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Was insbeſondere das Tagebuch betrifft, ſo bemerke ich hier, daß es nicht dazu beſtimmt iſt, hierin die von den Feldgeſchwornen verdienten Gebühren und Taggelder zu verzeichnen, wie in den meiſten Gemeinden, aus Unkenntniß der Inſtruction, unterſtellt wird, vielmehr hat es den Zweck, in protokollariſcher Form die Beurkundung der Amtshand— lungen der Feldgeſchwornen darin aufzunehmen, ſie mögen im Intereſſe der Gemeinden oder Privaten vorgenommen worden ſein. Ich füge dieſe letzteren Worte darum ausdrücklich hier an, weil gar haufig die irrige Meinung beſteht daß alle Handlungen der Feldgeſchwornen, welche auf Verlangen von Privatgrundbeſitzern und in deren Intereſſe vor⸗ genommen worden, im Tagebuch nicht beurkundet werden müßten. Sie werden darum durch zeitweiſe Einſichtsnahme der Tagebücher ſorgfältig daruber wachen, daß über alle und jede Amtshandlung ohne Ausnahme, ſofort und ohne Aufſchub ein Protokoll aufgenommen wird, aus welchem erſichtlich iſt:
1) welche der vorſchriftsmäßig zuzuziehenden Perſonen bei der vorgenommenen Geſchäftsverrichtung. gegenwärtig waren;
2) was der Gegenſtand der ſpeciellen Geſchäftsverrichtung geweſen iſt; hier iſt insbeſondere das Grundſtück 5 genau zu beſchreiben,— wo Parzellenvermeſſung Statt hatte, mit der Nummer auf der Parzellenkarte zu bezeichnen; ebenſo ſind die Punkte, auf welche die Steine geſetzt worden, möglichſt genau anzugeben. Wenn Steine, um ſie 995 Beſchädigung zu bewahren, eingezogen werden müſſen, ſo muß hierüber das Erforderliche ebenfalls im Protokoll bemerkt
werden(§. 17 der Inſtruction);
3) ob die Betheiligten, oder deren legitimirten Bevollmächtigten ihre Zuſtimmung zu dem vollzogenen Steinſatz *
gegeben haben. Es erſcheint räthlich, dieſe das Protokoll mitunterſchreiben zu laſſen.
Wenn Gemarkungsgrenzen ausgeſteint werden, dann muß ein noch beſonderes Protokoll aufgenommen und bei den betreffenden Acten aufbewahrt werden.
Sie werden ſich hiernach achten und den Feldgeſchwornen zu ihrer Bemeſſung Kenntniß von dieſer Verfügung geben.
Schließlich bemerke ich noch, daß ich in Zukunft nur dann die Gebühren⸗Verzeichniſſe der Feldgeſchwornen auf die Gemeindekaſſen zur Auszahlung genehmigen werde, wenn Sie darauf beſcheinigt haben, daß die betreffenden Geſchäfts— verrichtungen in dem Tagebuch protokollariſch beurkundet ſeien.
Müller.
Veroffentlichung,
den Anbau und die Benutzung der Rieſenmöhre ſowie der Runkelrüben betr.
Die beiden nachſtehenden Aufſätze, da ſie das allgemeine landwirthſchaftliche Intereſſe berühren, bringe ich hiermit zur Veröffentlichung und wünſche, daß ähnliche Verſuche gemacht und mir demnächſt das Reſultat mitgetheilt werde.
Friedberg am 23. Dezember 1854. Der Director des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins
Müller, Regierungsrath.
Ueber den Anbau der Rieſenmöhre. (Von Freiherrn W. v. Edelsheim zu Büdesheim.)
Das Ergebniß des Anbaues der Rieſenmöhre auf hieſiger Wirthſchaft reiht ſich den anderwärts erzielten— bereits veröffentlichten— günſtigen Reſultaten an.—
Das dazu ausgewählte, tiefgründige und kräftige Grundſtück— 350 UKlafter haltend, welches als Vorfrucht Waizen getragen hatte und im Jahre 1851 mit Miſt gedüngt worden war, wurde mittelſt des Pfluges und dieſem in der Furche folgenden, dreiſchaarigen Untergrundpfluges, auf 15 Zoll Tiefe gelockert, hierauf mit 2 Pfund Samen am 19. April beſät und am 10. Mai mit 2 Centner Guano überſtreut. Am 31. Mai mußte bereits mit dem Jäden begonnen werden, welche Arbeit 37 Tage in Anſpruch nahm; am 14. Juni wurden die Pflanzen mit 56 Ohm Jauche überfahren und gediehen nun ſo üppig, daß ſolche in der Mitte Juli auf einen Fuß ins Gevierte gelichtet werden mußten, wobei drei Wagen junge Möhrenpflanzen, als Grünfutter gewonnen wurden. Zu dieſem zweiten Jäten und Verduͤnnen der Pflan— zen bedurften 10 Arbeiterinnen einen Tag.
Am 24. October wurden die Möhren geerntet. Das Ausziehen derſelben und Abſchneiden des Krautes forderte weitere 16 Arbeitstage. Nebſt vier Wagen abgeſchnittenen Krautes wurden 240 Centner Möhren gewonnen— was pr. Normalmorgen 274 Centner betragen würde.— Schlägt man den Centner Möhren nur zu 24 Kreuzer an(auf Grund eines Heupreiſes von 1 fl. pr. Ctr. und dem Verhältniß: 100 Pfd. Möhren= 40 Pfd. Heuwerth Weckherlin]) ſo ergiebt ſich fur obiges Grundſtück ein Brutto-Ertrag von 96 fl.(oder 109 fl. 36 kr. pr. Normal- Morgen). Noch auffallender, als vermittelſt dieſer Zahlen tritt die Höhe dieſes Ertrags hervor, wenn man ſie etwas anders for⸗ mulirt. Zur Pferdefütterung verwendet, würden nämlich obige 240 Centuer einen Aufwand von 40 Maltern Hafer erſetzen(250 Pfd. Möhren S 100 Pfd. Heu; 100 Pfd. Heu= 52 Pfd. Hafer im Futterwerthe) vorausgeſetzt, daß die Pferde, um keinen Nachtheil durch die an vielen Orten beobachtete erſchlaffende Wirkung des Möhrenfutters, zu leiden, nur mäßig— im Wechſel mit Hafer von 14 zu 14 Tagen im Laufe des Winters, wo die Arbeit doch minder ſtark iſt— gefüttert würden. Daß der Aufwand für Handarbeit bei dieſer Cultur nicht ſo beträchtlich iſt, wie gemein⸗ hin angenommen wird, kann ebenfalls aus Obigem gefolgert werden, da
1) das erſte Jäten 37 Arbeitstage 12 fl. 20 kr. 2 das zweite Jäten und Verdünnen 10 Arbeitstage 3 fl. 20 kr. 3) das Abernten 16 Arbeitstaghnhnhe 5 fl. 20 kr.
Zuſammen 21 fl.— kr.
koſtete. Hiernach ſcheint allerdings die Rieſenmöhre eine Stelle in der geringen Zahl der bis jetzt gefundenen Gewächſe zu beanſpruchen, welche gemeinſchaftlich einen Erſatz für die verſchiedenartige Verwendung der Kartoffel zu bieten geeignet ſind.—
Büdesheim, am 20. November 1854.
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