Ausgabe 
13.1.1857
 
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von Haus zu Haus Subſeriptionen oder Prämumerationen auf Bücher und fonſtige Druckſchriften einſammeln. F. 3. Eine Ausnahme findet nur in Anſehung der Beſtellungen auf Wein ſtatt, welche ohn Beſchränkung auf gewiſſe Perſonen geſucht werden dürfen. Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Beſtimmungen werden mit der im Art. 180 des Polizeiſtrafgeſetzes feſtgeſetzten Strafe von 3 bis 20 fl.

in Wirkſamkeit.

geahndet. F. 5. Auf die Vorſchriften gegenwärtiger Verordnung ſoll in den fur Handelsreiſende auszuſtellenden Gewerbs Legitima⸗ e tionsſcheinen ausdrücklich hingewieſen werden. 9 §. 4. ordnung tritt mit dem Tage ihrer Publication im Regierungsblatt

Dieſe Ver⸗ (Schluß folgt.)

Bekanntmachungen von Behoͤrden und P

Braunkohlenverkauf.

öffentlichen Kenntniß, daß für die von dem 1. Januar bis 31. Marz 1857 gegen genügende Bürgſchaft und unter den bekannten Bedingungen von dem Großherzoglichen Bergwerk bei Dorheim bezogenen Braunkohlen ein Credit zur Zahlung bis zum 30. Juni 1857 gegeben wird. Die Preiſe der Kohlen ſind wie ſeither 12 kr. pr. Ctr. für die von Haufen und 13 kr. pr. Etr. für die aus Schoppen, wobei 14 Klötze für einen Centner ge rechnet werden. f a

Die Geſchirre, welche Kohlen auf dem Dorheimer Bergwerk laden, ſind bei der Kurheſſ. Weggelderhebungsſtätte Nauheim und beladen auch auf allen Großherzoglichen Chauſſeen von der Entrichtung des Chauſſeegeldes befreit.

Dorheimer Bergwerk, den 23. December 1856. Großherzogliches Bergamt Dorheim

Js er

Wer einen Anderen vertreten will, muß mit genügender Vollmacht verſehen ſein. Butzbach am 2, Januar 1857. Großherzogliches Landgericht Butzbach Ebel.

11963] Wir bringen hiermit zur

Edictalla dung. 11966] Der dahier domicilirende ſeitherige In⸗ haber des Cafe Scheller, Carl Pospiſchil aus Brünn, hat ſich von hier entfernt, und ſeine Inſolvenz bei unterzeichneter Stelle anzeigen laſſen. Es werden daher alle Diejenigen, weiche Anſprüche und Forderungen an deſſen unbe- deutende Vermögensmaſſe zu haben vermeinen,

Oeffentliche Ladung. 11965] Die in hieſiger Stadt belegene im Flurbuch auf den Namen des Johann Georg

rivat⸗Anzeigen. Lindheimer in Friedberg zur Rückzahlung be⸗ ſtimmt worden: Nr. 7 mit 200 fl. vom 1. September 1842, 16 200 fl. 1. Januar 1839. Die Inhaber dieſer Obligationen ſetzt man hiervon in Kenntniß mit dem Anfügen, daß die Rückzahlung am 1. Februar 1857 durch die hieſige Gemeindekaſſe erfolgt, und daß von die⸗ ſem Tage an keine weiteren Zinſen vergütet werden. Ilbenſtadt am 29. Dezember 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Ilbenſtadt 3 wier.

Verſteigerungs⸗ Anzeige. 117] Auf freiwilliges Anſtehen des hiefigen Handelsmannes J. L. Böing ſoll Mittwoch den 14. Januar d. J., Morgens um 10 Uhr, öffentlich auf hieſigem Rathhauſe unter günſti⸗ gen Zahlungsbedingungen verſteigert werden:

deſſen hier in den Jahren 1851 und 1852 neu erbaute Hofraithe, beſtehend aus einem

ſchönen modern erbauten Wohnhauſe von 8

heizbaren Zimmern, 3 Cabinetten, 4 Kam

aufgefordert, ſolche bei Meidung des Ausſchluſſes von der Maſſe im Termin: Dienſtag den 20. Januar 1857,

Vormittags 9 Uhr.

dahier anzumelden und auszuführen. Der Präcluſivbeſcheid wird übrigens nur auf der Amtsſtube eröffnet. Homburg den 29. November 1856. Landgraflich Heſſ. Juſtizamt. F. C. Stäubeſandt

Edictalladung. fügt.

121 Gegen Georg Becker und deſſen Ehe fügt wird. frau Eliſabetha, geborne Bill, von Nie⸗ derweiſel hat Großberzogliches Hofgericht der

gewiſſer binnen

und ſteht demgemäß Termin zur Anmeldung und Begründung ſämmtlicher Anſprüche an

Ritzel eingetragene Hofraithe 1 241, woran das Eigenthum urkundlich nicht nachgewieſen werden kann, ſoll veräußert werden, und wer⸗ den diejenigen, welche Eigenthumsanſprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, ſolche um ſo

W'o ch en bei unterzeichneter Stelle geltend zu machen, als ſonſt die Veräußerung gerichtlich beſtätigt und der Eintrag im Mutationsverzeichniß ver

Friedberg den 8. Dezember 1856. Großherzogliches Landgericht Friedberg 6 V

v. Preu ſchen, Landgerichts-Aſſeſſor.

mern, 2 gewölbten Kellern, Küche und unter derſelben eine Regen⸗Ciſterne mit einer Re⸗ genpumpe auf dem Waſſerſteine, geräumigen Stallungen, Remiſen, Magazinen, einer Scheuertenne, großen Böden auf dieſen Ge⸗ bäulichkeiten und einem an die Hofraithe grenzenden Obſt⸗ und Gemüſegarten. Nach der Verſteigerung obiger Hofraitbe kommen Güterſtücke zum Ausgedote. Sodann ſollen den 15. Januar und fol⸗ genden Tag, jedesmal um 9 Uhr anfangend, in obigem Lokale ſelbſt, folgende Mobiliar⸗ Gegenſtände einer öffentlichen Verſteigerung aus⸗ geſetzt werden, nämlich:

1 gutes Zugpferd, 7 8 Jahre alt,

4 trächtige Kühe, 2

Provinz Oberheſſen förmlichen Concurs erkannt

beide Eheleute, wie zum Verſuch der Güte 8 a

Mittwoch den 11. März l. J., Obligations Morgens 10 Uhr, 0

bei Vermeidung Ausſchluſſes von der Maſſe,

der ſtillſchweigend eintritt. dem Anlehen bei dem

1131 Von den Partial- Obligationen hieſiger Gemeinde ſind heute mittelſt Verlooſung von

1 Rind von Jahren,

Verlooſung. 1 im beſten Zuſtande befindlicher leichter Victoria-Wagen mit Glasverdeck, ein- und zweiſpännig zu fahren,

1 plattirtes gutes Chaiſen⸗Geſchirr,

Handlungshauſe Simon

Verſchiedenes.

Vertilgung der Hausgrille. Es gibt ein ſehr einfaches Mittel, die Zerſtörung der Grillen zu bewirken; es beſteht darin, des Nachts in die Räume, wo ſie ſich aufhalten, Enten einzuſperren; die Vögel lieben die Heim chen ausnehmend, ſtellen ſich alsbald auf die Lauer und verzehren jedes, das aus ſeinem finſtern Wohnorte her vorkommt. Wenn die Grillen zerſtört ſind, ſo muß man die Einwanderung einer neuen Colonie verhüten; dies er⸗ reicht man, indem man die Spalten und Löcher der Mauer verſtopft. Dazu bedient man ſich eines Mörtels der aus 2 Theilen Kalk, 1 Theil Bleiglätte und ſo viel Firniß bereitet wird, daß er einen Teig darſtellt, oder auch man läßt Gyps in einer Alaunauflöſung zergehen und gießt dieſes in die Oeffnung. 8

Lehrer Gaier von Betzenweiler(Würtemberg), O. A. Riedlingen, pflanzte im verfloſſenen Jahr ſogenannten Mumienweizen, wovon er letzten Herbſt zwei Aehren von Zeil bekam und ſagt im landwirthſchaftlichen Blatt für

Riedlingen:Ich fand zu meinem Erſtaunen, daß jedes Körnchen einen Stock getrieben, auf welchem 10, 12, 20 bis 24 Halme zu zählen waren. Jeder Halm war 4 bis 5 Fuß hoch und trug eine Aehre mit 65, 73 bis 93 Körnern. Nimmt mau nun den Stock nur zu 12 Halmen und die Aehre auch nur zu 70 Körnern an, ſo vermehrte ſich doch jedes Körnchen noch 840 Mal. Einen der ſchönſten Stöcke wählte ich aus, zählte genau und fand 2120 ſchöne vollkommene Körner. Das Mehl dieſer Winterfrucht iſt weiß, und die daraus bereiteten Speiſen ſind ungemein nahr- und ſchmackhaft.

Welche große Vorſicht bezüglich des in dem verfloſſenen Jahre ſo häufig vorgekommenen Mutterkorns nothwendig iſt, ergibt ſich wieder aus einem vor einiger Zeit in Ohr⸗ druff im Gothaiſchen vorgekommenen Falle. Es erkrankte nämlich nach dem Genuß von Brot, in welches Mutter- korn gebacken war, eine ganze Familie ſehr heftig, der Sohn ſtarb bald, und eine Schweſter iſt noch nicht außer Gefahr. f

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