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154 Tarif für die Erhebung des Standgeldes auf den Butzbacher Jahrmärkten.
A. Von Waaren. V. Klaſſe: Von Ständen für Menagerien, Ca⸗ I. Klaſſe: Von überbauten Ständen, von Stein— rouſſels, Panoramas, nach der Größe gut- und Töpferwaaren 55 derſelben 12—24 kr. II.„ Von nicht überbauten Ständen 3 J III.„ Von Geſchäftsleuten, welche ihre Waa— B. Von Vieh. ren auf die Erde und auf Tiſche legen 2 1) Von einem Pferde 4„ IV.„ Von Zunder, 1 Laſt Leintuch, 1 Sack 25„„Fohlen„ Zwiebeln, 1 Strohbank, 1 Korb Obſt 3) Rindvieh ohne Unterſchied 17„* u. von Korbwaaren unter 12 Stück 1„ 4)„ Schweinen 1„
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der von dem Ausſchuß des landwirthſchaftlichen Vereins von Oberheſſen für das Jahr 1853 beſchloſſenen Geldverwendungen.
Das in der Sitzung des Ausſchuſſes des landwirthſchaftlichen Vereins von Oberheſſen am 6. Februar d. J. auf⸗ geſtellte Büdget pro 1855 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, nachdem Großherzogliches Miniſterium des Innern die nach§. 40 der Statuten nöthige Genehmigung der von dem Ausſchuß vorgeſchlagenen Verwendung der aus dem Staatsfond fließenden Gelder ertheilt hat.
A. Einnahme. Staatsfond. Vereinsfond.
1) Zuſchuß aus Großherzoglicher Hauptſtaatscaſſe.. 25 5 5 5 1350 5
2) Beiträge der Vereinsmitglieder(ohngefähr) 8 5 5 1 5.— 1900
3) Caſſevorrath, baar und in Ausſtänden 5 5 2 4 2 2— 1139 Summa der Einnahme 1550 3039
5 B. Aus gabe. 4589 fl.
1) Büreaukoſten(Remuneration des Secretärs, Expedienten, Buͤreaurequiſiten— 270
2) Caſſe⸗ und Rechnungsweſen. 8 5 5 5 3 5 5.. 150
3) Viehpreisvertheilungen i f g 5 5 5. 8 a 650 5
4) Wieſenverbeſſerungen. 8 5 5 5 8 5 600—
5) Verbeſſerung des Düngerweſens 5 8 5 8 8 4 300—
6) Drainage 5 1. 5 g 5 5. 0— 150
7) Unterſtützung der Bezirksvereine.. g 5 5 3 5 7— 600
8) Koſten der landwirthſchaftlichen Zeitſchrift(beiläufig). 4 5 5 5— 750
9) Unterſtützung der Seidenzucht und des Gartenbaues. 5 5 8 8— 100
10) Für Ankauf von ſächſiſchen Zwiebelkartoffeln.. 8 5 1 5— 200 11) Bleibender Betriebsfond i 5. 5 0 5. 5.— 819 Summa der Ausgabe 1550 3039
4589 fl. Hinſichtlich der Verwendungen wird hierbei noch Folgendes bemerkt: Ad 3.— Nach dem Beſchluß des Ausſchuſſes iſt eine Commiſſion ernannt worden, beſtehend aus folgenden
erren:
0 1) dem Freiherrn Adalbert von Rabenau zu Londorf,) dem Großh. Oberförſter Haberkorn zu Windhauſen, 3) dem Rentmeiſter Engel zu Londorf, 4) dem Großh. Kreisveterinärarzt Diegel zu Alsfeld und 5) dem Großh Poſtſtallmeiſter Kempf zu Gießen,
welche für die diesjährigen Preisvertheilungen, unter Berückſichtigung der von verſchiedenen Bezirksvereinen bezuglich
derſelben geäußerten Anträge und Wünſche, ein Statut zu entwerfen und die Orte, an welchen die diesjährigen Preis-
vertheilungen, deren drei ſtattfinden ſollen, zu beſtimmen hat. Für Preispflügen iſt in dem Büdget des Provinzialver—
eins für dieſes Jahr nichts vorgeſehn, indem der Ausſchuß der Anſicht war, daß die Bezirksvereine, welche Preispflügen
für nützlich halten, einen Theil der denſelben zur Dispoſition geſtellten Mittel hierzu verwenden können.
Ad 4.— Der zur Unterſtützung von Wieſenverbeſſerungen vorgeſehene Betrag von 600 fl. ſoll abermals vorzugs⸗ weiſe zur Unterſtützung der Verbeſſerung von Privatwieſen verwendet werden. Zur Verbeſſerung von Gemeindewieſen können aus der Caſſe des landwirthſchaftlichen Vereins Beiträge nur dann verwilligt werden, wenn die betreffenden Ge— meinden ſich verpflichten, dieſe Beiträge zurückzuerſtatten, falls die unter Beihülfe des landwirthſchaftlichen Vereins aus⸗ geführten Wieſenanlagen oder Wieſenverbeſſerungen nicht ſorgfältig erhalten oder zweckmäßig benutzt werden. Die Ent⸗ ſcheidung darüber, ob dieſer Fall eingetreten, ſoll den betreffenden Verwaltungsbehörden zuſtehen.
Ad 5.— Die zur Verbeſſerung des Düngerweſens vorgeſehenen 300 fl. werden(wie im abgelaufenen Jahr) mit 160 fl. für den Kreis Biedenkopf und mit 40 fl. für den Kreis Vöhl den dortigen landwirthſchaftlichen Bezirksvereinen zur Disposition geſtellt. Die fuͤr die übrigen Landestheile der Provinz beſtimmten 100 fl. werden nach der Reihenfolge des dem Präſidium des Provinzialvereins erbrachten Nachweiſes über zweckentſprecheud neu angelegte Dungſtätten zu Prämien dafür verwendet werden. Im Allgemeinen bleibt die Beſtimmung aufrecht erhalten, daß die Prämien für An⸗ lage verbeſſerter Dungſtätten nur zu theilweiſer Beſtreitung des baar verwendeten Arbeitslohns verwendet werden dürfen, während das Material von den Eigenthümern zu ſtellen und beizuführen iſt.
Ad 6.— Zur Beförderung der Drainage hat der Ausſchuß pro 1855 150 fl. vorgeſehen, von welchem Betrag bereits 100 fl. zu einer Reiſeunterſtützung einem Techniker zugeſichert ſind. Die verbleibenden 50 fl. ſind zu Honori⸗
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