Ausgabe 
27.2.1923
 
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lohns des Fuhrmanns über 21 Jahren von bisher, seit

spruch mangels genügender Unterlagen noch nicht möglich.

Dumdes wie er ein Feind eiwer jure pebebenden ist. Nicht selten bält der Verwalter Freitag den Arbeitern die hohen Verbandsbeiträge vor welche an die Organisation entuschtet werden müßten und sagt sogar:Ja, hohe Beiträge bezahlt ihr 5 den N aber Kohlen 5 ihr 25 So 250 von hohen Beamten das Unwesen getrieben um Organisationen zu zerstören. Hoffen wir daß die Arbeiter sich micht irreführen lassen und stehen um so fester zur Organisation. p. 8. Schlichtungsausschuß der Provinz Oberhessen in Gie ßen. Sitzung dem 22. Februar.

Dem Deutschen Verkehrsbund und dem Arbeit⸗ geber verband für Handel und Gewerbe schlug der Schlichtungsausschuß durch Schiedsspruch Eehöhung des 3 em 21. 1. 23, Mk. 23 460. auf Mk. 50 000. ab 16. 2. 23 vor und Erhöhung der übrigen Transportarbeiterlöhne in demselben Ver⸗ nis, ferner Erhöhung des Zehrgeldes bei Ueberlandsahrten bis

über 2 Uhr nachmittags von bisher Mk. 300. auf Mk. 600. und

bei Fahrten mit Uebernachtung von Mk. 900. auf Mk. 1600.. Der Bund technischer Angestellten und Beamten und der Zentralverband der Angestellten waren mit der Stadt Gießen über die Bestimmungen des 1 1 0 Angestelltentartfvertrages einig geworden bis auf die Frage, welche Beschäftigungsdauer als vorübergehen) gelten soll. Der Schlichtungsausschuß schlug folgende Fassung durch Schiedsspruch vor:Soweit nicht eine Einstellung unter Vereinbarung einer 55 oder für eine bestimmte Zeit oder für einen bestimmten weck erfolgt, gilt eine vorübergehende Beschäftigung dann nicht mehr als eine solche, wenn sie länger als dret Monate dauert. Der Betriebsrat der Meguin A. ⸗G. rief nach 3 29 Absatz 3 des Betriebsrätegesetzes den Schlichtungsausschuß on zur Entscheibung über die gesamte umfangreiche Tagesordnung einer Betriebs ratssitzung, an der teilzunehmen die Betriebsleitung ab⸗ elehnt hatte. Sie hatte statt dessen Erledigung der aufgeworfenen Fragen durch eine Besprechung zwischen ihr, dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Betriebsrats vorgeschlagen. Vor dem Schlichtungsausschuß füh te die Aussprache zur Erledigung der Tagesordnung bis auf einen Antrag des Betriebs cates auf Ein⸗ führung der wöchentlichen Verrechnung und Auszahlung des Ge⸗ samtverdienstes an Stelle der bisherigen monatlichen Ab rechnung mit wöchentlichen Abschlagszahlungen. Hierüber war ein F er

Schlichtungsausschuß gab daher den Streitteilen zunächst Klärung

dieser Angelegenheit durch unmittelbare Verhandlung auf. Grund⸗

fätzlich erklärt der Schiedsspruch:Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, daß da, wo der gesamte Betriebsrat gesetzlich zuständig ist, er nur mit einem Teil des Betriebsrates zu verhandeln braucht. Jedoch empfiehlt es sich zur Vereinfachung der Verhand⸗ lung, etwaige vorbereitende Besprechungen mit dem Betriebsrats⸗ vorsitzenden oder mit einem Teil des Betriebrates zu erledigen,

n Organtfaklon

Detriebsrat sich im Sinne des 8 54 üer feine Geschäftsfichrung in

einer Geschäftsordnung nähere Bestimmungen gibt: Verteilung 145. 8 Geschäfte, Bearbeitung ein elner Vorlagen und der⸗ gleichen. 5 In allen drei Sachen erhielten die Parteien Frist für ihre Erklärung über Annahme oder Ablehnung der Schiedssprüche.

Kleine Nachrichten.

Frankfurt a. M., 23. Febr. Schwerer Bauunfall. Auf dem Neubau der Veifawerke stürzte ein Maurer aus beträchtlicher Höhe ab und erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen.

Höchst a. M., 25. Febr. Zeitungsverbote. Die in Frank⸗ furt erscheinenden sozialdemokratischen Organe Freie Presse und Volksstimme wurden von der Besatzungsbehörde mit Wirkung vom Samstag ab auf weitere sechs Tage für das besetzte Gebiet verboten.

Lokale Parteinachrichten. Lundesvorstand der vertin. sozialdemokr. Partei Hesenz

Parteigenossinnen und Parteigenossen in Stadt und Land!

Der Bezirksvorstand hat für den Monat März die Erhebung folgender Beiträge beschlossen: 1

1. für männliche Mitglieder 100 Mark wöchentlich, 2. für weibliche Mitglieder 40 Mark wöchentlich.

Von diesen Beiträgen sind 75 Prozent an die Bezirkskasse abzu⸗

führen und zwar: von den Beiträgen der männlichen Mitglieder 75 Mark, von den Beiträgen der weiblichen Mitgliꝛder 30 Mark.

Im Monat März sind 5 Wochenbeiträge zu kleben.

Die Zunahme der Teuerung in den Monaten Januar und Februar betrug weit über 100 Prozent. Die Stundenlöhne der zur Grundlage der Bemessungen des Parteibeitrags dienenden Judustrien schwanken zwischen 1100 und 1700 Mark in der zweiten Hälste des Februar. Der Parteibeitrag beträgt einen halben Stundenlohn monat⸗ lich, umgerechnet im Monat März auf 5 Wochen. Es müßte also ein Beitrag von 120 Mark für männliche Mitglieder mindestens erhoben werden. Glücklicherweise ist der Dollar auf die Hälfte seines Wertes zurlickgegangen und im Vertrauen darauf, daß er keine weitere wesentliche Steigerung mehr erfährt und hoffentlich noch weiter sinkt, will der Bezirksvorstand ebenfalls dazu beitragen, daß die Besserung unserer Mark auch unseren Mitgliedern zugute kommt. Deshalb hat

der Landesvorstand den Beitrag auf 100 Mk. für die männlichen

Mitglieder belassen.. 5 Genossinnen und Genossen! Wir wissen, daß besonders die Partei⸗ mitglieder des besetzten Gebietes in ihren Verdienstmöglichkeiten be⸗

weniger Beiträge, jeder nach seinem Einkommen. 1 00 185 da

durch den Bezirksvorstand, um 915 Ane ber Beiträge an die rapide Geldentwertung hat der Partei glücklicherweise keinen Mitgliederverlust gebracht. Die Wiedervereinigung der beiden Parteien brachte uns einen wesent⸗ lichen Mitgliederzuwachs. Stolz, kräftig und unerschüttert steht die sozialdemokratische Partei Hessens trotz aller Anfeindungen vom rechts und links. Das Vertrauen des hessischen Proletariats in die sozialdemokratische Partei kann nicht erschüttert werden. Die Partei⸗ leitung ist sich ihrer hohen Verantwortung im Dienste aller Schaffen⸗ den bewußt und wird eine Gelegenheit versäumen, in der Wahr⸗ nehmung der Interessen des hessischen arbeitenden Volkes. Je stärker die Partei, desto gtößer ihr Einfluß auf allen Gebieten öffentlichen Lebens, kommunaler und staatlicher Verwaltung.. Tausende stehen noch abseits, große Massen der Hand⸗ und Kopf⸗ arbeiter lassen andere für sich wirken. Den zähen aufreibenden Kampf für die Wahrnehmung der Belange des arbeitenden Volkes über⸗ lassen sie uns. An unsere Anhänger in Stadt und Land richten wir die dringende Mahnung, im besonderen an unsere Freunde im be⸗ setzten Gebiet, mablässig für die Partei tätig zu sein. 5 1 Unseren Genossinnen und Genossen des besetzten Gebietes in ihrem schweren Kampfe betzustehen, ist die ganz besondere Aufgabe der sozialdemokratischen Partei Sie kämpfen auf schwierigen Vor⸗ posten für die Erhaltung des Deutschtums, für deutsche Kultur, für Recht und Freiheit gegen französischen Militarismus und Imperialis. mus. Mit Versammlungs verboten glaubt der französische Militaris- mus dem Deutschtum unserer sozialdemokratischen Anhängerschaft als seinem im Vordertreffen stehenden Verteidiger schaden zu können. 5 Es ist ein Teil von jener Kraft, f die das Böse will und das Gute schafft.* 0 Mit sozialistischem Gruß! Der Landesverband der Vereinigten Sozialdem. Partei Hessens.

Geschäftliches. Junge Hausfrau. Sie können wesentlich 0 0 Gas sparen, wenn Sie Maggi's Suppen kochen. Diese sind in vorzüglicher Qualität und in verschiodenen Sorten überall zu n. 0

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an Kohlen

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f MAG Suppen helfen Kohlen und Gas sparen.

bh lüge Bedamntnacugen

ohne 51 hierdurch der Zuständigkeit des gesamten Betriebsrates e Es empfiehlt sich wetter, daß der

vorgegriffen wird.

hindert sind Wir wissen, daß viele Genossen einen geringeren Stun⸗ denlohn haben. Opfermut und Ueberzeugungstreue haben die hessi⸗

Dollarstand

ca. 22 700 Mark.

gestern mittag 12 Uhr:

Denn je nach Sorte geben sie in 40 bis 20 Minuten mühelos, ohne weitere Zutat, wohlschmeckende nahrhafte

Suppen.

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Eiernudeln, Eiersternchen, Erbs,

Ochsenschwanz, Reis, Pilz u. 8. W. tragen jedem Geschmack Rechnung.

Erbs mit Spock, 6681 und die gelbrote Packung.

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Nagel SUN

Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 1 der 8 vom 15. m 1920(Reichsgesetzbl.] S. 118) wird folgendes estimmt:

5 1

1. Vom Arbeitslohn der auf die letzten 6 vollen Ar⸗ beitstage des Monats Februar 1923 entfällt, wird ein Steuerabzug nicht vorgenommen

2. Als volle Arbeitstage im Sinne der Nr. 1 gelten die Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer während der nach dem Tarifvertrag oder den sonstigen Ver⸗ einbarungen bestimmten Zeitdauer arbeitet. So⸗ weit hiernach nichts anderes bestimmt ist, gilt als volle 6 Arbeitstage der Zeitraum von 48 Arbeits⸗

stunden. Für die Kurzarbeiter gilt die unter III

0 0 Regelung.

3. Nach Nr. 1 und 2 findet grundsätzlich ein Steuer⸗ abzug vom Arbeitslohn, der für die am 22., 23., 24., 26., 27. und 28. Februar 1923 geleistete Arbeit

g ür vie wird, nicht statt. Dies gilt insbesondere ür die Fälle, in denen die letzte Lohnwoche des Monats Februar 1923 die letzten 6 vollen Ar⸗ 15 5 des Monats Februar umfaßt. Verrichtet

ein Arbeitnehmer am 25. Februar 1923(Sonntag) eine volle Tagesarbeitsleistung, so tritt der 25. Fe⸗

bruar an die Stelle des 22. 0 es sei denn, daß ein anderer Tag in der Zeit vom 22. bis zum 28. Februar arbeitsfrei ist. II. Zur Angleichung an eine von den unter! Nr. 1 und 3 bezeichneten Fällen abweichende Lohnzah⸗

3.

2. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei minderjährigen Kindern wird am 15. eines jeden Kalendermonats im voraus, also am 15. März 1923, für die Zeit vom 16. März bis zum 15. April 1923 entlohnt. Sein Monatsarbeitslohn für diese Zeit beträgt 240000 Mk. Hiervon bleibt ½ vom Steuerabzug frei. Unter Berücksichtigung der am 1. März 1923 in Kraft getretenen erhöhten Ermäßigungen sind einzubehalten: 10 v. H. von / X 240 000 Mk.= 10 v. H. von 180 000 Mk. = 18000 Mk.(800 4. 800 244000* 4000= 13600= 4400 Mk.

n die Lohnzahlung nach Vierteljahren, sp leibt a) bei einer nachträglichen Zahlung des Arbeits⸗ lohns ½ des Arbeitslohnes, der auf das Lohn⸗ zahlungsvierteljahr entfällt, zu dem der 28. Fe⸗ bruar 1923 gehört,

b) bei einer Zahlung des Arbeitslohnes im voraus.

12 des Arbeitslohnes, der auf das erste nach dem 28. Februar 1923 beginnende Lohnzahlungs⸗ vierteljahr entfällt,

vom Steuerabzug frei.

Beispiele.

1. Ein Arbeitnehmer wird vierteljährlich im voraus am 31. Dezember, 31. März, 30. Juni und am 30. September entlohnt. Bei der am 31. März 1923 für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 1923 erfolgenden Lohnzahlung ist der Steuerabzug nur von 1½2 des Gesamtarbeitslohns zu berechnen.

2. Ein Arbeitnehmer wird vierteljährlich nach⸗ träglich am 31. März, 30. Juni, 30. September und am 31. Dezember entlohnt. Bei der am 31. März 1923 für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 1923 erfolgenden Lohnzahlung ist der

Beteiligten das

Stunden. Vom Steuerabzug ist der Arbeitslohn 195 der auf die sechs letzten Arbeitstage des

onats Februar(= G 30 Stunden) sowie auf die ersten vier Arbeitstage des Monats März(= 20 Stunden) entfällt. An sich wären von dem auf den vierten Arbeitstag des Monats März ent⸗ fallenden Arbeitslohn nur/(= 3 Stunden) vom Steuerabzug freizulassen. Gleichwohl wird der Arbeitslohn des ganzen vierten Arbeitstags vom Steuerabzug freigelassen.

3. In einem Bettieb wird infolge Betriebs⸗ einschränkung nur von Montag bis Mittwoch, und zwar täglich 7 Stunden gearbeitet. Die üb⸗ liche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden. Vom Steuerabzug ist der Arbeitslohn frei, der auf den 26., 27. und 28. Februar 07 21 Stunden) sowie auf den 5., 6., 7. und 12. März 1923( 28 Stunden) entfällt. An sich wären von dem auf den 12. März 1923 entfallenden Arbeitslohn nur%( 6 Stunden) vom Steuerabzug freizu⸗ lassen. Gleichwahl wird der gesamte auf den 12. März 1923 entfallende Arbeitslohn freigelassen.

IV. Erfolgt die Lohnzahlung nach Arbeitsstunden,

so bleibt der auf volle 48 Arbeitsstunden entfallende Arbeitslohn vom Steuerabzug frei.

V. In Zweifelsfällen entscheidet auf Antrag eines inanzamt endgültig. Berlin, den 16. Februar 1923. 1320 Der Reichsfinanzminister. J. V.: Zapf.

Bekanntmachung.

weichungen von obigen Festsetzungen zugelassen werden, f wenn dies nach Lage des Einzelfalles gerechtfertigt erscheint. 2 Die in unserer Bekanntmachung vom 24. Dezember 1922 enthaltenen Sätze treten mit Wirkung vom 1 März 1923 außer Kraft. Gießen, den 22. Februar 1923. Versicherungsamt der Stadt Gießen.

Dr. Frey.

Bekanntmachung.

Am Mittwoch, den 28. Februar 1023, nach- mittags 3 uhr, wird in der Turnhalle der Stadt⸗ mädchenschule, Schillerstraße 8,

ein öffentlicher Impftermin abgehalten, in dem diejenigen Angehörigen von Impf⸗ pfichtigen, die Aufforderung erhalten haben, ihre Kinder kosteulos impfen lassen können. Zu dem Termin haben nur solche impspflichtige Kinder zu erscheinen, die im Jahre 1921 und früher geboren sind..

Rückstäudige Jupfpflichtige, deren Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen gewünscht wird, können in dem Termin dem Impfarzt vorgestellt werden.

Die Kinder müssen rein gewaschen oder gebadet und mit frischer Leibwäsche versehen zur Inpfung ge⸗ bracht werden.

In dem darauffolgenden Termin, Mittwoch, den 7. März 1923, nachmittags 3 Uhr, sind die am 28. Februar Geimpften zur gesetzlichen Nachschau wieder vorzustellen..

Gießen, den 22. Februar 1923.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Krenzien.

Betr.: Festsetzung des Wertes der Sachbezüge. Gemäß§ 160 Abs. 2 der Reichsversicherungsord⸗

nung und§ 1 vorletzter Absgtz des Verfsicherungs⸗

gesetzes für Angestellte wird hiermit der Wert der

Steuerabzug nur von ¼2 des Gesamtarbeitslohns zu berechnen.

Erfolgt die Lohnzahlung nach bestimmten Zeit⸗ räumen und werden während dieser Zeiträume

lungsperiode gilt folgendes:

1. Erfolgt die Lohnzahlung nach Lohnwochen, so ist der Steuerabzug von dem Arbeitslohn nicht vor⸗ zunehmen, der auf die letzte im Monat Februar

Bekanntmachung.

Die Gemeinde Großen⸗Linden beabsichtigt einen

1923 beginnende Lohnwoche entfällt. Zwischenzahlungen(Abschlagszahlungen) auf den] Sachbeziige, die der Versicherte, wenn auch nur abgängigen Eber Beispiel. Arbeitslohn geleistet, so ist bei der endgültigen] gewohnheitsmäßig, statt des Gehaltes oder Lohnes auf dem e 9 b Erfolgt die Lohnzahlung am Samstag einer] Lohnabrechnung der auf die letzten sechs vollen oder neben ihm von dem Arbeitgeber oder einem ge zu ver aufen. 5 jeden Woche für die Zeit vom Samstag der vor-] Arbeitstage des Monats Februar 1923 anteilig] Dritten erhält, mit Wirkung vom 1. März 1923 wie], Angebote pro Ztr. Lebendgewicht sind verschlossen hergehenden bis zum Freitag der laufenben] entfallende Arbeitslohn vom Steuerabzug ftei zu] folgt festgesetzt: bis zum Donnerktag, den 1. März laufenden Jahres Woche, so ist der Arbeitslohn für den 24., 26.,] lassen. 1. Arbeltneh iner, denen gewährt wird: nachmittags 6 Uhr auf der Bürgermeisterei Großen⸗ 27. und 28. Februar sowie für den 1. und 2. März III. f für den für die für den für das Linden einzureichen.: 1923 vom Steuerabzug frei zu lassen. Wird ein Arbeitnehmer wegen Betriebseinschrän⸗ Tag Woche Monat Jahr Großen⸗Linden, den 26. Februar 1923. 2. Erfolgt die Lohnzahlung 17 Monaten so bleibt kung nur während einer gegenüber der üblichen Mk Mk. Met Mt Der Bürger meister: a) bei einer nachträglichen Zahlung des Arbeits- Arbeitszeit verkürzten Zeitdauer beschäftigt(Kurz⸗ 8. 0 N 9 lohns ¼ des Arbeitslohns, der auf den Lohn⸗ arbeiter), so ist der Arbeitslohn für den Jeikraum] e) volle Verpflegung 3 zahlungsmonat entfällt, zu dem der 28. Fe⸗ vom Steuerabzug frei zu lassen, der einer wöchent⸗ einschl Wohnung, ruar 1923 gehört. lichen Arbeitszeit von 48 Stunden entspricht. Dieser Heizung und Be⸗ 0 5 b b) bei einer Zahlung des Arbeitslohnes im voraus] Zeitraum wird vom 22. Februar 1923 ab gerechnet. leuchtung 00hh 00 324900 5 des Arbeits lohnes, der auf den ersten nach] Ergibt sich am Schluß dieses Zeitraums, daß die] b) nur volle 2 dem 1 i beginnenden Lohnzahlungs⸗ Freilassung nur eines Bruchteils des Arbeitslohns Verpflegung 810 5670 24300 291600 monat entfällt. des letzlen Arbeitstages in Frage kommt, so ist der] e) Wohnung, Heizg. heute verschied unser Mi i vom Steuerabzug frei. Arbeitslohn dieses ganzen Arbeitstages vom Steuer⸗ u. Beleuchtung 90 630 2700 32400 N 5 e

Beispiele. abzug frei zu lassen. 2. Arbeitnehmer, denen nur eine teilweise Herr Buchhalter

1. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit 2

minderjährigen Kindern wird monatlich am letzten 1. In einem Betrieb wird infolge Betriebs⸗ ühstü 81 567 24 z

1 5 eines jeden Kalendermonats nachträglich] einschränkung nur von Montag bis Mittwoch, 8 5 Feine 81 567 2055 5 im Alter von 33 Jahren nach kurzer, entlohnt. Bei der am 28. Februar 1923 für die] und zwar täglich acht Stunden, gearbeitet. Die 0 Mitlagessen 321 2268 9720 116640] schwerer Krankheit.

Zeit vom 1. bis zum 28. Februar 1923 erfolgenden] übliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden. c) Vesperbrot 81 567 2450 29160 Wir werden ihm ein ehrendes Andenken Lohnzahlung ist der Steuerabzug nur von/ des] Vom Steuerabzug ist der Arbeitslohn frei, der e) Abendessen 243 1701 7290 87480 bewahren

Gesamtarbeitslohns zu berechnen. Bezieht dieser Steuerpflichtige einen Monatsarbeitslohn von 200000 Mk., so sind am 28. Februar 1923 ein⸗ zubehalten: 10 v. H. von/ 4200000 Mk.= 10 v. H. von 150000 Mk.= 15000 Mt.(200 200 2, 1000 1000. 3400= 11 600 Mt.

Beispiele.

auf den 26., 27. und 28. Februar( 24 Stunden) fowie auf den 5., 6. und 7. März 1923( 24 Stunden) entfällt.

2. In einem Betrieb wird infolge Betriebs⸗ einschränkung täglich nur 5 Stunden gearbeitet. Die übliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40

zu betrachten. Fall

Verpflegung gewährt wird:

3. Für sonstige Sachvezüge gilt der Klein⸗ handelspreis.

Die vorstehende Festsetzung ist als Durchschnittssag

Der Welt auderer Sachbezüge wird von

zu Fall festgesetzt. Ebenso töngen auch Ab⸗

Karl Groß

Gießen, 24 Februar 1923. Geschäftsleitung, Betriebsvorstand und Arbeiter der Baußütte Gießen.

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