0 Redaktion: Gießen
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Bahnhosstraße 23 Ferusprecher 2008.
Organ für die Interessen des werktätigen Volkes der Provinz Oberhessen und der Nachbargebiete.
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Nr. 21
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Gießen, Freitag, den 26. Januar 1923
183. Jahrgang
Die Gewaltpolitik wird sortgesetzt.
Verurteilungen, Verhaftungen, Beschlagnahmungen, Ausweisungen.
Dr. Schlutius zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt. Der Düsseldorfer Finanzamtspräsident Dr. Schlutins
N wurde Mittwoch abend vom Kriegsgericht in Mainz zu eiu
ö cbormittag 9 Uhr im Schwurgerichtssaale die Verhandlung
Jahr Gefängnis verurteilt, doch wurde die Vollziehung der Strafe ausgesetzt und Dr. Schlutius entlassen. Die Ver⸗ handlung gegen den Kölner Landesfinanzamtspräsidenten Hähling von Lanzenauer ist noch nicht anberaumt.
Das französische Kriegsgericht gegen die deutschen Zechenvertreter. Unter großem Andrang des Publikums begann heute
gegn den bekannten Industriellen Fritz Thyssen und vier
Leiter von Brgwerksunternehmungen aus Essen und dem
Ruhrgebiet. Die 5 Herren waren kurz vor 9 Uhr einzeln in das Gerichtslokal gebracht worden. Als Verteidiger stehen den Angeklagten zur Seite: Die Rechtanwälte Dr. Grim m⸗
Essen, Otto Neumann Mainz und der französische Advo⸗
kat Leclerq⸗ Mainz.
Dr. Grimm hatte dem Gericht ausführliches
ein
Rechtsgutachten vorgelegt, das auf Grund der Werke franzö⸗
sischer Juristen zeigt, daß die Angeklagten sich keiner straf⸗
baren Handlung schuldig gemacht haben. In dem Gutachten
Feißt es wörtlich:
Deu obersten Grundsatz des Völkerrechts, daß niemals die Be⸗ wohner eines Landes gezwungen werden können, an Handlungen teilzunehmen und mitzuwirken, die sich gegen die Interessen oder gar gegen die Gesetze und Befehle ihres eigenen Vaterlandes oder gegen die Ehre und Gewissen richten, habe auch die Haager Kon⸗
vention aufrechterhalten. 3. B. bestimmt Artikel 44 der Kon⸗ vention vom 29. Juli 1899, daß es verboten ist, die Bevölkerung eines besetzten Gebietes zur Teilnahme an den Kriegsunternehmun⸗ gen gegen ihr eigenes Land zu zwingen und Artikel 52 bestimmt, daß Dienstleistungen nur für die Bedürfnisse des Besatzungsheeres gefordert werden dürfen und daß sie für die Bevölkerung nicht die Verpflichtung enthalten, an Kriegsunternehmungen gegen ihr Vaterland teilzunehmen. Jeder Staatsangehörige hat also das Recht auf Vaterlandsliebe und es darf niemand etwas zugemutet werden, was gegen die äußere oder innere Ehre verstößt. Weder der Friedensvertrag, noch das Rheinlandabkommen habe an diesem Rechtszustand irgend etwas geändert. Vor allen Dingen bestim⸗ men diese Abkommen, daß auch im besetzten Rheinland die deutschen Gesetze und Behörden grundsätzlich bestehen bleiben. Weiter wird ausgeführt, daß das französische Landesrecht in weitestem Sinne das Recht des Einzelnen auf Vaterlandsliebe anerkannt hat.
Der große Saal des Schwurgerichts war überfüllt. In⸗ mitten des Saales hatte eine Abteilung Infanterie mit auf⸗ gepflanztem Bajonett Aufstellung genommen. Der Präsident tröffnete die Verhandlung kurz vor 9 Uhr. Die Verhandlung selbst ging glatt vonstatten. Der Vorsitzende vernahm zu⸗ nächst die Angeklagten, wobei ein Dolmetscher vermittelte.
Alls erster Angeklagter wurde Herr Tyssen vernommen,
in kurzen klaren Worten seinen Standpunkt dahin präzi⸗ ierte, daß er als Deutscher lediglich den Gesetzen seines mdes unterworfen sei. Auch die Aussagen der übrigen erren gipfelten in der Erklärung, daß sie als Deutsche nur ie Anweisungen der Reichsregierung zu erfüllen hätten und ch durch keine Maßnahmen zu einer unehrenhaften Hand- ung gegen ihr Vaterland zwingen lassen. Nach einer knappen Stunde war die Vernehmung der 5 Herren beendet. Darauf begann um 10 Uhr die Zeugenvernehmung. Nach der Zugenvernehmung, die nichts wesentliches er⸗ ab, ergriff der Staatsanwalt das Wort. Er plädierte auf Bestrafung wegen militärischen Ungehorsams, billigte den Angeklagten mildernde Umstände zu und stellte das Straf- maß in das Ermessen des Gerichts. In seiner Rede führte er zur Begründung seiner Haltung aus, daß die moralische
Schuld für das Verhalten der Angeklagten der deutschen Re⸗ gierung zuzuschreiben sei.
Das Urteil des Kriegsgerichts. Zu der Nachmittagssitzung war der Andrang des Publi⸗
ums noch größer als zu der Vermittgassitzung. Als die An⸗
eriegspolitik und die
geklagten den Sitzungssaal betraten, wurden sie vom Publi- um mit Hochrufen begrüßt, was sich der Vorsitzende unter Androhung der Räumung des Saales verbat. Dann sprachen ie Verteidiger, und zwar als erster Rechtsanwalt Dr. rimm, der in einer über 1 Stunde langen Rede auf die einzelnen Rechtsfragen einging. Als letzter Verteidiger prach der Franzose Leclercgq, der die französische französische Ruhr⸗
saolitik verteidigte, und dann seine Ausführungen
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mit dem Verlangen des Freispruchs der Angeklagten schloß. falle Verteidiger hatten sich auf den Standpunkt gestellt, daß ie Besetzung des Ruhrgebietes nach den Ausführungen
oincarés keine militärische Angelegenheit sei und daß sich
0 15 Angeklagten insolgedessen auch nicht gegen einen mili⸗
tärischen Befehl vergangen haben könnten. Der Angeklagte Thyssen wies darauf in einer kurzen Erklärung die Ver⸗ teidigung Leclercgs namens seiner Mitangeklagten zurück.
Das Gericht verurteilte wegen Nichtaussührung eines Requisitiousbefehls die Angeklagten und zwar Thyssen zu 5100 Franken, Kösten zu 15 632 Franken, Olfen zu 224062 Franken, Wüstenhofer zu 8640 Franken, Spindler zu 47 752 Franken, Tengelmann zu 6020 Franken.
Die Verurteilung erfolgte nur in französischer Sprache. Sie wurde ruhig hingenommen. Der Anwalt Dr. Grimm ließ im Namen Thyssens die Anwesenden auffordern, sich jeder Kundgebung zu enthalten. Während der Verhand⸗ lungen erschien der greise Vater Thyssens.
Kaum war das Gericht zur Urteilsver kündigung in den Saal zurückgekommen, als man von der Straße herauf Hoch- rufe hörte, wo sich eine überaus zahlreiche Menge versammelt hatte die das Gerichtsgebäude umsäumte und abwechselnd die Wacht am Rhein und Deutschland über alles sang. Zu Zwischenfällen ist es nicht gekommen.
Revision eingelegt.
Die Bergwerksbesitzer und Direktoren haben sofort nach Verkündung des Urteils Revision eingelegt. Die Strafen wurden in der Höhe des doppelten Betrags der ange- forderten Kohlenmengen festgesetzt.
Das Urteil gegen Geheimrat Raiffeisen.
In der kriegsgerichtlichen Verhandlung gegen Geheim⸗ rat Raiffeisen, den Präsidenten der Bergwerksdirektion in Recklinghausen, lautet das Urteil auf 1 Jahr Gefäng⸗ nis mit Strafaufschub. Geheimrat Raiffeisen wurde sofort in Freiheit gesetzt.
Das Urteil des Kriegsgerichts gegen die Zechenleiter ist einstimmig erfolgt, die Zubilligung mildernder Umstände mit Mehrheit.
Fortsetzung der Gewaltpolitik.
Der Regierungspräsident von Trier. sämtliche Ober⸗ regierungsräte des Trierer Regierungspräsidiums und der Oberbürgermeister der Stadt Trier sind von den Franzosen ausgewiesen worden.
Verhaftet wurden im Laufe des Mittwoch der Zoll—⸗ inspektar von Kalteherberg Petzelt und dee Oberzoll- sekretär Lasumen, weil sie keine Reparationskohle nach Belgien ließen.
Auch der Leiter des Neußer Finanzamtes Tiede⸗ mann wurde verhaftet, worauf die Beamten die Arbeit einstellten.
Der Leiter der französischen Fernsprechzentrale in Bochum, Leutnant Bonnefone, hat den stellvertretenden Direktor des Telegraphenamtes handgreiflich aus den
Diensträumen entfernt. Das Personal kündigte Arbeits- niederlegung an, wenn der Leutnant nicht sofort aus dem Telegraphenamt entfernt würde. Um 7 Uhr abends hat das Telegraphen- und Fernsprechamt in Bochum seinen Dienst eingestellt, weil die Franzosen zuerst das Kabelzimmer und später auch die Morsetelegraphen des Hauptpostamtes be⸗ setzten.
Am Dienstag nachmittag wurde der Postdirektor des Postamtes in Recklinghausen verhaftet. Er wird be⸗ schuldigt, die Befehle der Besatzungsbehörde zur Herstellung von Leitungen in ein Gebiet, das dem Belagerungszustand unterliegt, nicht befolgt, ferner Telefonleitungen zerstört zu haben. Erst Mittwoch vormittag wurde dem Postamt von dieser rechtswidrigen Handlung durch ein Schreiben des Ortskommandanten von Recklinghausen Mitteilung gemacht. In dem Schreiben heißt es u. a. daß der Postdirektor provi⸗ sorisch wieder in Freiheit gesetzt wird, wenn er sich bereit erklärt, den militärischen Dienst in normaler Weise wieder aufzunehmen, andernfalls soll er in Haft bleiben. Das gesamte Personal der Post lehnte dieses Ansinnen ab. Man beabsichtigt als Protest gegen die Festnahme weitere Maß nahmen zu ergreifen.
Am 24. Januar von 3.05 Uhr bis 3.30 Uhr nachmittags wurde der gesamte Fernsprechverkehr des Postamtes in Essen von den Franzosen gewaltsam stillgelegt.
In Duisburg wurde der städtische Forstmeister ver- haftet, weil er sich weigerte, das im Walde liegende Holz zu vermessen. Der Oberbürgermeister von Duisburg erhielt den Befehl, sich bis zum Mittag dem Kriegsgericht zur Ver— fügung zu stellen.
Der Leiter des Hauptzollamtes in Wiesbaden, Zoll— direktor Hornickel, hat den Ausweisungsbefehl erhalten
und mußte trotz Widerspruchs das besetzte Gebiet innerhalb zwei Stunden verlassen. Auch die Familie wurde aus⸗ gewiesen.
In Witten hat die Besatzungsbehörde einen Eisenbahn⸗ beamten aus unbekannter Ursache, aber jedenfalls nicht aus dienstlichem Anlaß verhaftet. Es konnte nicht ermittelt werden, wohin der Festgenommene gebracht worden ist.
Militärischer Bankraub.
Halbamtlich wird erklärt: In der Kaiegorie der Fälle mili⸗ tärischen Raubes des Privateigentums gehört auch die Requisition von 5 Millionen Mark durch belgische Truppen bei der Filiale des Schaafhausenschen Bankvereins A.⸗ G. in Aachen Dieser Betrag wurde der Kasse des Jnstituts trotz des Einspruches der Filial⸗ leiter in bar entnommen und einer der Filialleiter, Dr. Dörner, zur Strafe für seine pflichtmäßige Verteidigung des ihm anver⸗ trauten Privateigentums verhaftet. Die Aachener Banken haben beschlossen, als Protest gegen diese unerhörte Verletzung des Privateigentums ihre Kassen nicht eher zu öffnen, als bis der ver⸗ 41 5 Bankleiter wieder entlassen sei. Die belgische Militär⸗ 3 hat daraufhin die Entlassung des verhafteten Herren verfügt.
Die Organisation des Widerstandes.
Die im Deutschen Verkehrs⸗Bund organisierten Binnen⸗
berffen(Kapitäne, Schiffsführer, Matrosen usw.) des Rheins und er westdeutschen Kanäle haben zu der Besetzung Siellung genom⸗ men. Bei dieser Stellungnahme wurde besonders darauf hinge⸗ wiesen, daß von dem französischen Militär das Personal mit auf⸗ gepflanztem Bajonett gezwungen wird, die Schiffe weiter zu trans⸗ portieren. An der Station Mainz wird jedes zu Berg kommende Fahrzeug mit französischem Militär besetzt. und unter den Droh⸗ ungen gezwungen, weiter zu fahren. Das Personal steht auf dem Standpunkt, daß es sich eine derartige Behandlung nicht gefallen lassen kann. Dort, wo die Möglichteit besteht, gehen die Kollegen von Bord. Der Beschluß der zusammengekommenen Funktionäre geht dahin, daß überall da, wo das französische Militär gegen die Leute vorgeht, das Personal von den 8 heruntergeholt wird. Es darf unter keinen Umständen ein Schiff von der Ruhr nach Mainz abgelassen werden, um zu verhindern, daß bereits auf der Fahrt befindliche Schiffe in Mainz von den Franzosen abge⸗ fangen werden sollen. Die Lotsen im Gebirge wollen jede Arbeit verweigern. Ohne Lotsenführung ist es nicht möglich, bei St. Goarshausen rheinaufwärts zu kommen. In den westdeutschen Kanälen werden die Kollegen überall, wo sie gezwungen werden sollten, die Arbeit einstellen Dort, wo es nicht geschehen ist, wird es in den nächsten Stunden vor sich gehen. Im übrigen ist
die 0 Oeffentlichkeit die nachstehende Entschließung abgeg worden:
„Der französische Imperialismus versucht durch die Ruhrbe⸗ setzung sein wirtschaftliches Ziel zu erreichen. Seinen Zugriffen auf das Eigentumsrecht mit dadurch entstehender weiterer wirt⸗ schaftlicher Abhängigkeit, auf den Eingriff in die staatlichen Hoheitsrechte setzen die Binnenschiffer den schärfsten Protest ent⸗ gegen Die Binnenschisser stehen zu den Erklärungen ihrer Spitzen⸗ organisationen, protestieren jedoch gegen die ganzen Vorgänge noch aus besonderen Gründen:
Bei der Besetzung der linken Rheinsefte im Jahre 1919 er⸗ lagen drei Binnenschiffer den Kugeln der Besatzungstruppen. Familienangehörige des Schiffspersonals wurden verwundet, ob⸗ wohl sie weder mit Waffen in der Hand noch sonst wie Widerstand geleistet hatten. Sühne ist bis heute nicht erfolgt. ebenso keine Entschädigungszahlung, nur Achselzucken. In der vorigen Woche ist in brutaler Weise das Personal des Kahnes„August Niethen“ an der Maxau mit angelegter Schußwaffe zur Arbeitsleistung ge⸗ trieben worden, weil das Personal auch auf einem von den Fran⸗ zosen beschlagnahmten Schiff keinen Dienst leisten wollte. Diese barbarische Behandlung friedlicher Arbeiter, welche ihre Pflicht gegenüber der deutschen Republik erfüllen, können die Binnen⸗
schiffer unmöglich ertragen. Deutschland hat keinen Krieg mit Frankreich. Den Soldaten gegenüber hat sich kein Binnenschiffer
Binnenschiffer auch Sie wollen nicht das erleiden und
feindlich benommen und so werden sich die diese Gewaltmethode nicht gefallen lassen. gleiche Schicksal wie die Besatzung des„Niethen“ sehen sich deshalb vor.
Alle von den Franzosen beschlagnahmten Fahrzeuge werden von der Weiterbeförderung ausgeschlossen. Kein Binnenschiffer wird Arbeit leisten im Dienste oder im Auftrage des Beschlag⸗ nehmenden. Die Reparationsleistung ist auf Anordnung der Reichsregierung eingestellt. Das gilt für alle Bürger der Re⸗ publik.“ 7 9 f
Die Heizer und Maschinisten haben sich dem Entschluß ange⸗ schlossen. 1 1 8 3
Oberpräsident Genosse Grützner hat am Dienstag offiziell französischen Offizieren gegenüber die Erklärung abgegeben, daß er nicht daran denkt, die Anordnungen 132, 134 und 135 der Rheinlandkommission, deren Durchführung infolge ihrer Rechtswidrigkeit von der Regierung untersagt wurde, auszuführen. Er hat es ferner abgelehnt, setnen Einfluß auf die Post⸗ und Telegraphenbeamten geltend zu machen, damit die Telephonberbindungen für die Be⸗ satzungsbehörde wieder hergestellt werden. Das Telephon⸗ personal des besetzten Gebietes weigert sich seit Dienstag vormittag Verbindungen für die Besatzungsbehörde, der; gleichen solche deutscher Stellen mit der Besatzungsbehörde herzustellen.
Die Eisenbahner des besetzten Gebietes planen bei Ausweisung von Beamten jeden Dienst für die Züge zu ver⸗ meiden, in denen die Beamten fortgeschafft werden sollen. Die zu diesem Zweck zwischen den einzelnen Organisationen eingeleiteten Verhandlungen sollen noch am Donnerstag ab · geschlossen werden.
Außer den Bahnhöfen Oberhausen, Mülheim und Duis⸗
burg sind die Bahnhöfe Düsseldorf- Rath und Hamborn in—


