Dormftadt, 28. Jen. Fostge ser te. Dlerfäbfe wer- J auß chren Bruber erschössen Fal. Beide waren nach kurzer Zeit
den aus dem Sodervsertel gemeldet. Dortselbst werden in den letzten Tagen Türklinken an Haustüren abgeschraubt und ver⸗ schwinden lassen. Ein Täter wurde bei der Arbeit ertappt und
gehörig verhauen. Darmstadt, 25. Jan. Die Arbeitsgemeinschaft deutscher Zollbeamter hat in einer Kundgebung schärf⸗
sten und. Protest gegen die Gefangensetzung des Amtsvorstandes des Hauptzollamtes Mainz, Herrn Oberregie⸗ rungsrat Dr. Offenbächer, seines Stellvertreters Herrn Ober⸗ zollinspkttor Horn und des Kassenaufsichtsbeamten Ober⸗ zoll inspektor Wißner eingelegt. Sie ersuchen um sofortige Frei⸗ lassung der Gefangenen und lehnen bei Nichterfüllung des Ge⸗ suches jede Verantwortung ab.
1 Rüsselsheim, 19. Jan. Kommunal bestattung. Der Gemeinderat beschloß auf Antrag der sozialdemkratischen Fraktion einstimmig, sämtliche Beerdigungskosten der Ortseinwohner auf die Gemeindekasse zu übernehmen. Das Holz für die Särge und Kreuze wird unentgeltlich aus dem Gemeindewald gestellt. Die Herstellung der Särge wird von der Gemeinde in Submisston vergeben und geschieht auf Vorrat. Ebenso ist das Fahren des Leichenwagens und die Herstellung des Grabes für die Hinter⸗ bliebenen unentgellich.
Mainz, 25. Jan. Die Zollsteuerbeamten sind heute einmütig von ihrem Dienste sern geblieben. Zerrüttete Finanzen.
Durch fortwährende Errichtung von Besatzungsbauten ist in Bad
„Ems der Fehlbetrag der Stadtkasse im letzten Jahre auf 11 Mill.
Mark angewachsen. Der Magistrat hat infolgedessen beschlossen, für derartige Bauten keine Opfer mehr zu bringen, sondern die Aus führung solcher Bauten dem Staat zu überlassen.
Ein schweres Explosionsunglück ereignete sich am Samstag in der Kasematte der ehemaligen Festung Ingolstadt, wo der Kaufmann Kappelmeier Leuchtpatronen zerlegen ließ, um das Zinkblech zu gewinnen. Bei der unsach⸗ gemäß ausgeführten Arbeit explodierten die Patronen und die im 0 anwesenden zwei Männer und neun Frauen wurden getötet. Die Feuerwehr drang mit Rauchschutzapparaten in den Raum ein, fand aber bereits alle elf tot. Der Unternehmer Kappelmeier, der es unterlassen hatte, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, wurde wegen fahrlässiger Tötung und Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz verhaftet.
Ein Bremshäuschenreisender. 0 Mit einem aus Frankfurt kommenden Zuge traf in Kassel ein recht jugendlicher Reisender hier ein, der die Fahrt trotz der sichneidende al
ö r Kälte im Bremswärterhäuschen zurückgelegt hatte. Das Bürschchen, ein der Anstalt entwichener Fürsorgezögling, er⸗ Härte, daß er folche Fahrten in lufti er Höhe schon oft umter⸗ nommen habe.
Kaffee und Kuchen für 36 Pfennige.
Der Vorwärts berichtet, daß man in einer Berliner Kon⸗ ditorei für 36 kupferne Reichspfennigstücke eine Tasse Bohnenkaffee mit Milch und Zucker und ein Stück Torte erhält. Die Umgrup⸗ pierung der Werte springt in die Augen, in Papier muß man für solche Herrlichkeiten zwischen 300 und 400 Mk. bezahlen. Kupfer⸗ pfennigbesitzer gibt es sicher mehr als Besitzer von Goldstücken. Wie wärs mit der regelmäßigen Bekanntgabe des„Kupferpfennig⸗ Ankaufspreises“? Vielleicht haben wir dann eine neue Kategorie des Kapitalisten, nämlich den Kupferpfennig⸗Millionär, entdeckt.
Geschwistermord.
In Attnang(Niederb.) fand die Blocksignaldienersfrau Danzer ihre beiden Kinder, die 32jährige Katharina und den 20 jährigen Heinrich, röchelnd im Blute liegen. Nach dem konsta⸗ tierten Sachverhalt hat Katharina Danzer mit einem aus einem Nevolver abgegebenen Schuß ihren Bruder getötet. Das Mädchen, das hysterisch veranlagt war, hatte schon öfter seine Absicht ge⸗
Außert, daß es sterben wolle. Ungeklärt ist es aber, weshalb sie
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Bei 125 hohen Beerdigungskosten. Ohne Sarg wurde dieser Tage in Schwabach bei Ml ein armer alter Mann von 76 Jahren begraben. Er war im dortigen Bezirkskranken⸗ hause gestorben; seine Leiche wurde in einem Papiersacke der Erde übergeben. l
Lokale Parteinachrichten.
5. Agitationsbezirk Friedberg⸗Büdingen⸗Schotten. Gemeindevertreter⸗Kurse.
reich bes werden. 7 M erte ch J. A.: Bruno Wittig, Sekretär.
Arbeitsrecht, Gewerkschastliches, Arbeiterbewegung. Die Entschädigung zu Unrecht gekündigter Betriebratsmiglieder. Die fortschreitende Geldentwertung hat auch zur Folge, daß die Schutzbestimmungen des Betriebsrätegesetzes bei ungerecht⸗ fertigten Kündigungen wesentlich beeinträchtigt werden. Nach 8 87 ist bei einer ungerechtfertigten Kündigung für den Fall, daß der Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung ablehnt, eine Entschädi⸗ gung festzusetzen, die sich nach der Höhe des letzten Jahresver⸗ dienstes richtet. Diese Bestimmung ist vielfach dahin ausgelegt werden, daß der Verdienst des letzten Jahres zusammengerechnet und dann ein Teil dieses Verdienstes als Entschädigung festgesetzt wird. Infolge der fortschreitenden Geldentwertung beträgt diese Entschädigung dann des öfteren kaum das Eineinhalbfache des letzten Monatsgehalts. Aus diesem Grund hat der Zentral⸗ verband der Angestellten das Reichsarbeitsministerium aufgefordert, eine Ausführungsbestimmung zum 8 87 Absatz 2 des Betriebsrätegesetzes mit folgendem Wortlaut zu erlassen:
„Als Jahresarbeitsdienst gilt das Zwölffache des Gesamt⸗ arbeitseinkommens, das der Arbeitnehmer in dem der Zahlung der Entschädigungssumnne unmittelbar vorangehenden Kalender⸗ monat im Betrieb des Arbeitgebers bezog oder bezogen hätte, wenn er bis zum Tage dieser Zahlung im Beriebe tätig gewesen wäre. Hierbei werden besondere, einmal jährlich oder in größe⸗ ren Zeitabschnitten fällige Teile des Gesamtarbeitseinkommens, wie Tantiemen, Gratifikationen, Provistonen usw. mit dem Geld⸗ werte, den sie am Tage der Zahlung der Entschädigung besttzen, auf das Jahr gerechnet, mit in Ansatz gebracht.“
Durch den Erlaß einer derartigen Aus führungsbestimmung würde zweifellos dem Willen des Gesetzgebers Rechnung ge⸗ tragen werden.
Betriebsräte und Unfallverhütung.
Nach§§ 66 Ziffer 8 und 78 Ziffer 6 haben die Betriebs⸗, Ar⸗ beiter⸗ und Angestelltenräte unter anderem auch auf die Durch⸗ führung der Unfallverhütungsvorschriften hinzuwirken. Die Wichtigkeit dieser Vorschriften, die von den Berufsgenossenschaften aufgestellt werden, braucht hier nicht näher dargelegt zu werden. Ohne weiteres ist auch anzunehmen, daß sich die Betriebsräte der ihnen übertragenen Pflicht voll bewußt sind und von sich aus alles tun werden, um Schädigungen von Arbeitern durch unzweck⸗ mäßige Betriebsein richtungen zu verhindern. In der Sorge um die vorbeugenden Maßnahmen und um die ordnungsmäßige Sicherung der Maschinen wird aber leider oft die Bereitstellung von Mitteln für die erste Hilse bei bereits eingetretenen Un⸗ fällen vergessen. Wohl enthalten die Unfallverhütungsvorschriften auch die Bestimmong, daß ein Verbandskasten für die erste Hilfe
Verbandskästen.
im Betriebe vorhanden jein soll. Vielfach fehlt der Kasten aber
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lastung der Volkswirtschaft durch umproduktive usw. sind bedeutend. Für die Betriebsräte erwächst die Pflich mit aller Schärse darauf zu sehen, daß die erste Hilfe bei Un⸗ glücksfällen unbedingt sichergestellt wind. Eine undlegende Vorbedingung dafür ist die einwandfreie Beschaffenheit der
Strafkammer Gießen.
Sitzung vom 23. Januar. i Diebstahl bei der Reichswehr. Der Schütze A. K. dom hiesigen Infanterieregiment war vom Schöffengericht zu einer
Gefängnisstrafe von drei Monaten und einer Woche verurteilt
worden. er einem Leutnant einen Ring und einem Ritt⸗ meister aus dessen
hatte. Er verfolgte dagegen Berufung und behauptete, unschuldig zu fein. Durch die Beweisaufnahme vor der Strafkammer wurde aber der erdrückende Beweis womöglich noch verstärkt und darnach dem Antrag der Staatsanwallschaft entsprechend die Berufung verworfen. Von der Anklage. eine Reihe weiterer Diebstähle begangen zu haben war der Angeklagte trotz erheblichen Ver⸗ dachts freigesprochen worden: insoweit die Berufung be⸗ stätigt. Besonders wichtia ist daß von beiden Instanzen wegen der Diebstähle auf Dienstentlassung erkannt wurde. Das Reichsheer müsse von Leuten. die ihre Offiziere oder Kameraden bestehlen. freigehalten werden.
Dollarstand gestern mittag 12 Uhr: 21 500 Mark.
Versammlungskalender
Nübdinghausen. Sozialdem. Wahlverein. Sonntag, 28. Januar, nachmittags 4 Uhr Monatsversammlung im Parteilo Alles plnktlich erscheinen, Mitgliedsbücher mitbringen. 77
Daubringen. Wahlverkin. Samstag, den 27 Januar, abends 87 Uhr Versammlung im Lokale Joh. Emil Schäfer Zahlveich erscheinen! 5
Kesselbach. Wahlverein. Sonntag den 28. Januar, nachmittags 3% Uhr Monatsversammlung bet Friedr. Weber⸗ Tagesordnung wird in der Versammlung bekanntgegeben. Alle erscheinen Mitgliedsbücher mitbringen.
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23. Januar. Sophie Biebricher, geb. Priester, 78 Jahre alt, Schiffenbergerweg 54. Beerdigung: 28. Januar, 2½ Uhr nachm.
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