Ausgabe 
1.8.1854
 
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Friedberger Jutelligenzblatt.

ge Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen,

tag. Preis jährl. oder de ren Raum fl. 1. 12 kr.; durch ie bei

erben Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg.

ſammen 7 kr.

Nu. 39. Dienſtag, den 1. Auguſt. 18511.

Amtlicher Theil.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an ſämmtliche Großherzogliche Bürgermeiſtereien des Kreiſes.

Das von dem Großherzoglichen Geheimen Regierungsrath Küchler zu Gießen herausgegebene, vor Kurzem in Heidelberg erſchienene, Handbuch der Local-Staats-Verwaltung im Großherzogthum Heſſen kann als eine werthvolle Sammlung der beſtehenden Verwaltungsvorſchriften empfohlen werden, und dürfte namentlich auch den Großherzoglichen Bürgermeiſtern bei der Führung der ihnen obliegenden Geſchäfte von großem Nutzen ſein. Indem ich Sie in Gemäßheit einer Verfügung des Großherzoglichen Miniſteriums des Innern vom 5. l. Mts. zu Nr. D. 8796 hierauf aufmerkſam

mache, ermächtige ich Sie hiermit, die Anſchaffung auf Koſten der Buͤrgermeiſterei-Gemeinden zu bewirken.

Friedberg am 27. Juli 1854.

Malle.

Bekanntmachung.

Bei der General-Verſammlung des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins am 14. d. M. wurde beſchloſſen, daß zu den Koſten für Anlegung von Miſtſtätten mit Jauchen-Cyſternen und Pfuhlpumpen auf Grund eines Gutachtens von Sachverſtändigen angemeſſene Beiträge aus der Bezirksvereinskaſſe geleiſtet werden ſollen. Und wurde auch ſogleich eine

beſtimmte Summe hierfür bewilligt.

Indem ich dieſen Beſchluß zur öffentlichen Kenntniß bringe, wuͤnſche ich dringend, daß recht viele ſolcher Anlagen erfolgen möchten, indem in dieſer Beziehung noch Manches im Kreiſe zu wünſchen übrig iſt. Ich ſehe daher der Anzeige über erfolgte Anlage unter Beiſchluß einer Beſcheinigung des ausführenden Maurers entgegen, worauf eine Beſichtigung angeordnet und ſofort Auszahlung des verwilligt werdenden Koſtenbeitrags erfolgen wird.

Friedberg den 21. Juli 1854.

Der 1. Direktor des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins Müller, Regierungsrath.

Regierungsblatt⸗ Auszug.

Nr. 23 vom 28. Juni: I. Geſetz vom 27. Juni, welches nach Uebereinkommen mit den Ständen verfügt: Das Finanzgeſetz vom 29. Dez. 1852 wird auf die letzten ſechs Monate des Jahres 1854 ausgedehnt und in Wirkſamkeit geſetzt, und es ſind daher nach Maßgabe deſſelben die ſämmtlichen directen und indirecten Steuern, wie ſolche durch die vorliegenden Geſetze und Verordnungen beſtimmt find, bis zum Schluſſe des Jahres 1854 fortzuerheben. II. Auf⸗ bringung der Mittel zur Beſtreitung der Beduͤrfniſſe der israel. Re⸗ ligionsgemeinde zu Eckartshauſen mit Calbach für 1854.

Nr. 24 vom 21. Juli: 1. Eine Bekanntmachung Großh. Minifteriums des Innern vom 29. Juni, welche nach eingeholter Allerhöchſter Entſchließung zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß der Art. 49 des Geſetzes vom 8. Januar 1852, die Bildung des Orts⸗ vorſtandes und die Wahl des Gemeinderaths betr., ſtatt in der in Nr. 4 des Regierungsblatts von 1852 enthaltenen Faſſung nur in fol. gender, mit den Beſchlüſſen der Stände zu dem Art. 31 des Geſetz⸗ entwurfs übereinſtimmender Faſſung Gültigkeit hat: Art. 49. Wenn bei einer Wahl Beſtechung angewendet oder die geſetzliche Stimm⸗ freiheit beſchränkt worden iſt, ſo hat im erſten Fall jeder Schuldige, mit Vorbehalt anderer geſetzlichen Strafe, das Staatsbürgerrecht verwirkt, und in beiden Fällen kann der Adminiſtrativ-Juſtizhof, je nach der Modalität des Falles, die Wahl für ungültig erklären. II. Beſtätigung von Stiftungen und Vermächtniſſen im Laufe des 2. Quartals dieſes Jahres: 1) Schenkung des Pfarrers Jackel zu Ruppertsburg, in Rheinbapern, von 150 fl. an die kath. Kirche zu Badenheim zur Stiftung von zwei Seelenämtern und eines Ro⸗ rateamtes; 2) des Guſtav⸗Adolph⸗Vereins im Großherzogthum Baden von 100 fl. an die evang. Kirche zu Bingen für den Bau einer evang. Kirche daſelbſt; 3) Vermächtniß von 200 fl. der Joh. Chriſtoph Ehingeriſchen Eheleute zu Frankfurt a. M. an das Lan⸗ deswaiſenhaus zu Darmſtadt; 4) Vermächtniſſe des Oberforſt⸗ meiſters v. Schuler zu Großhauſen: an das Landeswaiſenhaus zu Darmſtadt 100 fl., an den landwirthſchaftlichen Verein 600 fl., an

den Gewerbverein 600 fl.; 5) Stiftung des verſtorbenen Privat manns Leonhard Fink zu Mainz von 250 fl. an den Centralarmen fond daſelbſt; 6) der Chriſtian Wilhelm Schweisguth Eheleute zu Großgerau von 500 fl. zu Gunſten der daſigen Armen; Deines Ungenannten von 100 fl. an die kath. Kirche zu Finthen, Kr. Mainz, zum Vortheil der daſigen Ortsarmen; 8) Vermächtniß von 100 fl. der Eliſabetha Magdalena Gengnagel zu Crumſtadt an die Armen kaſſe daſelbſt; 9) der Schlüſſeldame Caroline Amalie Freiin von Stockhauſen zu Darmſtadt an die Landkrankenanſtalt das. 125 fl.; 10) Vermächtniſſe der Catharine Dietz von Wickſtadt im Betrage von 100 fl. an die kath. Kirche zu Rockenberg und von 50 fl. an die kath. Kirche zu Wickſtadt zur Stiftung von Jahrgedächtniſſen; 11) Schen⸗ kung eines Ungenannten von 100 fl. an die Gemeinde Oſthofen als Zuſchuß zur Bildung eines Armenfonds; 12) des Philipp Fink in Mainz an die kath. Kirche St. Chriſtoph daſ. von 150 fl. zur Stif⸗ tung von jährlichen 6 Meſſen. III. Eintheilung der Baube⸗ zirke. S. K. H. der Großherzog haben in der Abſicht, die, auf den Beſtimmungen des Allerhöchſten Edietes vom 14. Sept. 1832 und der Bekanntmachung vom 9. Febr. 1849 beruhende bisherige Eintheilung der Baubezirke in thunlichſte Uebereinſtimmung mit der durch die Verordnung vom 12. Mai 1852 beſtimmten jetzigen Eintheilung des Großherzogthums in Kreiſe zu bringen, durch Allerhöchſte Entſchließung vom 10. Juli d. J. zu verordnen geruht, daß die Baubezirke mit folgenden amtlichen Benennungen und den entſprechenden Benennun gen der Kreisbauämter aus den nachſtehenden Beſtandtheilungen ge bildet werden ſollen: 1. Starkenburg. 1) Baubezirk Darmſtadt; Kreis Darmſtadt; 2) Baubezirk Offenbach: Kreis Offenbach und aus den zum Kreiſe Dieburg gehörigen Orten: Babenhauſen, Epperts hauſen, Harreshauſen, Hergeshauſen, Meſſenhauſen, Niederroden, Oberroden, Sickenhofen, Thomashütte und Urberach; 3) Baubezirk Dieburg: Kreis Dieburg(mit Ausſchluß der unter 2 genannten Orte dieſes Kreiſes), Kreis Neuſtadt; 4) Baubezirk Großgerau; Kreis Großgerau; 5) Baubezirk Michelſtadt: Kreiſe Erbach, Lindenfels und Wimpfen; 6) Baubezirk Bensheim: Kreiſe Bensheim und Heppen heim. II. Oberheſſen: 1) Baubezirk Gießen: Kreis Gießen;