Frieden weggenommen. Im Anfang dieses Jahr- hunderts überflutheten Napoleons Heerschaaren Deutschlands Gefilde, und als endlich das deutsche Volk mit dem Mutbe der Verzweiflung wie Ein Mann aukstand und das fremde Joch abschüttelte, da zog man wohl nach Frankreich, um den Peiniger zu vernichten, aber großmüthig ließ man Frankreich mit seinen von der Natur vorgezeich⸗ neten Grenzen bestehen, ja— ein gewiß beispiel⸗ los in der Geschichte dastehender Edelmuth— seinen Raub ließ man ihm auch, Straßburg, Elsaß und Lothringen wurden nicht zurückgefordert. — Und denkt jetzt nach einem weiteren halben Jahrhundert noch Jemand an Rückforderungen? Nein und abermals Nein! Das deutsche Volk ist groß genug, es hat andere höhere Ziele, als Eroberungskriege zu beginnen. Krieg ist ihm überhaupt ein Gräuel; es trachtet im brüderlichen Verein mit seinen Nachbarvölkern nach den Werken des Friedens. Daß es aber endlich nach Jahr⸗ hunderte langen bitteren Erfahrungen das an- strebt, was alle Völker rings um es herum be⸗ sizen und was Italien mit Frankreichs Hülfe kürzlich errungen hat, Einheit und Selbständigkeit, — wer kann ihr: das verübeln oder darin eine Gesahr für sich erblicken?
Nur einer unseligen Verkettung der Umstände ist es zuzuschreiben, daß man in dem sicheren Gefühl des Uebergewichts über das seit den Zeiten des 30 jährigen Krieges ohnmächtige deutsche Reich, und in vornehmer Nichtachtung des deulschen Volkes, das man noch in tiefer Barbarei ver- sunken wähnte, während man in Frankreich schon die Blüthezeit der Nationalliteratur feierte und Paris der Glanzpunkt aller Bildung und seiner Sitte(2) war, daß man, sagen wir, seit Ludwigs XIV. Regierung dem schwachen Nachbar gegenüber sich allmählich daran gewöhnte, die Grenze bis an den Rhein hinauszurücken und alles Land jenseits desselben als französisches Eigenthum zu betrachten. Denn auf frühere Ver⸗ hältnisse, wie sie z. B. zu den Zeiten der Karo: linger bestanden, kann man ßch doch im Ernst nicht berufen. Dort kam eine Dreitheilung vor in Deutschland mit Strecken jenseits des Rhein, in das eigentliche Frankreich und in Lothringen. Letzteres konnte seine Selbständigkeit nicht bewahren; aber während die Franken jen⸗ seits der Ardennen in Vermischung mit Cilten und Römern sich als ein besonderes Volk mit beson⸗ derer Sprache losgelöst hatten, waren die Lothringer Deutsche geblieben und gehörten somit zum deutschen Volk.
Es hilft nicht, daß wir das Alles unsern Nachbarn entgegenhalten und ihnen sagen, daß ein Flußthal hinsichtlich seines Klima's, sciner Bodenbeschaffenheit, der Sprache und Sitte seiner Bewohner stets ein untrennbares Ganze ausmacht, daß ein Fluß ebenso wenig Völker scheidet, wie die Straße einer Stadt die Bewohner rechts und links von einander trennt; es ist vergeblich, daß wir ihnen sager, daß wenn eine Grenzberichtigung vorgenommen werden sollte, gerade wir Deutsche der fordernde Theil sein und dann nothwendig der Elsaß und Lothringen zur Sprache gebracht werden müßten, daß die Sprach- und Völker- grenze über die Vogesen und Ardennen ziehe: dieselben Franzosen, die in der physikalischen Geographie sonst sehr wohl bewandert sind und die das Nationalitätsprincip so hoch halten, sind in diesem Punkt auffallend schwer von Begriff. Wir wissen zwar, daß die enragirten Dränger auf die merkwürdiger Weise sogenannte„natürliche Grenze“ hauptsächlich nur einer gewissen Partei angehören, die in einem zu entzündenden Krieg der kaiserlichen Dinastie eint Schlinge legen, oder sich wenigstens als die Wächter der nationalen Ehre geberden und sich dadurch beim Volk im Gedächtniß erhalten möchte; wir anerkennen und würdigen die Vorurtheilslosigkeit und weise Mäßi⸗ gung des Kaisers der Franzosen, der nach seiner bisherigen Politik die Größe und den wahren Ruhm seiner Nation wo anders sucht, als auf dem Feld kriegerischer Eroberungen— und er hat ge wiß viele Einsichtige und Vernünftige seines Volkes auf seiner Seite. Aber wir kennen auch die Empfind-
lichkeit und die leichte Entzündbarkeit des franzö, sischen Charakters bezüglich dessen, worin man einmal die nationale Ehre zu suchen gewohnt ist, und die vorjährigen Forderungen und die jetzige Luxemburger Frage sind uns ein Beleg dafür, wie selbst der Kaiser jenem Drängen und dieser nationalen Empfindlichkeit, wenn auch behutsum und ohne großen Rumor, einigermaßen Rechnung tragen möchte.— Wie sollen wir Deutsche uns dagegen verhalten? Sollen wir, wenn man mit den obschwebenden Verhandlungen es ernst meinen sollte, es ruhig geschehen lassen, daß über 200,000 mit Ausnahme weniger Wallonen durch— aus deutsche Bewohner an Frankreich abgetreten werden? 0
Allerdings, Deutschland ist auch ohne Luxem- burg noch groß genug, ein Krieg würde mehr als so viel Menschen verschlingen, abgesehen von dem sonstigen Elend, das er brächte. Wenn Einem dabei nur nicht das französische Sprüch— wort einfiele: L'appétit vient en mangeant! Zu- mal wenn im voraus so starker Appetit vorhanden ist. Und überdies: Ein Volk, das es ruhig hinnimmt, wenn man von seinem Leibe ein Stück lostrennt, verdient keine nationale Selbständigkeit, ist werth, daß es dem stärkeren Nachbar zur Beute anheimfalle Zwar kann man urs sagen: Der deutsche Bund, zu welchem Luxemburg gehörte, txistirt nicht mehr, und somit gehört es ausschließ⸗ lich dem Könige von Holland, seinem souveränen Herrn, der sich auch seiner Souveränetätsrechte begeben kann. Aber wir sind um eine Antwort dem gegenüber nicht verlegen. Einmal ist der Menschenhandel überhaupt mit dem Fortschreiten der Zeit etwas in Mißkredit gerathen und dann hauptsächlich: Luxemburg gehörte nicht blos dem 1815 geschaffenen deutschen Bunde an, so daß mit dem Aufhören dieses Bundes jede Ver— bindung mit Deutschland völkerrechtlich gelöst wäre, sondern die Luxemburger gehören als Deutsche zum deutischen Volk und das Ländchen hat zum deutschen Reich gehört, ehe man vom deutschen Bund mit seiner monstruösen Zusammensetzung gewußt. Ein Blick in die Geschichte wird dies bestätigen. Um Früheres unerwähnt zu lassen, sei nur darauf hingewiesen, daß Graf Heinrich III. von Luxemburg im Jahr 1308 als Heinrich VII. zum deutschen Kaiser gewählt warde. Kaiser Karl IV.(ebenfalls ein Luxemburger wie Wenzel und Sigismund) erhob es zu einem Herzogthum, und nur vorübergehend(von 1443-1477) gerieth es an Burgund, kam aber mit der Vermählung der Maria von Burgund mit Maximilian aus dem Hause Habsburg an letzteres und wurde 1512 ein Bestandtheil des burgundischen Kreises, bei welchem es verblieb bis zum Frieden von Campo⸗Formio 1797. Der Wiener Congreß theilte es als deutschen Bundesstaat dem König der Niederlande zu als Entschädigung für den Verlust seiner nassauischen Erblande; die Festung Luxemburg wurde zur Bundessestung gemacht.
Diese Festung, Lucelinburg oder Lützelburg ehedem genannt und an der Stelle erbaut, wo schon die Römer unter dem Kaiser Gallienus ein Kastell errichtet hatten, soll namentlich wegen des Felsbodens, der dem Feinde das Unterminiren außerordentlich erschwert, zu den festesten Plätzen zählen. Sie ist somit ein wichtiger Vorposten der Festungslinie Mainz, Koblenz und Köln und für den Vertheidigungskrieg von großer Wichtigkeit. Sie Deutschland abnehmen zu wollen im Augen⸗ blick, wo der norddeutsche Bund sich constituirt, ist für diesen eben kein sonderliches Compliment. Was er dazu sagen wird? Die Antwort Bis- marcks auf die Interpellation im norddeutschen Parlament ist, das läßt sich ihr nicht abstreiten, ein Meisterstück volitischer Klugheit. Kein heraus— fordernder Ton gegen Frankreich, aber auch keine Concessionen an dasselbe und dann ein Wink an das Parlament und das deutsche Volk:„Regt Euch!“ Das sollten sich namentlich die Süddeutschen gesagt sein lassen. Auf ihr Deutschen Alle, gebt Euren Willen kund, und zeigt, daß, wenn man Deulschland angreift, sei es an welchem Punkt es wolle, man das deutsche Volk einig und auf den Beinen findet!
Hessen. Darmstadt. Das Großherzog; liche Regierungsblatt Nr. 15 enthält:
I. Bekanntmachung des Gr. Ministeriums der Justiz, die Errichtung eines Familien- Fideicommisses durch den Obersten in Pension Ludwig Willich, genaunt v. Pöllnitz.
II. Desgleichen, die Zutheilung des Ortes Steinfurth zum Landgerichtsbezirke Nauheim betreffend.
III. Desgleichen, Zeugen- und Experten-Gebühren ꝛc. in Assisen-und Bezirktsstrassachen für die den Provinzen Starkenburg und Oberhessen einverleibten Orte betr.
IV. Bekanntmachung Gr. Provinzial-Direction für Rheinhessen vom 28. Februar, den Ausschlag des Gehalts des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1867 betr.
V. Nachweisung der in der Großherzogl. Münze zu Darmstadt seit dem Abschluß der Münzeonvention vom 25. August 1837 bis zum Schlusse des Jahres 1865 stattgehabten Großherzoglich Hessischen Ausmünzungen.
VI. Uebersicht der für das Jahr 1867 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israel. Religionsgemeinden des Kreises Gießen. f
VII. Uebersicht der für das Jahr 1867 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Bedürfnissen der israel. Religionsgemeinden des Kreises Alzey. g
VIII. Ordensverleihungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst zu verleihen geruht: am 25. Januar dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Glashütten Stöhr das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:„Für vieljährige kreue Dienste“;— am 2. Febr. dem Generalconsal Worms in London das Ritterkreuz 1. Classe des Philipps⸗Ordens;— 18. dem Major 2 1a suite und Minister-Residenten an dem kais, franz. ꝛc. Hofe Grafen von Enzenberg das Ritterkreuz 1. Cl. desselben Ordens;— 19. dem Förster Lavalle zu Stein-Bocken⸗ beim, in Rücksicht auf die von ihm geleisteten langjährigen treuen Dienste, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:„Für Verdienste;— 1. März dem Hofstall⸗ Fourage⸗Magazins⸗Viewalter bei dem Hofftall Wolff, in Anerkennung seiner 50jährigen, mit Eiser und Treue ge⸗ leisteten Dienste, die goldene Medaille des Ludewigs— Ordens;— 5. dem Kapferstecher Pfnorr aus Darmstodt, dermalen in Paris, das Ritterkreuz 2. Cl. des Philipps⸗ Ordens;— 7. dem Dr. jur. Levita aus Mainz, dermalen in Paris, das Ritterkreuz 1. Cl. desselben Ordens;— 10. dem General-Consul v. Angelrodt in St. Louis, in Nordamerika,— und dem General-Consul Gorissen in Hamburg, in Rücksicht auf ihre treuen und uneigen- nützigen Dienste, bas Commandeurkreuz 2. Classe des Ludewigs-Ordens;— 18. Sr. Exc. dem wirklichen Geheime— rath und ersten Präsidenten des Oberappellations- und Cassauonsgerichts Dr. Hohn das Commandeurkreuz 1. Cl.
desselben Ordens— und am 22. März dem königlich!
niederländüchen Staaksbeamten v. Rosenberg die goldene Verdienstmedaille für Wissenschaft, Kunst ꝛc.
IX. Ermächzigung zur Annahme fremder Orden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben aller— gnädigst geruht: am 10. Febr. der Freifrau Kathacing van der Capellen, geb. van Bynkershock van Hoogstragten, zu Darmstadt die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihr von S. M. dem Kaiser von Oesterreich verliehenen Verdienstkreuzes mit der goldenen Krone,— 15. März dem Advocat- Anwalt Dr. Jung zu Mainz die C mächnaung zur Annahme und zum Tragen des ihm von S. M. dem Kaiser von Oesterreich verliehenen Ritter— kreuzes des Franz Joseph-Ordens— und am 19. März dem Generalstaalsprocurator in Pension Geheimerath Dr. Seitz, dermalen zu Aschaffenburg, die Erlaubniß zur Aunahme und zum Tragen des ihm von S. M. dem Könige von Sachsen verliehenen Comthuskreuzes 1. Classe des königlich sächsischen Albrechts. Ordens zu ertheilen.
X. Dienstnachrichten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 19. Febr. den Substituten des Ober- Staatsanwalts bei dem Hofgericht der Provinz Oberhessen Dr. Klein zum Staatsanwalt bei dem Bezirks⸗ strafgericht Gießen,— 8. März den seitherigen Land— gerichtsdiener dei dem Landgerichte Vöhl Seng zum Landgerichtsdiener bei dem Landgerichte Beerfelden,— den seitherigen zweiten Landgerichtsdiener bei dem Land⸗ gerichte Ortenberg Bechtold zum zweiten Landgerichts— diener bei dem Landgerichte Friedberg,— den zweiten Landgerichtsdiener bei dem Landgerichte Darmstadt Phil⸗ dius zum ersten Landgerichtsdiener bei diesem Land— gerichte,— den dritten Landgerichtsdiener bei dem Land⸗ gerichte Darmstabt Frohnhäuser zum zweiten Landgerichts⸗ diener bei diesem Landgerichte— und den seitherigen Landgerichtsdiener bei dem Landgerichte Biedenkopf Decß zum dritten Landgerichtsdiener bei dem Landgerichte Darmstadt zu ernennen;— 16. den Landgerichts⸗Assessor bei dem Landgerichte Alsfeld Hempel in gleicher Eigenschaft an das Landgericht Schlitz zurückzuversetzen,— den Stadigerichts-Assessor bei dem Ssadtgerichte Gießen Hoffmann zum Landgerichts-Assessor dei dem Landgerichte Alsfeld und zugleich zum Richter bei dem Bezirkostraf⸗ gerichte Alsfeld.— den Landgerichts⸗ Assessor bei dem Landgerichte Altenstadt Oppecmann zum Stadtgerichts— Assessor bet dem Stadtgerichte Gießen zu ernennen— und den Landgerichte-Assessor bei dem Landgerichte Schlitz Suppes in gleicher Eigenschaft aan das Landgericht Nauheim zu versetzen;— 18. den zweiten Präsidenten des Ober— appellations⸗ und Cassalionsgerichts Dr. v. Hesse zum Präsidenten dieses Gerichtshofs, sowie zum wirklichen Ge⸗ heimerath mit dem Prädikate Excellenz zu ernennen;— am 20. März die Gerichts-Accessisten Weber aus Alzep, Falker aus Kastel und Krämer aus Mainz unter die Zahle; der Anwälte bei den Gerichten zu Mainz aufzunehmen,
XI. Militärdienstnachrichten.(Dieselben beginnen mit dem 2. November 1865 und dürfen als bekannt ange— nommen werden, weßhalb deren Abdruck unterbleiben kannt)
4865 belctffend. 1800 5% Nr. 15
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