Ausgabe 
8.6.1867
 
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d 18867.

Samstag den 8. Juni. M 68.

nzeiger für Oberhessen.

Tairikdberger Jutelligenzblatt.

0 Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Einsendung des Verzeichnisses über die durch Beitreibung von Communalintraden pro 1866 im 1. Quartal 1867 entstandenen Kosten.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Diejenigen von Ihnen, welche noch mit der Einsendung der rubricirten Kostenverzeichnisse im Rückstande sind, haben solche binnen 8 Tagen anuher einzusenden. Trapp.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friebberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Friedberg den 5. Juni 1867.

Viehgesundheitsschein gültig für Tage. Gemeinde Der Großherzogliche der Gemeinde bezeugt hiermit dem

Friedberg den 5. Juni 1867.

Letreffend: Die Ausstellung von Viehgesundheitsscheinen und von Viehmarktscheinen.

Dasselbe an dieselben.

Unter Bezugnahme auf unser Aus schreiben vom 11. September

Signalement des neben bemerkten Thieres.

1858 in Nr. 10 des Kreis- Amtsblattes von 1858 und vom 1. Juli 8 15 1862 in Nr. 52 des Intelligenzblattes von 1862, einschließlich auch Farbe: welcher von hier das neben fignalifirte Stück unter Verweisung auf Küchler's Handbuch, II. Auflage,§. 763 Horner: penbt ee e eee

1 a 5 5 0 Ma 5 erbringen will, daß an dem biesigen Orte keine an⸗ B i e 9 v. 1. d. J. welcher das fragliche Stück angebört und seit min⸗

Abzei 7 N l e destens sechs Wochen eine solche nicht vorgekommen,

sodann daß letzteres, nach genommener pflichtmäßtger Verlässigung gesund ist. Das Thier gebt am Uhr an seinen Bestimmungsort ab. den ten 186

Anmerkung. Dieser Schein muß am Bestimmungsorte an die Ortspolizeibehörde abgeliefert, im Falle der Zurückbringung des Thieres aber an die aus stellende Behörde zurückgegeben werden.

derordnet hat, den bisher üblichen Gesundheitsscheinen einen Zusatz tach nebenstehendem Formular beizufügen. a Sie haben dies sorgfältigst zu beachten. Unterschrift des Inhabers:

Trapp. E

betreffend: Die Unterstützung von Invaliden und von Hinterbliebenen gefallener Hessischer Soldaten vom Feldzuge 1866. Friedberg den 6. Juni 1867.

Dasselbe an die Kirchen vorstände.

Wir erinnern die Säumigen an so fortige Erledigung unserer Auflage vom 9. April l. J. in Nr. 44 des Anzeigers. In Nr. 55 des Anzeigers ist schon einmal eine Erinnerung ergangen. Ter a p p.

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1425 Der zur Vornahme der Zusammenlegung und neuen Feldeintheilung in den Gewannen der Gemarkung Fauerbach b. F.,an der Wingertsgaß und»in der Osterlucey von dem Geometer und den gewählten drei Sachverständigen ausgearbeitete Entwurf ist von den Mitgliedern der Commission angenommen worden und wird derselbe nunmehr nach Vorschrift des Art. 21 des Gesetzes vom 24. December 1857, die Zusammenlegung der Grundstücke, Theilbarkeit der Parzellen und Feldwege⸗ Anlage betr., nebst dem über die Berathung aufgenom menen Protocolle und den sonstigen erwachsenen Acten auf der Gemeindestube in Fauerbach b. F. während einer Frist von drei Monaten zur Einsicht der Bethe iligten unter dem Bemerken offen gelegt, daß etwaige Reclamationen in dem Termin Samstag den 31. August l. J., von Morgens 9 Uhr bis 12 Uhr,

auf dem Büreau Großherzoglicher Bürgermeisterei Fauerbach b. F. vorgebracht werden können, von den in diesem Termin Nichterscheinenden aber in Gemäßheit des Art. 22 des genannten Gesetzes augenommen wird, daß sie mit dem Entwurfe der Zusammenlegung und neuen

Feldeintheilung einverstanden sind. Friedberg, den 25. Mai 1867.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Ter a pep.

Hessen. Darmstadt. Die nahe bevor stehende Ankunft Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs in Paris ist dort bereits offiziell angezeigt worden.

6. Juni. Die II. Kammer berieth heute über eine auf Aufhebung des Salzmonopols und Einführung einer Salzsteuer bezügliche Vorlage tes großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, über 2 Vorlagen des groß herzoglichen Ministe-

riums des Innern, den Gesetzes-Entwurf über

Feststellung und Erhaltung der inneren Gren jen und den Gesetzes⸗Entwurf über den Verkehr mit Petroleum und mit leicht entzündlichen Mine- ralien betreffend, sowie zwei Beschwerde-Vorstel- lungen. Die Kammer ertheilt der vom Finanz Ministerium vorgelegten Uebereinkunft der Zoll⸗ dereins-Regserungen wegen Erhebung einer Abgabe von Salz ihre Zustimmung und nimmt einen An trag Volhards an, welcher dahin geht, die Re- gierung zu ersuchen, bei den demnächstigen Zoll- verkins⸗Conferenzen auf Aufhebung oder mindestens Herabsetzung der Salzsteuer hinzuwirken. Die beiden Gesetzes-Entwürfe werden unverändert an

genommen.

1 Friedberg. Durch eine Bekanntmachung des großherzoglichen Ministeriums der Finanzen werden die Inhaber des bisher im Cours gewe senen alten Papiergeldes, Grundrentenscheinen à fl. 1., 5., 10., 35. und 70., aufgefordert, diese Scheine bis zum 1. Juli 1868 entweder zu Zahlungen an die Staatskasse zu verwenden, oder gegen neues Papiergeld umzutauschen. Die ser Umtausch kann bei der großherzoglichen Staats- schulden-Tilgungskasse, bei allen Rentämtern, Hauptzollämtern, Obereinnehmereien und Distriets- einnehmereien stattfinden. Nach dem 1. Juli 1868 werden diese Scheine als Zahlungsmittel nicht mehr angenommen.

* Friedberg. Ueber die viel verbreitete und oft laut werdende Ansicht,daß es in nächster Zeit dennoch zum Krieg kommen werde, trotz Friedensschluß, äußert sich Ludwig Bam berger in einer unlängst ausgegebenen Flug schrift:Vielfach ist jetzt die Ansicht verbreitet, daß der Krieg nur vertagt sei. Unterschätze die öffentliche Meinung nicht den Ein fluß, welchen sie auf die Erhaltung des Friedens ausgeübt hat, und sie wird

auch zu dessen Dauerhaftigkeit das Ih- rige beizutragen im Stande sein.

Nauheim. Zur Feier des Geburtsfestes Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs findet Samstag den 8. ds. großer Fest⸗Ball und Illumination der Terrasse vor dem neuen Kurhause statt. Für Sonntag den 9. ist ein gro- ßes Concert der Curkapelle angekündigt.

Aus Starkenburg schreibt dieMain- Zeitung: Nach einer Correspondenz Ibres ge schätzten Blattes ist vielen Offizieren der groß herzoglich hessischen Armeedivision die Mit- theilung gemacht worden, daß sie auf kein weiteres Avancement zu rechnen hätten. So erfreulich diese Thatsache wäre, wornach mit dem untaug- lichen Systeme des abgegangenen Kriegsministers, der sich bei Beförderungen allein nach der An- ciennität richtete, gebrochen wäre, so bedauerlich muß die Art und Weise genannt werden, wie man, dem Vernehmen nach, die Auswahl der zum Avancement befähigten Offiziere getroffen. Es sollen sich unter den zum Avancement für untaug lich Erklärten auch solche befinden, die wegen ihres Verhaltens im letzten Feldzuge belobt, ja sogar