Amtsferien. 11209] Die Amtsferien bei dem unterzeichneten Juſtizamte nehmen ihren Anfang den 12. Auguſt und endigen den 9. September. Während dieſer Zeit werden nur eilende Rechtsſachen vorgenommen. Reichelsheim den 27. Juli 1854. Herzogl. Naſſ. Juſtizamt Hildenbrand.
Bekanntmachung. 11210] Bei Gelegenheit der Steuereinnahme für den Monat Auguſt c. werden auch die Brandkaſſenbeiträge für 1853 erhoben, und ſind die beiden erſten Zahltage, Dienſtag und Donnerſtag, jeden Monats ausſchließlich für die Bewohner der Stadt und Burg Friedberg beſtimmt.
Friedberg den 26. Juli 1854. Bitſch, Diſtriktseinnehmer.
Fruchtlieferung. [12111 Dienſtag den 8. Auguſt d. J., Morgens 10 Uhr, ſollen vor Kurfürſtlichem Salzamte 46 Achtel Korn und 24 Achtel Gerſte an den Mindeſtfordernden unter den bei dem Actuariate des Salzamtes einzuſehenden Bedingungen, in Lieferung vergeben werden.
Nauheim den 29. Juli 1854. Der Salineninſpector R. Ludwig.
Güter ⸗ Verpachtung. 112121] Dienſtag den 8. Auguſt d. J., Vormit⸗ tags 9 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe die zur erſten Pfarrei dahier gehörenden Güterſtücke, beſtehend in 100 Morgen in den Gemarkungen Friedberg, Fauerbach II. und Ockſtadt gelegen, anderweit auf 9 Jahre öffentlich meiſtbietend ver⸗ pachtet.
Friedberg am 31. Juli 1854. In Auftrag Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender.
6 0 0 Gulden L024] find bei dem Auguſtiner⸗Schulfond da⸗ hier gegen ger ügende Sicherheit auszuleihen. Der Rechner N.
Bekanntmachung. 1194 Neue Zinscoupons⸗Bogen können gegen Vorzeigung der Obligationen bei dem Hand— lungshaus Samuel Lindheimer in Friedberg in Empfang genommen werden.
Münzenberg im Juli 1854. Der Vorſtand: Abraham Lö b.
ch. 11213] Ein Kapital von fl. 6000 wird gegen erſten Einſatz zu leihen geſucht. Zu erfragen bei der Expedition dieſes Blaltes.
eiu ch. 11214] Ein ſolides geſittetes Mädchen, welches gute Zeugniſſe aufzuweiſen hat, in allen häus⸗ lichen Arbeiten erfahren iſt, auch einen Anfang im Kochen hat, wird auf Michaeli nach Darm⸗ ſtadt in Dienſt geſucht. Näheres zu erfragen, Butzbach in der Poſt eine Stiege hoch.
Selſerbrunnen zu Großkarben.
112151 Sonntag den 6. Auguſt findet am Sel⸗ ſerbrunnen zu Großkarben die feſtliche Einweihung der neuen Tanzhalle ſtatt, wozu ich freundlich
einlade. Joh. Marchand.
260
[1216 In C. Seriba's Buchhandlung dahier iſt ſo eben erſchienen: Datterich, Localpoſſe in der Mundart der Darmſtädter.
Zweite Auflage. 36 kr.
Dieſes durch ſeine wirkſame Komik und ſeine unübertreffliche Schilderung des Volkslebens ſo populär gewordene Werkchen war ſeit einiger Zeit im Buchhandel vergriffen. Indem wir uns das Verlagseigenthum erwarben und eine neue Auflage drucken ließen, glaubten wir allen Freunden eines geſunden Humors eine willkommne Erſcheinung zu bieten und haben uns darin nicht getäuſcht, denn der„Datterich« iſt allenthalben wieder als alter guter Freund aufgenommen und es ſind in den wenigen Wochen, ſeitdem er wieder erſchienen, ſchon einige Hundert Exem⸗ plare verkauft worden. Um unſrerſeits der Verbreitung förderlich zu ſein, haben wir den früheren Preis von 54 kr. bei dieſer neuen hübſch ausgeſtatteten Auflage auf 36 kr. herabgeſetzt.
In ſechs Bildern.
[1217] In dem Verlage der Unterzeichneten iſt erſchienen und durch C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg zu beziehen:
Handbuch
er
Lokal- Staatsverwaltung
im Groſtherzogthum Heſſen, mit Anleitung zur Geſchäftsführung der Lokalbehoͤrden, a insbeſondere der Bürgermeiſter und Gemeinderäthe, Lokalpolizeibeamten, Kirchen⸗ und Schulvorſtände ꝛc.
Von Friedrich Auguſt Küchler, 1 Großherzoglich Heſſiſchem Geheimen Regierungsrathe in Gießen. Subſcriptionspreis fl. 3. 36 kr., der ſpätere Ladenpreis wird erhöht.
Der Verfaſſer hat, ermuthigt durch die Billlgung und Unterſtützung ſeines Unternehmens von Seiten des Großherzoglichen Miniſteriums des Innern, die Löſung der Aufgabe übernommen, das geſammte Materkal der Verwaltungsgeſetze und Vorſchriften für die Lokalver⸗ waltung im Großherzogthum Heſſen zu einem ſpſtematiſchen Ganzen zuſammenzuſtellen. Was in mehr als einem halben hundert Quartbänden und zahlloſen Amtsblättern und Ausſchreiben der oberen und oberſten Behörden zerſtreut iſt, findet ſich in dem vorliegenden Werke in einem erſchöpfenden, leicht faßlichen Bilde dargeſtellt. Es iſt dabei nicht bloß die Gemeindeverwaltung, ſondern die ganze örtliche Staatsverwaltung überhaupt, indem dieſe ja in den Gemeinden erſt zur praktiſchen Wirkſamkeit gelangt, in's Auge gefaßt worden. Auch wurden überall die eigenthümlichen Einrichtungen und geſetzlichen Vorſchriften der Provinz Rheinheſſen beſonders berückſichtigt. Die Bearbeitung des umfangreichen Stoffes geſchah ſo ausführlich, daß Jedermann, ohne zu dem ſchwierigen Selbſtſtudium der oft kaum zugänglichen Quellen genöthigt zu ſein, ſo⸗ wohl das Maaß ſeiner Rechte und Pflichten in Verwaltungsſachen, als auch die Art und Weiſe, wie die Erſteren bei den Verwaltungsſtellen geltend zu machen find, daraus leicht erſehen kann. Wer über Kriegs dienſtpflichtigkeit und mögliche Befreiung davon, wer über die Bedingungen der Bürgeraufnahme und Anſäßigmachung, über die Erforderniſſe zur Verehlichung, über die Vor⸗ ausſetzungen des Gewerbsbetriebes oder welch' andere Verwaltungsgegenſtände Aufſchluß bedarf, findet denſelben in dem vorliegenden Werke in vollffändiger und überfichtlicher Weiſe. Eine ganz beſondere Beachtung hat der Verfaſſer ferner der Darſtellung der dienſtlichen Wirkſamkeit und Verfahrungsweiſe der Lokalverwaltungs behörden, namentlich der Bürgermeiſter, Ortspolizeibeamten, Gemeinde⸗, Kirchen⸗ und Schul⸗Vorſtände ꝛc., gewidmet, ſo daß das Buch zugleich als eine umfaſſende Anleitung zur Geſchäftsführung der Lokalvorſtände erſcheint. Zu dieſem Zwecke find auch die beſtehenden Polizeiverordnungen in der Schrift näher erörtert, daher dieſelbe zugleich für alle Polizeibehörden und die polizeigerichtliche Rechtſprechung förderlich erſcheinen wird. Das Syſtem des Werkes ſchließt ſich dem vorgeſchriebenen Regiſtraturplane für die Bürger meiſter an, welcher als Grundlage unverändert beibehalten wurde.
Heidelberg. g 5 Julius Groos'ſche Univerſitäts⸗Buchhandlung.
J12181 Vorräthig in C. Bindernagel's Gutgebrannte Ruſſenſteine
Buchhandlung: 5 16[1219] ſind vorräthig bei Beweis Friedberg.
daß die Lungenſchwindſucht e il bar durch Anwendung eines neuen Heilverfahrens.
Von Dr. Julius Lobethal.
Für Heilkundige und Hülfsbedürftige. Sechſte gänzlich e Auflage. Preis 36 kr.
Chr. Ulrich II.
Frankfurter Cours vom 28. Juli 1854.
Piſtolen„ fl. 9 34-35 Friedrichsd'or„10 7½%87½ Holländiſche 10 fl. Stücke„ 9 45½-46½ Rand⸗Ducaten. 5„ 534-35 20 Frankſtücke. 1„ 9 25-26 Engliſche Souverains.„11 45-47 Preußiſche Thaler.„ 147 ¼-—/4v⁊uj 5 Frankenthaler 220½-21 Preußiſche Caſſenſcheine.„ 147-5
Druck und Verlag von C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg.
Nr. 51
Betreffend
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