Ausgabe 
7.5.1867
 
Einzelbild herunterladen

Betreffend: Vertilgung der Maikäfer und ihrer Larven.

Da

Die Ausstellung des Sommerfeldes giebt Veranlassung,

Ueberhandnehmen der Maikäfer entgegen zu arbeiten. gutes Futter für die Hühner abgeben, bei dem Ackern des Feldes sich zu interessiren, wie dies z. B. in Steinfurt mit lobenswerthem Eifer

geschieht, und ermächtigen Sie zugleich, wenn Sie sich einen Erfolg davon versprechen, für eine bestimmte Quantität Engerlinge eine Ver⸗ gütung etwa 12 kr. für ein Kumpf aus der Gemeindekasse dem Einsammler in Aussicht zu stellen und anzuweisen. dem Einsammeln der Maikäfer, sobald deren Flugzeit einteitt; bezüglich deren

(Küchlers Handbuch, II. Auflage.§. 880.

Menge, wie leider zu befürchten ist, zeigen sollten. und Staare getroffenen Bestimmungen, indem wir bezüglich der Pflege der Staare auf unser Aus schreiben vom 6. Februar l. J., in Nr. 18

des Anzeigers, verweisen.

B

Unter Bezugnahme auf Zeitschrift für die landw. Vereine machung, betreffend die Errichtung

pro 1867 eines

in Oberhessen, die sich für diesen Unterricht inte Theil zu nehmen des genossenen Unterrichts

forderung für Betheiligung

in seiner nächsten Sitzung vorlegen werde, und

derselbe sich gerne gewillt zeigen wird, eine entsprechende Summe für Unterstützung der Betheiligung an jenem Unterrichte auszusetzen. Um aber in jener Sitzung zugleich in der Lage zu sein, dem Dr.

Betreffend: Das Polizeistrafgesetz; insbesondere nicht

des Federviehes in den Straßen und auf den öffentlichen Plätzen der Kreisstadt Friedberg.

Polizei

Nach Anhörung der Localpolizeibehörde

die in Beilage Nr. 15 zu Nr. 15 der

landw. Lehrcursus für Volksschullehrer, bringe ich vorläufig hiermit zur Kenntniß der Lehrer

wünschen und sich verpflichten wollen, auf Grund landw. Fortbildungsschulen in ihren Ge meinden zu errichten, daß ich dem Ausschuß des oberhessischen Pro vinzialvereins die mir Seitens Gr. Centralstelle zugekommene Auf⸗ auch des diesseitigen Provinzialvereins durch Gewährung von Unterstützung an Lehrer zu besagtem Zweck,

8. f Friedberg den 2. Mai 1867. sselbe an dieselben.

die Larven der Maikäfer, s. g. Engerlinge, zu vertilgen, und damit dem Wir beauftragen Sie daher, für das Auflesen und Einsammeln dieser Larven, die ein

Gleiches gilt von

Zugleich empfehlen wir strenge Handhabung der hinsichtlich der Schonung der Maulwürfe

er n d p.

JJV Aus schuß Vorschläge hinsichtlich der nach Darmstadt zu entsendenden Personen machen zu können, ersuche ich diejenigen Lehrer, die Willens sind, jenen Unterrichtscursus zu besuchen und sich verpflichten wollen, nach Genuß desselben landw. Fortbildungsschulen zu errichten, sich beim Präsidium des oberhessischen Provinzialvereins noch vor dem 15. Mai d. J. zu melden, und bemerke dabei, daß die aus der Provinzialvereinskasse zu gewährende Unterstützung wohl 4050 fl. betragen dürfte. Die Auswahl unter den nach Darmstadt Abzusen⸗ denden bleibt dem Ausschusse überlassen.

Die Herrn BezirksvereinsDirectoren werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung gefälligst weiter verbreiten zu wollen.

Laubach den 16. April 1867.

erschienene Bekannt-

ressiren, an demselben

bezweifle nicht, daß J. A. d. Pr.

Der Vicepräsident:

Gros.

in demselben behandelte Fälle, hier das Herumlaufen Friedberg den 3. Mai 1867

Befehl.

und in Folge Ermächtigung Großh. Ministeriums des Innern vom 27. v. M. zu Nr. M. d. f

J. 4982 wird hiermit zur Kenntniß des hiesigen Publikums gebracht, daß das Herumlaufenlassen von Enten und Hühnern in den öffentlichen

Anlagen innerhalb der Burg Friedberg bei der

im Art. 59 des Feldstrafgesetzes bestimmten Strafe verboten ist. a Großherzogliches Kreisamt Friedberg Tera d p.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzog-

liche Regierungsblatt Nr. 18 enthält:

I. Bekanntmachung Großherzoglichen Minssteriums des Innern, die Bestäkigung von Stiftungen und Ver⸗ mächtnissen betreffend. Im Laufe des ersten Quartals 1866 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nach⸗ folgende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hierauf die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:

1) die Stiftung des Rentners Joseph Kappes zu Bingen an die katholische Kirche daselbst, für die Abhal⸗ tung eines Jahrgedächtnisses, im Betrag von 150 fl.; 2) das Vermächtniß der Elise Weitzel aus Büdingen, Tochter des verstorbenen Conrektors Weitzel, an die Mathildenstiftung für die Provinz Starkenburg, im Be⸗ trag von 200 fl.; 83) die Stiftung der Anna Schmitt in Mainz an die katholische Kirche zu St. Stephan da⸗ selbst, im Dekanate Mainz, im Betrag von 800 fl.; 4) die Stiftung der Wittwe des Peter Oberle zu Mainz an die katholische Kirche zu St. Emmeran daselbst, im Dekanate Mainz, im Betrag von 150 fl., für die Ab⸗ haltung eines Anniversariums für ihren verstorbenen Ehe⸗ mann; 5) das Legat der Elise Weitzel zu Büdingen an die Stadt Büdingen, im Betrage von 1000 fl., mit der Bestimmung, daß die Zinsen alljährlich den vier äl⸗ testen und bedürftigsten Männern der Stadt Büdingen zugewendet werden sollen; 6) die Schenkung Seiner Erlaucht des Herrn Grafen zu Solms-Laubach an die evangelische Kirche zu Laubach, im Betrag von 100 fl., zur Bestreitung von Reparaturkosten, insbesondere Ver⸗ goldung der Orgel; 7) das Vermächtniß der Heinrich Springmann Wittwe, geb. Schwerdtfeger, zu Büdin⸗ gen an die Armenkasse daselbst, im Betrag von 700 fl.; 8) die Stiftung eines Ungenannten an die katho⸗ lische Kirche zu Bretzenheim, im Dekanate Nieder-Olm, im Betrag von 100 fl., zur Errichtung einer Kaplanei daselbst; 9) die Stiftung eines Ungenannten an die Dompfarrfabrik zu Mainz, im Betrag von 154 fl.,

für die Abhaltung einer heiligen Messe für den verstor⸗ benen Rentner Jacob Palm, sowie für die Unterhaltung des Grabes dessel ben; 10) die Schenkung des Jo⸗ hannes Gutjahr und dessen Ehefrau von Klein⸗Rohr⸗ heim, an die St. Michaels⸗Kapelle zu Gernsheim, im Dekanate Bensheim, im Betrag von 100 fl., für die Abhaltung einer Seelenmesse; 11) die Stiftung Ihrer Durchlaucht der Gräfin zu Erbach⸗Fürstenau, geb. Prinzessin zu Hohenlohe⸗Ingelfingen, zur Errichtung einer Kleinkinderschule zu Michelstadt, im Kreise Erbach, im Betrag von 1019 fl. 43 kr.: 12) das Vermächtniß des Lichtkämmerers Philipp Momberger zu Darmstadt, zu Gunsten der Armen daselbst, im Betrag von 1500 fl., unter der Benennung:Susannen⸗Stiftung; 13) das Legat der Ehefrau des Jakob Keßler 11. von Groß⸗ Rohrheim an die evangelische Kirche daselbst, im Dekanate e im Betrag von 200 fl., zu Gunsten der

rtsarmen zu Groß⸗Rohrheim; 14) die Stiftung der

zu Friedberg, im Dekanate Ockstadt, im Betrag von 200 fl., für die Abhaltung von zwei heiligen Messen; 15) die Schenkung des Bischofs von Mainz an das bischöfliche Domkapitel, bestehend in einer Bibliothek;

Gelände betreffend. Der Ausschuß ist getheilter Meinung hinsichtlich der Frage der Annahme oder 16) die Ablehnung des Gesetzes; drei Mitglieder bean⸗ Schenkung des Hofeoncertmeisters Pauer von London tragen, den Gesetzentwurf abzulehnen, da derselbe an die Mathildenstiftung der Provinz Starkenburg, be⸗ den Zweck, den man im Auge habe, nicht erreiche. stehend in dem Ertrag eines Concertes, im Betrag von Bei der mehrstündigen Verhandlung standen

223 Gulden 6 Kreuzer; 17) die Stiftung der Anna; 4 5 15 Maria Kaußmann von Ebersheim an die katholische sich zwei Ansichten gegenüber. Die Vertheidiger Kirche daselbst, im Dekanate Nieder-Olm, im Betrag von der Regierungs⸗Vorlage, Kritzler, Breidert, Hun⸗

100 fl. für die Abhaltung einer heiligen Messe; 18) singer, Edinger, Schäfer, Seitz, Wernher, Backe, die Schenkung der Anna Maria Brunn zu Abenheim Keil, Zentgraf u. s. w. machten hauptsächlich gel-

an die katholische Kirche daselbst, im Dekanate Osthofen 3 im Betrag von 120 fl., für die Abhaltung von zwei tend, daß die jetzt zu erbauenden Bahnen zur Seelenämtern; 19) die Stiftung der Eheleute Johann Hebung des inneren Verkehrs bestimmt seien,

Joseph Kolley zu Büdesheim an die katholische Kirche daß daher auch die Gemeinden Opfer bringen daselbst, im Dekanate Bingen, im Betrage von 100 fl., müßten, die auch nicht einmal sehr bedeutend seien.

für die Abhaltung eines Anniversariums; 20) das 5 Legat der Samuel Rothbarts Eheleute zu Offenbach Die Gegner des Entwurfs, George, Kempff, Wad⸗

an die Stadt Offenbach, im Betrag von 100 fl., zu sack, Kraft, Volhard und Karl Johann Hoffmann Gunsten der Armen christlicher Confession daselböst;verfochten die Ansicht, daß für die früher gebau⸗ 21) die Stiftung der Geschwister Wagner zu Kastel an ten Bahnen die Gemeinden nicht eingetreten und

die katholische Kirche daselbst, im Dekanate Mainz, im l Betrag von 100 fl., für die Abhaltung eines jährlichen daß es deßhalb ungerecht sei, bei den jetzt noch

fal a 30 7 1 an die Domfabrik da⸗ meinden zu gut kommen sollen, diese zu besteuern. Abst, im Leitag den. 5 Bei der Abstimmung beschloß die Kammer mit U 5 i. f 7

In Folge Allerhöchsten Auftrages werden diese Sif⸗ nur 22 gegen 20 Stimmen auf die Special

tungen zum ehrenden Andenken der Stifter dankend zur k öffentlichen Kenntniß gebracht. berathung einzugehen. Art. 2 des Gesetzent⸗

II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums wurfs wird abgelehnt und der Antrag des Aus⸗ der Justiz vom 18. März, einige abändernde Verfügungen schusses, ihm folgende Fassung zu geben:Dit

den b d ürstli a 4 0 7 i 1 4 r und Gräflich Isenburg'schen Staatskasse übernimmt die Entschädigung für das III. Bekanntmachung der Großherzoglichen Provin⸗ zum Eisenbahnbau abzutretende Gelände bis zum

zial⸗Direction Oberhessen vom 12. April, die Aufstellung 80fachen Betrag des Normalsteuerka itals des⸗ der Geschwornenliste in der Provinz Oberhessen für 1868 1550 5 2 117 3 3 nach

betreffend. a. IV. uebersicht der für das Jahr 1867 genehmigten Beschluß der Kammer also:In so weit als

Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in Entschädigung für das abzutretende Gelände eine den ee 71 3105 1897 5 höhere Summe als der 80fache Betrag des Nor⸗ . Uebersicht der für das Jahr genehmigten malsteuerkapitals des lb ittelt wird, haben Uml 0 p esselben ausgemi mlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der diejenigen Gemeinden, deren Orte 1500 Klafter

Gemeinden des Kreises Offenbach. 0 a VI. Uebersicht der für das Jahr 1867 genehmigten oder weniger von deren Mittelpunkt an ge⸗

Umlagen zur Bestreitung von Bedürfnissen der israeliti⸗ rechnet von einer Station oder Haltestelle der schen Religionsgemeinden des Kreises Oppenheim. Eisenbahn entfernt gelegen sind, den Mehrbetrag

VII. Abwesenheitserklärung. Durch Urtheil Groß⸗ 4 i herzoglichen Bezirksgerichts Mainz I. 1 vom 30 zu übernehmen. Bei der Schlußabstimmung März 1867 wurde Georg, auch Johann Georg Schir-Twurde das ganze Gesetz, wie es aus der Berathung

mer, früher Ackersmann, in Mombach wohnhaft gewesen, mit 22 Stimmen gegen 17 Stim⸗ für abwesend erklärt. 1(Schluß felge en geg b Darmstadt, 2. Mai. II. Kammer. Auf Darmstadt, 3. Mai. Verhandlungen der Tagesordnung steht die Berathung über den zweiter Kammer. 15. Sitzung. Eine Gesetzentwurf, die Aufbringung der Kosten für Eingabe der Mainzer Advokatenkammer bittet um

Anna Schneider zu Rüdesheim an die katholische Kirche

das zur Erbauung von Eisenbahnen erforderliche Aufhebung des Quinquenniums bei den Anwälten.

Vertilgung Sie ebenfalls die vorgeschriebenen Maßregeln Intelligenzblatt Nr. 32 und 33 von 1865) anzuordnen haben, wenn sich solche in bedenklicher

Seelenamtes; 22) das Legat des Generalvicars und zu bauenden Bahnen, die doch den ärmeren Ge⸗

Langen. Musserume rer fur ver lage bewilli. für 1860 schusses gem schrilt 7 1709 des Abe hom 6. Seh saumensetzun und die We Vertielet de auch heute beschränkt liche Regie theilten Z. wollen. sich gegen Genossen Regierung Antrage d zeilgemaßer gemeinem d gung jedes cer Dot diesem dan det, daß sprechen! denn die Das jetz welche ke in hessse einen Th. Dumo N umfassend des Wahlg ugen Jahr. eglerun scheine f daß wenn Halten dor dulionen nem Ant der Anf aufgebob unrecht Annage noch nich