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Ferusprecher 2008

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Nr. 96

Gießen, Freitag, den 27. April 1923

18. Jahrgang

Die Ohnmacht der bayerischen Regierung.

Offener Widerstand in München.

Die völkische Schutzgarde. Wir konnten gestern melden, daß der deutschvölkische

U Redakteur sich vor der drohenden Verhaftung verborgen

hält. Jetzt bereiten die bayerischen Nationalisten den bpfsenen Widerstand vor.

Dietrich Eckart, der die Ausführung des Haftbefehls

durch bayerische Polizei erwartet, wird von einem großen Aufgebot völkischer Sturmtruppenangehöriger bewacht, die zu allem bereit sind. Augenscheinlich wollen die Völkischen es jetzt zu einer Explosion kommen lassen, um dann die ganze Entwicklung in ihrem Sinne weiterzuführen. Ob die bayerische Regierung wirklich noch die Macht hat, zwei widerspenstige Personen in Haft zu nehmen und sie dem zuständigen Richter vorzuführen, das wird sich in den nächsten Stunden oder Tagen entscheiden müssen.

Der Innenminister Schweher erklärt sich für g machtlos.

Es gab eine Zeit, da erklärte sich Bayern stolz als die Ordnungs⸗ zelle im Reich und es gab Leute genug, die darauf hineinfielen. Nicht Minder entschieden wurde behaupiet, daß eine wahrhaft machtvolle Regierung nun in Bayern anzutreffen sei. Was Einsichtigen schon längst bewußt war. wird jetzt offenkundig enthüllt: In Bamern ist am ohnmächtigsten die Regierung, die einzig rechtsstehende Regierung in Deutschland und in Wirklichkeit bedeutet Bagern eine vollständige Mederlage. der Rechts radikalen

Im ward von den Sozialdemokraten ein Antrag auf ein vollständiges Verbot aller

in längerer Rede Veranlassung,

Die Reichstagsverhandlungen vom Dienstag und Mitt⸗ woch haben eine wesentliche Verschärfung der innerpolitischen Situation hervorgerufen. An der Ruhr stehen die Arbeiter, Angestellten und Beamten in der vordersten Kampflinie. Gewaltige Opfer werden von ihnen gebracht. Der Kampf gegen das dortige Unternehmertum ist wegen der Ge⸗ fährdung durch die feindlichen Eroberer zeitweilig einge⸗ stellt. Die Massen der minderbemittelren Bevölkerung im jübrigen Reich bringen ebenfalls gewaltige Opfer. Diesen Augenblick halten die bürgerlichen Parteien für geeignet, eine Verschärfung des Strafgesetzbuches wegen angeblicher Versammlungssprengungen durchzusetzen, die in der Wirkung ein Ausnahmegesetz schlimmster Art gegen die Arbeiterklasse und die Arbeiterbewegung darstellt. Es ist zuzugeben, daß das nicht die Absicht aller bürgerlicher Parteien ist. Aber da sie nicht bestreiten können, daß die Wirkung eintreten kann, so konnten sie auch die Berechtigung des heftigen sozial⸗ demokratischen Widerstands nicht bestreiten. ö

Die bürgerlichen Parteien haben mit ihrer Haltung beim Kampf an der Ruhr von der politischen Seite her denselben Mangel an Patriotismus bekundet, den dieernsthaften Kreise der Wirtschaft, wie der Reichsbankpräsident Haven⸗ stein in seinem verschleierten Angriff gegen Stinnes erklärt hat, durch ihre gewaltigen Devisenkäufe auf wirtschafts⸗ politischem Gebiet bereits vor Tagen an den Tag gelegt haben. Während die Arbeiter und Angestellten ihre so be⸗ rechtigten Wünsche des inneren Friedens wegen zurückstellen, will das Bürgertum den Vorstoß Poincarés zu einer inner⸗ politischen Machterweiterung ausnutzen.. 1 VUum das zu verschleiern, haben die bürgerlichen Parteien ihrem Antrag eine harmlos aussehende Form gegeben. In Wirklichkeit ist der Antrag ungeheuer gefährlich, weil er dem Ermessen der Justiz den allerweitesten Spielraum läßt. Um seine einseitige Handhabung gegen die Arbeiterklasse zu er⸗ kennen, bedarf es auch nicht erst zukünftiger Erfahrungen. Die Vergangenheit hat die erdrüclendsten Beweise dafür ge⸗ liesert, daß die deutsche Justiz Klassenjustiz ist und daß solche Bestimmungen immer nur gegen die Arbeiterschaft An⸗ wendung finden. Um Sprengungen von Versammlungen zu bestrafen, reicht das geltende Recht durchaus aus. Gegen Arbester ist davon ch bisher schon reichlich Gebrauch. macht worden. Die Justiz hat nur immer dann versagt,

Die Bewegung dürfe auch nicht zu einem Staat im Staate wer⸗ den und jede Politik auf eigene Faust müsse ausgeschlossen sein, denn es sei ein gegenseitiges Vertrauen zwischen Regierung und nationalen Verbänden erforderlich. Wer in der heutigen Zeit der Front am Rhein und Ruhr in den Rücken falle, begehe Verrat am Vaterlande. Die vaterländische Presse stände zum Teil auf einem beklagenswerten Tiefstande. Ein Teil dieser Presse sei nicht Nahrung, sondern Gift für das Volk und dieses Gift beginne bereits sich bedenklich auszu⸗ wirken. Der Minister bekannte sich dann nochmals ausdrücklich als em Gegner der Schutzgesetzgebung und meinte, man solle in den maßgebenden Kreisen doch endlich einsehen, daß der Staatsgerichts⸗ hof ein politisches Gericht sei, durch dessen Errichtung das Rechts⸗ gefühl des Volkes, das Vertrauen zur Regierung und das Ver⸗ trauen der Parteien untereinander untergraben werde. Man müsse das außerordentliche Gerichtsverfahren durch ein ordentliches ersetzen.

Minister Dr. Schweyer verurteilte weiter jeden Terror und die Gewaltakte, die von nationalistischer Seite in der letzten Zeit verübt worden seien. Er erklärte aber weiter, daß bei der gegenwärtigen Rechtslage die bayerische Regierung keine Handhabe zur Auflösung der sogenannten Sturmabteilungen habe. Die Bekämpfung einer politischen Bewegung sei aber nicht Aufgabe der Regierung und sie lehne es ab, die natlonalistische Partei als solche zu verbieten. Etwaigen Versuchen, die auf die Gefährdung der öffentlichen Ordnung hinauslaufen, werde die Regierung mit allen Machtmitteln entgegen⸗ treten. Der Minister schloß mit einem Appell, die innerpolitischen Kämpfe zurückzustellen und alle Kräfte auf die Abwehr des äußeren Feindes zu richten.

Die Debatte endete mit der Ablehnung des sozialdemokratischen Antrages und der Annahme des Antrages der Bayerischen Volks⸗ partei, die lediglich die Sicherheits⸗ und Turnabteilungen verboten wissen will, deren Ziel die gewaltsame Störung der Ordnung ist.

Württemberg löst die Hundertschaften auf.

Veranlaßt durch das Treiben der Nationalsozialisten hat die Württembergische Staatsregierung auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfasfung im Württembergischen Staatsanzeiger eine Ver⸗ ordnung über außerordentliche Maßnahuen zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit veröffentlicht. Die Ver⸗ ordnung sieht Verkammlungsverbote vor und bedroht Zuwider⸗ handelnde mit Gefängnis nicht unter einer Woche und außerdem können Geldstrafen bis zu einer Million Mark verhängt werden. Bestraft wird, wer in öffentlichen Versammlungen oder Kund⸗ gebungen gefährliche Werkzeuge mit sich führt, ferner, wer nicht verbolene Versammlungen, Kundgebungen oder Aufzüge mit Ge⸗ walt verhindert oder sprengt. Hundertschaften, Sturm⸗ und Stoß⸗ trupps und sonstige Schutzverbände werden für aufgelöst erklärt.

Handlungsweise zu belangen. kein bürgerlicher Abgeordneter und daß weder der Justiz⸗ minister des Reiches noch der Reichsinnenminister irgend⸗ welche Garantien dafür übernehmen konnten, daß das neue Gesetz auch in Bayern gegen die Rechtsradikalen Anwendung findet. Damit aber war sein Ausnahmecharakter zweifels⸗ frei festgestellt. Nicht um den Schutz der Versammlungs⸗ freiheit handelt es sich, sondern um eine neue Fessel für die sozialistische Arbeiterbewegung besonders in Bayern. Und das, obwohl die einzige Klasse, die treu zur Republik hält und den Lostrennungsbestrebungen der bayerischen Parti⸗ kularisten energischen Widerstand leistet, die bayerische Ar⸗ beiterklasse ist.

»Die Beratungen am Mittwoch haben mit einer Nieder⸗ lage der bürgerlichen Parteien geendet. Ihre naive und kleinbürgerliche Annahme, der mit der Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung verbundene Diätenabzug würde die Sozialdemokratie zu einem Nachgeben veranlassen, verschaffte ihnen eine herbe Enttäuschung. Die erste sachliche Abstimmung ergab die Anwesenheit von nur 200 bürger⸗ lichen Abgeordneten bei Enthaltung der Sozialdemo⸗ kraten an der Abstimmung also ein beschlußunfähiges Haus. Und da die bürgerlichen Parteien selbst wissen, daß ihren Abgeordneten nur schwer beizubringen ist, vollzählig zur Abstimmung zu erscheinen, sie sich ferner auch darüber klar sind, daß die Sozialdemokratie dem Gesetzentwurf in seiner jetzigen Gestalt auch bei späterer Abstimmung den gleichen Widerstand entgegensetzt, wird ihnen wohl nichts anderes übrig bleiben. als mit der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion den Weg der Verständigung zu betreten. Diese Verständigung aber ist nur möglich, wenn dem Gesetz⸗ entwurf die Schärfen genommen werden, die ihm den Charakter eines Ausnahmegesetzes geben.

Einstweilen aber bleibt die Tatsache bestehen, daß die Bürgerlichen trotz Ruhrbesetzung, trotz der Gewaltpläne Poincarés und trotz des heroischen Widerstandes und der gewaltigen Leistungen der deutschen Arbeiterklasse im Inter⸗ esse des Abwehrkampfes die Front an der Ruhr schwer ge⸗ schadigt haben. Dabei ist ganz gleichgültig, ob das aus

machtpolitischer Verblendung oder staatspolitischer Einsichts losigkeit geschehen ist. Wenn in dem Kampf gegen die fran zösischen Gewaltpläne die deutsche Arbeiterklasse ihre volle Schuldigkeit und vieles mehr getan hat, so trotz der Ver⸗ blendung der bürgerlichen Parteien.

Deutscher Reichstag.

Am Mittwoch kam es zu langen Geschäftsordnungsdebatten, zu stürmischen Auseinandersetzungen, zu wilden Auftritten und zu man⸗ cherlei parlamentarischen Manövern. Jedes Mal aber zeigte sich, daß die bürgerlichen Parteien, die bei entsprechender Pfl. füllung ihrer Mitglieder durchaus die sichere Mehrheit haben, ihre Abge⸗ ordneten nicht in genügender Zahl herbeischaffen konnten. Zu Be⸗ gium der Sitzung brachte Genosse Dittmann in folgender Er⸗

klärung den ö Standpunkt der Partei zur Ausspvache: 5 In dem Augenblick, wo die deutsche Arbeiterschaft neben den

übrigen Schichten des Landes in dem schweren Abwehrkampfe degen den militärischen Einbruch an der Ruhr steht, schickt sich die Mehr⸗ heit des Reichstages an, ein Gesetz gegen sie anzunehmen, das als Ausnahmegesetz wirken muß.

Das Gesetz, welches nach Ansicht der Antragsteller ursprünglich bestimmt war, rohe Gewaltakte zur Sprengung von Versammlungen zu hindern, hat in dem Ausschuß eine Gestaltung erfahren, welche auch andere Zwischenfälle in Versammlungen, die als ein Versuch zur ausgelegt werden können. mit schweren Strafen bedroht. 6

Unsere Redner haben unwiderlegt, zum Teil unwidersprochen festgestellt, daß in Bayern Organisationen geduldet werden, die den Versammlungsterror plaumäßig organisieren, ohne daß die bis⸗ herigen Strafgesetze dagegen angewendet werden. In den Ver⸗ sammlungen dieser Rechts radikalen können selbst Aufforderungen zum Totschlagen der Juden, der Reichsminister, der November⸗ linge erfolgen, ohne daß die bayerische Regierung und Justiz den Willen oder die Kraft haben, dagegen mit den bestehenden Gesetzen

einzuschreiten, die aber in allen anderen Fällen gegen die Arbeiter⸗ schaft mit aller Schärfe zur Anwendung kommen.

Daraus entsteht in einem großen Lande Deutschlands für die Arbeiterschaft eine unerträgliche Rechtsungleichheit, Sie würde durch den geplanten Gesetzentwurf noch weiter verschärft werden.

Da die Darlegungen unserer Redner in der Aussprache nicht entkräftet werden konnten, stellen wir aufs neue den Antrag, den Gesetzentwurf an den Aus schuß zurückzuverweisen..

Als Dittmann die Stelle verlas, daß sich der Paragraph, der angeblich die Versammlungsfreiheit schützen solle, zu einem Aus⸗ nahmegesetz gegen die Arbeiter auswirken werde, brachen die Rechts⸗ parteien in minutenlanges Gebrüll aus. Dittmann beendete in Ruhe seine Verlesung. Aufgeregt sprang dann der Deutschnationale Schultz an das Rednerpult, um gegen diese unerhörteKränkung undBeleidigung der deutschen Arbeiter zu protestieren. Der rheinische Zentrumsabgeordnete und Vizepräsident des Reichstages, Dr. Bell, glaubte, mit sich überschlagender Stimme denselben Pro⸗ test erheben zu müssen. Auch der Deutsche Volksparteiler Leut⸗ heußer nahm die deutschen Arbeiter gegen die unerhörten Be⸗ schimpfungen durch die Sozialdemokratie in Schutz. Etwas einzu⸗ lenken versuchte dann der demokratische Abg. Koch, der das schwere innerpolitische Zerwürfnis bedauerte und gewisse Möglichkeiten zu neuen Verhandlungen durchblicken ließ. g

Genosse Hermann Müller N N zeriß in einigen knappen Sätzen die Einwände der bürgerlichen Fraktionsredner. Keine Partei habe den Kampf gegen den Terror seit Jahr und Tag so energisch geführt wie die Sozialdemokratie. Sie sei durchaus für volle Versammlungsfreiheit nach allen Seiten, aber sie gebe ihre Mithilfe nicht dazu, daß ein Paragraph ange⸗ nommen werde, der zwar nicht als Ausnahmegesetz geplant sei, aber als Ausnahmegesetz wirken müsse. Wenn die bürgerlichen Parteien durchaus diesen Paragraphen zum Gesetz machen wollten, brauchten sie ja nur ihre Abgeordneten herzuholen.

In einer weiteren Galerie von Protestrednern der bürgerlichen Parteien taten sich namentlich noch der Zentrumsabgeordnete Andre und der Deutschnationale Abgeordnete B ehrens, beides Rellame⸗Arbeiter, hervor. Reichsinnenminister Oeser machte noch einen Einlenkungsversuch, indem er darauf hinwies, daß wirklich freie Wahlen nicht möglich seien, wenn sich der Versammlungsterror bis zum nächsten Wahlkampf nicht lege. Mehrere Regierungen, dar⸗ unter auch die bayerische, hätten erklärt, daß sie mit den jetzigen gesetzlichen Bestimmungen nicht auskommen können. werde von allen Machtmitteln entsprechenden Gebrauch machen, um überall im Reiche den Versammlungsschutz mehr durchzuführen als bisher. Wenn der Reichstag versage, müßten andere Mittel angewendet werden.

Es folgten nun lange geschäftsordnungsmäßige Auseinander⸗ setzungen, und wiederholt wurde das Haus beschlußunfähig, wel die Sozialdemokratie von ihrem guten Recht Gebrauch machte, vor der Abstimmung den Saal zu verlassen. Die bürger⸗ lichen Parteien, die erst vor zwei Wochen bei der ungemein wichtigen Frage der Aufhebung der Getreideumlage genau dieselbe Taktik uns gegenüber übten, gerieten nun in wachsende Aufregung und machten der Sozialdemokratie die heftigsten Vorwürfe. Insbesondere tat sich der unvermeidliche Helfferich als Einbläser und Einpeitscher hervor. Schließlich ergab sich um 4% Uhr bei einer namentlichen Abstimmung die Beschlußunfähigkeit des Hauses, weil die bürferlichen Fraktionen, die über 274 Abgeordnete verfügen, nur 199 zur Abstimmung im Hause hatten. Präsident Loebe berief eine neue Sitzung auf 5 Uhr ein.

In der neuen Sitzung wurde der Nachtragetat in zweiter und dritter Lesung angenommen und der Reichstag bis 3. Mai ver⸗ tagt.

Die Spekulation der Schwerindustrie. Unsere Mitteilungen über den Kampf der Schwer⸗ industrie gegen die Mark haben die bürgerliche Presse ver⸗ anlaßt, von der Reichsregierung Aufklärung über die Vor⸗