Bekanntmachun
Oeffentliche Aufforderung. [1637] Großherzogliches Hofgericht der Pro⸗ vinz Oberheſſen hat über das Vermögen der Simon Roſenthals Eheleute zu Rocken⸗ berg den förmlichen Concursproceß erkannt. Anſprüche jeder Art an das Vermögen der Simon Roſenthals Eheleute ſind deßhlab im Termin
Dienſtag den 10. November d. J., Vormittags 9 Uhr, bei Meidung des Ausſchluſſes von der Maſſe geltend zu machen und zu begründen.
Gleichzeitig ſoll in gedachtem Termin ein Gläubigerausſchuß und Maſſecurator beſtellt und Güteverſuch gemacht werden und werden die nicht erſcheinenden Gläubiger als den Beſchlüſſen der anweſenden beitretend angeſehen.
Butzbach den 24. September 1857.
Großherzogliches Landgericht Butzbach Ebel, Dr. v. Schmalkalder, Landrichter. Landgerichts⸗Aſſeſſor.
Bekanntmachung. Betreffend: Die Verlooſung von Partialobli⸗ gationen der Gemeinde Altenſtadt zur Rückzahlung am 31. Dezem⸗ ber l. J. [1665] Bei der heute ſtattgehabten Verlooſung der Partialobligationen der Gemeinde Altenſtadt wurden die folgenden Nummern zur Rückzah⸗ lung beſtimmt: Nr. 73 und 76 à 200 fl.= 400 fl. „103 3 100 fl. J Die Inhaber derſelben werden biermit auf⸗ gefordert, dieſe Kapitalien gegen Rückgabe der Obligationen und der noch nicht fälligen Zins⸗ coupons am 31. Dezember l. J. bei der hieſi⸗ gen Gemeindekaſſe in Empfang zu nehmen, in⸗ dem vom 1. Januar 1858 an der Zinſenlauf von obigen Nummern aufhört. Von den für 1856 durch Verlooſung zur Rückzahlung beſtimmten hieſigen Gemeindeob⸗ ligationen, deren Verzinſung bereits mit dem
31. Dezember v. J. aufgehört hat, iſt der Be⸗
trag der Nr. 104 mit 100 fl. bis jetzt noch nicht erhoben worden, und wird der Beſißer derſelben zur Empfangnahme dieſes Betrags hiermit wiederholt aufgefordert. Altenſtadt den 30. September 1857. Großherzogliche Bürgermeiſterei Altenſtadt Kreuder.
Obligations Verlooſung.
[1667] Durch die heute vorgenommene Ver; looſung von Partial⸗ Obligationen der beiden
334 gen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen.
Anlehen hieſiger Stadtkirche find folgende Num- bei Herrn Kirchenrechner Faatz dahier zu er⸗ mern auf den 1. Januar 1858 rückzahlbar ge⸗ heben, indem die Zinszahlung nach gedachtem
Tage aufhört. Friedberg den 1. Oktober 1857.
worden: a. Von dem Anlehen à 15000 fl. die Num⸗ mern 43 und 54 jede zu 100 fl. Für den evang. Kirchenvorſtand. b. Von dem Anlehen à 6000 fl. die Num⸗ Der Stadipfarrer mern 5 und 28 jede zu 100 fl. Dr. WW Die Inhaber werden hiervon in Kenntniß Der Großherzogliche Bürgermeiſter geſetzt um bis zum 1. Januar 1858 das Geld Bender.
Braunkohlen⸗Verkauf.
1694] Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 28. Mai v. J. wird hierdurch zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht, daß auf den Fürſtlichen Braunkohlengruben zu Weckesheim und Wöl⸗ fersheim von heute an bis auf weitere Beſtimmung der Braunkohlen⸗Verkauf nur gegen Baar⸗ zahlung ſtattfindet.
Gleichzeitig wird das Braunkohlen conſumirende Publikum darauf aufmerkſam gemacht daß auf der Grube Weckesheim außer den bisher verkauften Braunkoblen, nunmehr auch Braun⸗ koblenklötze— durch eine Preßmaſchine geformt— von vorzüglicher Güte, der Centner zu 12 kr. und 20 Stück zu einem Centner gerechnet, verabfolgt werden.— Der Preis der übrigen Klötze bleibt der ſeitherige. ö
Grube Weckesheim am 1. Oktober 1857.
Fürſtliche Bergverwaltung des Reviers Hungen In Auftrag Clößner, Bergrechner.
Kirchweihe N Verlegung des Herbſtmarktes
z u Alten ſtadt.
116681 Nachdem nunmehr die Reparaturarbeiten an der evangeliſchen Kirche dahier vollendet ſind, ſoll die Einweihungsfeier durch ein kirchliches Feſt ſtatt⸗ finden, und nach Beſchluß des Kirchen⸗ und Gemeindevorſtandes dahier die Feier der Kirchweihe Sonntag den 18. Oktober d. J. feſtlich begangen werden.
Aus dieſem Grunde wird der in dem Großherzoglichen Landkalender auf Mittwoch den 21. und Donnerſtag den 22. d. M. eingetragene Vieh⸗ und Krämermarkt, nicht an dieſen Tagen, ſondern zum Anſchluſſe an das Kirch⸗ weihfeſt in der Art ſtattfinden, daß der Krämermarkt Montag den 19. und der Viehmarkt Dienſtag den 20. d. M. abgehalten wird.
Indem wir dieſes hiermit zur offentlichen Kenntniß bringen, verfehlen wir nicht zugleich ein geehrtes Publicum zu recht zahlreichem Beſuche hierzu hoͤflichſt einzuladen.
Altenſtadt den 3. Oktober 1857.
5 Großherzogliche Bürgerweiſterei Altenſtadt Kreuder.
Reich mit nahe an 150 Millionen Menſchen, wovon 100 zuletzt ein entgegengeſetztes günſtiges Verhältniß heraus⸗ unter ihrer unmittelbaren Herrſchaft ſtehen, unterworfen ſtellen wird. Es iſt jedoch immerhin eine bemerkenswerthe hat. Das ſind ungefähr 8 Sgr. für jeden Kopf und die Thatſache, daß die Regierung Oſtindiens ihre Koſten nicht Compagnie brauchte ſonach von der ungeheueren von ihr deckt und daß die Geſellſchaft ſelbſt in gewöhnlichen Jahren beherrſchten Menſchenheerde nur 10 Pfg. bis 1 Sgr. pro behufs Dividenden-Vertheilung an ihre Actionäre zu An⸗ Kopf jährlicher Steuern zu erheben, um ihren Actionären leihen ihre Zuflucht nehmen muß.
10 Procent geben zu können. Das vermag aber die Com
Aber wenn die Regierung Oſtindiens auch kein glän⸗
pagnie nicht zu Stande zu bringen. Da das Finanzjahr 1853 zendes Geſchäft für die Compagnie iſt, ſo findet England bis 54 mit einem Deficit von 51 Mill. abſchloß, ſo mußte doch Vortheile dabei, deren Bedeutſamkeit nicht verkannt ſie Anleihen contrahiren, um die in dem Budge aufgeführten] werden darf. Dieſe Vortheile beſtehen erſtens in der 15,824,000 F. zur Vertheilung an die Actionäre zu beſchaffen. ergiebigen Abſatzquelle, welche Indien für tauſende engliſche
Man ſieht alſo, daß die Regierung Oſtindiens ein Civil- und Militärbeamte, welche vorzugsweiſe aus den ziemlich ſchlechtes Geſchäft iſt, wenn man blos die directen und jüngeren Söhnen der britiſchen Ariſtokratie reerutirt wer⸗ unmittelbaren Reſultate ins Auge faßt. Es muß jedoch hier⸗ den, und zweitens in dem noch reicheren Markte, den es bei bemerkt werden, daß die Verluſte der Geſellſchaft mehr den engliſchen Erzeugniſſen bietet.
ſcheinbar, als wirklich ſind, denn ſie haben ihren Grund welche die jährliche richtig zu beurtheilen. Man kann nur ſoviel annehmen,
in den außergewöhnlichen Ausgaben,
Es iſt ziemlich ſchwierig, den erſten Vortheil hier
Erwerbung von neuen Territorien, ſei es durch Gewalt, daß wenigſtens die Hälfte des oſtindiſchen Ausgabebüdgets ſei es auf dem Wege der Unterhandlung nothwendig ma- dazu verwandt wird, die Beamten oder die engliſchen Offi⸗ chen. Dieſe Territorien bleiben nun aber der Compagnie, ziere und Soldaten zu beſolden, d. h. die abenteuerlichen und wenn dieſelben in den erſten Jahren weniger abwer⸗ Söhne Altenglands finden in der Regierung Oſtindiens fen, als ſie koſten, ſo iſt doch Ausſicht vorhanden, daß ſich eine jährliche Erwerbsquelle von 2 bis 300 Mill. Fr.
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