Seeſtädten ganz vermeiden. In Newyork, Philadelphia, Baltimore, St. Louis und Neworleans kommt bei Ankunft des Schiffs in der Regel ſofort der Agent der menſchenfreundlichen und uneigennützigen Deutſchen Geſellſchaft an Bord, und ertheilt den Paſſagieren in Betreff der Unterkunft, Weiterreiſe und Ankauf von Ländereien(wo bei die größeſte Vorſicht anzuempfehlen) ſeinen guten Rath, der gewiß von Jedem zu beherzigen iſt. Die gedruckten Rathſchläge der Deut⸗ ſchen Geſellſchaften werden den dahin reiſenden Perſonen bereits in Bremen vom Nachweiſungsbüreau eingehändigt.

Taufſcheine und andere Legitimationspapiere verwahre man ſorgfältig; ſie ſind ſpäter oft von großem Nutzen.

Schluß bemerkungen.

Sollten den Auswanderern während ihres Aufenthalts in Bremen, in Bremerhaven oder auf dem Schiffe irgend Unzuträglichkei⸗ ten oder Mängel aufſtoßen, deren Beſeitigung ſie in ihrem und ihrer Nachfolger Intereſſe wünſchenswerth erachten, ſo bittet die Unter⸗ zeichnete dringend um eine Benachrichtigung, damit ſie immer mehr in Stand geſetzt werde, das ihr anvertraute Inſtitut für Viele ſegens⸗ reich werden und daſſelbe ſo ſeinen Zweck erreichen zu laſſen.

Die Direction des Nachweiſungs-Büreau's für Auswanderer in Biemen.

Namen und Wohnungen in Bremen obrigkeitlich conceſſionirter Schiffsexpedienten und der angeſtellten Schiffsmäkler: Bödeker, jun., Fr. Wilh., H. A. Heineken Nachfolger, Schiffs⸗ mäkler, Obernſtraße Nr. 13. Buſchmann, Joh. Heinrich, Schiffsmäkler, Schlachte Nr. 37. von Buttel, C. D. u. Co., Langenſtraße Nr. 21. Ichon, Ed., Schiffsmäkler, Langenſtraße Nr. 54. Klingenberg, Carl Joh., Schiffsmäkler, Langenſtraße Nr. 43. Lüdering u. Co., Hutfilderſtraße Nr. 43. Pokrantz, Carl u. Co., Langenſtraße Nr. 116. Rodewald u. Ropers, Langenſtraße Nr. 60. Schröder, J. H. P., u. Co., Langenſtraße Nr. 103. Stiſſer, Wm., u. Co., Langenſtraße Nr. 16. Wichelhauſen, F. J. u. Co., Ansgariithorſtraße Nr. 14.

Durchſchnittspreiſe zu welchen einige Hauptbedürfniſſe der Auswanderer in Bremen zu kaufen ſind.

Blechgeſchirr Pr. Ct. Matratzen Pr. Ct. für 1 Perſon. Ggr. mit Stroh. Rth. Ggr.

1 Eßmenage circa 4 einſchläfige circa 12-¹15 1 Trinkbecher 1 zweiſchläfige U 1 bis 1 Trinkflaſche 1 3 6 1 Butterdoſe 1 2 mit Seegras 1 Kaffeekanne 23 einſchläfige 1 A2 bis 1 Waſchſchaale. 1 16 Löffel und Gabel, 23 zweiſchläfige* 3 bis 1 Nachtgeſchirr 4 3. 8

5 1 Kiſte(Proviant⸗)/ 16 Für 46 Perſonen. Wollene Decken. 1 Eßmenage circa] 8-10][ Decken, ganz wollene 1 Trinkflaſche 56 in verſchiedenen Län⸗ 1 Butterdoſe 45 gen und Breiten, circaf Albis 1 Kaffeekanne 56 18 1 Waſchſchale 4 feinere 1 lbs 1 Nachtgeſchirr 6 1 18

Taxe für Logis und Beköſtigung, welche von keinem mit dem Nachweiſungs⸗Büreau für Auswanderer in Verbindung ſtehenden Gaſtwirthe überſchritten werden dürfen.

a 5 A. 1. Claſſe. Preis für Erwachſene: 12 Ggr.(15 Silbergroſchen) Ats. für Kinder unter 10 Jahren die Hälfte, Säuglinge zahlen ichts. Gegeben wird ein gutes Bett, Morgens Kaffee mit Zucker und Milch nebſt Weißbrod; Mittags Fleiſchſuppe, Fleiſch und Zugemüſe; Abends entweder Thee oder Kaffee mit Zucker und Milch, nebſt Butter und Brod, oder ſtatt deſſen warmes Eſſen.

B. 2. Claſſe.

Preis für Erwachſene: 8 Ggr.(10 Silbergroſchen) Pr. Ert, für Kinder unter 10 Jahren die Hälfte, Säuglinge zahlen Nichts.

Gegeben wird: Nachtlager(obne Bett), Morgens Kaffee mit Zucker und Milch, Mittags daſſelbe Eſſen wie in der 1. Claſſe; Abends Thee oder Kaffee mit Zucker und Milch. 5 In beiden Claſſen gelten die angeführten Preiſe, in welche die in der kälteren Jahreszeit nöthige Heizung und Erleuchtung der

Gaſtzimmer ohne weitere Vergütung eingeſchloſſen iſt, für einen Aufenthalt im Gaſthauſe von vierundzwanzig Stunden. Fällt, auf Verlangen eines Gaſtes, eine oder die andere angeführte Leiſtung aus, ſo iſt der Gaſtwirth verpflichtet eine verhältnißmäßige Ernied⸗ rigung der Taxpreiſe eintreten zu laſſen.

Dagegen werden beſondere Leiſtungen nach einer im Gaſthauſe aufgehängten Taxe beſonders vergütet.

Tax e

für die Beförderung des Gepäcks der Auswanderer vom Bahnhofe oder vom Landungsplatze der Oberweſer-Dampfſchiffe bis nach dem Gaſthauſe und von dieſem bis zu dem Abgangsorte des zur Weiter⸗

reiſe beſtimmten Kahnes oder Unterweſer⸗Dampfſchiffes. 9 55 zu 100 Pfd. werden nie mehr als 2 Ggr.( Sgr. ere pr. C 5 100 bis 400 Pfd. werden nie mehr als 4 Ggr.(5 Sgr. W 0

für jede 100 Pfd. über 400 Pfd. werden nie mehr als 1 Ggr. (1 Sgr. 3 Pf. Pr. Crt.) bezahlt.

Kleinigkeiten werden umſonſt beigeladen, und tritt eine Er⸗ mäßigung der vorſtehenden Taxe auf die Hälfte ein, wenn die Beför⸗ derung des Gepäcks nur nach oder nur von dem Gaſthauſe erfolgt.

Alle mit dem Nachweiſungsbüreau in Verbindung ſtehende Gaſtwirthe ſind verpflichtet, auf Verlangen der Auswanderer die Ex⸗ pedition des Gepäcks und ſonſtiger Effekten derſelben gegen die ge⸗ dachten Taxpreiſe zu übernehmen, indeß hat jeder Eigenthümer ſelbſt bel ſeine Sachen zu achten und bei deren Auf- und Abladen mit zu

elfen.

Die nachfolgenden Regeln werden den Auswanderern em pfohlen von

dem Nachweiſungsbüreau für Auswanderer in Bremen.

Vorſichtsmaßregeln für deutſche Einwanderer, von der deutſchen Geſellſchaft in New-Nork erlaſſen.

1) Die Agentur der deutſchen Geſellſchaft iſt nach 51 Nr. 104 Greenwichſtraße verlegt.

Vor dieſer Agentur befindet ſich ein Schild mit den Worten: Deutſche Geſellſchaft der Stadt New ⸗Jork,, welches man ſich genau merken will, denn kein anderes Comptoir darf dieſe Worte in derſelben Reihenfolge nachahmen. In dieſer Agentur werden keine Reiſebillets verkauft, noch irgend eine Zahlung für Rath und That beanſprucht, ſondern wir erforſchen ehrliche und empfehlenswerthe Beförderungs⸗Comptoire und Gaſtwirthe nebſt billig⸗ ſten Reiſerouten und ſonſtige dem Einwanderer nöthige Nachrichten, die der Agent demſelben unentgeltlich und freundſchaftlichſt mittheilt. Es werden deswegen die Einwanderer aufgefordert, ſich beſondere Mühe zu geben, in die oben bezeichnete richtige Agentur gleich nach ihrer Landung zu kommen, um ſich ſo vor allen Betrügereien zu bewahren. b 2) Jeder Auswanderer, bevor er ſeine Heimath verläßt, ſollte ſich nochmals impfen laſſen, denn auf den Schiffen, wo ſo viele Menſchen in ſo engem Raum zuſammengeſperrt ſind, brechen oft die natürlichen Blattern aus, und Viele, die ſeit Jahren nicht geimpft ſind, werden oft ein Raub dieſer Krankheit. Es iſt hier wohl zu be⸗ richten, daß die Pockenkranken meiſtens Deutſche ſind, die von Havre hierher kommen, während das Typhus⸗ oder Schiffsfieber hauptſäch⸗ lich auf von Liverpool kommenden Schiffen, worauf ſich viele irlän⸗ diſche Paſſagiere befanden, hauſte. Mangel an reichlicher und guter Nahrung und eine zu große Anzahl von Paſſagieren in einem be⸗ ſchränkten Raume lange zuſammengeſperrt, ſind die hauptſächlichſten

Urſachen der letzteren Krankheit.

3) Man ſollte nie hieſige Ländereien in Europa kaufen, ſon⸗ dern ſich erſt nach eigener Beſichtigung im Innern des Landes an kaufen und ſich da niederlaſſen, wo man Urſache hat zu glauben, daß der Boden und das Klima den Erwartungen entſpricht. Auch müſſen wir Handwerkern anrathen, ihr Augenmerk mehr auf eine Nieder⸗ laſſung in den verſchiedenen Städten im Innern der Union zu lenken, wo ihre Profeſſionen nicht ſo überfüllt ſind wie in den Seeſtädten, alſo auch der Lohn beſſer iſt. Zu dieſem Behufe ſind nun einige Mittel unumgänglich nothwendig, um nach ſolchen Plätzen zu ge⸗ langen, welches nicht zu überſehen iſt.

4) Alle dieſenigen, welche hierher kommen, um Arbeit zu ſuchen, ſollten Zeugniſſe mitbringen von ihren früheren Prinzipalen und von den Behörden der Stadt, von woher ſie kommen, um ſich als fleißige und redliche Perſonen zu legitimiren.

1 Es ſollte ſich Niemand darauf einlaſſen, ſchon in Europa für die Reiſe von den Seeſtädten nach dem Innern des Landes Contrakte abzuſchließen, indem ihnen hierdurch auch nicht der geringſte Nutzen erwachſen kann, während es ſich ſchon oft herausgeſtellt hat, daß der⸗

artige aus Europa mitgebrachte Beförderungsſcheine ſich als gan werthlos bewieſen. 2 0 375

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