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Hessen. Darmstadt. Die Einübung des Lehrbataillons durch den preußischen Major v. Böhn ist beendet. Dasselbe wird indeß noch nicht aufgelöst, sondern nunmehr alternirend unter der Controle des genannten Herrn von den verschiedenen Bataillons-Commandeuren der hiesi⸗ gen Garnison exereirt werden. Alsdann wird sich Major v. Böhn nach einem kurzen Besuche der übrigen Infanterie-Garnisonen des Landes wieder nach Berlin begeben. Die von verschie⸗ denen Blättern gebrachte Nachricht, daß v. Böhn als Militär⸗Bevollmächtigter hier bleiben würde, wäre hiernach zu berichtigen.
— ueber den Stand der Cholera in Gerns— heim berichtet die„Darmst. Ztg.“ Vom 1. bis 4. September einschließlich sind neu erkrankt 53 Personen, gestorben 9. Gesammtsumme aller bis dahin Erkrankten 254, der Gestorbenen 42. Dem— nach noch keine Abnahme der Epidemie.
— Wie wir bereits gemeldet, ist in dem Dorfe Vorderweidenthal in der bayerischen Pfalz die Rinderpest ausgebrochen und lassen wir nun hier folgen, was die„Darmst. Ztg.“ darüber berichtet: Nachdem am 3. ds. Nachmittags von dem Königlichen Ministerium in München die telegraphische Nachricht hier eingelangt war, daß in Vorderweidenthal bei Bergzabern die Rinder- pest ausgebrochen sei, ist noch denselben Abend auf Veranlassung der Obermedicinal- Direction wegen Abwesenheit des Herrn Obermedicinal⸗Rath Wüst, Herr Kreisveterinärarzt Dr. Supp von hier abgereist, um mit Zuziehung des Herrn Medicinal⸗Assessor Dr. Castres zu Mainz an Ort und Stelle Näheres zu ermitteln. Dem amtlichen Berichte dieser Herren vorgreifend, können wir einstweilen mittheilen, daß in Oberweidenthal und Rumbach bis zum Tage der Rückreise genannter Herren 4 Todesfälle an constatirter Rinderpest vorgekommen und in diesen Orten und in Fisch⸗ bach im Ganzen 14 Thiere als der Ansteckung verdächtig, getödtet, seit dem 2. September aber keine weiteren Fälle vorgekommen waren, daß üb⸗ rigens von Seiten der Bayerischen Regierung die kräftigsten Maßregeln gegen Weiterverbreitung der Seuche durch Verwendung einer großen Anzahl Truppen für die erforderlichen Absperrungen, durch Entsendung von Regierungs-Commissarien zur Anordnung und Ueberwachung der nöthigen Maß⸗ regeln und durch Stationirung von Veterinär⸗ ärzten an jedem der betreffenden Orte getroffen worden sind.
— Der Commandeur der Großherzoglichen Gendarmerie, Oberst Scheerer, ist am 10. ds. Morgens ½ 8 Uhr plötzlich in Folge eines Schlag⸗ anfalles gestorben.— Ebenso unerwartet und plötzlich starb Tags zuvor in Offenbach der pens. Generallieutenant und Divisionär Kli ngelhöffer.
Preußen. Berlin. Eine officiöse Mit⸗ theilung der„Weser⸗Zeitung“ lautet:„Die Ab⸗ sicht von einer Zusammenkunft des Königs Wilbelm von Preußen mit den süddeutschen Souveränen, von welcher vor einiger Zeit ver⸗ lautete, scheint nach verschiedenen Anzeichen ihrer Verwirklichung entgegengehen zu wollen. Doch dürfte für eine solche Zusammenkunst, deren Bedeu⸗ tung nach Salzburg nicht zu verkennen sein würde, nicht Baden⸗Baden, wie es Anfangs hieß, sondern
Schloß Hohenzollern bei Hechingen in Aussicht genommen sein.“
— Der König eröffnete den norddeut⸗ schen Reichstag mit folgender Thronrede: „Erlauchte, edle und geehrte Herren vom Reichs⸗ tage des norddeutschen Bundes! Beim Schlusse des ersten Reichstages des norddeutschen Bundes konnte ich die Zuversicht aussprechen, daß die Volks⸗ vertretungen der einzelnen Bundesstaaten dem, was der Reichstag in Gemeinschaft mit den Regierun⸗ gen geschaffen hatte, ihre verfassungsmäßige An⸗ erkennung nicht versagen werden. Es gereicht mir zu großer Genugthuung, mich in dieser Zuversicht nicht getäuscht zu haben. In allen Bundesstaaten ist die Verfassung des norddeutschen Bundes auf verfassungsmäßigem Wege Gesetz geworden. Der
Bundesrath hat seine Thätigkeit begonnen und
ersten, melten Reichstag willkommen heißen. Ordnung der zu den süddeutschen Staaten ist unmittelbar nach
verbündeten Regierungen
zur Deckung der nügen werden.
würfe vorgelegt und verheißen, welche den Zweck haben, auf den verschiedenen Gebieten der Bun- desgesetzgebung Das zu ordnen, dessen Ordnung der Augenblick erfordert und die Zeit gestattet. Ein Gesetz über die Freizügigkeit soll tere begründeten gemeinsamen Indigenats anbahnen. Ein Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegs- dienste soll dieses gemeinsame Indigenat für das Heer zur Geltung bringen und zugleich die Be⸗ stimmungen übersichtlich zusammenfassen, welche in der Verfassung theils selbstständig, theils durch Hinweisung auf die Gesetzgebung Preußens über die Dienstpflicht getroffen sind. das Paßwesen ist dazu bestimmt, veraltete Be⸗
räumen und die Grundlage zu einer, dem nationalen
auf Grund der Bundesverfassung versam⸗ — Für die nationalen Beziehungen des Bundes
Bundesverfassung ein wichtiger
Die deutsche Gesinnung der hat für den Zollverein eine neue, den veränderten Verhältnissen entspre⸗ chende Grundlage geschaffen und dessen Fortdauer gesichert. Der deßhalb abgeschlossene, von dem Bundesrathe genehmigte Vertrag wird Ihnen vor⸗ gelegt werden.— Der Haushaltsetat des Bundes wird einen hervorragenden Gegenstand Ihrer Be⸗ rathungen bilden. Die sorgfältige Beschränkung der Ausgaben auf den nothwendigen Bedarf wird es gestatten, beinahe drei Viertheile derselben durch die eigenen Einnahmen des Bundes zu bestreiten, und die vorjährige Voranschlagung dieser Ein- nahmen leistet dafür Gewähr, daß die im Etat vorgesehenen Beiträge der einzelnen Bundesstaaten Gesammtausgabe vollständig ge— Dem Bundesrath sind Gesetzent—
Verkündigung der Schritt geschehen.
die wei⸗
Entwickelung des, durch die Verfassung
Ein Gesetz über schränkungen des Verkehrs aus dem Wege zu
Interesse entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Bunde und den süddeutschen Staaten zu bilden.— Eine Maaß- und Gewichtsordnung hat die Auf⸗ gabe, das Maaß- und Gewichtswesen des Bundes uͤbereinstimmend und in einer, für den internationalen Verkehr förderlichen Weise zu regeln.— Die Eigenschaft der Post, als ein Bundesinstitut, macht gesetzliche Anordnungen über das Postwesen und den Portotarif nothwendig.— Die Errichtung von Bundes consulaten erfordert die gesetzliche Fest⸗ stellung der mit Ausübung dieses Amtes verbundenen Rechte und Pflichten. Die Einheit der Handels- vereine bedarf einer Grundlage durch ein Gesetz über die Nationalität der Kauffahrteischiffe.— Ich hoffe, daß diese Gesetze, welche einen ersten, aber entschiedenen Schritt zum Ausbau der Bundes- verfassung bezeichnen, Ihre und des Bundesraths Zustimmung finden werden. Die Ueberzeugung, daß die große Aufgabe des Bundes nur zu lösen ist, wenn durch allseititzes Entgegenkommen die besonderen mit den allgemeinen und nationalen Interessen vermittelt werden, hat die Berathungen geleitet, aus welchen die Bundesverfassung hervor⸗ gegangen ist, sie hat in den Verhandlungen des Bundesrathes von Neuem ihren Ausdruck gefunden, und sie wird, wie ich zuversichtlich erwarte, auch die Grundlage Ihrer Berathungen bilden. In diesem Sinne, geehrte Herren, legen Sie Hand an den Ausbau des durch die Bundesverfassung begruͤndeten Werkes. Es ist eine Arbeit des Frie⸗ dens, zu welcher sie berufen sind, und ich vertraue, daß unter Gottes Segen das Vaterland sich der Früchte Ihrer Arbeit in Frieden erfreuen werde.“
— Der„Staatsanz.“ publicirt einen Erlaß, z
Frankfurt auf acht Silbergroschen per Centner. — Die„Kreuzzeitung“ billigt vollständig die in der badischen Thronrede angedeutete deutsche Po⸗ litik, indem sie gegenüber den unberechtigten Be⸗ sorgnissen vor Herstellung eines deutschen Einheits⸗ staates durch Preußen hinzufügt: ein solcher wider⸗ spreche dem Genius Preußens und Deutschlands; eine Einverleibung Süddeutschlands wäre der Untergang Preußens.— Wie dasselbe Blatt meldet, unterhandelt Preußen mit der Regierung
Ausgaben und Einnahmen des Bundes vorgelegt worden. Er ist in der Weise eingerich- tet, daß die Ausgaben vorangestellt sind und da⸗ rauf eine Zusammenstellung der Einnahmen folgt. Die ersteren zerfallen in folgende Rubriken: das Bundeskanzleramt, für den Bundesrath und die Bundes⸗Ausschüsse, für den Reichstag, für die Bundes⸗Consulate, für die Militär- und Marine⸗ Verwaltung. Die Bundes⸗Einnahmen ergeben sich bekanntlich aus Zöllen, Verbrauchs⸗Steuern, ge- meinschaftlichen Einrichtungen, wie Post⸗, Tele- v graphen⸗ und Eisenbahn-Wesen, und aus Matri⸗ cular⸗Beiträgen der Einzel Staaten. 30. August angenommene Geschäfts⸗Ordnung des norddeutschen Bundes besteht aus 21 Artikeln. Nach derselben erfolgen die Abstimmungen zum 1 mündlich, zum Theile geheim, durch Stimm⸗ zettel.
— Dem Bundesrathe ist der Etat über die
Für
Die am
Frankfurt. Das„Frkf. Journ.“ schreibt
vom 9. d. M.: Wir haben gestern mit lebhaftem Bedauern das hierorts coursirende Gerücht ver- zeichnet, wonach die definitive Aufhebung unserer
betreffend die Herabsetzung der Mahlsteuer in z
Stadtlotterie bereits mit Beendigung der jetzigen Ziehung angeordnet sein soll. Heute hö⸗ ren wir von anderer Seite, daß die Gefahr noch nicht so nahe liegt, da eine königliche Entscheidung dieserhalb noch keineswegs erfolgt ist. Die Lotterie würde somit— falls sich dieß bewahrheitet— vorläufig ihren ungestörten Fortgang nehmen. Es wäre dieß im Interesse der vielen dabei betheilig⸗ ten Familien dringend zu wünschen.— Gleich⸗ zeitig hören wir, daß auch in Betreff des An⸗ lehens vom September 1866 eine endgiltige Bestimmung noch nicht getroffen sein soll.
Schweiz. Genf. Garibaldi wurde auf den Eisenbahn-Stationen Lausanne und Genf festlich empfangen; hier in Genf überstieg die Be⸗ geisterung beim Empfange desselben alle Begriffe. Garibaldi dankte dem braven Genfer Volke, das allen Demokraten stets ein Asyl geboten, und sprach besonders dankbare Anerkennung aus für die Initiative, welche die Genfer gegen das Payst⸗ tbum ergriffen. Gleichzeitig forderte er das Gen⸗ fer Volk auf, das Werk zu vollenden, und em⸗ pfahl, im Interesse der Freiheit und der Demo- kratie, dem Schweizervolke die Erhaltung der
Eintracht.
Frankreich. Paris. Es bestätigt sich
das Gerücht, daß Italien an Frankreich und an Preußen ein Circular gesandt hat bezüglich der stricten Neutralität, die es im Falle eintreten⸗ der Ereignisse zu beobachten gedenkt. Ein ähn⸗ liches Circular soll auch an England gesandt worden sein. Dieser Schritt soll in der Armee Unzufriedenheit erregt haben. — Die Thronrede des Großherzogs von Baden gibt den französischen Blättern viel Stoff zu lebhafter Debatte über die darin aus gesprochenen Ansichten der badischen Regierung. Ein Blatt nannte diese Rede„ein deutsches Ma⸗ nifest im strengsten Sinne des Wortes.“ Sie sei gleichzeitig die klare und deutliche Erklärung der sehr energischen Beschlüsse, deren Wirkung die europälsche Politik ohne Zweifel bald fühlen wird. Der Eindruck, den vie Rede des Großherzogs von Baden diesseits und jenseits des Rheins machen wird, muß ein tiefer sein. Ein anderes Blatt schließt einen größeren Artikel mit den Worten: „Die Wahl zwischen der einen und der anderen Entschließung(entweder vollständige aufrichtige Verzichtleistung auf jede Einmischung over sofor⸗ tiges entschlossenes Auftreten) steht der Regierung u. Das aber können wir jetzt schon behaupten, daß ganz Frankreich die Verwirklichung der von dem Großherzog angezeigten Pläne als die größte Gefahr, die jemals seine Größe und Unabhängig keit gelaufen, ansehen würde.“
— Die verschiedenen, vom Kaiser Napoleon in letzter Zeit gehaltenen Reden geben einigen der französischen Blätter Veranlassung, Bedeutung in Bezug auf die deutschen Angelegen“ heiten zu äußern. Wir Deutschen kommen dabei nicht gut weg, denn eine dieser französischen Zei⸗ tungen sagt u. A.:„Sie(die Deutschen) sind
somit kann ich heute in meinem und meiner hohen
Verbündeten Namen mit freudiger Zuversicht den! schweigischen Postwesens.
von Braunschweig wegen Uebernahme des braun⸗
stolz auf ihre Militär⸗Organisation, auf ihr erstes
sich über deren
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