Ausgabe 
12.3.1867
 
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1867. Dienstag den

12. März. M31.

Anzeiger für Oberhessen.

Enthält die amtlichen Exlasse für den Kreis Friedberg. 1

Friedberger Zutelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samfiag.

Bestellungen auf dieses Blatt werden auswärts bei der betre

ffenden Poststelle, in Friedberg bei der Expedition entgegengenommen.

Betreffend: Die Bildung der Ortsvorftände, insbesondere die Vorarbesten für die Wahlen des Gemeinderaths

im Kreise Friedberg für 1867. Das Großherzogliche an die Großherzogl. Bürgermeistereien mit Ausnahme von Dorheim

Für das nach Art. 44 bis 46 des Gesetzes vom 8. Januar 1852 zu Ende dieses Jahres austretende Dritttheil der Mitglieder des Gemeinderaths muß im Laufe dieses Jahres die regelmäßige Er ganzungswahl vorgenommen werden.

Sie werden deßhald vor Allem:

10 die erforderliche Wahlcommission nach 8. 1 derAnleitung bilden, von der Wahlcommission die Grundliste nach 5. 2 der Anleitung unter pünktlicher Beachtung der Vorschriften unserer Amtsblätter Nr. 7 und 8 von 1866 aufstellen lassen und nach§. 58 und 24 der Anleitung, sowie nach den§§. 1 und 4 desNachtrags das Er forderliche bei den Großherzoglichen Steuercommissariaten veranlassen,

2) dieBestands- und Dienstalterliste nach Seite 23 und 24 der Anleitung nach dem beifolgenden Formulare aufstellen und das Erforderliche in der ColumneBemerkungen bezüglich desjenigen Gemeinderathsmitgliedes angeben, welches inzwischen durch Tod, Auswanderung, Verlust der Stimmfähigkeit oder einem anderen genau anzugebenden Grunde ausgetreten ist oder nach Art. 4446 des Gesetzes vom 8. Januar 1852 am Ende dieses Jahres auszutreten

Friedberg den 9. März 1867.

Kreisamt Friedberg Dornassenheim, Nauheim, Reichelsheim, Rödgen und Schwalheim. hat, auch das Ergebniß der nach dem Schlußsatz des Art. 46 etwa eingetretenen, in der Gemeinderathssitzung vorzunehmenden Verloosung in der Bestandsliste eintragen.(S. Seite 23 Anhang II der An⸗ leitung.) Sollte bis zur Vornahme der Wahl ein Mitglied des Gemeinderaths etwa noch mit Tod abgehen, so ist dieserhalb alsbald zu berichten.

Ferner ist darauf Bedacht zu nehmen, daß das Formular 4 nach Maßgabe des§. 3 desNachtrags nöthigenfalls abgeändert, daß in der Bescheinigung über die ortsübliche Bekanntmachung(Formular 5,§. 24 der Anleitung) jedesmal der Tag der Bekanntmachung an⸗ gegeben, und daß der in§. 1 unter a und b desNachtrags/ erwähnte Stimmberechtigte in der Abtheilungsliste erst dann eingetragen wird, wenn die Abtheilungsliste nach Art. 13 des Gesetzes vom 8. Januar 1852 aufgestellt ist.

Die Bestandslisten des Gemeinderaths sind alsbald und die Wahlakten nach Beendigung der vorgeschriebenen Termine fuͤr Offen⸗ legung anher einzusenden.

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Hessen. Darmstadt. Bezüglich der Re⸗ daction derDarmstädter Zeitung soll in Zukunft eine Veränderung eintreten; einem höheren Be- amten soll diegeistige Oberleitung des Blattes übertragen und diesem eine jüngere Arbeitskraft zur Seite gegeben werden. Es sind bereits eine Menge Anmeldungen für die vacante Stelle eingelaufen, und spricht man von einigen fünfzig Bewerbern.

Wie dieVolksbl. vernehmen, beabsich⸗ tigt man unter den Officieren einen wissenschaft⸗ lichen Verein zu bilden, der die weitere Aus bil- dung dieses Standes in den eigentlichen Kriegs- und den Hülfswissenschaften anstreben soll.

Verschiedene Kreisämter haben in diesen Tagen eine Verfügung erlassen, welche den Bürger- meistereien aufgibt, sofort die Vorkehrungen zur Er⸗ gänzungswahl für den in diesem Jahre aus- tretenden dritten Theil der Mitglieder des Gemeinde- raths zu treffen. Es wird hiernach eine erwartete Abänderung des Gesetzes zur Wahl des Gemeinde- raths wohl vorerst nicht erfolgen.

Friedberg. Ueber die Parteistellung der einzelnen Reichstags-Abgeordneten Oberhessens ver⸗ nimmt man, daß Bergrath Buderus sich der national-liberalen Partei angeschlossen hat. Graf von Solms-Laubach und v. Rabe nau sind einer neu gebildeten, aus preußischen Altliberalen, so⸗ wie sächsischen und kurhessischen Abgeordneten be- stehenden Mitlelfraction beigetreten; auch v. Schenck zu Schweins berg aus Hanau gehört dieser Partei an. Fürst von Solms Lich dagegen ist Mitglied derFreien conservativen Vereinigung. Wir Oberhessen sind hiernach in allen Schattirungen vertreten.

S Wohl Niemand ist nachgerade von den in Folge der vorjährigen Ereignisse vor⸗ genommenen Territorialveränderungen schmerz⸗ licher betroffen worden, als die Lehrer der an Preußen abgetretenen hessischen Landestheile. Ihre künftigen Wittwen haben keinerlei Recht auf Pension an die Großherzogliche Lehrer⸗ WMittwenkasse, und preußischer Seits konnte ihnen bis jetzt als Ersatz Nichts geboten werden, als die durch den Administrator von Frankfurt, Herrn von Patow, gegebene Zusicherung, die Sache werde in wohlwollende Erwägung ge

Bedenkt man aber, welche

zogen werden.

tive Organisation der beiden Regierungsbezirke

Schwierigkeiten einer befriedigenden Regelung Kassel und Wiesbaden, welche die neue

derartiger Angelegenheiten in der Regel sich entgegenstellen und wie spärlich man gerade für solche Zwecke Gelder flüssig zu machen weiß, so wird man die Sorge begreifen, mit welcher die Familienvater unter jenen Lehrern der Zukunft entgegensehen. Ein bei Großh. Oberstudien-Direction eingereichtes Bittgesuch, man möge sie in der Anstalt belassen, wenn man ihnen auch einen erhöhten Jahresbeitrag auferlege, wurde auf Grund des§. 4 der Statuten derselben abschläglich beschieden. Der selbe lautet nämlich:Zieht ein Mitglied der Gesellschaft in's Ausland, sei es in Folge freier Entschließung oder vorangegangener Gebietsveränderung, so verliert es alle Rechte und Ansprüche an die Anstalt. Ueber das Vorhandensein eines solchen Paragraphen muß man sich billig wundern, da der Eintritt in die Wittwenanstalt für jeden Lehrer ver⸗ bindlich, er also zur Zahlung des Eintritts geldes und des Jahresbeitrags gezwungen ist, ohne eine Gewähr dafür zu haben, daß seine Hinterbliebenen einst die Wohlthat derselben genießen. Die Lehrer selbst aber werden es schmerzlich beklagen, daß die Bestimmungen eines Paragraphen, der fast ein halbes Jahrhundert lang, unbeachtet und von Vielen ungekannt, friedlich in den Akten schlummerte, plötzlich eine so tief einschneidende Bedeutung für nicht weniger als 104 ihrer Collegen im Hinterland und von Rödelheim erhielten, und werden sich dringend aufgefordert fühlen, ungesäumt hoheren Ortes die geeigneten Schritte zu thun, um die Beseitigung desselben zu erwirken, der wie ein Damoklesschwert auch über der künftigen Existenz ihrer eigenen Angehörigen schwebt, Mainz. Bei seiner Reise nach den neuen Provinzen und dem Aufenthalt in Wiesbaden wird der König von Preußen auch die Festung Mainz besuchen. Der Großherzog soll dem Könige sein vortiges Palais für diesen Fall als Absteige quartier zur Versügung gestellt haben. Preußen. Berlin. DerStaatsanzeiger bringt die Verordnung über die administra-

Provinzen in landräthliche Kreise. rungsbezirk Kassel besteht, unter Beibehaltung

Provinz Hessen⸗Franken bilden. Hiernach zerfallen die einzelnen Regierungsbezirke wie in den alten Der Regie⸗

der seitherigen Kreiseintheilung, aus 23 Kreisen: 1) Stadtkreis Kassel, 2) Landkreis Kassel, 3) Esch⸗ wege, 4) Fritzlar, 5) Hofgeismar, 6) Homberg, 7) Melsungen, 8) Rotenburg, 9) Witzenhausen, 10) Wolfhagen, 11) Marburg, 12) Frankenberg, unter Zulegung des großherz. Kreises Vöhl, 13) Kirchhain, 14) Ziegenhain, 15) Fulda, 16) Hers⸗ feld, 17) Hünfeld, 18) Hanau, 19) Gelnhausen, 20) Schlüchtern, 21) Schmalkalden, 22) Rinteln, 23) Gersfeld. Der Regierungsbezirk Wies baden wird zwölf Kreise enthalten: 1) Dillkreis, gebildet aus den Aemtern Dillenburg und Her⸗ born, Kreisstadt Dillenburg, 2) Ober⸗Westerwald⸗ kreis, aus den Aemtern Hachenburg, Marienberg, Rennerod, Kreisstadt Marienberg, 3) Unter⸗Wester⸗ waldkreis, aus den Aemtern Selters, Montabaur, Walmerod, Kreisstadt Montabaur, 4) Ober⸗Lahn⸗ kreis, aus den Aemtern Weilburg, Hadamar, Runkel, Kreisstadt Weilburg, 5) Unter⸗Lahnkreis, aus den Aemtern Limburg, Diez, Nassau und Na- stätten, Kreisstadt Diez, 6) Rheingaukreis, aus den Aemtern Braubach, St. Goarshausen, Rüdes⸗ heim, Eltville, Kreisstadt Rüdesheim, 7) Stadt- kreis Wiesbaden, 8) Landkreis Wiesbaden(Main- kreis) gebildet aus den Aemtern Wiesbaden, Hoch⸗ heim, Höchst und dem ehemals großberzoglich hes⸗ sischen Ortsbezirke Rödelheim, Kreisstadt Wies⸗ baden, 9) Unter⸗Taunuskreis, aus den Aemtern Langen⸗Schwalbach, Wehen und Idstein, Kreisstadt Langen⸗Schwalbach, 10) Ober⸗Taunuskreis, aus den Aemtern Usingen, Königstein und dem vor⸗ mals landgräflich hessischen Amte Homburg, Kreis⸗ stadt Homburg, 11) Stadtkreis Frankfurt a. M., besteht aus dem bisherigen Stadt- und Landge⸗ biete, unter Zulegung der Gemeinde Rleder⸗Ursel, 12) Hinterlandkreis, aus dem Kreise Biedenkopf und dem nordwestlichen Theile des Kreises Gießen, Kreisstadt Biedenkopf. Später wird voraussicht⸗ lich als 13ter der Kreis Wetzlar(bisher zum Regierungsbezirk Coblenz gehörend) hinzukommen,