Frage auf⸗ merksam.— Dumont vertritt die Anträge der Minderheit des Ausschusses und weist zunächst darauf hin, daß wir ohne Noth unser Haupt⸗ interesse an der Main⸗Weserbahn aufgegeben, daß wir das wichtige Recht der Mitwirkung bei Fest⸗ setzung der Fahrpläne an Preußen abgetreten. Auch bezüglich der oberhessischen Bahnen sei unser Interesse nicht gewahrt, bei der Friedberg⸗Hanauer Bahn ja sogar das Hoheitsrecht der Besteuerung aufgegeben, ebenso bei der Offenbach⸗Hanauer Bahn.— Ministerialrath Schleiermacher erklärt, die Verwerfung dieser Verträge würde den Anschluß der oberhessischen Bahnen unmöglich machen, ebenso Offenbach schwer schädigen.— Volhard beklagt den übereilten und unklugen Abschluß der Verträge über den Bau der oberhessischen Bahnen, die vor der Hand nur Sackbahnen blieben und dem Land schwere Opfer für Zinsgarantieen kosten würden. — Von Seiten der Regierung werden diese Vor⸗ würfe als unbegründet zurückgewiesen.— Kempff und Fink accommodiren sich trotz der ungünstigen Bedingungen den abgeschlossenen Verträgen, weil dieselben zur Fortsetzung unseres Bahnnetzes noth⸗ wendig seien.— Nach dem Schlußwort des Berichterstatters Goldmann ertheilt die Kammer mit allen gegen 3 Stimmen(Dumont, Haberkorn und Bake) den Verträgen ihre Zustimmung.— Der zweite Gegenstand der Berathung ist der Gesetzentwurf über die ortsbürgerliche Niederlassung und Verehelichung, deren Resultat wir in nächster Nummer bringen werden.
— Nach einer Correspondenz des„Frankf. Journ.“ ist der Commandeur des 4. Inft.⸗Regts., Oberst v. Lynker, nach Magdeburg, Major Bech⸗
statt vom 4. Inft.⸗Regt. nach Frankfurt a. O. und der Bataillons-Chef Major Stamm vom 3. Inft.⸗Regt. nach Düsseldorf zur Dienstleistung auf zwei Jahre commandirt worden. Weitere Versetzungen stehen in Aussicht, so wie der Ein⸗ tritt mehrerer preußischen Stabsoffiziere in die hessische Division. Man betrachtet diese Verfügung von Seiten Preußens als Folge des Beschlusses zweiter Kammer, die Offiziersgagen auf die preuß. Normalhöhe vorerst nicht erhöhen zu wollen.
— Dasselbe Blatt sagt in einer andern hierauf bezüglichen Mittheilung: Die von hier gemeldete Versetzung der hessischen Offiziere ist nicht ohne besonderes Interesse. Das preuß. Gouvernement macht von dem ihm zufolge der Militärconvention zustehenden Rechte der Commandirung hessischer Offiziere zu preußischen Truppenkörpern auegiebigen Gebrauch und es gewinnt den Anschein, als wolle dieselbe successive sämmtliche höhere Offiziere unserer Division einen derartigen Cursus durchmachen lassen. Faßt man dazu noch die Uebertragung hessischer Commando's an preußische Militärs in's Auge, so wird man finden, daß die Amalgamirung unserer Militärverhältnisse mit den preußischen (oder, wenn man lieber will, norddeutschen) gar nicht consequenter durchgeführt werden könnte.
— Gutem Vernehmen nach ist vor Kurzem höchsten Orts an die betreffende Behörde eine Verfügung erlassen worden: daß mit dem 15. Okt. d. J. die Eröffnung des Polptechnikums stattzu⸗ finden habe. Daß in die betreffs der Angelegen⸗ heit bestellte und aus Fachmäunern bestehende Commission dieser Tage auch Buchhändler Diehl berufen worden ist, wurde mit allseitiger Befrie⸗ digung aufgenommen.
— Nach einer von hier aus veröffentlichten Depesche wird der Juli⸗Coupon der Livorneser Prioritäten nur in Florenz durch die Regierung und in Papier bezahlt.
Worms. Der Großh. Bürgermeister, Herr Brück, veröffentlicht nachstehendes ihm zugegangene Schreiben:„Ich wünsche bei Gelegenheit der so
viel bedeutenden Enthüllungsfeier des Lutherdenk⸗
mals zu Worms in dieser Stadt ein Erinnerungs⸗ zeichen zu stiften, das für dieselbe von besonderem Interesse sein wird. Es ist die Abschrift zweier Dokumente, welche sich in den Archiven der Ernestinischen Linie Sachsen zu Weimar befinden und von welchen das erste eine Niederschrift Luther's über seinen Aufenthalt in Worms, das zweite der Bericht des kurfürstlich sächsischen Ge⸗ sandten an den Herzog Johann den Beständigen von Sachsen über die Ankunft Luther's in Worms ist. Es sei diese Gabe der Bedeutung des Festes als ein Blatt der Erinnerung für jene wie diese Zeit angereiht. Worms, den 25. Juni 1868. Carl Alexander, Großherzog von Sachsen.“
Preußen. Berlin. Nach dem soeben
ausgegebenen Bundes ⸗Gesetzblatt Nr. 19 wurden zu Consuln des Norddeutschen Bundes ernannt: Zu Generalconsuln: der preuß. General⸗Consul für Kur und Liefland Christian Heinrich von
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