Ausgabe 
28.2.1867
 
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stets bemüht sein werde, die landwirthschaftlichen Interessen aller, insonderheit auch der neuen Landestheile, im Ange zu haben.

In dem Staatshaushaltsetat für 1867 ist einstweilen eine Neubewillung von 165,000 Thlrn. zu Besoldungsverbesserungen für Elementar- lehrer ausgesetzt worden. Um die durch jene Bewilligung den Elementarlehrern zugedachte Wohlthat so bald als möglich in umfassender, für das gesammte Volksschulwesen heilsamer Weise in's Leben treten zu lassen, hat der Minister der Unterrichts⸗ Angelegenheiten, v. Mühler, im Zu sammenhange mit der Vertheilung obiger Summe durch ein Rundschreiben an sämmtliche Prov. Regierungen die allgemeine Wiederaufnahme der neuen Regelung der Lehrergehalte nach einem Gesammtplane und nach bestimmt vorgeschriebenen Grundsätzen angeordnet.

Elberfeld. Bemerkenswerth ist der Aus- fall der Nachwahlen in Elberfeld, wo Graf Bis- marck 10,199 Stimmen erhielt, sein Gegencandidat v. Forkenbeck, Präsident des Abgeordnetenhauses, aber nur 6944.

Köln. Bis zum 22. d. waren in den letzten vier Tagen 30 Cholera⸗Sterbfälle, am 21. d. allein 10 vorgekommen.

Hannover. Aus Hannover wird gemeldet, daß der Rittmeister Klenck, Adjutant des ehe⸗ maligen Kronprinzen von Hannover, bei seinem Eintreffen aus Wien in Nordstemmen verhaftet worden. Die ihm abgenommenen Briefe an die Königin wurden dieser übergeben.

Hildesheim. Die allgemeine deutsche Lehrerversammlung wird nach einer Bekannt- machung des geschäftsführenden Ausschusses am 11., 12. und 13. Juni d. J. dahier tagen.

Frankfurt. Ueber den Empfang der hiesigen Deputation in Berlin erfährt man, daß dieselbe zunächst bei den Ministern und hierauf bei dem König Zutritt und wohlwollende Aufnahme gefunden. Der König hat eine nochmalige sorg⸗ fältige Prüfung aller bezüglichen Verhältnisse befohlen und die Versicherung gegeben, daß der Stadt Frankfurt, für die er von jeher eine große Theilnahme gehegt habe, nicht mehr anferlegt bleiben solle, als sie ohne Gefährdung des bürger⸗ lichen Wohls tragen könne.

Marburg. Wie es heißt, hätte Professor Dr. Pauli, der bekanntlich seine Professur in Tübingen aufgegeben, einen Ruf an die hiesige Universität erhalten.

Bayern. München. Wie dieBayerische Zeitung meldet, hat der König die Beschlüsse der Stuttgarter Conferenz gestern genehmigt und sind die Ratificationen an die bayerischen Gesandt⸗ schaften nach Stuttgart, Karlsruhe und Darmstadt abgesendet werden.

In Bischofgrün(Oberfranken) haben Un⸗ ruhen der bei der dortigen Glasperlenfabrik be⸗ schäftigten Arbeiter stattgefunden. Dieselben ver⸗ langten Lohnerhöhung, verweigerten die Arbeit und drohten, die Fabrik zu demoliren. Durch Dazwischenkunft des Districtspolizeivorstandes wur⸗ den jedoch gröbere Excesse vermieden. Die Ar- beiter kehrten zur Arbeit zurück, und darauf hin wurde ihnen vom Fabrikverwalter freiwillig ein höherer Lohn zugesichert.

Baden. Die Berufung eines außerordent⸗ lichen Landtags ist wahrscheinlich, und dürfte noch im Laufe des April oder zu Anfang Mai erfolgen.

Oesterreich. Wien. Folgender Exlaß der kaiserlichen Regierung wurde den zusammen⸗ tretenden Landtagen mitgetheilt:

Bei Einderusung des außerordentlichen Reichsrathes wurde der Kaiser von der Absicht geleitet, allen nicht da Ungarn gehörenden Kronländern die Abgabe der durch as Septzmberpatent von 1865 in Aussicht gestellten gleichgewichtigten Vota bezüglich der Lösung der Verfas⸗ sungsfrage zu sichern und gleichzeitig eine Basis zur Ver⸗ fländigung und Ausgleichung der auch in diesen Ländern vorwaltenden verschiedtenen Rechteansprüche und Rechts⸗ auffassungen zu bieten. Die Absicht des Kaisers fand nicht überall die gehoffte Würdigung, sie war vielmehr vielfach der Mißbeutung ausgesetzt, als gedenke die Regierung hier⸗ durch die durch das Octoberdiplom und das Februarpatent zugesicherten verfassungsmäßigen Rechte zu schmälern oder gar dauernd zu entziehen. So sehr die Regierung diese

Auffassung beklagen und als grundlos bezeichnen mußte, so wenig konnte sie sich täuschen, daß hierdurch der im

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Auge behaltene Zweck wesentlich gefährdet erschien. Zu diesen Erwägungen trat seither noch ein sehr wichtiger und folgenreicher Umstand, welcher ein Beharren auf dem ein⸗ geschlagenen Wege nicht mehr als zweckmäßig erscheinen

lassen konnte. Die seitherigen Verhandlungen führten zu dem erfreulichen Resultat, daß von Seiten des ungarischen Landtages die Zustimmung zu den Anträgen zuversichtlich zu hoffen ist, welche die Machtistellung der Gesammt monarchie zu wahren geeignet sind und in ihrer Durchführung eine gedeihliche Entwickelung derselben in Aussicht stellen. Als Vorbedingung für die practische Durchführung des Ausgleiches erschien die Ernennung eines verantwortlichen Ministeriums für Ungarn. War es ein Gebot politischer Nothwendigkeit, mit dem definitiven Ausgleiche Ungarn gegenüber nicht länger zu zögern, so vermochte doch die Regierung sich einer Täuschung darüber nicht hinzugeben, daß das ungarische Ministerium eine vereinbarte Grund lage der Ausgleichung vor dem ungarischen Landtage ver treten müsse. Hierdurch war der Grundgedanke, welcher bei Berufung des außerordentlichen Reichsraths vorge- waltet, überholt und es trat die wichtige Frage heran, ob bei dieser Sachlage nicht im Interesse des Reiches von der Berufung des außerordentlichen Reichsrathes abzusehen sei. Die Regierung mußte sich, von folgenden maßgeben den Gesichtspunkten geleitet, für Bejahung dieser Frage entscheiden: Seit einer langen Reihe von Jahreu krankt die constitutionelle Organisation der Monarchie an diesen unlösbar gebliebenen Widersprüchen zwischen dem älteren Verfassungsrechte Ungarns und den freiheitlichen Institu⸗ tionen, deren Durchführung in der Gesammtmonarchie der Kaiser sich zur Lebensaufgabe gemacht. Vor Hebung die ses Conflictes ist die Wiederherstellung der Größe der alt geschichtlichen Stellung des Kaiserstaates im europäischen Staatensystem nicht zu hoffen. Bei den durch die letzten unheilvollen Ereignisse geschaffenen Verhältnissen ist jede Ausgleichungsverzögerung mit den entschiedensten Nach theilen verbunden. Tritt der Ausgleich in's Leben, so er scheint zugleich der Zweck erreicht, welcher der mit dem Septemberpatent verfügten Verfassungs⸗Sistirung zu Grunde lag. Diese wegen der Einleitung einer Verständigung mit Ungarn ergriffenen Maßregel war fortan nicht mehr noth⸗ wendig, die Rückkehr in verfassungsmäßige Bahnen war von selbst gegeben und. der Regierung Gelegenheit geboten, dem versammelten Neichsrathe über die gepflogenen Unter⸗ handlungen Aufschlüsse zu ertheilen und ihre Schritte zu rechtfertigen. Der Kaiser verordnete demnach mit Ent⸗ schließung vom 4. Febr. d. J., daß von Einberufung des außerorpentlichen Reichsrathes abzukommen sei, daß der verfassungsmäßige Reichsrath am 18. März d. J. in Wien zusammentrete und demselben die rücksichtlich des Ausgleiches mit Ungarn nothwendigen Verfassungsverän⸗ derungen zur Annahme vorgelegt werden. Dem Reichs⸗ rathe sollen sofort noch Gesetzentwürfe über die Entsendung von Deputirten in den Berathungskörper für gemeinsame Angelegenheiten über die Verantwortlichkeit der Minister, über Modificirung des Paragraphen 13 des Februarpalents, über Erweiterung der verfassungsmäßigen Autonomie der einzelnen Kronländer, über eine neue Wehrverfassung, über Verbesserung der Rechtspflege und Hebung der volkswirth⸗ schaftlichen Interessen vorgelegt werden. Die Regierung hofft zuversichtlich, daß die Landtage sofort zur Wahl von Mitgliedern für den verfassungsmäßigen Reichsrath schrei⸗ ten und dadurch beitragen werden, die aur allzulange an⸗ dauernde Verfassungskrisis zu beenden.

Man glaubt, daß die Krönung Franz Joseph's zum König von Ungarn am 14. April vorgenommen wird, an demselben Tage, wo 1849 zu Debreczin das Haus Habsburg des Thrones entsetzt wurde. Sobald der ungarische Landtag in Bezug auf die gemeinsamen Angelegenheiten seine Beschlüsse gefaßt hat und diese vom König gutgeheißen sind, wird der Landtag bis zum Herbst vertagt. Das Bart⸗Ediet ist jetzt seinem Wortlaut nach veröffentlicht. Der Backenbart istfür Offiziere und Mannschaften ganz nach Maßgabe der für die Flotte geltenden Vorschrif⸗ ten freigegeben, d. h. das Kinn mußunter dem Mund innerhalb der Senkrechten glatt geschoren, und das Barthaar sogezügelt sein, daß es nicht über den Rockkragen herabhängt.

Prag. Die Eröffnung des böhmischen Land⸗ tags hat stattgefunden. Die ministerielle Bot⸗ schaft, die Graf Rothkirch verlesen und die den Wechsel der Regierungspolitik darzulegen bestimmt ist, nahm die Theilnahme des Hauses am meisten in Anspruch.

Frankreich. Der Gesetzentwurf wegen der Militärorganisation ist vom Staatsrathe an genommen worden. Die Grundlagen dieses Ent wurfes gehen auf ein jährliches Contingent von 160,000 Mann in zwei Abtheilungen, von denen die erste fünf Jahre activen Dienst thut, die zweite vier Jahre in der Reserve und fünf Jahre in der mobilen Nationalgarde dient. Es stellt sich hiernach heraus, daß die active Armee 450,000 Mann betragen wird, die Reserve 560,000 Mann, die mobile Nationalgarde 450,000 Mann. Im Kriegsfalle würde Frank⸗ reich über folgende Streitkräfte verfügen können:

Erster Theil des Contingents oder Activität 450,000 Mann; zweiter Theil des Contingente oder Reserve, bestehend zur Hälfte aus gedienten Leuten, 560,009 Mann; mobile Nationalgarde, die nicht gedient hat 450,000 Mann; zusammen 1,460,000 Mann. N

Nach einer Verordnung des Staats- und Finanzministers, Vicepräsidenten der Ausstellungs⸗ commission, Herrn Rouher, wird allen Aus- stellenden angezeigt, daß die Gebäude der Universal⸗ Ausstellung soweit vollendet sind, daß, da der Unter- bringung der eingesandten Gegenstände durchaus kein Hinderniß mehr im Wege steht, die Ein⸗ lieferung zur vorgeschriebenen Zeit erfolgt sein muß. In diesem Erlasse wird, in Betracht end⸗ lich, daß man im Auslande sowie in Frankreich selbst dabei beharrt, zu behaupten, die kaiserliche Commission werde den Eröffnungstag verschieben, daß es mithin darauf ankommt, die Aus steller vor dergleichen irrigen Behauptungen sicher zu stellen und ste hierdurch vor bedenklichen Ent⸗ täuschungen zu wahren, verfügt, Art. 1. Die kaiserliche Commisstion wird am 11. März die Plätze besichtigen und eine Liste derjenigen Aussteller aufnehmen, deren Producte nicht in den Bezirk des Marsfeldes gebracht worden sind. Art. 2, Die Classen-Jurys werden am 29. März die all⸗ gemeine Inspectirn vornehmen und sie werden eine Liste derjenigen Aussteller aufnehmen, deren Ein⸗ richtung nicht vollständig vollendet und mit Pro- ducten versehen sein wird. Art. 3. diesen beiden Listen aufgeführten Aussteller werden nicht zur Bewerbung für die Belohnungen zuge⸗ lassen werden.

Paris. In der Sitzung des gesetzgebenden Körpers vom 22. d. kam die Interpellation in Betreff des von der Postbehörde bezüglich eines Rundschreibens des Grafen von Chambord verletzten Briefgeheimnisses vor. Eug. Pelletan erklärt, daß zu allen Zeiten in Frankreich das Briefgeheimniß, gleichsam wie eine Art religiösen Cultus, geehrt worden ist. Er bestreitet das Recht des Polizei⸗ präfecten, seine Jurisdiction auch auf die Post auszudehnen, und kann ebenso wenig zugeben, daß man die Postdirectoren beauftragt, Polizeidienste zu verrichten. Außerdem diene diese Maßregel zu Nichts, das Rundschreiben des Grafen von Chambords sei keine Gefahr gewesen. Hr. Van⸗ dal antwortet, als Regierungscommissär, daß dem Pariser Polizeipräfecten, wie den Präfecten über⸗ haupt das Recht zustehe, Alles zu thun, um Ver⸗ brechen und Vergehen zu constatireu. In Bezug auf Briefe bestehe keine Ausnahme. Der gesetz⸗ gebende Körper nahm die Tagesordnung an, nach⸗ dem der Minister Rouher erklärt hatte, daß das Briefgeheimniß nicht mehr verletzt werden und die Einsendung der verdächtigen Briefe nach Paris nicht mehr stattfinden soll.

Belgien. Brüssel. Wie von wohl unter- richteter Seite versichert wird, hat unlängst der König von Preußen ein äußerst freundschaftliches Schreiben an Leopold II. gerichtet und unseren Monarchen nicht nur seiner wärmslen Sympathien versichert, sondern sogar die Zusage gemacht, daß Niemand der Unabhängigkeit Belgiens etwas an⸗ haben könne, da es auch im Interesse Deutschlands liege, daß Frankreichs Grenze nicht gegen den Rhein hin weiter hinausgeschoben rürde. Die Regierung beansprucht einen Credit von 650,000 Fr. bestimmt, die Summe zu decken, welche die Regierung den Viehzüchtern von Hasselt und der Umgegend für das der Viehseuche halber abgeschlachtete Vieh zu zahlen hat.

Italien. Rom. Der Papst hat in einer im Consistorium gehaltenen Allocution auf die Verhandlungen mit der italienischen Regierung hingewiesen und gesagt: Die Bischöfe, welche er jetzt aussende, werden die geistlichen Güter ge⸗ raubt, die religibsen Congregationen vertrieben, überall nichts als Betrübniß und Elend finden; demungeachtet sende er sie aus für das Heil der Seelen. In demselben Consistorium ernannte der Papst 32 Bischöfe.

Florenz. Garibaldi ist auf der Durchreise nach Venedig hier eingetroffen, wo er mit großem

Enthusiasmus empfangen werden wird.

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