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Donnerstag den 5. Dezember. 7
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zeiger für Oberhessen.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Betreffend: Die Musterung der Milltärpflichtigen im Jahre 1868.
Amtlicher Theil.
Friedberg den 1. Dezember 1867.
Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Polizeicommissär zu Wickstadt.
Nach einer Mittheilung Großh. Provinzial⸗Direction Oberhessen soll in Gemäßheit der§§. 6 bis 31 incl. der Verordnung vom 30. April 831, betr. die Vollziehung des Rekrutirungsgesetzes vom 20. Juli 1830, mit den Vorbereitungen für das Musterungsgeschäft jetzt begonnen werden. Hiernach ist vor Allem erforderlich, daß alsbald die Orts— nusterungslisten aufgestellt und die erhoben werdenden De potansprüche protokollirt werden. Wir beauftragen Sie deßhalb:
1) schleunigst von den Herren Geistlichen den vorgeschriebenen Aus— zug aus dem Geburtsprotokoll über die im Jahr 1848 gebornen, in 1868 atso militärpflichtig werdenden Leute männlichen Ge— schlechts zu erwirken; auf den Grund desselben die Ortslisten in streng alphabetischer Ordnung der Pflichtigen doppelt aufzustellen; bei Anfertigung dieser Listen die Vorschriften der§§. 6 bis 14 der Verordnung vom 30. April 1831, die Vollziehung des Re⸗ krutirungsgesetzes betreffend, sowie die sich hierauf stützenden, seither erlassenen Lusschreiben genau zu befolgen; fuͤr solche Militärpflichtige, welche in der Gemeinde geboren sind, derselben aber nicht mehr angehören, die vorgeschriebenen Ueber— weisungslisten aufzustellen und diejenigen, weiche in Gemeinden innerhalb des Kreises gehören, den betreffenden Groß— herzogl. Bürgermeistereien direct, diejenigen dagegen, welche in andere Kreise gehören, alsbald an uns einzusenden; bei densenigen Mititärpflichtigen, welche in das Ausland fber— gezogen find, ist nicht zu vergessen, anzumerken ob die Aus⸗ wanderung mit oder ohne Dimissorialien erfolgt ist; 16) in die Rubrik„Bemerkung, der Ortsliste ist, falls einer der im §. 10 der allegirten Verordnung erwähnten 6 Umstande, als:
a) Bei den schon freiwillig im Militardienste stehenden Leuten deutlich anzugeben, in welchem Regiment oder Corps, in welchem Bataillon und welcher Compagnie ic. sie dienen. Auch bei denjenigen, welche früher als Freiwillige im Mili⸗ tardienste gestanden haben, daraus aber wieder entlassen worden sind, ist dieses Verhältniß anzuführen.
Bei denjenigen, welche nach Art. 16 des Rekrutirungsge⸗
setzes der Aufnahme in den Militärdienst unwürdig sind,
wird hierüber das Nähere in der Liste bemerkt und zugleich derselben eine Bescheinigung über ihr Vermögen beigelegt.
d) Befinden sich Militärpflichtige in Untersuchung oder in ge⸗ fänglicher Haft, ohne daß sie des Militärdienstes unwürdig sind, so wird in der List angeführt, wegen welchen Ver⸗ gehens sie angeschuldigt oder verurtheilt sind, sein wann sie sich in Untersuchung oder Haft befinden und(so weit mög⸗ lich) wie lange sie sich noch darin befinden werden.
e) Hinsichtlich derjenigen, welche das Depot ansprechen, wird blos das Wort„Depotanspruch, eingeschrieben.
4) Diejenigen Leute, welche wegen eines durch die Sinne nicht wahrnehmbaren Fehlers(3. B. Schwerhörigkeit, Kurzsichtig⸗ leit, fallende Sucht 1c.) untauglich zu sein behaupten, hat der Bürgermeister anzuweisen, die deßfallsigen Zeugnisse (worüber im 14. Kapitel das Nähere vorgeschrieben ist) unfehlbar bis zur Musterung beizubringen. Auch hat er ich durch Erkundigung über den Grund oder Ungrund solcher Angaben möglichst zu verlassigen. In der Ortsliste wird hierüber eine kurze Bemerkung gemacht.
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b)
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Vell Hecht aus Friedberg: Temporär untauglich. 5521 Simon aus Frtedberg: Desgleichen arkus Kaufmann aus Gambach: Desgleschen. Heorg Dreusb aus Griedel? Desgleichen vom Rekr.“ Fr anne Aer aus Kirch⸗Göns: Desgleichen. Joh. Pbtlipp Müller aus Langenhaln: Temporär untaugl, 800 Siern aug Nieder. lorssadt: Deoglelchen. einrich Franz Zimmer aus Nledet-Mörlen: Desgleichen. Wilhelm Peter
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bei einem Militärpflichtigen vorliegt, dieser vollstandig und in der ausdrücklich vorgeschriebenen Weise einzutragen;
diejenigen Leute, welche von der Musterung 1867 zu der von 1868 verwiesen worden sind und in die Ortsmusterliste von 1868 aufgenommen werden müssen, sind in dem nachstebenden Verzeich⸗ niß aufgeführt;
nach Aufstellung der Ortslisten werden Sie solche dem Gemeinde— rath zur vorgeschriebenen Prüfung vorlegen; in dem hierüber nach dem bekannten Formular aufzunehmenden Prüfungsprotokoll ist außer Anführung derjenigen Mitglieder des Gemeinderaths, welche jener Prüfung beiwohnen, noch hauptsächlich anzugeben, wem der Auftrag zur Bekanntmachung der Offenlegung der Ortslisten von Ihnen gegeben worden ist, mann solcher erfolgt ist und wo letzterer erfolgen sollz hierauf ist die vorher erwähnte Offenlegung der in Folge ihrer Prüfung durch den Gemeinderath festgestellten Listen dergestalt in Vollzug zu setzen, daß solche am 10. December l. J. Morgens angeheftet und am 24. December Abends abgenommen, sofort
10) mit dem Offenlegungsprotokoll, und nachdem die im. 14 der
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kurz zusammengefaßten Musterungsgeschäft pünktlich befolgen, erwarten wir noch,
bereits angezogenen Verordnung wörtlich vorgeschriebene Be⸗ scheinigung fraglicher Listen von Ihnen beigefügt worden ist, und den übrigen Beilagen längstens den 25. December l. J. unfehl⸗ bar an uns eingesendet werden;
alsbald nach Empfang dieses Ausschreibene werden Sie zur Er— lassung der im§. 18 mehrerwähnter Verordnung vorgeschriebenen Vekanntmachung schreiten und bezüglich der darauf vorgebracht werdenden Depotansprüche nach den dort und den folgenden§d. gegebenen Bestimmungen genau verfabrenz 8
uͤber die Summe, welche bei den für 1868 erhobenen Depot— ansprüchen zu Grunde zu legen ist, werden wir Ihnen demnächst noch Mittheilung machen.
die Depotprotokolle haben Sie vor der Offenlegung nas zur Prüfung vorzulegen.
Bei der Aufnahme der Protokolle werden Sie namentlich darauf achten, daß die erforderlichen Zeugnissenstets vollständig vorher eingeholt und in dem Protokoll angeführt werden, und nicht wieder Ausstellungen zu machen bleiben, wie sie seither so häufig vorgekommen sind.
Endlich ist bei den Depotansprüchen, wo ein Bruder vor⸗ handen ist, welcher im Militär für sich gedient hat, dem Amts⸗ blatte Großh. Kreisraths Nr. 2 vom Jahre 1844 pünktlich nach⸗ zuleben und stets alsbald Bescheinigung des betr. Hauptmanns, Rutmeisters 1c. zu erwirken und dem Protokoll anzulegen.
Indem wir uns der Hoffnung hingeben, daß Sie die oben hauptsächlichsten Bestimmungen für das daß Sie
dem nicht unwichtigen Zweige Ihrer Geschäftsführung die nöthige Aufmerksamkeit und Sorgfalt widmen, und empfehlen Ihnen schließlich, nicht nur denjenigen Leuten, welche im naͤchsten Jahre musterungs⸗ pflichtig werden, sondern auch denen, die diesen hierin in den nächsten Jahren folgen, jetzt schon Nachricht davon zu geben, daß die Muste⸗ rungen in der nächsten Zeit früber abgehalten werden würden, als seither, damit sie, wenn sie sich etwa auswärts befinden, zur gehörigen Zeit zurücklehren.
Es sind nur die vorgeschriebenen Formularien zu verwenden. Tera p p.
Verzeichniß der von der Musterung 1867 zur Musterung 1868s verwiesenen Militärpflichtigen.
Heinr. Brodrecht aus Nieder-Rosbach: Tempor. untaugl,
Jacob Adam! aus Nieder Welsel: Desgleichen.
Adam Geck aus Ober Mörlen: Desgleichen.
Nicolaus Waldmann aus Ockstadt: Desgleichen.
Frtedrch Hepding aus Pohl-Göns: Desgleichen.
Frledrich Jacob Wirtb aus Wölfersheim
Leopold Vecker aus Bönstadt: Zum erssenmal unterm Mago, noch Wochothum versprechend 1
Schmidt aus Butzbach: Desgleichen.
Zobannes Stack aus Dorheim: Desgleichen.
Jobanres Schutt aus Dorbeim; Desgleichen.
Heinrich Mohr aus Gambach: Desgleichen.
Konrad Klteberger aus Melbach! Desgleichen.
Georg Daub aus Nieder Weisel! Desgleichen. 5 Job. Georg Heinr. Daud aue Nieder- Wetsele Desgleichen. Karl Hartmann Bechtold aus Nieder-Woͤllstadt: Oesgl. peter Simmrock zus Ober Mörlen: Desgleichen.
Karl Friedrich Veitb aus Ober Rosbach: Desgleschen.
Desgleichen.


