Ausgabe 
1.8.1854
 
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weigert er ſich, dieſelben einzunehmen. Ich mochte lieber... das heißt.... ich mochte... Sie um Erlaubniß bitten, fuhr ſie ſtotternd fort,daß ich dem Vetter ſagen darf, er bekomme die Arznei unentgeltlich, und ich mache mich anheiſchig, den Betrag davon lieber ſpäter von dem Er trag meiner Arbeiten zu zahlen....

Thun Sie das! ich laſſe Ihnen hierüber vollkom men freie Hand, entgegnete Marcus, dem die Verlegen heit und das Erröthen des armen Mädchens nahe ging. Ich will Ihnen gern in Allem an die Hand gehen. Zu gleich erbot er ſich, um Emiliens Vorgeben in den Augen

des Alten deſto wahrſcheinlicher zu machen, die Arznei ſelbſt aus der Apotheke zu holen, und ſchickte ſie trotz ihres Widerſtrebens anfragend zu dem Kranken hinein.

Um aber den Vetter zu beſtimmen, daß er ſich den Heiltrank reichen ließ, mußte man ihm mehrmals wieder holen, daß Doctor Marcus weder für Arzeneien noch für Behandlung die mindeſte Vergütung anſpreche, und erſt als er die Gewißheit erlangt hatte, daß ſeine Heilung ihn Nichts koſten werde, unterwarf er ſich gefügig der ärztlichen Behandlung.

(Fortſetzung folgt.)

Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat-Anzeigen.

Edictalla dung. [1123] Nachverzeichnete Grundrenten, und zwar:

1) die dem Herrn Karl Chriſtian Wilhelm Freiherrn Schenck zu Schweinsberg zu Herrmannſtein, durch Allodification eines von der Balthaſer Webers Wittwe in der Gemarkung Wiſſelsheim beſeſſenen Erb leihguts zuſtehende Grundrente, im geſetz lichen Geldanſchlag von zweihundert drei undachtzig Gulden einundvierzig dreiviertel Kreuzer;

2) die dem Herrn Karl Freiherrn zu Holz⸗ hauſen zu Frankfurt a. M. ebenfalls durch Allodification eines von Peter Cunz und Conſorten in der Gemarkung Ober- und und Niederrosbach beſeſſenen Erbleihguts zuſtehende Grundrente, im geſetzlichen Geld anſchlage von einundfünfzig Gulden ſechs⸗ undfünfzig zweidrittel Kreuzer,

ſollen nach den beſtehenden geſetzlichen Beſtim mungen abgelöſt werden.

Es werden daher alle bei dieſen Ablöſungen bekannte und unbekannte Betheiligte hiermit auf gefordert, ihre etwaige Rechtsanſprüche innerhalb zwei Monaten bei dem unterzeichneten Gerichte um ſo gewiſſer anzumelden, als ſonſt die Aus- zahlung der Ableiſtungskapitalien an die unter pos. 1 und 2 genannten Herren Berechtigte ge⸗ ſtattet werden wird.

Friedberg den 4. Juli 1854.

Großberzogliches Landgericht Friedberg In Verhinderung des Landrichters D eirle, Landgerichtsaſſeſſor.

Jag dverpacht ung in der Oberförſterei Bingenheim, Forſtamts Nidda.

111901 Die mit dem 1. September d. J. leih⸗ fällig werdende fiskaliſche Jagd in den Doma⸗ nialwalddiſtrikten Fähndrichsbuche, Lochockerskopf, dreiſpitzige und Oberförſterswieſe, enthaltend circa 128 Morgen, ſoll

Montag den 7. Auguſt, Morgens 9 Uhr, in der Wohnung des Beigeordneten

Winter dahier,

anderweitig verpachtet werden.

Es werden nur bekannte rechtliche Leute zu dieſer Jagdverpachtung zugelaſſen, keine Leute ohne Vermögen, oder ſolche, die durch Aus⸗ übung der Jagd ihr Gewerbe vernachläſſigen und in ihrem Nahrungsſtand zurückkommen würden, wie dann auch keine Forſt⸗, Jagd⸗ und Fiſchereifrevler.

Perſonen, deren Qualification hiernach nicht notoriſch vorliegt, haben ſich vor der Verpach⸗ tung durch ein Zeugniß des betr. Kreisamts bei unterzeichnetem Forſtamt auszuweiſen.

Nachgebote werden nicht angenommen, jedoch bleibt die Genehmigung der Großherzoglichen Oberforſt⸗ und Domänendirection vorbehalten.

Bingenheim den 20. Juli 1854.

Großherzogliches Forſtamt Nidda Winheim.

Field n g. Da nun ein anderer Eigenthumserwerb voll

11701 In dem Ockſtädter Grundbuche ſtehen ſtändig wenigſtens nicht hat nachgewieſen werden 11. 85155 15 e können, ſo werden auf geſtellten Antrag alle,

Rudolph Müller, Freiberrlich von Francken- welche an die bezeichneten Grundstücke Anſprüche ſtein'ſches Erbleihgut⸗ bilden zu können vermeinen, zu deren Anzeige die nachſtehend bezeichneten Güterſlücke: binnen drei Monaten von heute an, unter dem 106/16 108/77 118/77 u. ſ. w. Rechtsnachtheil hiermit aufgefordert, daß ſonſt nach dem Extracte vom 29. Juni eingetragen. dieſelben als durch Verjährung erworben, dem Nach vorliegenden Prozeßacten iſt der Heim Freiherrn Georg von und zu Franckenſtein zu fall dieſes Gutes ausgeſprochen und von dem Allſtadt, übrigens als Beſtandtheil des Fami⸗ Freiherrn Georg von und zu Franckenſtein zu lienfideicommiſſes, werden zugeſchrieben werden. Ullſtadt beantragt worden, daß daſſelbe ihm als] Friedberg den 12. Juli 1854. Eigenthum, das jedenfalls durch Verjährung Großherzogliches Landgericht Friedberg. erworben worden, jedoch als Beſtandtheil des In Verhinderung des Landrichters: Familienfideicommiſſes im Mutationsverzeichniſſe Drei, zugeſchrieben werden möge. Landgerichtsaſſeſſor.

fiche ung

der Ernten in Scheunen und Schobern

111811 ſowie des Viehs, der ackerwirthſchaftlichen Geräthe und des häuslichen Mobiliars gewährt die von uns vertretene Kölniſche Feuer-Verſicherungs⸗ Geſellſchaft Colonia gegen feſte, mäßige Pramie. Das Nähere wird, auf gefällige Anfrage, prompt mitgetheilt und das zur Ordnung der Verſicherung Erforderliche ſorgfältig von uns beſorgt. Friedberg im Juli 1854. P. F. Schmittner und Ferdinand Frick,

Agenten der Colonia.

Molkenkur⸗Anſtalt in Nauheim.

112081 Jeden Morgen von halb 6 bis 8 Uhr wird in der Nähe des Kur brunnens friſche Gebirgs-Ziegen-Molke verabreicht.

Die außerordentlich günſtige Wirkung der Molken bei vielen Leidenden, namentlich Bruſtleidenden, iſt zur Genüge bekannt und lade ich deßhalb das verehrte Badepublikum zum Beſuche höflichſt ein.

Joſeph Fäsler

aus Appenzell.

Soolbad Nauheim. 751 Jeden Tag 9

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im Garten des Rurhauses Morgens von 6% bis 8 Uhr, Nach- mittags von 3 bis% Uhr und Abends von 6% bis 8 Uhr, ausgeführt von dem Rur-Orchester unter Direction des Herrn

Edmund Ueumann.

Jeden Donnerstag Bal pure im Hursdale, Anfang 8 Ur.