Militärgesetzgebung sei nichts einzuwenden.
worden mit Rücksicht auf die preußischen Farben und die Flagge der Hanseaten. Die Kriegsflagge wird sich dieser Flagge wohl anschließen, aber schließlich wird darüber die Entscheidung dem Könige zustehen. Abg. Weber spricht entschieden für die Gründung einer Marine und bemerkt da⸗ bei: So gut der König von Holland Luxemburg an Frankreich verkauft, kann er auch das König⸗ reich Holland an Preußen verkaufen(Bravo! und große Heiterkeit!)— und wie sollte es dann mit den Colonien werden, wenn wir keine Flotte hälten 2 Abg. v. Vincke spricht ebenfalls für die Vorlage. Der Schluß der Generaldis⸗ cussion wird angenommen. Zur Special discussion über Art. 50 sprechen noch die Abgg. Meier(Bremen,) v. Vincke(Hagen) und Fries, worauf abgestimmt wird. Das Amen⸗ dement Schleiden:„die Bundeskriegsmarine ist eine einheitliche“ ꝛc. wird angenommen, ebenso ein Amendement des Abg. v. Vincke(Olben⸗ dorf,) anstatt Alinea 3 zu setzen:„der zur Grün⸗ dung und Erhaltung der Kriegsflotte und der da⸗ mit zusammenhängenden Anstalten erforderliche Aufwand wird aus der Bundescasse bestritten.“ Mit diesen beiden Aenderungen wird sodann der ganze Artikel 50, unter Ablehnung der übrigen Amendements, angenommen. Zu Art. 51 be⸗ dauert der Abg. Duncker(Berlin,) daß die Bundesfarben nicht schwarz⸗roth⸗gold seien. Seit den Freiheitskriegen seien die Farben schwarz'roth⸗ gold das Symbol der deutschen Einheitsbestrebun— gen; 1848 sei auf den Antrag des Fürsten Lich- nowski in Frankfurt beschlossen worden, diese Farben officiell zu den deutschen Farben zu er⸗ heben. Das betreffende Gesetz ist auch in Preu— ßen verkündigt und bis jetzt noch nicht zurück⸗ genommen worden. Die Farden schwarz⸗roth⸗gold würden dann ein Zeichen der allgemeinen Versöh— nung sein. Enthalte ich mich mit meinen Freun⸗ den dennoch eines Antrags auf Wiederherstellung dieser Farben, so geschieht es nur deßhalb, weil ich mich— ich kann keinen gelinderen Ausdruck gebrauchen— der Schmach nicht aussetzen will, die alten deutschen Farben abvotirt zu sehen von dieser Versammlung. Wir behalten uns aber vor, diesen Antrag später, wenn wir, mit unseren süd⸗ deutschen Brüdern vereint, einst in einem größeren Saale tagen werden, zu stellen. Es wird nun abgestimmt. Ein Amendement des Abg. v. Ra; ben au, das 2. Alinea des Art. 51 so zu fassen: „Die Flagge der Kriegs⸗ und der Handelsmarine ist schwarz⸗weiß- roth,“ wird, und mit dieser Aen⸗ derung der ganze Art. 51, angenommen. Die Annahme des das Consularwesen betreffenden Art. 52 erfolgt ohne Discussion, worauf die heutige Sitzung geschlossen wird.
— 3. April. Der Reichstag setzte heute die Berathung des Bundesverfassungsentwurfs fort. Man steht an Abschnitt XI:„Bundeskriegs⸗ wesen.“ Abg. Oehmichen ist für den Ent⸗ wurf, obgleich Manches seinen Wünschen nicht entspricht. Gegen die Einführung der preußischen Da⸗ gegen wünsche er eine Abkürzung der Präsenzzeit. Auch die volkswirthschaftlichen Rücksichten erfor⸗ derten eine solche. Abg. Waldeck: Es will der Entwurf die 7jährige Dienstzeit einführen anstatt der im Gesetze von 1814 stipulirten 5jährigen. Das ist eine radicale Aenderung, auf die dieses Haus nicht eingehen kann. Dieses Haus hat gar nicht den Beruf, h'erüber zu entscheiden; das ist Sache des preußischen Landtags; und darum muß der betreffende Artikel ganz gestrichen werden. Ein Heeresorganisationsgesetz muß, sowie auch ein Aushebungsgesetz, dem nächsten Reichstage vorge⸗ legt werden. Der ganze Artikel ist der Absolu⸗ tismus. Die Feststellung des Satzes von 1 pCt. der Bevölkerung und 225 Thaler per Kopf ist die Ertödtung des constitutionellen Prineips. Wie will man es vor Europa verantworten, frage ich aber nochmals, wenn man die Verfassung aufbauen will auf dem losen Grunde des Absolutismus? Abg. General der Infanterie v. Moltke spricht gegen die Zulässigkeit einer zweijährigen Dienstzeit. Die Dienstzeit ist es, die den Zusammenhang
einen großen Haufen braver Leute zusammenbringen, aber Truppen hat man nicht. Abg. Re theilt den Standpunkt Waldeck's. Das Haus ist jedoch, unter dem Eindrucke der Rede des Generals v. Moltke, sehr unruhig und achtet auf den Redner wenig. Abg. v. Vin cke(Olbendorf) spricht entschieden für die Vorlage, indem er namentlich auch der Vortrefflichkeit der preußischen Armeeorganisation das Wort redet. Abgeordn. v. Münchhausen: Ich bin der Meinung, daß es unverantwortlich von uns sein würde, die bewährte Formation des preußischen Heeres, die jetzt auch auf das ganze Bundesheer übergehen soll, in irgend einer Weise in Frage zu stellen. Nicht in die Verfassung gehört der Proeentsatz; verselbe muß veränderlich sein, je nach den politischen Verhältnissen. Abgeordn. General der- Infanterie Vogel v. Falkenstein: Wir, die commandirenden Generale, sind allt einig darüber, daß die dreijährige Dienstzeit nothwendig, unerläßlich ist. Wir sind im Begriffe, meine Herren, ein großes Werk zu begründen. Es ist aber nicht genug, ein Haus zu bauen, man muß es auch vertheidigen können und wenn die Nothwendigkeit dazu einmal eintritt, so werden Sie es nicht von dieser Tribüne aus, sondern nur durch die Armee vertheidigen können. Schaffen Sie darum eine gute Armee, schaffen Sie etwas Gutes, Bleibendes, Dauerndes für unsere Kinder und Kindeskinder Abgeordneter v. Rössing(Hannover) hält die Befugnisse des Bundesfeldherrn für zu groß und wünscht dieselben beschränkt. Abg. Kryger vertheidigt, das von ihm und dem Abg. Ahlmann zu Art. 53 gestellte Amendement, nach welchem die Nordschleswiger, bis nach Erledigung der Abstimmung, von der Erfüllung der Militärpflicht befreit sein sollen. Präsident der Bundescommissarien Graf Bismarck: Der gegenwärtige Rechtszustand des Herzogthums ist ein ganz zweifelloser. Das ganze Herzogthum gehört zu Preußen und unterliegt also auch den diesseitigen Gesetzen. Abg. Wulff(Lauenburg): Keinem von uns fällt es ein, aus dem Lande zu gehen, Keiner fühlt sein Gewissen beschwert, in der preußischen Armee zu dienen. Ich lege feierlichen Protest ein gegen den Protest des Abgeordneten Kryger. Abg v. Bockum-Dolffs spricht für die Nothwendigkeit einiger von ihm mit der Linken gestellten Amendements. Abg. Duncker(Berlin) theilt in jeder Beziehung den Standpunkt Waldecks und der Abg. Dr. Eichholz besteht auf der strengsten Wahrung des Budgetrechts. Die Special⸗Discussion über den Abschritt XI. ist erledigt. Nächste Sitzung übermorgen, Freitag. Tagesordnung: Special⸗Discussion über das Bundeskriegswesen.
— Der Schluß des Reichstages ist auf den 17. d. festgesetzt.
Frankfurt. Nach hierher gelangten Mit- theilungen aus Berlin soll die Angelegenheit der Be⸗ amten der früheren Thurn und Taxis'schen General Post⸗Direction hinsichtlich ihrer Pensionirung in zufriedenstellender Weise ihre Erledigung gefunden haben, indem dabei die Bestimmungen der Frankfurter Dienstpragmatik angewendet werden soll.
Wiesbaden. Den Procuratoren in den vormals nassauischen Landestheilen ist die anwaltliche Praxis auch in den ehemals großb. hessischen Landgerichtsbezirken Battenberg, Bieden⸗ kopf, Gladenbach und Vöhl, und ebenso den in diesen Gerichtsbezirken angestellten Anwälten die Befugniß ertheilt worden, bei den Gerichten der vormals nassauischen Landestheile gleich den dortigen Amtsprocuratoren zu handeln.
Kreuznach. Man erwartet dahier für die kommende Kur den kaiserlichen Prinzen von Frankreich zur Herstellung seiner stark angegriffenen Gesundheit. Der leidende Zustand des Prinzen soll nicht von einem Falle vom Pferde herrühren, sondern er leide an Skropheln. Ob aus des Prinzen Besuch in Kreuznach ein unge⸗ störtes gutes Einvernehmen zwischen Frankreich und Preußen gefolgert werden darf, wird abzu⸗ warten sein.
Weimar. Was wir vor Wochen schon
bezüglich einer besonderen Militärconvention
macht. Mit kurzer Dienstzeit kann man wohl
wird heute von der„Weimarischen Zeitung“ in
halbofficieller Weise bestätigt. Weimar zahlt fürerst 162 Thlr. per Kopf seines Contingents und mit jedem Jahre 9 Thlr. mehr; auch bleibt zunächst der Präsenzstand der seitherige.
Thlrn. ein
Die übrigen thüringischen Staaten sind dieser Convention mit Ausnahme Coburg-Gothas und Waldecks, die bereits in älteren Verträgen ihre Militärverwaltung an Preußen beigetreten.
Hamburg. Der volkswirthschaftliche Con— greß tritt in diesem Jahre vom 2. bis 5. Sept. dahier zusammen. Gegenstände der Tagesordnung sind: Die Vereinfachung des Zollvereinstarifs, Münzeinheit, die Wohnungsfrage in den Groß- städten, Gemeindesteuern. ö
Bayern München. luxemburger Frage stehen hier Kundgebun⸗ gen der öffentlichen Meinung zu Gunsten der Zurückweisung eines jeden fremden Uebergriffs auf deutsches Gebiet bevor. Eine etwaige Zustimmung Preußens zum Verkauf Luxemburgs würde das bayerische Volk als eine Schwäche Preußens an⸗ sehen.
Baden. Karslruhe. Der Karlstr. Ztg.“ zufolge hat die französische Regierung für die Dauer der Weltausstellung den Paßzwang für deutsche Reisende aufgehoben. Jede persön⸗
liche Legitimation, wie Paßkarte, Arbeitsbuch,
Jagdschein ꝛc. genügt.
Oesterreich. Wien. Die heutige„Amts⸗ zeitung“ veröffentlicht den österreichisch⸗bel⸗ gischen Handels- und Schifffahrts-⸗Ver⸗ trag datirt vom 23. und 25. März d. J.
Holland. Haag. Die Abtretung Lu⸗ remburgs an Frankreich ist vom König von Holland aufgegeben, der französische Gesandte da⸗ hier ist vom Minister des Aeußern hiervon unter⸗ richtet worden.
Frankreich. Paris. Der„Moniteur“ sagt: Die im norddeutschen Reichstag gestellte Interpellation sei geeignet, einen guten Eindruck zu machen, denn die Antwort des Gra⸗ fen Bismarck constatite die Nothwendigkeit, der Empfindlichkeit Frankreichs Rechnung zu tragen, wie sie auch Luxemburg als unabhängigen Staat bezeichne; sie bestreite auch nicht den Widerwillen der Luxemburger gegen den Eintritt in Deutsch⸗ land, während sie anderseits den Einfluß betont, welchen der Wunsch, in guten Beziehungen zu Frankreich zu bleiben, auf die preußische Politik üben müsse. 0
— Aus allen Theilen Frankreichs gehen Pe⸗ titionen gegen die projectirte Armee⸗Organisation ein. Den Präfecten ist die Weisung zugegangen, davon so wenig ale möglich an die Oeffentlichkeit gelangen zu lassen.
Großbritannien. London. Wegen des beabsichtigten Verkaufs Luxemburgs an Frank⸗ reich hält man jetzt den vom König von Preußen und Kaiser von Rußland beabsichtigten Besuch der Pariser Ausstellung für sehr zweifelhaft. In unterrichteten Kreisen wird die Wahrheit der Meldungen holländischer Geschäftstelegramme und Zeitungen, daß der beabsichtigte Verkauf Luxem⸗ burgs aufgegeben sei, sehr bezweifelt, zumal Pa⸗ riser Nachrichten damit in Widerspruch stehen.
Rußland. Petersburg. Als officibs wird mitgetheilt, Rußland werde als Mitunter⸗ zeichrer der Verträge von 1839 auf die Berufung Preußens in der Angelegenheit Luxemburgs Ein⸗ spruch erheben, da es durch die Auflösung des
deutschen Bundes die Verträge in Betreff Luxem-
burgs nicht aufgehoben erachte, und eine Abtre⸗ tung Luxemburgs ohne die Zustimmung der Groß ⸗ mächte nicht erfolgen könne.
Amerika. Nachrichten aus New⸗Nork dom 30. März besagen, daß ein Vertrag an den Senat ergangen sei, wonach das russische Nord⸗ Amerika und die angrenzenden Inseln gegen 7,000, 000 Dollar Entschädigung an die Ver⸗
mit Preußen im Allgemeinen mitiheilen konnten,
einigten Staaten abgetreten werden sollen.
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Erst nach sieben Jahren tritt die Vollzahlung von 225 Dagegen tritt die Regierung fast die gesammte Militärverwaltung an Preußen ab.
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