Ausgabe 
18.9.1855
 
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Ich beziehe mich hierbei zuvörderſt auf ein in meinen Händen befindliches gedrucktes Formular eines Schreibens eines Herrn F. in Frankfurt a. M. d. d. 1. November 1854 an einen ſeiner Agenten(einen ſehr unwiſſenden Brunnen räber.) 5 In dieſem Schreiben macht Herr F. ſeinen neugeworbenen Agenten mit dem Geſchäftszweige ſelbſt bekannt und ſagt darin wörtlich Folgendes: f Derſelbe(nämlich der Geſchäftszweig) beſteht in dem Verkauf von Badiſchen und Kurheſſiſchen Lvoſen zu den jahrlich Ende Februar, Ende Mai, Ende Auguſt und Ende November in Karlsruhe und am 1. Mai und 1. December in Caſſel ſtattfindenden Ziehungen.

Welche niederträchtige Lüge, wenn behauptet wird, die beigefügten bunten Zettel, die der Agent verkaufen ſoll, ſeien Badiſche und Kurheſſiſche Looſe à 35 fl. und 40 Thlr. und wie iſt dabei auf die Dummheit der Leute ſpeculirt, denen man glauben machen will, man könne für 20 Ngr. und 1 Thlr. 10 Ngr. ſolche Staatspapiere kaufen!

Ferner heißt es darin:

Als Proviſion erhalten Sie ½ der Einlage, denn ich erlaſſe Ihnen die Nummern zur Badiſchen Ziehung à Thlr. ½ p. Stück und zur Kurheſſiſchen à Thlr. 1 p. Stück, während dann der Verkaufspreis für Badiſche Nummern Thlr. 1 und für Kurheſſiſche Thlr. 2 iſt. An einer feſten Uebernahme ſind Sie nicht gebunden, ſondern können Sie vor der Ziehung die nicht verkauften Nummern retourniren.

Alſo ein Drittheil der Einlage iſt die Proviſion der Agenten. Es läßt ſich denken, wie thatig dieſe bei dem ver⸗ heißenen Gewinn von 33¼% ſein werden, um ſolche bunte Zettel zu verkaufen, es iſt zu erwarten, daß ſie all' ihre Ueberredungskunſt aufbieten werden, um arme unwiſſende Leute zum Kauf ſolcher Zettel zu verfuͤhren, und daß ſie dabei auf die verheißenen großen Summen pomphaft hinweiſen und ein gutes Geſchäft machen werden.

Es ſind uns ſolche Promeſſenfabrikanten vorgekommen, welche ihren Agenten ſelbſt 50% der Einlage als Proviſion überließen; natürlich, denn die andern 50% welche die Agenten einzuſenden hatten an jeneHäuſer /, waren für dieſe nach Abrechnung der Koſten für das Papier und deſſen Druck, und da ſie keinerlei Verbindlichkeit dafür zu leiſten oder kein Riſiko zu ubernehmen hatten, reiner Gewinn, in der That ein ſehr rentables Geſchäft!

Weiter heißt es in dem Briefe an den Agenten:

Ich hoffe, daß dieſe gewiß ſehöne Proviſion Sie veraulaſſen wird, eine Agentur zu übernehmen, denn wenn die Sache mit gehöriger Umſicht betrieben wird, und da Sie Unter-Agenten in beliebiger Ausdehnung an nehmen können, ſo iſt das Ihnen eröffnete Feld faſt unbegränzt.

Sehr richtig, nämlich das Feld des Betrugs. Wir haben dergleichen Agenten geſehen, welche ſolche bunte Zettel mit einem betrügeriſchen Gewinne bis zu 750% verkauft haben und iſt die Sache allerdings ſo eingerichtet, daß der möglichſt größte Abſatz ſolcher abſcheulichen Zettel für die Agenten ſelbſt, die mit Nichtsthun große Summen gewinnen, ſehr lockend und verführeriſch iſt.

Um aber die Täuſchung des Publicums zu erhöhen, wird in der Regel einer ſolchen Promeſſe nicht nur ein aus⸗ führlicher Plan des wirklichen Großh. Badiſchen oder Kurfürſtlich Heſſiſchen Anlehens, auf welchem alle einzelnen Jahresziehungen mit ihren ſämmtlichen Gewinnen verzeichnet ſind, ſondern auch noch ein Programm auf buntem Pa⸗ piere beigegeben, in welchem unter nochmaliger pomphafter Ankündigung aller der vielen großen und kleinen Gewinne welche beim Badiſchen und Kurheſſiſchen Anlehen gemacht werden können, dieſe Staatsanlehen mit dem Privatpromeſſen ſpiel abſichtlich in ſo raffinirter Weiſe vermiſcht und zuſammengeſtellt worden, daß jeder nicht ganz Eingeweihte glauben muß, er könne ſich wirklich für 1 oder 2 Thlr. ein Badiſches oder Kurheſſiſches 35 fl. oder 40 Thlr. Loos erwerben und auf der Rückſeite dieſer Programme iſt, um die betrügeriſche Täuſchung vollſtändig zu machen, in populärer Weiſe in Frage und Antwort unter Andern verſichert,

daß Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Baden das Großh. Badiſche Eiſenbahnanlehen autoriſirt habe, daß daſſelbe vom Badiſchen Staate in Folge Geſetzes, welches unter Zuziehung der Landesſtände gegeben, garantirt ſei, daß jedes Loos gewinnen müſſe, daß die Unterthanen aller Staaten, in welchen das Lotterieſpiel verboten, ſich an dem Badiſchen Lotterieanlehen betheiligen dürfen ꝛc.

Alle Dinge, die an ſich wahr und richtig, hier aber in Verbindung mit dem Promeſſenſpiel lediglich behufs der An⸗ lockung zu letzterem erwähnt ſind, ſo daß mit Einem Worte, wir wiederholen es, Täuſchung des Publikums das Mittel der Credit des betreffenden Staates und ſeines Anlehens der Deckmantel und die Lockſpeiſe, Bereicherung der Unter⸗ nehmer zum Nachtheil des Publicums aber der Zweck iſt.

Das iſt das Weſen des Promeſſenſpiels der heutigen Tage, der Tage der allgemeinen Bedrängniß, der Tage des Kummers und der Noth für die zahlreichſte Klaſſe der Bevölkerung in den deutſchen Staaten, und ſo wird daſſelbe mit mehr oder weniger Abweichungen, mit mehr oder weniger Verſchleierungen und bald in Bezug auf dieſes, bald mit Bezug auf jenes öffentliche Unternehmen betrieben, mögen nun die Zuſicherungen mit dem Namen von Theilactien, Pro⸗ meſſenſcheine, Zuſicherungsſcheine, Orginalcertificate, Zuſicherungscertificate, oder mit dem Namen von Partialobligationen, Actien, Prämien⸗Schluß⸗Certificate, Partial-Conceſſionen, oder wie ſonſt belegt werden, und mit dieſem Spiele und ſeinen betrügeriſchen bunten Zetteln iſt Deutſchland noch immer gepeinigt und überſchwemmt, noch täglich werden von jenen Schnapphähnen, die dergleichen Unternehmungen entriren und leiten, die ärmeren Volksklaſſen und minder gebildete Leute überhaupt geplündert, noch immer werden jene Raubneſter in deutſchen Staaten geduldet, noch immer kann es geſchehen, daß die Namen deutſcher Regenten und Stände mit jenen Schwindeleien auf jenen Sündenzetteln in Verbindung ge bracht, geſchändet und als Deckmantel und Lockſpeiſe gemißbraucht werden.

Es iſt hohe Zeit, daß dieſem ſchändlichen Unweſen endlich in allen deutſchen Staaten geſteuert und der Heerd des ſelben für immer zerſtört werde. N

Möge dieſe Stimme nicht abermals ungehört verhallen!

Gera, den 27. Juli 1855. Der Füͤrſtl. Reußiſche Kriminalrath Hier t.