Ausgabe 
21.12.1867
 
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Universitätsstädten garnisonirenden Truppen bleiben jedoch verpflichtet, die zum einjährigen Dienst sich meldenden Stuͤdirenden, nach erfolgter gleichmäßiger Vertheilung derselben auf die in der Garnison vorhandenen Compagnien, ohne Rücksicht auf die aa 1 normirte Zahl einzustellen. Eine gleiche Verpflichtung liegt allen Truppen zur Ein stellung derjenigen zum einjährigen Dienst sich meldenden Individuen ob, welche ihren Wohnsitz in den betreffenden Garnison-Orten haben.

§. 13.(148, 1.) Zu dem Termin, an welchem nach den Vorschriften der 88. 135 und 136 der Dienstantritt stattfinden muß, hat sich der Freiwillige bei dem Com⸗ mandeur des Truppentheils, bei welchem er einzutreten wünscht, unter Vorzeigung seines Berechtigungsscheins persönlich zu melden.

Am 18. Dez. kam bei dem Bezirksstraf⸗ gericht dahier ein Preßprozeß zur Verhandlung, welchen der großh. Oberhofmarschall Frhr. van der Kapellen gegen Bierbrauer C. Ritsert hier angestrengt hatte wegen eines in derHess. Landesz. erschienenenVer wa ltungswesen überschriebenen Inserats. Von dem Hofmarschall⸗ amt war nämlich 18 Jahre lang an den Beschul⸗ digten die sog. Zehntscheuer in Miethe überlassen worden, als unerwartet und ohne irgend welche äußere Veranlassung eine Kündigung der Miethe erfolgte. Deßhalb in große Verlegenheit versetzt bot Ritsert alles Mögliche auf, die Kündigung rückgängig zu machen. Da Alles nichts half, wandte er sich an die Presse, veröffentlichte den Hergang der Sache nach seiner Auffassung in erwahntem Inserate, in welchem er die Handlungsweise des Hofmarschallamts als nichtlobenswerth erklärte. Der Staatsanwalt glaubt, zumal durch die Form der Veröffentlichung, den Freiherrn v. d. Kapellen einer unsittlichen Handlung beschuldigt, und bean tragte 3 Wochen Gefängniß und 80 fl. Geld⸗ strafe. Der Gerichtshof erkannte auf 10 Tage Gefängniß und 50 fl. Geldstrafe, sowie gegen den verantwortlichen früheren Redakteur derHess. Landeszeitung, Herrn Winterstein, 15 fl. Geld⸗ strafe. Der Angeklagte wird appelliren.

Friedberg. In diesen Blättern ist die Frage wegen Wiederbesetzung der erledigten Stelle eines Bürgermeisters unserer Stadt zur Sprache gebracht und der Hoffnung auf eine befriedigende Lösung Ausdruck gegeben; die Schwierigkeit dieser Lösung dürfte aber nicht sowohl darin liegen, aus der Zahl unserer Gemeinderäthe Einen oder den Andern herauszufinden, welchem man die zur Führung des Bürgermeisteramtes nöthige Einsicht und auch den guten Willen zutrauen darf, als vielmehr in Verhältnissen, welche es vielleicht manchem unserer Gemeinderäthe geradezu unmöglich machen, das Amt eines Bürgermeisters, wenn sie dazu berufen werden sollten, zu über⸗ nehmen. Das Amt eines Bürgermeisters wenn es gut verwaltet werden, wenn nicht selbst wichtigere Sachen dem Ermessen und der Be⸗ sorgung nicht immer zuverlässiger Leute überlassen bleiben, vielmehr der Bürgermeister darauf be⸗ dacht sein will, in Förderung von Gemeinde⸗

und nicht zu warten, bisdas Kreisamt verfügt, sondern die Verwaltung selbstthätig zu fördern und den Behörden entgegenkommend in die Hände zu arbeiten nimmt, wie in Ihrem Blatte richtig gesagt ist, die ganze Arbeits- kraft des Mannes in Anspruch, und kann hier nach selbstverständlich dem Inhaber nur wenig oder keine Zeit für andere Geschäfte und sonstigen Erwerb verbleiben. Nun ist aber das Bürger meisteramt ein unbesoldetes Ehrenamt, welches, zwar einiges Nebeneinkommen gewährend, immer nur auf die Dauer von 3 Jahren verliehen zu werden pflegt, nach deren Ablauf dasselbe, wenn auch in der Regel erneuert, doch auch auf einen Andern übertragen werden kann, also dem Inhaber keinerlei Sicherheit für die Zukunft gewährt! Es wird dasselbe deßhalb nur von solchen Männern übernommen werden können, die genügende Mittel besitzen, um gegen etwaige Wechselfälle gesichert zu sein, denn wer auf ein Geschäft angewiesen ist, um seinen Erwerb und Auskommen zu haben, der dürfte sich's wohl überlegen, ehe er dasselbe aufgeben und gegen die precäre Stellung eines Bürgermeisters wird vertauschen wollen. Wenn nun, wie wohl wird angenommen werden dürfen, die in dieser Angelegenheit mit Bericht oder Gut achten gehört werdenden Behörden auf solche Verhältnisse Rücksicht nehmen, so möchte sehr zu befürchten sein,(wenn nicht etwa die Bürger meisterei so nebenbei verwaltet werden wollte, wobei freilich von obigen Voraussetzungen, wie dieselbe zu führen sei, wohl nicht mehr viel die Rede sein könnte), daß die Zahl der zu dem Amte eines BürgermeistersQualificirten eine nicht unerhebliche Verminderung erleiden dürfte. Und doch wäre so sehr zu wünschen, daß endlich wieder eine rüstige und tüchtige Arbeitskraft an die Spitze unseres Gemeinwesens kéme, denn der in den letzten Jahren stattgehabte häufige Wechsel in der Person des die Bürger⸗ meisterei Verwaltenden(in vier Jahren, nicht weniger als fünf) und die aus einem solchen Provisorium unvermeidlich entstehenden Mängel und Hemmnisse konnten der Gemeindeverwaltung unmöglich förderlich sein). 5

*) In dieser für unser städtisch Angelegenheit, welcher aug unserer Bürgerschaft in erhöhtem Grade zugewendet ist, werden, wie den vorstehend entwickelten Ansichten, ebenso weiteren Eröterungen die Spalten unseres Blattes offen stehen. Die Red.

Eine Zusammenstellung über Ertrag und Verkaufspreis des in der Provinz Starkenburg in den drei letzten Jahren erzielten Tabaks ergibt. daß von dem für Tabaksbau verwendeten Gelände 12 pCt.= 616 Morgen einen Tabak lieferten, welcher durchschnittlich à 110 fl. per Morgen verkauft, 56 pCt.= 2874 Morgen zum Werthe von 86 fl., 26 pCt.= 1331 Morgen zum Werth von 72 fl. und circa 6 pCt. 307

angelegenheiten selbst die Initiative zu ergreifen

Morgen zum Werth von 45 fl. Daß hiernach

jede andere Steuer als die der Produktion unzu⸗ lässig ist, ergibt sich hieraus ganz unzweifelhaft.

Preußen. Berlin. Der Vorstand des Abgeordnetenhauses beschloß in seiner heutigen Sitzung, Sonnabend die letzte dießjährige Sitzung zu halten und dieselben bis zum 7. Januar zu vertagen.

Nach eirer Mittheilung desFr. Journ. ist neuerdings der Graf v. Solms-Rödelheim in das Herrenhaus berufen worden.

Hannover. Auf Anordnung Königs Georg soll das königl. Münzeabinet nach Wien geschickt werden. DemCour. zufolge gewinnt es den Anschein, daß Georg V. auch seine übrigen Sammlungen ꝛc., welche theils allein bestehen, theils Bestandtheile anderer öffentlicher Samm- lungen bilden, ebenfalls aus Hannover nach Wien wegführen lassen wird.

Wiesbaden. Prinz Nicolaus von Nassau hat sich mit der russischen geschiedenen Generalin Dubelt verheirathet und weilt zur Zeit mit ihr in Paris. Man will wissen, diese Heirath habe ohne die eingeholte Zustimmung der Herzogs Adolf stattgefundeg.

Frankfurt Ein jüngst in Umlauf ge⸗ kommenes Gerücht, daß der Ankauf der Taunus⸗ hahn durch Preußen beabsichtigt sei, glauben mehrere Blätter dahin berichtigen zu können, daß es sich lediglich um die Uebertragung der Ver⸗ waltung dieses, Wiesbaden, Kastel(Mainz) und Frankfurt verbindenden Schienenweges auf Preußen handle, und daß das Netto-Erträgniß dieser Bahn ganz wie bisher an deren Aktionäre ver abfolgt werden würde.

Sachsen. Leipzig. Die Noth in den sächsischen Industriebezirken nimmt wahrhaft er- schreckend zu. In Meerane, einer Stadt mit etwa 17,000 Einwohnern, sind nicht weniger als 900 Arbeiter, meist mit Familie, brodlos und der Rest arbeitet für herabgesetzte Löhne und größtentheils nicht volle Zeit. Aehnlich steht es in den übrigen Weber- und Strumpfwifkerorten.

Bayern. München. Zu Arti 84 des

Schulte, betreffend die Zahlung eines Geldbeitrags von solchen, welche die Wehrpflicht nicht erfüllen, angenommen. Ebenso die Modifikation, daß das Gesetz nicht am 1., sondern am 15. Januar in Kraft trete.

Die Abgeordnetenkammer hat den Wehr- gesetz-Entwurf bei der Schlußabstimmung mit allen gegen 15 Stimmen angenommen.

Baden. Aus der oberrheinischen Kirchenprovinz wird berichtet, daß nach Anord⸗ nung der betreffenden Bischöfe überall Petitionen für Erhaltung der weltlichen Macht des Papstes innerhalb Preußens an den König gerichtet wer⸗ den und ist die Agitation für diese Petitionen bereits im Gange. b

Oesterreich. Wien. DieDebatte meldet: Die Frage der Neubildung des Kabinets

Kaiser Theodorus von Abyssinien.

Von Dr. Curtman.

Die schwarze Majestät(Kaiser Theodor von Abyssinien) ist von mitt⸗

im Besitze der verfluchten Muhamedaner! Das leiden sie in Europa und wollen Christen sein! 254 An den nämlichen Kaiser Theodor hatte noch vor Kurzem die fran⸗

lerer Größe, kräftig gebaut und sehr würdevoll in seiner Haltung. Seine Gesichtszüge sind weniger regelmäßig, als die der meisten Abyssinier, aber voll Ausdruck und Leben, seine Augen feurig. Ein weit hervorragen⸗ des Kinn deutet auf große Festigkeit des Willens. Er liebt Pomp und Gepränge um sich, gibt bisweilen von 4 gezähmten Löwen umringt Audienz, und seine Paläste sind mit allerlei Luxusgegenständen angefüllt. Seine Tracht ist dagegen sehr einfach: ein Soldatenrock, weite Beinkleider und ein gestickter Mantel. Niemand im Lande weiß besser als er, in den Versammlungen zu präsidiren, Niemand spricht geschickter und selbst glän⸗ zender als Theodorus. Seine Briefe sollen Muster des abossinischen Styles sein. Ueberhaupt ist er vergleichungsweise hochgebildet, in der Literatur seines Volkes wohl bewandert und mit den Verhältnissen und Zu ständen Europas nicht unbekannt.

Ein Missionär hatte dem Kaiser Theodor von Abyssinien, also nach Ansicht des Missionärs einem ketzerischen Christen, ein Stereoskop mit mancherlei landschaftlichen Ansichten geschenkt, unter welchen sich auch ein Panorama von Jerusalem befand.Was ist das? fragte der Kaiser. Die Omar Moschee, lautete die Antwort.Was? Eine Moschee in Jerusalem? Doch ja, es ist möglich. Jerusalem gehört ja den Türken. Damit warf er das Stereoskop auf die Erde und rief in ungeheurer

zösische Regierung die Aufforderung ergehen lassen, daß in Abyssinien der katholische Glaube gepredigt werden dürfe. Er antwortete darauf in einem Briefe, worin es hieß:

Es ist eine wahre Schande, daß die Christenheit sich in 5 oder 6 feindliche Partheien gespalten hat, während der Islam eine feste Ein⸗ heit(22) darstellt. Warum sollte nicht eine allgemeine Kirchenversamm⸗ lung zusammentreten, aus Vertretern der verschiedenen Kirchen bestehend, um sich über die Kirchenlehre für alle Christen zu verständigen? Die 5 Patriarchen zu Rom, Konstantinopel, Alexandrien, Antiochien, Jerusalem (Protestanten? Russen 7) müßten dann beschließen, ob die Gemeinde aller Christen ein Oberhaupt haben sollte, und wo, ob in Rom oder sonstwo. Dem Ausspruche einer solchen Versammlung will ich(der abyssinische Patriarch?) mich gern unterwerfen. Bis Solches aber geschehen, bleibe ich bei dem Glauben meiner Väter, und lasse auch keinen Fremden in meinem Reiche predigen. Denn in einem wohl regierten(72) Staate darf es nicht zwei(7) verschiedene Religionen geben. f

Kunst und Industrie. Hat die deutsche Kunst eine Zukunft? Und wenn, wird sie dann auch national sein? Diese Frage ist schon oft aufgeworfen worden, ist

Wuth:Das heilige Grab in der Gewalt der Ungläubigen! Jerusalem Jaber natürlich nicht mit Sicherheit zu beantworten, nur Wahrscheinlichkeits⸗

Wehrgesetzentwurfs wurde ein Zusatzantrag von

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