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Betreffend: Die Statistik der Bewegung der Bevölkerung.

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Ihnen eine weitere Anleitung zur Anwendung der Instruction

Unter Couvert lassen wir

Bewegung der Bevölkerung vom 31. Oktober 1862 zur Beachtung bei Führung di

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Betreffend: Die Wirksamkeit der landw. Vereine des Großhberzogthums in den Jahren 1860-1868.

Dasselbe an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Diejenigen von Ihnen, welche meinem

noch nicht entsprochen haben, wollen dies baldigst thun.

Ansinnen in dem den obigen Gegenstand

Friedberg den 3. Dezember 1867. e n. Ter a p p.

Friedberg den 3. December 1867.

f betreffenden, besonderen Ausschreiben vom 18. v. M. Der Director des landw. Bezirks-Vereins des Kreises Friedberg

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Hessen. Darmstadt. Der neuesten Publi⸗ kation der hessischer Centralstelle für Landesscatistik entnehmen wir folgende Notizen: Im Jahr 1866 wurden im Großherzogthum Hessen 142083,85 Centner Kochsalz und 2805,25 Centner Vieh- und Gewerbesalz, auf den Kopf der Bevölkerung 16,73 Pfund Kochsalz und 3,29 Pfund Vieh⸗ und Gewerbesalz verconsumirt. Während der Verbrauch von Kochsalz in den drei Provinzen wenig variirt, kommen an Vieh⸗ und Gewerbesalz in Starkenburg 3,18, in Oberhessen 0.99 und in Rheinhessen 6,19 Pfund auf den Kopf der Bevölkerung, ein Beweis, wie weit voran die links ⸗rheinische Provinz in Bezug auf Industrie und rationellen Betrieb der Landwirthschaft ist. In Starkenburg wurden 10340,5, in Oberhessen 2887, 0, in Rheinhessen 14825,0 Centner zu land- wirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken abge- geben. Im Jahr 1849 betrug der Salz-Consum nur 135,755 Centner, der Reinertrag, damals 338,961 fl.(24½ fl. per Kopf) ist seitdem auf 408,375 fl.(28¼ fl. per Kopf) gestiegen. Schürfsteine wurden 1866 5, 4 auf nutzbare Fossilien überhaupt, 1 auf Eisensteine, Muth- steine 58, und zwar 51 auf Eifensteine, 5 auf Braunsteine, 1 auf Kupfer- und Bleierze und Zinkblende und 1 auf Braunkohle ertheilt. Die Zahl der im genannten Jahr mit Indigenat eingewanderten Personen betrug 1047, die Zahl der mit Indigenat ausgewanderten 2432 Personen, doch ist zu bemerken, daß besonders ledige Per⸗ sonen immer mehr auf Reisepässe hin die Reise über den Ocean antreten. 2

Dem soeben ausgegebenen Bericht der hiesigen Handelskammer entnehmen wir folgende Notizen: In erster Linie wird der schon vor Jahren ausgesprochene Wunsch wiederholt, daß gleich wie in Rheinhessen auch in den beiden an⸗ deren Provinzen Handelsgericht eingeführt werden möchten, und im Interesse der Ausbildung des Handelsrechts und gleichmäßiger Entscheidungen die Errichtung eines gemeinsamen höchsten Gerichts⸗ hofs gewünscht. Da eine anderweitige Organi- sation betreffs der Wahl der Mitglieder der Handelskammer mit Erweiterung des activen Wahl- rechts noch nicht stattgefunden, so wird dies wie⸗ derbolt erbeten und die Unterstützung des hier gegründeten Handelsvereins dankend anerkannt. Tonstatirt wird, daß die Befürchtungen wegen des deutsch⸗französischen Handelsvertrags unbegrün⸗ det, und ein solcher mit der Schweiz für die diesseitigen Interessen förderlich, ebenso auch mit Rußland, wenn auch hierzu bis jetzt noch wenig Aussicht scheint. Freudig begrüßt wird der Ab⸗ schluß des Zollvereinsvertrags vom 8. Juli 1867, womit das liberum veto gefallen und durch Gründung des Zollparlaments die Interessen des Handels gewahrt werden würden. Die Aufhebung des Zunftwesens durch die vorjährige Verorvnung habe nur günstigen Einfluß geübt, unerläßlich sei aber der Erlaß eines Gesetzes, um die privat⸗ rechtliche Stel ung der Erwerbs- und Wirthschafts⸗ genossenschaften zu regeln, zumal in Oberhessen, weil dem norddeutschen Bund angehörend, ein derartiges Gesetz jetzt doch eingeführt werde. Auch den Wünschen unserer Stände, daß eine gesetzliche Regelung des Mobiliarseuerversicherungs⸗ wesens, auf der Basis der Gleichberechtigung sämmtlicher zugelassener Gesellschaften, nicht länger

nicht länger umgangen werden könne.

Die bedingungslose Annabme der Conferenz⸗ Einladung von Seiten der großherzoglichen Re gierung hat das Präsidium des Norddeutschen Bundes zu einer Depesche an erstere veranlaßt, in welcher dasselbe erklärt, daß die Schnelligkeit der Entschließung in dieser Sache es überrascht habe. Der königlichen Regierung wenigstens habe es nicht räthlich erschienen, auf die ihr gleichfalls zugegangene Einladung einen definitiven Entschluß zu fassen, bevor sie über den Charakter der beab⸗ sichtigten Verhandlungen und über die Betheiligung anderer europäischen Mächte an denselben nähere Aufklärung gesucht hatte. Schließlich heißt es dann in der Depesche: Die Theilnahme an der Berathung einer europäischen Frage verpflichtet allerdings noch nicht zum Abschluß europäischer Verträge: aber wir erlauben uns die Frage an die Großherzogliche Regierung, ob sie, gesetzt, daß sie allein unter den deutschen Staaten die Ein; ladung ohne Reserve annimmt und in Folge dessen zu Conferenz⸗ Verhandlungen mit außerdeutschen Mächten eintritt, ein solches Verhältniß ganz frei von der Gefahr glauben würde, durch dasselbe in Wege geleitet zu werden, welche ihre Politik von der ihrer deutschen Bundesgenossen trennen könnten. Wir vermögen uns des Eindruckes nicht zu erwehren, daß, wenn die Großherzogliche Re⸗ gierung zu schwierigen und noch vor Kurzem an der Schwelle ernster Verwicklungen behandelten europäischen Fragen ihre Stellung nimmt, ohne den Versuch einer Verständigung mit ihren deut⸗ schen Verbündeten und dem Norddeutschen Bunde, dem S. K. Hobeit beigetreten ist, sie sich mit dem Geiste des Bundesvertrages nicht in Einklang be⸗ finde, wobei wir dahin gestellt sein lassen, ob dieses Verfahren und die Consequenzen desselben sich mit dem Wortlaute der Bundesverfassung in Einklang bringen lassen.

DieDarmst. Ztg. vertheidigt die groß · herzogliche Regierung gegen den von derNordd. Allg. Zig. ausgesprochenenherbsten Tadel, weil dieselbe die Einladung Frankreichs zu einer Conferenz in der römischen Frage angenommen habe, ohne sich mit den Regierungen Preußens und anderer deutschen Staaten vorher benommen zu haben. Nachdem die Darmst. Ztg. mitge⸗ theilt, daß auf eine mündliche Anfrage der taiserlichen Regierung, ob man zur Beschickung der Conferenz bereit sei, in gleicher Weise münd⸗ lich erwiedert worden, daß die großh. Regierung einer ergehenden Einladung gerne folgen werde, sagt sie weiter: Zu einer solchen Erwiederung bedurfte es doch wahrlich keiner vorherigen Ver⸗ ständigung mit anderen deutschen Staaten, zumal mit denjenigen des füdlichen Deutschlands, welche letzteren, unseres Wissens, ihre Antworten auf die französische Einladung in ähnlichem Sinne abgegeben haben, ohne vorher Hessen um seine Ansichten zu befragen. Das Verhältniß Hessens zum Norddeutschen Bunde kennte eine Ablehnung der französischen Einladung in der Weise, wie sie von Sachsen erfolgt ist, einfach um deßwillen nicht motiviren, weil zwei Drittheile des Groß⸗ herzogthums dem norddeuischen Bunde nicht an⸗ gehören.

Gießen. Der Professor der Theologie, Dr. Gaß dahier soll einen Ruf an die Universität

verschoben werden möge, schließt sich die Handels- kammer an, so wie auch denn die Gründung eines Polytechnikum hier, welches im Interesse des Auf⸗

Heidelberg erhalten haben.

Preußen. Berlin. Im Abgeordneten⸗ hause findet die Schlußberathung über den Lusker⸗

den Anforderungen der Zeit nicht zurückzubleiben, Verfassung statt.

Der Justizminister weist den Vorwurf, als sei die Zusammensetzung des obersten Gerichtshofs eine tendenziöse, zurück. Das Ober⸗ tribunal habe sich durch lange Thätigkeit sein Ansehen errungen. Der Justizminister warnt vor solchen ungerechten Anschuldigungen. Der Antrag Lasker's wurde nach längerer Debatte mit 188 gegen 174 Stimmen angenommen. Der Präsident erklärt, daß nach 21 Tagen eine zweite Abstim⸗ mung erfolgen werde, da der Antrag eine Ver⸗ fassungsänderung enthalte. Der Finanzminister überreicht einen Gesetzentwurf wegen Uebernahme von Schulden der neuen Provinzen auf die Staatsschuld im Betrage von 3,704,000 Thaler.

Die Abgg. Ahlmann und Krüger wollen den Eid nur mii Vorbehalt leisten. Der Präsident erachtet dieß als unzulässig. Die Angelegenheit wird der Geschäftsordnungscommission überwiesen,

Anlaß zur Beschlagnahme des Kladdera⸗ datsch soll ein Bild gegeben haben, welches die Scene aus Göthes Faust darstellt, in welcher Gretchen den Geliebten vor Mephisto warnt. Letzterer ist ein Herr mit lächelndem Gesicht und Akten unter dem Arme. Faust hat mit dem Grafen Bismarck, Gretchen mit dem Abgeord⸗ neten Twesten frappante Aehnlichkeit.

Die Nachricht, daß das Entlassungsgesuch des Justizministers vom Könige genehmigt sei, wird von glaubwürdiger Seite bestätigt. In Abgeordnetenkreisen bezeichnet man als gerüchts⸗ weisen Nachfolger den Präsidenten des Ober⸗ appellationsgerichtshofes Leonhardt, oder den Prä⸗ sidenten des Appellationsgerichtskofes in Bromberg Schrötter.

In der Sitzung der Budgeteommission tam es wegen der den depossedirten Fürsten be⸗ willigten Summen aus der 60 Millionen⸗Anleihe zu scharfen Erörterungen zwischen dem Vorsitzenden Abg. Twesten und dem Ministerpräsidenten. Twesten nannte das Verfahren der Regierung einen Vertrauens und Gesetzesbruch, was den Grafen Bismarck veranlaßte, sich aus der Sitzung zu entfernen und eine schriftliche Erklärung folgen zu lassen, daß er die Sitzungen der Commission nicht wieder besuchen werde, wenn er vor Be⸗ leidigungen, wie die Aeußerungen des Abg. Twesten, nicht geschützt sei. Da Twesten zum Widerruf sich nicht bereit fand, so erklärte die Budgeteom⸗ mission, daß sie die Ausdrücke Twesten's nicht billige, womit sich der Ministerpräsident zufrieden gegeben hat.

Wiesbaden. Zu der Nachricht der Franlj. Zig., daß die Taunusbahn an den(preuß.) Staat verkauft sei, bemerkt der Rhein. Courrier: Nach Erkundigungen, die wir hier eingezogen haben, ist in maßgebenden Kreisen von dem Ver · kaufe nichts bekannt.

Frankfurt. Wie man vernimmt. wird vom 1. Jan. 1868 an der Betrieb der Frankfurt Hanauer Bahn von der Verwalkung der hess. Ludwigsbahn übernommen. Auch sollen von obengenanntem Zeitpunkte an die Retour? und Abonnementsbillette auf der Strecke Aschaffenburg · Franksurt eingeführt werden.

Bayern. München. Die süddeutsche Militärtonferenz beginnt am 3. d. und bezweckt blos dit Herstellung eines gemeinsamen Exerzier⸗ Reglements nach preußischem Muster, besonders gleicher Signale und gleicher Felddienstbestimmungen.

Aus München wird gemeldet: Die Militärconferenz wird voraussichtlich nur geringe Resultate ergeben. Bapern wünscht auch Verein-

schwungs von Handel und Gewerbe, um hinter schen Antrag auf Declaration des§. 84 der

barungen über Germersheim, Rastatt und Ulm,

für die Führung der Register über die eser Register zugehen,

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